Weitere Berichte und Referate

5. Tagung der 9. Synode der EKD (5. - 10. November 2000, Braunschweig)

Bericht des Haushaltsausschusses der Synode der EKD

Synodaler Rainer Meusel, Ausschussvorsitzender

Herr Präses, hohe Synode,

1. Einleitung

Herr Dr. von Vietinghoff hat Ihnen bereits wesentliche Grundinformationen und Rahmenbedingungen erläutert, die aus der Sicht des Rates der EKD den Haushaltsplan 2001 kennzeichnen. In Ergänzung dazu möchte ich Ihnen den Bericht des Ständigen Haushaltsausschusses erstatten, wobei gewisse Überschneidungen zur Einbringungsrede des Rates unvermeidbar sind. Der Schwerpunkt meines Berichtes soll jedoch auf Detailinformationen zu den Haushaltsberatungen sowie einzelnen Haushaltspositionen liegen.

Zwei Besonderheiten dieses Haushaltsplanes lassen uns vielleicht über die Betrachtung des reinen Zahlenwerks hinaus innehalten und einen Blick auf Künftiges und Vergangenes werfen.

Dieser Haushalt ist nun der letzte, den wir auf DM-Basis beraten. Sie erkennen das im Zahlenteil an der zusätzlichen Spalte, in der die Ansätze für das Jahr 2001 nachrichtlich auch in Euro ausgewiesen werden. Für das Jahr 2002 wird es erstmals einen Haushalt auf Eurobasis geben und eine zusätzliche Spalte wird die DM-Beträge nur noch zur besseren Vergleichbarkeit nachrichtlich aufführen. Künftig werden wir uns an den Umgang mit dem Euro auch im Haushalt der EKD gewöhnen.

Im Blick zurück stellen wir fest, dass dieser Haushalt der 10. Haushalt seit der Herstellung der kirchlichen Einheit unter dem Dach der EKD ist. Wir empfinden auch an dieser Stelle Dank für das Geschenk der Wiedervereinigung. Besonderer Dank muss aber insbesondere den Gliedkirchen bezeugt werden, die - vorbildlicher, als es alle gesellschaftlichen Gruppierungen innerhalb des staatlichen Einigungsprozesses vermocht haben - den kirchlichen Einigungsprozess geschwisterlich vollzogen haben, auch und insbesondere im Umgang mit kirchlichen Finanzmitteln. In vielen Einzelpositionen unseres Haushaltes finden sich die Spuren des Teilens vorhandener Ressourcen und des gemeinsamen Tragens überkommener Lasten.

Wenn der staatliche Einigungsprozess in dem Geiste betrieben worden wäre, wie er sich innerkirchlich so vorbildlich entwickelt hat, wären wir heute darin ein großes Stück weiter.

Und während die Bundesregierung mit ihrem Konsolidierungskurs versucht, die Staatsquote wieder auf das Maß von vor 10 Jahren zurückzuführen, hat die EKD mit dem Haushalt 2001 das Niveau von 1991 sogar unterschritten. Im Jahre 1991 wurden von den Gliedkirchen 137 Mio. DM für die Allgemeine Umlage der EKD aufgebracht. Obwohl wir für das Haushaltsjahr 2001 die Umlage um etwas über 5 Mio. DM erhöht haben, liegen wir immer noch um 5,1 % unter dem für 1991 festgesetzten Betrag. Die Allgemeine Umlage für 2001 beträgt nur rund 130 Mio. DM. Zwischenzeitlich hat es Personalkostensteigerungen, Inflation und zusätzliche Aufgabenfelder für die EKD gegeben, so dass die EKD deutlich - gegenüber 1994 um mehr als 1 Drittel - an Finanzvolumen verloren hat.

Gewiss: wir haben oft darüber geklagt. Auch die Zuschussempfänger haben magere Jahre hinter sich und hatten Grund zu stöhnen. Die Auswirkungen der Steuerreform stehen uns allen noch bevor. Aber noch konnte der EKD-Haushalt ausgeglichen werden, ohne sich dafür verschulden zu müssen. Die vorsichtige und vorausschauende Haushaltsführung im Bereich der EKD hat sich grundsätzlich bewährt. Ich möchte deshalb abweichend von früheren Konzepten schon an dieser Stelle einmal dem Kirchenamt herzlich danken, dessen umsichtigem Finanzgebaren dieser Status weitgehend zu verdanken ist.

2. Rahmenbedingungen des HH-Aufstellungsverfahrens 2001

Für den Haushaltsplan 2001 galt die Vorgabe, eine "Nullrunde" einzuhalten, d.h. die Einhaltung des bisherigen Niveaus, nur mit der Besonderheit, dass bei 3 speziellen Positionen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden sollen, die im Ergebnis zu einer Erhöhung der Umlage um 5,1 Mio. DM führen. Gemessen an den Sparvorgaben der letzten Jahre waren die Haushaltsberatungen daher schon etwas einfacher, aber unproblematisch waren sie auch nicht.

Zwar konnten bei den meisten Haushaltspositionen die Vorjahresansätze übernommen werden. Wer sich den Zahlenteil jedoch genauer ansieht, wird feststellen, dass unabweisbare Mehrausgaben auf der einen Seite und Mindereinnahmen auf der anderen Seite sich zu einem Volumen von fast 3,5 Mio. DM aufaddierten, so dass im Rahmen der Allgemeinen Umlage doch irgendwo 2,8 % eingespart werden mussten.

Unabweisbare Mehrausgaben waren z.B. erhöhte Personalkosten, Versorgungslasten sowie Bauunterhaltungsmaßnahmen. Aber auch neue Haushaltsansätze wie ein erster Betrag von 200.000 DM für das geplante Jahr mit der Bibel in 2004 und 400.000 DM für die Kommunikationsaktion Brücken bauen gehören dazu. Bei den Mindereinnahmen scheint mir die Kürzung des Bundeszuschusses für die Auslandsarbeit der EKD um 295.000 DM erwähnenswert, auf die wir uns wohl auch in den kommenden Jahren werden einstellen müssen.

So waren eine ganze Reihe von Maßnahmen erforderlich, um die Nullrundenvorgabe einerseits und einen Haushaltsausgleich andererseits sicherzustellen. Es gab Kürzungen gegenüber dem Vorjahresansatz, so z.B. bei der Bundesgrenzschutzseelsorge (Position 1122.7490), dem Evangelischen Zentralarchiv (Position 5320.7490), der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (Position 5530.7480), der Kirchlichen Gemeinschaftsstelle für elektronische Datenverarbeitung (KIGST - Position 5820.7490) und bei der Position für die Kosten der Sonderaufträge und beratenden Gremien (Position 7420.6113).

Es gab neue Einnahmepositionen, z.B. die Erstattung von Versorgungskassenbeiträgen (Position 3320.1950), und erhöhte Ansätze, z.B. bei den Mieteinnahmen beim Bevollmächtigten der EKD (Position 8112.1210), der Auguststraße in Berlin (Position 8114.1210) und der Körnerstraße in Bonn (Position 8115.1210).

Trotzdem war ein Haushaltsausgleich nur durch Entnahmen aus Rücklagen erreichbar. So wurden insgesamt 1.249.413 DM den Rücklagen für Versorgung der Auslandsgeistlichen, Informations- und Kommunikationstechnik, Finanzstatistik sowie Bauunterhaltung entnommen.

3. Zentraler EKD-Haushalt - zu einzelnen Haushaltspositionen

Sie haben es bereits der Einbringungsrede des Rates entnommen und ich habe es eben auch schon kurz angesprochen. Mit 130.124.453 DM liegt die von den Gliedkirchen zur Deckung des zentralen Haushaltsbedarfes der EKD aufzubringende Allgemeine Umlage um genau 5,1 Mio. DM über der vom Finanzbeirat vorgegebenen Nullrunde. Allerdings handelt es sich bei diesem Mehrbedarf nicht um eine besondere Begehrlichkeit der EKD, sondern um zusätzliche Mittel, die der EKD im besten Einvernehmen mit dem Finanzbeirat für besondere gesamtkirchliche Aufgaben und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Zunächst betrifft dies den Ansatz von 2,952 Mio. DM bei der Position 0280.7490 für die anteilige Förderung der Kirchlichen Musikhochschulen. Hinter dieser Haushaltsstelle verbirgt sich ein Vorgang, der mustergültig für das Verhalten ist, das die Gliedkirchen unter dem Dach der EKD miteinander pflegen und das ich auch im Zusammenhang mit dem Einigungsprozess als so vorbildlich empfunden habe.

In der Erkenntnis, dass die "Erhaltung einer Mindestzahl von Hochschulen für Kirchenmusik in kirchlicher Trägerschaft eine gemeinsame Aufgabe der Gliedkirchen darstellt", haben sich die Gliedkirchen geeinigt, an den 7 Kirchlichen Musikhochschulen Bayreuth, Dresden, Görlitz, Halle, Heidelberg, Herford und Tübingen maximal 200 Studienplätze gemeinsam zu fördern. Die jeweiligen Trägerkirchen werden dadurch entlastet, dass über die Allgemeine EKD-Umlage auch diejenigen Gliedkirchen an den Kosten beteiligt werden, die keine eigenen Musikhochschulen unterhalten.

Bei den Haushaltsberatungen bestand zwar in allen Finanzgremien Einigkeit darüber, dass dieser am Solidaritätsprinzip orientierte Ansatz grundsätzlich richtig ist, er aber nicht dazu führen darf, dass unwirtschaftliche Strukturen oder Maßnahmen im Bereich der Kirchlichen Musikhochschulen gefestigt werden. Deshalb wurde in den Haushaltsberatungen ein Konzept entwickelt, das der Trägerkirche nicht mehr als die Hälfte der ihr für die Musikhochschule entstehenden Kosten einbringt. Es musste andererseits darauf geachtet werden, dass der Förderbetrag jedenfalls höher ist, als die Trägerkirche nach dem allgemeinen Umlageverteilungsschlüssel in den gemeinsamen Fördertopf zahlen muss.

Mit aufwendigen Modellberechnungen wurde eine Lösung gefunden, die zunächst für 2 Jahre erprobt wird, einem Zeitraum, in dem noch eine Reihe weiterer Detailfragen geprüft werden soll. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses hat am meisten das neuerliche Beispiel gliedkirchlicher Solidarität gefreut und ich denke, dass dieser Vorgang auch Ihre ungeteilte Zustimmung erfahren wird.

Es muss als weiterer erfreulicher Nebeneffekt erwähnt werden, dass aufgrund der Modellberechnungen nicht alle der vom Finanzbeirat freigegebenen Mittel in Höhe 3,6 Mio. DM benötigt werden. Die dadurch verfügbar gewordenen zusätzlichen Haushaltsmittel im Betrage von 648.000 DM haben Finanzbeirat und Haushaltsausschuss der Evangelischen Schulstiftung (Position 5191.7490) zugeführt. Angesichts der besonderen strategischen Bedeutung, die der Arbeit der Schulstiftung für die nachhaltige Stärkung des Protestantismus gerade in den östlichen Gliedkirchen zukommt, halte ich dies für ein gelungenes Beispiel der Nutzung finanzieller Gestaltungsmöglichkeiten auch in Zeiten knapper Finanzmittel.

Als nächstes möchte ich kurz auf die Position 0310.7490, dabei handelt es sich um das Jahr mit der Bibel, eingehen. Das Jahr mit der Bibel wurde zuletzt 1992 durchgeführt und damals auch über den EKD-Haushalt gefördert. In Abstimmung mit den übrigen Beteiligten, insbesondere der katholischen Kirche, hat sich der Rat der EKD dafür ausgesprochen, an der nächsten Veranstaltung im Jahre 2004 mitzuwirken. An dem voraussichtlich benötigten Gesamtvolumen von ca. 5 Mio. DM soll sich die EKD mit einem Betrag von 1,5 Mio. DM beteiligen. Um diesen Betrag rechtzeitig ansparen zu können, hat der Haushaltsausschuss in seiner Sommersitzung beschlossen, diese Haushaltsstelle bereits für 2001 wieder in den EKD-Haushalt aufzunehmen und mit einem Rücklage-Vermerk zu versehen. Aufgrund der vorgegebenen Nullrunde mussten die Mittel für diese Position durch entsprechende Kürzungen an anderer Stelle des Haushaltes aufgebracht werden. Deshalb hat der Haushaltsausschuss zunächst nur einen Ansatz von 200.000 DM vorgesehen. Um die Gesamtfinanzierung sicherstellen zu können, wird der Ansatz in den nächsten Jahren noch deutlich ansteigen müssen.

Eine weitere Haushaltsposition, die Position 2926.7490, spreche ich nicht ohne eine gewisse persönliche Befangenheit an. Es handelt sich um das auf dem Leipziger Kirchentag initiierte Arbeitsplatzsiegel "Arbeit Plus". Nach einer erfolgreichen Einführung dieser Initiative seitens der Rheinischen Landeskirche im Jahre 1998 wurde die Aktion, mit der in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit vorbildliches Arbeit schaffendes und erhaltendes Handeln belobigt wird, von der EKD auf Bundesebene übernommen. Vor wenigen Tagen wurden in feierlichem Rahmen in Berlin zum 2. Mal mehrere Unternehmen ausgezeichnet. Einzelne Firmen haben sich schon zum zweiten Mal prüfen und von dem hochrangigen Vergabegremium auszeichnen lassen, dem u.a. der Ratsvorsitzende, der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) Jagoda und für den DGB unsere Mitsynodale Engelen-Kefer angehören. Die Firmen werben mit dem Siegel und ermuntern zur Fortsetzung der Initiative.

So richtig in Schwung kommt die Aktion jedoch nicht, weil sie noch zu unbekannt ist, und das ist u.a. eine Folge der begrenzten Haushaltsmittel. Obwohl die Firmen die Prüfkosten tragen, reichen 40.000 DM pro Jahr für eine effiziente Öffentlichkeitsarbeit und zur Deckung der Verwaltungskosten nicht aus.

Im Frühjahr 2001 soll eine Evaluation der bisherigen Aktion stattfinden, in der Hoffnung, dass ein positives Resultat zu ein wenig mehr finanziellem Handlungsspielraum führt. Als Mitglied des bei der EKD wirkenden Arbeitskreises möchte ich mir die Gelegenheit nicht entgehen lassen, Sie mit dieser Aktion abermals vertraut zu machen und Sie zu bitten, Unternehmen dafür zu interessieren.

Ich komme nun zum Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED), also dem Abschnitt 35 des EKD-Haushaltes. Die Umsetzung der Strukturreform der bisherigen AG KED hat im letzten Jahr deutliche Fortschritte gemacht. Die Gründung des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) ist inzwischen abgeschlossen, die Vereinbarung über den Sozialplan unterzeichnet und als spätester Umzugstermin nach Bonn der 30.06.2001 festgelegt. Diesem Sachstand wurde auch im Unterabschnitt 3530 Rechnung getragen. Dort finden Sie neben verschiedenen neuen Haushaltsstellen jetzt komprimiert nahezu sämtliche Ausgaben des KED-Bereiches. Die teilweise erkennbare Erhöhung bei den Personal- und Sachkosten gegenüber den Vorjahresansätzen beruht jedoch nicht auf Kostensteigerungen, sondern auf der Integration der bisherigen KED-Geschäftsstelle Hannover und der ABP-Fachstellen.

Unbefriedigend ist weiterhin die fehlende Perspektive zu der von der Synode beschlossenen Einheit von Brot für die Welt und dem EED. Insoweit besteht in den Finanzgremien der EKD Einigkeit darüber, dass der jetzige Status quo nicht festgeschrieben werden darf. Angesichts der knapper werdenden Haushaltsmittel ist der Öffentlichkeit die Finanzierung von 2 großen evangelischen Entwicklungshilfeorganisationen, die evtl. auch noch um Spendengelder konkurrieren, nicht zu vermitteln.

Der nächste Punkt meines Berichtes betrifft das Deutsche Allgemeine Sonntagsblatt (Position 4121.7490) und das, was - zumindest aus haushälterischer Sicht - daraus geworden ist. Sie erinnern sich, die Diskussionen um die Zukunft des Sonntagsblattes waren das zentrale Thema der Haushaltsberatungen unserer letzten Synodaltagung in Leipzig. Insbesondere auf Initiative des Haushaltsausschusses hatte die Synode damals beschlossen, dass der Rat der EKD das neue Angebot des Süddeutschen Verlages über ein Nachfolgeprojekt aufgreifen möge. Die Synode hatte dafür einige konkrete Vorgaben definiert. Das Ergebnis dieser Beschlusslage ist Ihnen bekannt. Vor ca. 3 Wochen erschien die Nachfolgepublikation unter dem Namen "Chrisma" erstmals als Magazinbeilage in verschiedenen überregionalen Zeitungen. Der Einbringungsrede des Rates konnten Sie Verlauf und Ergebnis der Verhandlungen mit dem Süddeutschen Verlag entnehmen. Da sich diese Tendenz bereits frühzeitig absehen ließ, lag nun der Schwerpunkt der Haushaltsberatungen bei der Frage, wofür die für das Sonntagsblatt nicht mehr benötigten 4,5 Mio. DM verwendet werden könnten.

Zentraler Ausgangspunkt der Überlegungen war in diesem Zusammenhang der Beschluss des Rates der EKD vom 06. November 1999, wonach in den Jahren 2001 bis 2005 jeweils 4,5 Mio. DM für die Stärkung der publizistischen Präsenz der EKD in der säkularen Presse und Öffentlichkeit vorgesehen werden sollen. Dementsprechend finden Sie diesen Betrag jetzt unter der neu in den Haushaltsplan aufgenommenen Position 4218.7490 wieder. Dort wurde zunächst der gesamte Betrag von 4,5 Mio. pauschal veranschlagt. Damit bleibt einerseits erkennbar, wo dieser Betrag geblieben ist. Andererseits wird damit auch dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die geförderten Projekte sowohl im Hinblick auf ihre Inhalte, als auch im Hinblick auf die Zahlungsempfänger noch verändern können. In den folgenden Jahren wird man dann sehen müssen, ob sich nach dem Grundsatz der Haushaltsklarheit eine Aufteilung dieses Gesamtbetrages auf verschiedene - teilweise bereits vorhandene - Haushaltsstellen anbietet.

Inhaltlich lassen sich die vorgesehenen Maßnahmen unterteilen in solche, die kurzfristig publizistische Wirkung erzielen können. Dazu gehören

  • der Ausbau des Agenturwesens. Davon sollen insbesondere der Evangelische Pressedienst (epd) und die Publizistische Arbeit der Ev. Allianz (idea) profitieren

  • der Ausbau der Internetpräsenz der EKD

  • und die Verstärkung der eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der EKD.
Hinzu kommen Vorhaben, die als langfristig angelegt zur Sicherung einer besseren Präsenz des Protestantismus in der Öffentlichkeit beitragen sollen. Dazu gehören:
  • die Verstärkung der Aus-, Fort- und Weiterbildung für publizistische Berufe durch die Zusammenführung von Journalistenschule und Medienakademie in Berlin unter dem Dach des Gemeinschaftswerkes der Ev. Publizistik (GEP)

  • die Ansammlung von Haushaltsmitteln in einem Kampagnefond der EKD, um aufgrund der positiven Erfahrungen mit der "Sonntags-Kampagne" daraus ggf. weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen finanzieren zu können

  • der Ankauf von Rechten und Lizenzen zur Verwendung in den elektronischen Medien; eine Maßnahme, die aufgrund der absehbaren Digitalisierung der Medien und der Entwicklung von Spartenkanälen eine zukunftssichernde Bedeutung erhält

  • sowie eine Starthilfe für die aus der Fusion entstandenen "Zeitzeichen" zur Marktetablierung.
Das besondere Anliegen bei den Haushaltsberatungen zu diesen Vorhaben war, dass durch die zusätzlichen Mittel bei den Kooperationspartnern keine Haushaltslöcher gefüllt oder lange Gewünschtes realisiert, sondern eine nachweisbare Stärkung der publizistischen Präsenz des Protestantismus erreicht werden sollte. Aus diesem Grund wurde wert darauf gelegt, dass es sich bei den Vorhaben um klar abgrenzbare Projekte handeln muss, bei denen im Falle einer Verfehlung des Zieles eine geordnete Beendigung des Vorhabens möglich ist, um unwirtschaftliche Dauerfinanzierungen zu vermeiden. Zugleich haben die Finanzgremien das Kirchenamt zu einem präzisen Projekt-Controlling verpflichtet.

Ich komme nun zu einer weiteren Position im Einzelplan 4, der Kommunikationsaktion Brücken bauen (Position 4320.7490). In den Jahren 1994 bis 1998 sind für dieses, von vornherein mit zeitlicher Befristung geplante Vorhaben, bereits 3,9 Mio. DM aus dem EKD-Haushalt bereitgestellt worden. Nach dieser Anschubfinanzierung sollte das Projekt soweit etabliert sein, dass es in den Gemeinden und Kirchenkreisen als Instrument der Mission und Erneuerung der kirchlichen Strukturen eigenständig fortgeführt werden kann. Deshalb wurden hierfür in den EKD-Haushalten für 1999 und 2000 auch keine Zuschüsse mehr angesetzt; insoweit standen der Aktion noch übertragene Restmittel aus den Vorjahren zur Verfügung.

Aufgrund der Berichte über die Ergebnisse der bisherigen Aktivitäten hat der Rat der EKD im März dieses Jahres beschlossen, dass er die befristete Fortführung der Kommunikationsaktion im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten für wünschenswert hält. Diesem Votum folgend, haben sich die Finanzgremien dafür ausgesprochen, für die Jahre 2001 und 2002 letztmalig einen Zuschuss von jeweils 400.000 DM in den EKD-Haushalt einzustellen, sofern die Vorlage einer Gesamtkonzeption für die bis 2002 zu erledigenden Arbeiten und die mögliche Beendigung bzw. Überleitung auf dezentrale Finanzierungsformen dies rechtfertigt. Zugleich wurde damit die Ausbringung eines Sperrvermerkes verbunden, den Sie bei dieser Position im Zahlenteil des Ihnen vorliegenden Haushaltsentwurfes noch finden. Am vergangenen Samstag hat der Haushaltsausschuss über die inzwischen vorgelegte Gesamtkonzeption beraten und im Hinblick auf den Sperrvermerk beschlossen, dass dieser nicht in den Haushaltsplan 2001 übernommen werden soll. Allerdings verbindet der Haushaltsausschuss mit der Freigabe des Ansatzes die Erwartung, dass die Ergebnisse der Kommunikationsaktion bei ihrer Beendigung in 2002 in weiterverwertbarer Form, zum Beispiel als Handbuch, vorgelegt werden.

Mit der Position 9800.8210 Einmalige Zuschüsse/Ad hoc Maßnahmen möchte ich meine Ausführungen zu einzelnen Haushaltspositionen abschließen. Der Einbringungsrede des Rates konnten Sie bereits entnehmen, dass hier bei entsprechender Erhöhung der Allgemeinen Umlage 1,5 Mio. DM angesetzt wurden. Davon sind bereits 500.000 DM für die Zentralausschusssitzung des ÖRK vorgesehen. Der Zweck dieser Position liegt darin, die Gliedkirchen bei den zuletzt vermehrt erforderlich gewordenen Sonderumlagen zu entlasten. Denn diese Sonderumlagen können dort regelmäßig nur über- oder außerplanmäßig aufgebracht werden. Auch wenn sich dadurch sicherlich nicht sämtliche Sonderumlagen vermeiden lassen, wird dieser Ansatz von dem Haushaltsausschuss ausdrücklich begrüßt.

4. Teil II des Haushaltes - Seelsorge an Soldaten

Der Sonderhaushalt Evangelische Militärseelsorge/Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern ist als Teil II inzwischen im 3. Jahr integraler Bestandteil des EKD-Haushaltes. Er wird zunächst im Finanzausschuss des Beirates für die Evangelische Militärseelsorge und diesem Beirat beraten und nach der Herstellung des Einvernehmens mit dem Kirchenamt zusammen mit dem Teil I des EKD-Haushaltes den Finanzgremien der EKD zur Beratung vorgelegt. Dieser Verfahrensgang hat sich inzwischen gut eingespielt, so dass die Beratungen des Sonderhaushaltes vergleichsweise unproblematisch verlaufen sind.

Da sich Veränderungen des Haushaltsvolumens bei dem Sonderhaushalt grundsätzlich nach den Vorgaben für den zentralen EKD-Haushalt richten sollen, war auch hier die Nullrunde umzusetzen. Diese Vorgabe wurde nicht nur eingehalten, sondern sogar um knapp 30 TDM (28.952,56 DM) unterschritten. Zu den eingehaltenen Vorgaben gehören auch die Beschlüsse von Kirchenkonferenz und Finanzbeirat aus dem letzten Jahr, wonach die Hälfte des Jahresüberschusses aus dem vorletzten Jahr an die betroffenen Gliedkirchen zurückgeführt werden soll. Sie finden die Umsetzung dieser Beschlüsse im Sonderhaushalt bei der neu eingefügten Position 9920.7110. Die andere Hälfte des Überschusses soll über die Position 9720.9112 der Allgemeinen Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Eine Veranschlagung, die angesichts der Unwägbarkeiten, die mit den gegenwärtigen Strukturüberlegungen bei der Bundeswehr auch auf die Militärseelsorge zukommen dürften, durchaus angemessen ist.

5. Kollektenempfehlungen

Auch für das Haushaltsjahr 2001 sieht das Haushaltsgesetz wieder die Ausschreibung von 3 gesamtkirchlichen Pflichtkollekten vor. Die Erhebung der in den Gliedkirchen einzusammelnden gesamtkirchlichen Kollekten beruht auf Artikel 20 Absatz 2 der Grundordnung der EKD. In seiner Sommersitzung hat der Haushaltsausschuss den folgenden Kollektenzwecken zugestimmt:
  • Für gesamtkirchliche Aufgaben - Friedens- und Versöhnungsdienst

  • Für Auslandsarbeit und Ökumene - Hilfe für einheimische Christen im Nahen und Mittleren Osten

  • Für das Diakonische Werk der EKD - Einrichtungen, Verbände, Hauptgeschäftsstelle
In bewährter Tradition bittet die EKD wieder, eine freiwillige Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt - Weltbibelhilfe - vorzusehen; diesmal mit der Zweckbestimmung: "Arabische Neue Testamente für den Sudan" und "Bibeln für wachsende Gemeinden in Myanmar (ehemals Birma)".

Außerdem hat sich der Haushaltsausschuss einstimmig einem Votum des Finanzbeirates angeschlossen und empfiehlt den Gliedkirchen die Erhebung einer weiteren freiwilligen Kollekte für den Wiederaufbau der Frauenkirche Dresden.

6. Entlastung der Jahresrechnung 1998

Zunächst möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass hier nur die Entlastung für den zentralen EKD-Haushalt gemeint ist. Denn 1998 war der Sonderhaushalt für die Seelsorge an Soldaten noch nicht in den EKD-Haushaltsplan integriert. Deshalb ist für dieses Jahr noch der Rat der EKD für die Beschlussfassung über die Entlastung des Sonderhaushaltes zuständig. Im nächsten Jahr wird sich die Zuständigkeit der Synode für die Entlastung erstmals auch auf den Sonderhaushalt erstrecken.

Nach Artikel 33 Absatz 3 der Grundordnung der EKD gehört zu den Aufgaben des Ständigen Haushaltsausschusses auch die Vorbereitung der Entscheidung über die Entlastung durch die Synode. Dem entsprechend hat sich der Haushaltsausschuss in seiner Frühjahrssitzung wieder mit dem Schlussbericht des Oberrechnungsamtes der EKD über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung für das vorletzte Rechnungsjahr befasst. Ein besonderer Schwerpunkt der Beratungen im Haushaltsausschuss bildete die Frage, welche Sanktionsmöglichkeiten der EKD im Detail verbleiben, wenn einzelne Zuwendungsempfänger wiederholt gegen Auflagen in den Bewilligungsbescheiden der EKD verstoßen. Auch vor dem Hintergrund zukünftig knapper werdender Finanzmittel hat der Haushaltsausschuss das Kirchenamt und das Oberrechnungsamt der EKD deshalb gebeten, die mit möglichen Sanktionen verbundenen grundsätzlichen Rechtsfragen gemeinsam aufzuarbeiten. Hierzu gibt es jetzt erste Überlegungen, ob durch eine Überarbeitung der Bewilligungsbescheide dem Ziel der Durchsetzung möglicher Sanktionen besser Rechnung getragen werden kann.

Im übrigen hat der Haushaltsausschuss nach intensiver Beratung und den zufriedenstellenden Stellungnahmen des Kirchenamtes festgestellt, dass die Mittelverwendung ordnungsgemäß erfolgt ist. In Übereinstimmung mit dem Votum des Oberrechnungsamtes der EKD hat der Haushaltsausschuss deshalb einstimmig beschlossen, der Synode die Entlastung des Rates und des Kirchenamtes der EKD für die Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 1998 vorzuschlagen.

Ich lege hiermit der Synode diesen Vorschlag zur Beschlussfassung vor.

7. Schlussbemerkungen

Wie sie meinen bisherigen Ausführungen entnehmen konnten, hat der Haushaltsausschuss den Haushaltsplanentwurf in seiner Sommersitzung ausführlich beraten und ihn in der Ihnen nunmehr vom Rat der EKD vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund kann ich der Synode guten Gewissens die Empfehlung übermitteln, dem Haushaltsplan der EKD für 2001 zuzustimmen.

Abschließend möchte ich besonders dem Finanzbeirat für die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit danken, die sich bei der Vorbereitung des Haushaltsplanes 2001 erneut bewährt hat.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



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