Beschlüsse
6. Tagung der 9. Synode der EKD (4. - 9. November 2001, Amberg)
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte
Die Synode bittet den Rat
- die Gliedkirchen und kirchlichen Hilfswerke auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen, sich um ein weiteres und vertieftes Verständnis der im Pakt von 1966 formulierten wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Menschenrechte (WSK) zu bemühen. Nur ganz wenige Staaten, darunter die USA, haben diesen Pakt bisher nicht ratifiziert. Er setzt national und international verbindliche Rechtsstandards;
- die damit befassten Werke und Institutionen zu bestärken, weiterhin Untersuchungen über die Auswirkungen, die die deutsche Politik im Rahmen der Globalisierung für die Verwirklichung der WSK-Rechte hat, zu erstellen und zu veröffentlichen, und sich damit für die Umsetzung dieser Rechte einzusetzen;
- auf die Bundesregierung einzuwirken, dass die im Amsterdamer Vertrag (in Kraft getreten am 1. Mai 1999) vereinbarte Berichterstattung über die Auswirkung der europäischen Politik bezüglich des Ziels der Armutsbekämpfung endlich vollzogen wird;
- die Hilfswerke der EKD darum zu bitten, nicht nachzulassen, ihre Partner im Süden bei der Durchsetzung ihrer WSK-Rechte zu unterstützen;
- die Rolle des ÖRK und der konfessionellen Weltbünde darin zu bestärken, dass sie die Diskussion über die WSK-Rechte und die Bemühungen um deren Umsetzung vorantreiben können;
- dafür Sorge zu tragen, dass die entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit so unterstützt wird, dass in der deutschen Öffentlichkeit ein größeres Verständnis für die Bedeutung der WSK-Rechte im Zusammenhang der Globalisierung entsteht.
Amberg, den 8. November 2001
Der Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

