Beschlüsse

5. Tagung der 9. Synode der EKD (5.-10. November 2000, Braunschweig)

Schutz von Kindern vor Misshandlung und sexueller Gewalt

Wir stellen mit Dankbarkeit fest: In vielen Familien werden Kinder mit Liebe und Sorgfalt, oft unter erschwerten wirtschaftlichen Bedingungen, versorgt und erzogen.

Wir stellen mit großer Sorge fest: Familien - die Orte an denen Erwachsene mit Kindern leben - bieten den Kindern, den Schwächsten in unserer Gesellschaft, nicht immer den nötigen Schutz. Im Gegenteil: Familien können auch für vernachlässigte, misshandelte und sexuell ausgebeutete Kinder der Ort der tiefsten Demütigung sein. In solchen Familien wird die Würde dieser Kinder missachtet und ihre Seele verletzt. Hier werden sie für ihr weiteres Leben traumatisiert.

Die Synode benennt diese Tatsache und möchte so einen Beitrag zur Enttabuisierung leisten.

Die Synode ermutigt Gliedkirchen, Kirchenkreise, Gemeinden, Werke und alle Christinnen und Christen, die Probleme der Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellen Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern wahrzunehmen. Wege aus der Bagatellisierung und aus der Tabuisierung müssen gesucht, initiiert und unterstützt werden. Fachlich fundierte Möglichkeiten für die Begleitung und für den Schutz der Opfer und die Therapie der Täter und Täterinnen sind zu fördern und anzubieten. Außerdem sollte die Thematik in der kirchlichen Aus- und Fortbildung aufgegriffen werden. Nur so kann der Zirkel der Gewalt, der sich von Generation zu Generation fortsetzt, durchbrochen werden.

Die Synode bittet den Rat und die Gliedkirchen, bei Bundesregierung, Länderregierungen und Kommunen darauf hinzuwirken, insbesondere Beratungsstellen zu unterstützen, auszubauen und präventive Maßnahmen zu verstärken. Die in den Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen geleistete Arbeit wird nur unzureichend wahrgenommen und gewürdigt. Unsere Anerkennung und unser Dank gilt deshalb allen Mitarbeitenden in diesen Einrichtungen.

Braunschweig, den 9. November 2000

Der Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland


Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!



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