Beschlüsse
5. Tagung der 9. Synode der EKD (5.-10. November 2000, Braunschweig)
Ergänzungsbeschluss zum Kirchengesetz über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Haushaltsjahr 2000
Die Synode hat beschlossen:
1. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland nimmt das Kirchengesetz über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der EKD für das Haushaltsjahr 2001 sowie die Anlagen Umlageverteilungsmaßstab 2001 und Teil II - Sonderhaushalt Evangelische Militärseelsorge / Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern / Zahlenteil-, in der Fassung des vorgelegten Entwurfes an
2. Die Anlage Teil I zum Haushaltsgesetz 2001 - Zentraler EKD-Haushalt/Zahlenteil - wird wie folgt geändert:
Der im Entwurf bei der Ausgabe-Haushaltsstelle 4320.7490 (Kommunikationsaktion "Brücken bauen", Zweckgebundene Zuweisung) vorgesehene Sperrvermerk über 400.000,00 DM wird nicht in den Haushaltsplan 2001 der EKD übernommen.
Braunschweig, 09. November 2000
Der Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

