Weitere Berichte und Referate
1. Tagung der 9. Synode der EKD (23.-25. Mai 1997, Friedrichroda)
Fragestunde der Synode
Anfragen des Synodalen Manfred Rieger, Remshalden
Frage 1:
Es ist mit Sorge zu beobachten, wie durch eine ständige Ausweitung der Sonntagsarbeit (u.a. durch verkaufsoffene Sonntage) der besondere Charakter des Sonntags als Tag der Besinnung auf Gott und als Tag der Gemeinschaft und der Erholung verloren zu gehen droht. Welche Möglichkeiten bestehen von seiten der EKD, für den verfassungsmäßig garantierten Schutz des Sonntags einzutreten?
Beantwortung:
Der Rat hat zusammen mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz im gemeinsamen Wort "Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit" festgestellt: "Ein unersetzliches Gut der Sozialkultur ist der Sonntag. Der Schutz des Sonntags ist immer mehr dadurch bedroht, daß ihm ökonomische Interessen vorgeordnet werden. Der Sonntag muß geschützt bleiben. Als Tag des Herrn hat er einen zentralen religiösen Inhalt. Er ist auch die gemeinsame Zeit der Familie, der Freunde und Nachbarn und damit ein wichtiges kulturelles Gut, das nicht zur Disposition steht." (Ziff. 223)
Der Rat teilt die Einschätzung des Fragestellers, daß der Sonntag gefährdet ist. Der Gesetzgeber hat die Sonntagsarbeit in den letzten Jahren weiter erleichtert, so zuletzt durch das neue Arbeitszeitrechtsgesetz und die Ausweitung der Verkaufszeiten am Sonntag für das Bäckerhandwerk.
Die Entwicklung ist besorgniserregend. Dabei sind insbesondere Verordnungen der Länder kritisch in den Blick zu nehmen, die die rechtlichen Möglichkeiten zur Genehmigung der Sonntagsarbeit ausweiten. Zuletzt ist dies im Land Berlin mit einer Verordnung vom 3. April 1997 geschehen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Rachel am 7. März dieses Jahres unterstrichen, daß der arbeitsfreie Sonntag "auf eine in unserer christlichen Kultur seit Jahrhunderten gewachsene Tradition" zurückgehe, "die offensichtlich auch den natürlichen Bedürfnissen des weit überwiegenden Teils unserer Bevölkerung" entspreche. Die Bundesregierung habe "immer wieder darauf hingewiesen, daß die Sonntage als Tage der Arbeitsruhe für den Menschen grundsätzlich erhalten bleiben müssen". Mit dem Wort "grundsätzlich", so muß man schließen, verbindet sich jedoch offenbar die Meinung, daß weitere begrenzte Zugriffe auf den Sonntag nach Ansicht der Bundesregierung auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Der Rat sucht bei seinen Bemühungen um den Schutz des Sonntags die enge Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche. Der energische Protest der beiden Kirchen gegen das neue Arbeitszeitrechtsgesetz konnte zwar nicht verhindern, daß die Sonntagsarbeit in Ausnahmefällen auch aus ökonomischen Gründen ermöglicht worden ist, es konnte aber zumindest erreicht werden, daß der Gesetzgeber die Hürden für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung recht hoch gesetzt hat. Der Rat hält es für geboten, in einem neuerlichen öffentlichen Wort die besorgniserregende Entwicklung anzusprechen und damit die evangelisch-katholische Erklärung von 1988: "Unsere Verantwortung für den Sonntag" zu aktualisieren. Er wird dazu den Kontakt mit den anderen Kirchen suchen. Im übrigen ist beabsichtigt, Vertreter der Genehmigungsbehörden der Länder, die über Anträge auf Erteilung von Sondergenehmigungen für Sonntagsarbeit entscheiden, zu einem Gespräch zu bitten und die gegenwärtig relativ großzügige Genehmigungspraxis, die eine steigende Tendenz aufweist, kritisch zur Sprache zu bringen.
Frage 2:
In verschiedenen Bundesländern gibt es Bemühungen zur Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlichen Feiertag. Wie werden von der EKD die Initiativen zur Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlichen Feiertag beurteilt, und welche Chancen werden diesen Bemühungen eingeräumt?
Beantwortung:
Der Rat ist dankbar für die Bemühungen, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag wieder zu gewinnen. Die Evangelische Kirche in Deutschland und ihre Gliedkirchen haben mehrfach deutlich gemacht, daß sie sich mit der Abschaffung des gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag nicht abfinden. Der Buß- und Bettag erinnert daran, daß wir Menschen vor Gott und aneinander schuldig werden in persönlichen, politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Er ist ein Ruf zu Umkehr und Neuanfang. Seine Abschaffung als gesetzlicher Feiertag bedeutet einen schwerwiegenden Verlust für die Kultur des gesamten Gemeinwesens. Für die Kompensation des Arbeitgeberanteils an der Pflegeversicherung gibt es intelligentere Lösungen als die flächendeckende Umwandlung gesetzlicher Feiertage in Arbeitstage.
Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche hat erfolgreich den plebiszitären Weg beschritten. Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Schleswig-Holstein müssen jetzt in einem Volksentscheid Gelegenheit bekommen, sich für die Wiedereinführung des Buß- und Bettages als eines gesetzlichen Feiertages auszusprechen. Der Rat sieht in dem Erfolg des Volksbegehrens ein deutliches Signal dafür, daß sich die Menschen diesen Umgang mit den Feiertagen nicht gefallen lassen.
Die bayerische Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der es den Bundesländern ermöglicht werden soll, die nach dem Pflegeversicherungsgesetz erforderliche Kompensation des Arbeitgeberanteils auch auf anderen, flexibleren Wegen möglich zu machen als bisher. Bisher ist von den übrigen Bundesländern wenig Unterstützung für diese Initiative erkennbar geworden. Der Rat hat in seiner Erklärung vom 22. März d.J. die Bundesländer dringend um konstruktive Aufnahme und Behandlung der bayerischen Initiative im Bundesrat gebeten. Auch die Gespräche mit der staatlichen Seite, die auf gliedkirchlicher Ebene stattfinden, können dafür genutzt werden, die Initiative zu unterstützen.
Welche Chancen den Bemühungen um eine Wiedergewinnung des gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag einzuräumen sind, läßt sich nur schwer abschätzen. Es ist offenkundig, daß faktisch eine große Koalition besteht, das Pflegeversicherungsgesetz und die darin festgehaltene Kompensationsregelung möglichst nicht zur Disposition zu stellen. Immerhin hat der Freistaat Sachsen, wo die gesamten Beitragskosten für die Pflegeversicherung von der Arbeitnehmerseite zu tragen sind, von Anfang an gezeigt, daß auch andere Entscheidungen möglich und durchzuhalten sind. Gerade in einer Zeit, in der flächendeckende Pauschallösungen zunehmend in Frage gestellt werden und flexiblen, betriebsbezogenen Wegen der Vorrang eingeräumt wird, liegt es nahe, den im Pflegeversicherungsgesetz zustande gekommenen schlechten Kompromiß zu überwinden. Das ist nötig. Unser Land braucht den Buß- und Bettag. Er muß als gesetzlicher Feiertag zurückgewonnen werden.

