Weitere Berichte und Referate
5. Tagung der 9. Synode der EKD (5. - 10. November 2000, Braunschweig)
Einbringung des Haushaltes der EKD für 2001
Präsident Dr. Eckhart von Vietinghoff (Ratsmitglied)
1. Für den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland bringe ich den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2001 ein. Er umfasst in Einnahmen und Ausgaben insgesamt rd. 407 Mio. DM. Darin enthalten sind die allgemeine Umlage, die Umlage für das Diakonische Werk, die Ostpfarrer- und Exilpfarrerversorgung sowie die Aufwendungen für die Militärseelsorge. Im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr erhöht sich der Ansatz für die allgemeine Umlage, die der Finanzierung der EKD und der Zuschussempfänger dient, um 5,1 Mio. DM. Diese Erhöhung ist auf die Übernahme zusätzlicher Gemeinschaftsaufgaben wie die anteilige Finanzierung der Kirchenmusikerausbildung zurückzuführen. Dagegen heißt die generelle Linie bei den bisher finanzierten Aufgaben "Null-Wachstum" und dies bedeutet im Hinblick auf die unvermeidbaren Kostensteigerungen eine Fortsetzung des Sparkurses der letzten Jahre, wenn auch in deutlich abgeschwächter Form. Denn im laufenden Haushalt musste die EKD bekanntlich 5 % und im Vorjahr sogar 10 % einsparen.
Ich werde in den Ausführungen zunächst auf die allgemeine Finanzlage und auf gesamtkirchliche Aktionen mit finanziellen Implikationen eingehen. Dann wende ich mich dem Haushaltsentwurf der EKD für das Jahr 2001 zu, wobei ich nur wenige Positionen näher darstellen werde. Schließlich will ich kurz über den Militärseelsorge-Haushalt berichten und einen Ausblick in das Jahr 2002 wagen.
2. Bei der Skizzierung der Finanzlage ist es unvermeidlich, mit der Einkommensseite und damit den Kirchensteuern zu beginnen. Nach Zuwächsen im Kirchensteueraufkommen in den Jahren 1998 und 1999 sieht das Bild im laufenden Jahr nach wie vor uneinheitlich aus: Einem leichten Anstieg des Steueraufkommens in einigen Landeskirchen stehen Einbußen oder geringfügige Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr in anderen Landeskirchen gegenüber. Hier wirkt sich die Tarifabsenkung bei der Besteuerung besonders aus. Insgesamt wird als Folge der Steuerreform nach Einschätzung der Steuerexperten der Kirche die Finanzkraft bis zum Jahr 2005 real um etwa 15 % zurückgehen, selbst wenn die optimistischen Annahmen zur Konjunktur- und Steuerentwicklung eintreten.
Ohne hier auf Einzelheiten der staatlichen Steuerreform einzugehen, ist aber Folgendes festzuhalten: Die Kirche trägt die erheblichen Einnahmeausfälle durch die allgemeine Tarifreform bis 2005 mit, und zwar im Interesse einer steuerlichen Entlastung der Bürger, gerade auch der geringeren Einkommen. Wir akzeptieren dies, wenn auch schweren Herzens und übrigens ohne jede Kompensationsmöglichkeit, von der hingegen der Staat mit beachtlicher Phantasie durch die Einführung neuer Steuern durchaus Gebrauch macht. Wir akzeptieren aber über die Tarifeinbußen hinaus nicht das sogenannte Halbeinkünfteverfahren bei der Versteuerung von Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften und auch nicht die Ermäßigung der Einkommensteuer um die Gewerbesteuer. Beides sind jedenfalls im Blick auf die Veranlagung des Kirchenmitgliedes nach seiner persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit systemwidrige Konstruktionen. Es ist positiv festzuhalten, dass die Gewerbesteueranrechnung bereits entfallen ist und dass das Halbeinkünfteverfahren in der parlamentarischen Beratung offenbar angemessen in unserem Sinne geregelt werden wird.
3. Einen besonderen Stellenwert für die Gesamtkirche hat nach wie vor der Finanzausgleich - sowohl für diejenigen, die die Mittel aufbringen müssen, als auch für jene, die die Gelder dringend benötigen, weil ihr eigenes Kirchensteueraufkommen erheblich unter dem Durchschnitt liegt. Der Finanzausgleich wird im Jahre 2001 erneut mit 300 Mio. DM ausgestattet werden, für das Jahr 2002 ist ein Betrag in dieser Größenordnung vorgesehen und für 2003 in Aussicht genommen. Diese 3-Jahresperspektive ist wichtig, um eine gewisse Planungssicherheit zu ermöglichen. Wie existenziell der Finanzausgleich für die östlichen Landeskirchen ist, lässt sich durch eine Zahl sehr plastisch darlegen: Von der Gesamtsumme an Kirchensteuern der evangelischen Kirche nehmen alle östlichen Landeskirchen zusammen ca. 4,8 % ein! Diese Zahlenangabe unterstreicht, wie notwendig ein Finanzausgleich in der Größenordnung von 300 Mio. DM ist. Hinzu kommt, dass die östlichen Landeskirchen durch die stattgefundenen und die vorgesehenen Tarifabsenkungen im Steuerrecht aufgrund der Einkommensstruktur härter getroffen werden als die Kirchen in den alten Bundesländern. Allerdings ist hier eine Veränderung anzumerken: War der Finanzausgleich bisher ein Ost-West-Ausgleich, so gehört aufgrund der negativen Finanzentwicklung die Bremische Ev. Kirche im Jahr 2001 erstmals zum Kreis der Empfängerkirchen.
Der Rat hat dankbar zur Kenntnis genommen, dass schwierige Probleme bei der Clearing-Zahlung in den östlichen Landeskirchen durch eine solidarische Aktion der Beteiligten befriedigend geregelt werden konnten.
4. Unabhängig vom Haushalt der EKD gab es im vergangenen und diesem Jahr Aktionen der EKD in engem Schulterschluss mit den Landeskirchen von erheblicher finanzieller Relevanz: die Sonntagskampagne und die Beteiligung an dem Fonds zur Entschädigung der Zwangsarbeiter.
Nach konzentrierter Diskussion konnte die unorthodoxe Kampagne zum Erhalt des Sonntags initiiert werden. Sie hat eine große Breitenwirkung entfaltet und die erforderliche Sonderumlage in Höhe von 2 Mio. DM wurde zügig an die EKD gezahlt.
In der Frage der Beteiligung an der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ging und geht es den Verantwortlichen in Kirchenkonferenz, Rat und Diakonie darum, durch Taten und nicht nur durch Worte deutlich zu machen, dass über konkrete Verpflichtungen in Einzelfällen hinaus die evangelische Kirche zur gemeinsamen Geschichte und fortwirkenden Verantwortung unseres Landes steht. Die Beteiligung der evangelischen Kirche mit 10 Mio. DM und ohne Wenn und Aber hat breite Anerkennung gefunden, auch in der Öffentlichkeit.
Diese Aktionen zeigen, dass die evangelische Kirche handlungsfähig ist. Sie vermag in Fragen von herausragender Bedeutung nach gründlicher und gleichwohl zügiger Beratung geschlossen und mit klarem Ergebnis zu handeln. Dann ist es auch in finanziell schwierigen Zeiten möglich, die erforderlichen Mittel aufzubringen. Diese Einzelaktionen wie auch wesentliche Punkte des neuen Haushaltes belegen nach meiner Einschätzung, dass die Gemeinschaft in der EKD wächst, nicht nur rhetorisch, also in sehr wohlfeiler Münze, sondern auch "kassenwirksam".
5. Ich wende mich nun dem Ihnen vorliegenden Entwurf für den Haushalt der EKD für das Jahr 2001 zu.
5.1 Im Entwurf wird - wie eingangs erwähnt - die Vorgabe der Landeskirchen - nämlich "Null-Wachstum" - grundsätzlich eingehalten. Die allgemeine Umlage wird jedoch um einen Betrag von 5,1 Mio. DM erhöht.
Dieser Betrag ist vorgesehen für:
- eine anteilige Finanzierung der kirchlichen Musikhochschulen mit 2,952 Mio. DM
(Haushaltsstelle 0280.7490) - eine Zuweisung an die Evangelische Schulstiftung in Höhe von 0,648 Mio. DM
(Haushaltsstelle 5191.7490) - die Dotierung einer neuen Haushaltsstelle "Einmalige Zuschüsse/ad hoc-Maßnahmen" mit 1,500 Mio. DM
(Haushaltsstelle 9800.8210)
Für die Gründung evangelischer Schulen in den neuen Bundesländern gibt es eine erfreulich starke Nachfrage. Insofern begrüßt es der Rat sehr, dass auf Vorschlag des Finanzbeirats ebenfalls im Wege der Erhöhung der Umlage ein Betrag von 648.000 DM für diesen Zweck zusätzlich zur Erhöhung des Stiftungskapitals zur Verfügung gestellt wird. Hervorzuheben ist bei dieser Gelegenheit, dass der Haushaltsausschuss der Schulstiftung auf deren Antrag als Darlehen einen Betrag in Höhe von 2 Mio. DM für 10 Jahre zur Verfügung gestellt hat, damit die erforderliche Anschubfinanzierung für Schulgründungen im Zeitpunkt der Nachfrage sichergestellt werden kann.
Schließlich ist eine weitere Aufstockung der Umlage vorgesehen, um die EKD instand zu setzen, besondere zusätzliche Finanzierungen zu leisten, die sonst im Wege von Sonderumlagen von den Landeskirchen erbeten würden. Von dem eingestellten Betrag in Höhe von 1,5 Mio. DM soll im nächsten Jahr ein Teil der Summe - 500.000 DM - für die Sitzung des Zentralausschusses des ÖRK in Berlin verwendet werden. Die Tatsache, dass eine solche Globalposition mit Zustimmung von Finanzbeirat und Kirchenkonferenz neu in den EKD-Haushalt aufgenommen werden konnte, ist als Zeichen des Vertrauens zu werten, und dafür möchte ich mich für den Rat ausdrücklich bedanken.
5.2 Einen besonderen Schwerpunkt hat bei der Einbringung des Haushalts im vergangenen Jahr die Öffentlichkeitsarbeit und dabei insbesondere das Ringen um das Schicksal des Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatts eingenommen. Ich werde heute aber nicht in allen Einzelheiten den Fortgang der Diskussion wiedergeben, sondern nur die weitere Entwicklung, soweit dies zur Rechenschaft geboten ist, und die finanziellen Auswirkungen darstellen.
Der Rat hat auf der von der Synode beschlossenen Linie die Verhandlungen mit dem Süddeutschen Verlag geführt und begleitet. In finanzieller Hinsicht bedeutet das Ergebnis - wie ebenfalls bekannt - dass von dem bisherigen Zuschuss für das Deutsche Allgemeine Sonntagsblatt in Höhe von 9 Mio. DM ein Teilbetrag von 4,5 Mio. DM pro Jahr für das neue Magazin vorgesehen ist, während die verbleibenden 4,5 Mio. DM zur Stärkung der publizistischen Präsenz eingesetzt werden sollen.
Zu der Nachfolgepublikation des Sonntagsblattes hat der Ratsvorsitzende in seinem Bericht grundlegende Aussagen getroffen. Entsprechend der Beschlusslage in der Synode ist eine Vereinbarung mit dem Süddeutschen Verlag getroffen, die einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 4,5 Mio. DM für einen Zeitraum von 5 Jahren vorsieht. Diesen Betrag finden Sie als Ansatz in der Haushaltsstelle 4121.7490. Außerdem ist eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung für die Haushalte bis zum Jahre 2005 vorgesehen.
Über diese haushaltsrechtlichen Konsequenzen des eingeschlagenen Weges hinaus darf ich Ihnen noch folgende Detailinformationen geben:
Herausgeber der Publikation sind die Bischöfe Dr. Huber und Dr. Friedrich sowie das Ratsmitglied Gröhe und die Leiterin des Kaiserswerther Verbandes, Frau Coenen-Marx. Im Verwaltungsrat ist die evangelische Kirche durch den Vorsitzenden des Finanzbeirats, Dr. Fischer aus Baden, die Herren Drägert aus dem Rheinland und Dr. Meyer aus Bayern sowie die Präsidenten Schmidt und Dr. Barth vom Kirchenamt vertreten. Das Magazin wird als Beilage der Süddeutschen Zeitung, der Zeit, der Frankfurter Rundschau und der Sächsischen Zeitung beigelegt und erreicht damit eine höhere als die geforderte Auflage von 1 Mio. Exemplaren. Außerdem wird eine umfangreichere Ausgabe des Magazins den bisherigen Lesern des Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatts und anderen Interessierten angeboten. Eine Beurteilung des Erstlingswerks unter dem Namen C H R I S M A bleibt Sache jedes Einzelnen. Wir müssen gemeinsam alles tun für einen dauerhaften publizistischen Erfolg von C H R I S M A , auch schon aus finanziellen Gründen, nämlich wegen der steuerrechtlichen Finanzierungsgrundlagen, die bekanntlich eine solche publizistische Aktivität jedenfalls für fünf Jahre zwingend fordern.
5.3 Ich komme nun zur vorgesehen Verwendung der ersparten Mittel in Höhe von 4,5 Mio. DM: Der Rat sieht in den verschiedenen vorgesehenen Maßnahmen zur Verstärkung der Präsenz der EKD in der Öffentlichkeit einen eindeutigen Schwerpunkt seiner Arbeit, wie dies auch bereits im Bericht des Ratsvorsitzenden vor einem Jahr in Leipzig dargelegt wurde. Der Rat begrüßt es, dass dringend notwendige Maßnahmen finanziert und vorhandene Defizite minimiert werden können. Die Chance, diese Maßnahmen in Angriff nehmen zu können, war - das will ich noch einmal unterstreichen - für den Rat Voraussetzung zur Zustimmung zum Zuschuss für das neue Magazin. Die Vorrangigkeit dieser Aktivitäten geht zurück auf Feststellungen im publizistischen Gesamtplan "Mandat und Markt".
Im Haushaltsentwurf ist der Betrag in Höhe von 4,5 Mio. DM als Globalposition ausgewiesen: Haushaltsstelle 4218.7490 - Stärkung der publizistischen Präsenz/Interventionsfähigkeit. Die Zuordnung zu den einzelnen Bereichen finden Sie in den Haushaltserläuterungen. Der Einsatz der Mittel ist vom Rat mit langer Hand und sehr sorgfältig vorbereitet. Bereits in der Sitzung der Kirchenkonferenz am 6. November 1999 ist die Zustimmung der Kirchenkonferenz zu den Plänen des Rates erwirkt. In der Folgezeit haben Kirchenamt und potentielle Trägerorganisationen die Vorhaben definiert, präzisiert, kalkuliert und entsprechende Ausarbeitungen über die Mittelverwendung erstellt. Wie nicht anders zu erwarten, gingen die Wünsche weit über das hinaus, was an Finanzierungsmasse zur Verfügung steht!
In den Finanzgremien - konkret im Finanzbeirat und im Haushaltsausschuss - und erneut in der Kirchenkonferenz sind sowohl das Gesamtpaket als auch die einzelnen Verwendungen weiter erörtert und kritisch geprüft worden. Verschiedene Anregungen aus diesen Beratungen sind aufgenommen worden. Daraus ergeben sich insbesondere folgende Grundsätze und Einsatzbereiche:
Die Mittel
- sollen ganz überwiegend für Projekte und nicht für Dauerfinanzierungen eingesetzt werden, wobei Begleitung und Erfolgskontrolle zu sichern sind,
- sollen die Kooperation und Schwerpunktbildung fördern,
- sollen möglichst Refinanzierungsmöglichkeiten eröffnen,
- sollen nicht verwendet werden, um vorhandene Haushaltslöcher zu stopfen.
- - Ausbau des Agenturwesens, insbesondere des neuen Spartendienstes epd-Sozial,
Ausbau der Internetpräsenz der EKD in Verknüpfung mit den Landeskirchen und dem GEP,
Verstärkung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der EKD, damit die EKD mehr agieren kann und nicht aufs Reagieren beschränkt bleibt,
Zentrale Dienstleistungen und Stärkung der publizistischen Betriebe in der EKD zur Bündelung der zersplitterten und für sich zu schwachen Kräfte,
Verstärkung der Aus-, Fort- und Weiterbildung für publizistische Berufe, insbesondere durch die Medienakademie - Ev. Journalistenschule, die der Herr Ratsvorsitzende am 16.2.2001 in Berlin am neuen Standort Jebensstraße eröffnen wird,
Mittel für Öffentlichkeitskampagnen aus aktuellem Anlass,
Ankauf von Rechten und Lizenzen zur Verwendung in den elektronischen Medien, um mit eigenen Programmbeiträgen im immer stärker vernetzten Medienmarkt präsent bleiben zu können,
Qualifizierung der neu entstandenen Monatspublikationen.
6. Sonderhaushalt der Evangelischen Militärseelsorge/Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern
Die Militärseelsorge beginnt uns erneut mit Strukturfragen zu beschäftigen neben dem Haushalt und der Dotierung einzelner Haushaltspositionen. Das heißt aber nicht, dass die routinemäßige Beratung über den Einsatz von Haushaltsmitteln weniger sorgfältig und verantwortungsbewusst geführt wurde. In dem inzwischen eingespielten Verfahren haben nach der Verwaltung des Sonderhaushaltes dessen Finanzausschuss sowie der Militärseelsorgebeirat unter Beteiligung des Kirchenamtes den Haushalt beraten, bevor dann Rat, Finanzbeirat, Haushaltsausschuss und Kirchenkonferenz einstimmig die vorgelegte Fassung des Entwurfs gebilligt haben.
Der Rat hat nach dem alten Verfahren im laufenden Jahr letztmalig Entlastung für den Sonderhaushalt für das Haushaltsjahr 1998 erteilt. Künftig wird dies Sache der Synode sein und damit die Haushaltshoheit insgesamt bei Ihnen, verehrte Synodale, liegen.
7. Auf weitere Einzelheiten des Haushalts wird der Vorsitzende des Haushaltsausschusses eingehen. Im übrigen haben das Kirchenamt und Verwaltung des Sonderhaushalts uns in bewährter Weise ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltspositionen geliefert - die Lektüre darf ich Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit anempfehlen, soweit das nicht schon geschehen ist. Um diesen Erläuterungsband handlicher zu gestalten und um das Auffinden einzelner Darstellungen zu erleichtern, gibt es erstmals ein Stichwortverzeichnis. Im Sinne von Transparenz und Offenheit ist das nur zu begrüßen!
Für die konstruktive und ungeachtet gelegentlich unterschiedlicher Sicht in Einzelfragen stets hilfreiche Zusammenarbeit mit dem Finanzbeirat und das gute Miteinander mit dem Haushaltsausschuss danke ich im Namen des Rates herzlich, insbesondere den jeweiligen Vorsitzenden, Herrn Dr. Beatus Fischer und Herrn Dr. Meusel. Ich möchte hier auch einen kräftigen Dank an Herrn Oberkirchenrat Herborg und seine Crew anfügen: Wir sind dank Ihrer aller fachkundigen Arbeit auf solidem finanziellem Grund.
8. Für den Haushalt des Jahres 2002 hat der Finanzbeirat zunächst die Empfehlung gegeben, die begonnenen strukturellen Konzentrationen in verschiedenen Arbeitsfeldern fortzusetzen. Hinsichtlich der Höhe der Umlage hat er einen Zuwachs in einer Größenordnung von 2 bis 2,5 % in Aussicht gestellt.
Der Rat begrüßt, dass mit dieser Perspektive die berechtigte Erwartung besteht, dass ein Teil der zu erwartenden Teuerungsrate damit ausgeglichen werden kann. Nach dem Spardruck der vergangenen Jahre kann die EKD vom Jahr 2002 an ein wenig aufatmen. Zugleich sieht der Rat in dieser Ankündigung einen gewissen Ausgleich dafür, dass in den letzten Jahren die EKD-Umlage hinter den Kirchensteuereinnahmen der Landeskirchen zurück blieb.
Es können nicht von der EKD kontinuierlich mehr Leistungen erbracht werden, ohne ihr die dafür erforderlichen Mittel zu gewähren. Damit die evangelische Kirche inhaltlich ihren Auftrag noch wirksamer erfüllen kann, müssen wir das gemeinsamen Handeln weiter stärken und also auch die "gemeinsame Kasse". Kirchlicher Partikularismus ist in einem immer vernetzteren und immer beschleunigteren gesellschaftlichen Umfeld kein Zukunftsmodell.
9. Dies ist der letzte Haushalt, der in der vertrauten DM vorgelegt wird. Diese Tatsache nehme ich zum Anlass, Dank an unsere Mitglieder zu sagen, dass Sie mit Kirchensteuern und Kollekten über viele Jahrzehnte die Voraussetzung geschaffen haben, um die kirchlichen Aufgaben und damit auch die der EKD zu finanzieren.
Das Kirchenamt hat uns bereits nachrichtlich und zum Eingewöhnen die Haushaltsbeträge in Euro aufgeführt.
Ich rege an, den Haushaltsentwurf zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich.

