Beschlüsse
5. Tagung der 9. Synode der EKD (5.-10. November 2000, Braunschweig)
Europäische Ökumenische Begegnung in Straßburg
Im Jahr 2001 feiern östliche und westliche Kirchen das Osterfest am selben Tag. Aus diesem Anlass findet ein besonderes europäisches ökumenisches Ereignis in der Osterwoche 2001 in Straßburg statt: Der Zentralausschuss der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und die Generalversammlung des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) sowie weitere kirchenleitende Vertreter und Vertreterinnen aus Europa treffen sich in dieser Woche zu Austausch und Dialog zwischen den Konfessionen. Die Begegnung soll unter dem Motto stehen: "Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." (Mt 28,20)
Zwei Anliegen der 2. Europäischen Ökumenischen Versammlung in Graz 1997 werden bei dieser Begegnung aufgenommen:
- Erstmalig sollen junge Menschen (unter 30 Jahren) in gleicher Anzahl wie die oben Genannten als Gesprächspartner und -partnerinnen eingeladen werden. Damit soll das Gespräch zwischen den Generationen in diesen ökumenischen Dialog einbezogen werden.
- Nach zweijähriger Beratung des ersten Entwurfs einer Charta Oecumenica soll eine überarbeitete Fassung der Charta Oecumenica von den Präsidenten der KEK und der CCEE vorgestellt und an die Mitgliedskirchen übergeben werden. Sie sollen eingeladen werden, sich weiter am Prozess einer "Charta Oecumenica für die Zusammenarbeit zwischen den Kirchen in Europa" zu beteiligen.
Die Synode bittet die Gliedkirchen der EKD und ihre Gemeinden, in zeitlicher Nähe zur Europäischen Ökumenischen Begegnung in Straßburg im April 2001 möglichst in Verbindung mit anderen Kirchen der ACK Parallelveranstaltungen zu planen, um die Anliegen der Charta Oecumenica aufzunehmen und zu diskutieren.
Die Synode bittet darum, das Straßburger Treffen in geeigneter Weise in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit zu bringen.
Braunschweig, den 9. November 2000
Der Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

