Weitere Berichte und Referate

6. Tagung der 9. Synode der EKD (4.-9. November 2001, Amberg)

Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsplan 2002

Dr. Rainer Meusel, Ausschußvorsitzender

Herr Präses, hohe Synode,

1. Einleitung

Der Haushaltsausschuss, dessen Bericht ich Ihnen erstatte, hat in den zurückliegenden Jahren immer wieder bei der Behandlung der Haushaltspläne der EKD mit schmäler werdenden finanziellen Ressourcen umgehen müssen. Er hat dabei versucht, nicht nur einen zahlenmäßig ausbalancierten Haushalt vorzulegen, sondern inhaltliche Gewichtungen zu berücksichtigen. Das war in Jahren mit Einsparungsvorgaben besonders schwer. Was der eine Zuschussempfänger wegen der kirchlichen Bedeutung seiner Aufgaben an Schonung erfuhr, führte bei einem anderen zwangsläufig zu überdurchschnittlichen Abstrichen.

Für das kommende Haushaltsjahr gab es endlich einmal eine kleine Verschnaufpause. Zum Ausgleich der übermäßigen Sparvorgaben der vergangenen Jahre haben die Gliedkirchen zugebilligt, dass die Allgemeine EKD-Umlage nicht nur auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden, sondern eine leichte Erhöhung um 2 % erfahren könne, was in Zahlen ausgedrückt etwa 1,3 Mio. Euro Zuwachs ausmacht. Dies wird im EKD-Haushaltsjargon eine "weiche Nullrunde" genannt, weil damit auch allgemeine Preis- und Gehaltssteigerungen aufgefangen werden müssen.

Aufmerksame Leser/innen des Haushaltsplanes werden möglicherweise einwenden, dass das Haushaltsvolumen doch um weitere 1,27 Mio. Euro gestiegen sei. In der Tat hat der Finanzbeirat diesen Betrag für den Haushalt der EKD zusätzlich zugesagt. Im gleichen Atemzug wurden der EKD jedoch Schwerpunktmaßnahmen von besonderer gesamtkirchlicher Bedeutung übertragen, die im gleichen Umfang die gliedkirchlichen Haushalte entlasten. Ein Beispiel dafür ist die vollständige Finanzierung der "Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft FEST" über den EKD-Haushalt, was allein auf einen Zusatzbedarf von 1,096 Mio. Euro hinausläuft (Haushaltsstelle 5790.7490). Aber auch ein Betrag von 306.000 Euro für das "Jahr der Bibel" soll im kommenden Jahr aus der Haushaltsstelle 0310.7490 zusätzlich finanziert werden.

So bleibt für weitere Schwerpunktmaßnahmen nur noch ein bescheidener finanzieller Spielraum von 258.000 Euro übrig. Dieser Betrag verteilt sich auf eine Reihe von Haushaltspositionen, auf die ich unter Ziffer 2 meines Berichtes noch eingehen werde.

Trotz 2 % Steigerung der Allgemeinen Umlage und 1,27 Mio. Euro für Schwerpunktmaßnahmen von besonderer gesamtkirchlicher Bedeutung war letztlich ein ausgeglichner Haushalt auch in diesem Jahr nur durch Entnahmen aus Rücklagen erreichbar: insgesamt 620.000 Euro sollen aus den jeweils zweckbestimmten Rücklagen für die Versorgung der Auslandsgeistlichen, für die Substanzerhaltung und für die Finanzstatistik entnommen werden.

Im Ergebnis liegt die von den Gliedkirchen aufzubringende Allgemeine Umlage des zentralen Haushalts der EKD bei 69.137.152 Euro und damit um 2,6 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau. Die Allgemeine Umlage ist jedoch nicht die einzige Umlage, die die Gliedkirchen für den EKD-Haushalt aufbringen müssen. Zusätzlich gibt es die bei Position 2120.0430 dotierte Umlage für das Diakonische Werk der EKD, die um 2 % erhöht wurde. Aber auch für die Finanzierung der Ost- und Exilpfarrerversorgung bringen die Gliedkirchen seit vielen Jahren erhebliche Beträge auf, die im Unterabschnitt 3170 und 3180 des EKD-Haushaltes veranschlagt werden. Diese konnten aufgrund einer versicherungsmathematischen Neubewertung allerdings um etwa 3,5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr reduziert werden.

Der Erhöhung der Allgemeinen Umlage um 2,6 Mio. Euro und der Umlage für das Diakonische Werk der EKD um 106.000 Euro steht damit eine Reduzierung der Umlagen für die Ost- und Exilpfarrerversorgung um 3,5 Mio. Euro gegenüber. Daraus ergibt sich für die Gliedkirchen per Saldo eine Entlastung in Höhe von ca. 824.000 Euro.

Positive Signale also allerorten? Man könnte mit diesem Ergebnis zufrieden sein, wenn sich nicht durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung neue Sorgen am Horizont abzeichneten. Schrumpfendes Wirtschaftswachstum, steigende Arbeitslosenzahlen und die Auswirkungen der Steuerreform, das alles wird für das Kirchensteueraufkommen nicht folgenlos bleiben. Man muss befürchten, dass sich die künftigen Haushaltsberatungen wieder sehr viel schwieriger gestalten werden als für den heute vorliegenden Plan.

2. Zentraler EKD-Haushalt - zu einzelnen Haushaltspositionen

Ich komme jetzt zur näheren Erläuterung einzelner Haushaltspositionen.

Zunächst wende ich mich der Haushaltsstelle 0310.7490 zu, dabei geht es um das Jahr der Bibel. Hierbei handelt es sich um eine der Schwerpunktsetzungen des Haushaltsentwurfes. Nachdem inzwischen ökumenisch abgestimmt wurde, dass das Jahr der Bibel bereits 2003 stattfinden soll und die EKD sich mit einem Betrag von 767.000 Euro beteiligen wird, musste für 2002 ein deutlich höherer Ansatz veranschlagt werden, als ursprünglich geplant. Andernfalls wären für 2003 zu Lasten der übrigen Haushaltspositionen überproportionale Ansatzsteigerungen erforderlich geworden. So wird der von der EKD aufzubringende Betrag, soweit nicht schon in 2001 angesammelt, auf zwei Haushaltsjahre (2002 und 2003) gleichmäßig verteilt.

Näher eingehen möchte ich auf die Position 1120.7490 und dort konkret auf die Kosten der Hauptgeschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend - AEJ. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung hatte die AEJ eine Steigerung des Ansatzes um 8,86 % beantragt. Dabei sollten über die 2%ige Steigerung hinaus 75.900 Euro für die vollständige Finanzierung des Stellenplanes, 25.500 Euro für die Kofinanzierung einer 2. Stelle im Bundestutorat für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und 76.700 Euro für eine neue Trägerstruktur zur Sicherung des Diakonischen Jahres im Ausland verwendet werden. Angesichts der bereits erwähnten engen finanziellen Gestaltungsspielräume und vor dem Hintergrund der grundsätzlich bei der AEJ vorhandenen Personal- und Finanzausstattung haben die Finanzgremien keine Möglichkeit gesehen, diesem Anliegen Rechnung zu tragen.

Soweit es die 25.500 Euro für die Kofinanzierung der 2. Bundestutorenstelle für das FSJ betrifft, erwartet der Haushaltsausschuss von der AEJ, dass diese im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten eingerichtet werden kann, ohne dass dafür zusätzliche Mittel der EKD zur Verfügung gestellt werden. Bei dem Konzept für eine neue Trägerstruktur zur Sicherung des Diakonischen Jahres im Ausland gab es zudem erhebliche konzeptionelle Einwände von der ebenfalls im Bereich der Freiwilligendienste tätigen Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF). Hier hat das Kirchenamt jetzt einen Moderationsprozess eingeleitet, bei dem im Einvernehmen mit den verschiedenen evangelischen Trägern von Freiwilligendiensten eine wirtschaftlich abgestimmte und zweckmäßige Struktur gefunden werden soll. Das Ergebnis dieses Prozesses wird uns wahrscheinlich im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2003 beschäftigen. Im übrigen hat der Haushaltsausschuss in Aussicht genommen, sich demnächst noch einmal grundlegend mit den Aufgaben und der Personal- und Finanzausstattung der AEJ-Hauptgeschäftsstelle zu befassen.

Ich spreche als nächstes die Haushaltsstelle 1121.7490 an. Sie betrifft die Aus-, Fort- und Weiterbildungsarbeit der Arbeitsgemeinschaft MBK. Nachdem der Haushaltsausschuss aufgrund der geringen Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten der MBK im letzten Jahr beschlossen hatte, das Seminar für Gemeindepädagogik künftig nicht mehr zu fördern, hat MBK ein Nachfolgekonzept vorgelegt, das sich auf die Fortbildung Haupt- und Ehrenamtlicher konzentriert. Neben der laufenden Förderung hat MBK auch einen erheblichen Baukostenzuschuss beantragt, so dass sich der Haushaltsausschuss intensiver mit der gesamtkirchlichen Relevanz und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieses Nachfolgekonzeptes befassen musste. Da diese zunächst nicht erkennbar waren, hat der Haushaltsausschuss einen Sperrvermerk über 86.500 Euro bei dieser Haushaltsstelle beschlossen und dessen mögliche Aufhebung von der Vorlage einer schlüssigen Gesamtkonzeption abhängig gemacht.

Am vergangenen Samstag hat der Haushaltsausschuss über die inzwischen vorgelegte überarbeitete Gesamtkonzeption beraten und im Hinblick auf den Sperrvermerk beschlossen, dass dieser nur in Höhe von 35.000 Euro in den Haushaltsplan 2002 übernommen werden soll. Damit ist die Finanzierung des in 2002 auslaufenden Seminars für Gemeindepädagogik sichergestellt. Im übrigen hat der Haushaltsausschuss auch bei dem überarbeiteten Konzept von MBK die erforderliche Schlüssigkeit nicht erkennen können und sich deshalb gegen eine Förderung aus dem EKD-Haushalt ausgesprochen. Er hat jedoch das Kirchenamt gebeten, nach Möglichkeiten einer Weiterführung der Bildungsarbeit von MBK in anderer Form zu suchen.

Eine mehr als 2 %ige Steigerung gegenüber dem Vorjahr weist auch die Haushaltsstelle 1590.7490 Friedens- und Versöhnungsdienste auf. Im Rahmen der ökumenischen Dekade zur Überwindung von Gewalt hat das Kirchenamt einen Impuls der in diesem Bereich tätigen Einrichtungen aufgegriffen und die Schaffung einer auf 3 Jahre befristeten Projektstelle im Kirchenamt für Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben im Zusammenhang mit der Dekade und den zivilen Friedensdiensten veranschlagt. Hier hatte der Haushaltsausschuss zunächst einen Sperrvermerk über 61.350 Euro beschlossen und dessen mögliche Aufhebung von der Vorlage einer schlüssigen Konzeption, die auch die Ansiedlung dieser Stelle im Kirchenamt begründet, abhängig gemacht.

Die aktuelle politische Situation hat die Notwendigkeit von Friedensdiensten abermals augenfällig gemacht. Die Beschränkung unserer finanziellen Ressourcen zwingt jedoch dazu, mit diesen Mitteln konzeptionell durchdacht und gezielt umzugehen.

Auch hierüber hat der Haushaltsausschuss am vergangenen Samstag beraten und beschlossen, den Sperrvermerk nicht in den Haushaltsplan 2002 zu übernehmen, nachdem die 3 beteiligten Organisationen (AGDF, ACK und das Offene Forum zur Ökum. Dekade) sich für die Ansiedlung der Projektstelle beim Kirchenamt ausgesprochen haben und eine überzeugende Konzeption vorgelegt wurde.

Über die Haushaltsposition 2926.7490 Arbeitsplatzsiegel "Arbeit Plus" hatte ich schon auf der letzten Synode berichtet. Die vom Finanzbeirat geforderte Evaluation der bisherigen Aktivitäten durch ein fachwissenschaftliches Institut der Universität Göttingen hat ein überwiegend positives Ergebnis gezeitigt und zu der Empfehlung geführt, das Projekt weiterzuführen und zu forcieren. Finanzbeirat und Haushaltsausschuss haben daraufhin die bislang bescheidenen Mittel von 20.452 Euro für das kommende Haushaltsjahr verdoppelt.

Die Auszeichnung der Unternehmen, die sich in diesem Jahr erfolgreich beworben haben, wird der Ratsvorsitzende am 28. November im Rahmen einer Feierstunde in Berlin vornehmen. Angesichts wieder ansteigender Arbeitslosenzahlen ist es wichtig, dass die Unternehmen, die sich in sozial besonders verantwortlicher Weise um Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen bemühen, öffentlich ausgezeichnet werden.

Einen weiteren Schwerpunkt der diesjährigen Haushaltsberatungen der Finanzgremien bildete der Unterabschnitt 3420. Dabei handelt es sich um die Haushaltsstellen für die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK). Im Interesse der Haushaltsklarheit wurden zunächst die bislang auf 4 Unterabschnitte verteilten Haushaltsstellen für die KEK unter der Gliederung 3420 zusammengefasst. Meinungsverschiedenheiten gab es in den Haushaltsberatungen jedoch zwischen Finanzbeirat und HH-Ausschuss über die Höhe der beantragten Haushaltsmittel, die durchweg eine Steigerung von mehr als 2 % aufwiesen. Während der Finanzbeirat hier für eine Begrenzung der Steigerungen auf 2 % votierte, hat sich der Haushaltsausschuss mit Blick auf die kirchenpolitische Bedeutung der Arbeit auf europäischer Ebene der vom Kirchenamt vorgeschlagenen Einschätzung  angeschlossen und die im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel befürwortet, mit der Bitte an die Synode, diesem Vorschlag zuzustimmen.

Ich komme nun zum Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED) bzw. dem Evangelischen Entwicklungsdienst (EED). Die Umsetzung der Strukturreform der bisherigen AG KED hat im letzten Jahr weitere Fortschritte gemacht. Sie haben es eben den Ausführungen von Ratsmitglied Frau Dr. Leuze entnehmen können. Der Umzug nach Bonn und damit die konkrete Zusammenführung der bisherigen Einzelwerke bzw. Einrichtungen des KED-Bereiches im EED ist inzwischen abgeschlossen. Die konkrete gemeinsame Arbeit in Bonn zeigt bereits erste Früchte.

Allerdings sind mit dem Prozess der Zusammenführung zahlreiche finanzielle Anforderungen verbunden, die nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden können. Hierzu gehören z.B. die Kosten des Sozialplans, einer begleitenden Organisationsberatung, der Herrichtung des neuen Gebäudes in baulicher und technischer Sicht, die Renovierung der bisher genutzten Büros und Gebäude sowie Ablösekosten für die teilweise langfristig abgeschlossenen Mietverträge. Zur Finanzierung dieser Sondertatbestände hat der Haushaltsausschuss eine Entnahme von ca. 4,18 Mio. Euro aus der zweckbestimmten KED-Risikorücklage genehmigt. Um die sachgerechte und wirtschaftliche Verwendung dieser Mittel zu gewährleisten, wurde das Kirchenamt vom Haushaltsausschuss beauftragt, die Notwendigkeit der vom EED geplanten Maßnahmen kritisch zu begleiten. Der Haushaltsausschuss erwartet, dass sich dieser enorme Betrag durch die Realisierung der vielfältigen Effizienzpotenziale, die von dieser Zusammenführung erwartet werden, in absehbarer Zeit amortisiert.

Als weiteren Schritt zu einer Konzentration der Kräfte im kirchlichen Entwicklungsbereich gibt es derzeit bereits weit fortgeschrittene Überlegungen, das Ökumenische Studienwerk Bochum in den EED zu integrieren. Ob dagegen die in dem Ratsbericht angesprochene verbindliche Kooperation zwischen Brot für die Welt und dem EED über die ohnehin schon bestehende Zusammenarbeit hinausgeht und zu ausreichenden Ergebnissen führt, muss noch abgewartet werden. Der Haushaltsausschuss wird sich zu gegebener Zeit berichten lassen, welche Synergieeffekte die Gründung des EED weiterhin erbracht hat.

Seit geraumer Zeit beobachtet der Haushaltsausschuss mit Sorge die erheblichen Defizite, die beim Gemeinschaftswerk der evangelischen Publizistik (GEP) jährlich erwirtschaftet werden, ohne dass von der Geschäftsführung mit Erfolg gegengesteuert wird. Die vor diesem Hintergrund angestellten Überlegungen, bei der Position 4120.7490 einen Sperrvermerk anzubringen, wurde nach den zwischenzeitlichen Beschlüssen des GEP-Verwaltungsrates fallengelassen in der festen Erwartung, dass die vom GEP inzwischen entwickelten Sparbeschlüsse und Vorhaben auch zügig umgesetzt werden. Der Haushaltsausschuss, der ja zwei Mitglieder in GEP-Gremien entsendet, hat allerdings den Eindruck, dass beim GEP auch konzeptionell noch einiges zur Profilierung der evangelischen Publizistik getan werden muss.

Der nächste Punkt meines Berichtes betrifft die Positionen 4121.7490 und 4218.7490, also das ehemalige Deutsche Allgemeine Sonntagsblatt und die Stärkung der publizistischen Präsenz/Interventionsfähigkeit. Gegenüber den Vorjahren lässt sich hier eine deutliche Beruhigung der Diskussion, aber auch eine erfolgreiche Verstetigung der damals beschlossenen medienpolitischen Maßnahmen feststellen. Seit gut einem Jahr erscheint die Nachfolgepublikation des Sonntagsblattes unter dem Namen "Chrismon" als Magazinbeilage in verschiedenen überregionalen Zeitungen. Dabei handelt es sich um den ersten groß angelegten Versuch, mit populärem Profil und anspruchsvollem Journalismus jene Menschen zu erreichen, denen Kirche, Glauben und Religion nicht mehr selbstverständlich erscheinen. Hierfür sind nach dem Leipziger Grundsatzbeschluss bis 2005 jährlich rund 2,3 Mio. Euro durch eine Verpflichtungsermächtigung gebunden.

Ergänzt wird diese Magazinbeilage durch das inhaltlich erweiterte Magazin "Chrismon plus", das im Abonnement bezogen werden kann. Auf 23 zusätzlichen Seiten im Innenteil von CHRISMON richtet sich dieses Angebot an Menschen, die ein besonderes Interesse für die Kirche mitbringen oder neu entwickeln wollen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich festhalten, dass die Zahl der zahlenden Abonnenten von Chrismon plus, also der regelmäßigen Leserinnen und Leser, mit ca. 13.000 Exemplaren etwa gleich hoch geblieben ist, wie zuletzt beim Sonntagsblatt. Hinzu kommen jedoch die zahlreichen Leserinnen und Leser, die wir in Form der Magazinbeilage als Kirche mit Chrismon erreichen.

Erwähnenswert erscheint mir auch die Tatsache, dass die Ev. Landeskirche in Baden seit Jahresbeginn eine feste Kooperation bezüglich ihrer gliedkirchlichen Publikation "Standpunkte" mit dem Verlag eingegangen ist. Dabei werden die Inhalte von Chrismon plus von der Redaktion der Standpunkte weitestgehend übernommen und um spezifische Beiträge der badischen Landeskirche ergänzt. Es wäre schön, wenn sich auch andere Gliedkirchen zu solchen oder ähnlichen Kooperationen entschließen könnten. Dies brächte nicht nur finanzielle Synergieeffekte, sondern stärkte das einheitliche Erscheinungsbild der EKD und ihrer Gliedkirchen. Der Schwierigkeiten eines Übergangs vom wöchentlichen Kirchenblatt zum monatlichen sind wir uns durchaus bewusst.

Mit dem verbleibenden Betrag der ursprünglich 9 Mio. DM, die jährlich als Zuschuss zum Sonntagsblatt veranschlagt werden mussten, werden seitdem unter der Position 4218.7490 verschiedene Projekte zur Stärkung der publizistischen Präsenz der EKD in der säkularen Presse und Öffentlichkeit finanziert, wobei differenziert wird in solche, die kurzfristig publizistische Wirkung erzielen können und solche, die als langfristig angelegt, zur Sicherung einer besseren Präsenz des Protestantismus in der Öffentlichkeit beitragen sollen. Bei der Dotierung dieser Position ist der Haushaltsausschuss einer Anregung des Finanzbeirates gefolgt und hat im Interesse der Haushaltswahrheit die für die Stärkung der EKD-Pressearbeit erforderlichen Sach- und Personalkosten in den Einzelplan 7 übernommen. Konkret handelt es sich dabei um 61.400 Euro an Personalkosten, die jetzt bei der Position 7620.4220 veranschlagt wurden sowie um jeweils 5.000 Euro für Zeitschriften und Zeitungen und für Reisekosten.

Aus Sicht des Haushaltes geht es jetzt darum, die im letzten Jahr beschlossenen Einzelprojekte zu finanzieren und durch ein Controllingverfahren zu begleiten. Derzeit ist es noch zu früh, um die Wirksamkeit evtl. erforderlicher Veränderungen dieser Projekte zu beraten. Die Finanzgremien werden jedoch auch hier eine fortlaufende Erfolgskontrolle im Auge behalten.

Erwähnen möchte ich an dieser Stelle noch die von Rat und Kirchenkonferenz beschlossene Öffentlichkeitsinitiative. Der Ratsvorsitzende und Frau Dr. Leuze hatten darauf bereits hingewiesen. Zu den damals beschlossenen Einzelprojekten für die Stärkung der publizistischen Präsenz gehörte auch die Bildung des Fonds, der die sogen. Dachkampagne finanziert, also die Impulskampagne auf EKD-Ebene, an die sich die gliedkirchlichen Strukturen mit weiteren Öffentlichkeitskampagnen anschließen sollen. Die dafür erforderlichen 1,54 Mio. Euro können aus dem EKD-Haushalt finanziert werden. Damit ist die bundesweite Schaltung von Zeitungsanzeigen und Plakaten finanziell abgesichert. Bleibt zu hoffen, dass die Gliedkirchen ihrerseits die erforderlichen Mittel aufbringen, damit die Öffentlichkeitsinitiative der EKD auch bis zur Basis der Ortsgemeinden und Kirchenkreise durchgreift.

3. Teil II des Haushaltes - Seelsorge an Soldaten

Der Sonderhaushalt Evangelische Militärseelsorge/Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern ist als Teil II inzwischen fester Bestandteil des EKD-Haushaltes. Gegenüber dem Vorjahr wird der Zuweisungsbedarf um 63.740 Euro unterschritten. Zusätzlich wird wieder die Hälfte des Jahresüberschusses aus dem vorletzten Jahr an die betroffenen Gliedkirchen zurückgeführt. Sie finden dies im Sonderhaushalt bei der Position 9920.7110. Die andere Hälfte des Überschusses soll über die Position 9720.9112 der Allgemeinen Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Eine Veranschlagung, die angesichts der Unwägbarkeiten, die mit den gegenwärtigen Strukturüberlegungen bei der Bundeswehr auch auf die Militärseelsorge zukommen, durchaus angemessen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Beratungen des Sonderhaushaltes unproblematisch verlaufen.

4. Kollektenempfehlungen

Auch für das Haushaltsjahr 2002 sieht das Haushaltsgesetz wieder die Ausschreibung von 3 gesamtkirchlichen Pflichtkollekten vor. Die Erhebung der in den Gliedkirchen einzusammelnden gesamtkirchlichen Kollekten beruht auf Artikel 20 Absatz 2 der Grundordnung der EKD. In seiner Sommersitzung hat der Haushaltsausschuss den folgenden Kollektenzwecken zugestimmt:

- Für gesamtkirchliche Aufgaben - Kirchenmusik im Gottesdienst

- Für Auslandsarbeit und Ökumene - Partnerschaft braucht Begegnung

- Die 3. Kollekte ist wie immer für das Diakonische Werk der EKD bestimmt.

In bewährter Tradition bittet die EKD wieder, eine freiwillige Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt - Weltbibelhilfe - vorzusehen; diesmal mit der Zweckbestimmung: "Portugiesische Bibeln für Angola" und "Schulbibeln für Rumänien".

Außerdem hat sich der Haushaltsausschuss einstimmig dem Votum des Finanzbeirates angeschlossen und empfiehlt den Gliedkirchen, denen die Aufnahme der freiwilligen Kollekte für den Wiederaufbau der Frauenkirche Dresden in diesem Jahr nicht möglich war, zu prüfen, ob eine Berücksichtigung im Kollektenjahr 2002 möglich ist.

5. Entlastung der Jahresrechnung 1999

 Zunächst möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass hier erstmals die Entlastung für den gesamten EKD-Haushalt gemeint ist. Denn 1999 war der Sonderhaushalt für die Seelsorge an Soldaten erstmals in den EKD-Haushaltsplan integriert. Deshalb ist dafür nicht mehr der Rat der EKD zuständig, sondern die Synode.

 Nach Artikel 33 Absatz 3 der Grundordnung der EKD gehört zu den Aufgaben des Ständigen Haushaltsausschusses auch die Vorbereitung der Entscheidung über die Entlastung von Rat und Kirchenamt durch die Synode. Dem entsprechend hat sich der Haushaltsausschuss in seiner Frühjahrssitzung wieder mit dem Schlussbericht des Oberrechnungsamtes der EKD über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung für das vorletzte Rechnungsjahr befasst.

 Beraten wurden insbesondere 2 erwähnte Prüfungspunkte des Oberrechnungsamtes. Dabei handelt es sich einerseits um die "Effizienz der von der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland betriebenen Einwerbung zusätzlicher Stiftungsmittel" und andererseits um "Fragen der Risikobegrenzung bei der Wiederanlage der von der Kasse der EKD verwalteten Geldbeträge".

 Nach dieser Beratung und den zufriedenstellenden Stellungnahmen des Kirchenamtes hat der Haushaltsausschuss festgestellt, dass die Mittelverwendung ordnungsgemäß erfolgt ist. In Übereinstimmung mit dem Votum des Oberrechnungsamtes der EKD hat der Haushaltsausschuss deshalb einstimmig beschlossen, der Synode die Entlastung des Rates und des Kirchenamtes der EKD für die Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 1999 vorzuschlagen.

 Ich lege hiermit der Synode diesen Vorschlag zur Beschlussfassung vor.
 
6. Schlussbemerkungen

Wie Sie festgestellt haben, ist dieser Haushalt erstmals nur auf Eurobasis erstellt worden. Die Überlegung vom letzten Jahr, zur besseren Vergleichbarkeit die entsprechenden DM-Beträge in einer zusätzlichen Spalte aufzuführen, hat das Kirchenamt aus gutem Grund fallengelassen. Es würde doch nur zur Verwirrung führen, zumal uns nur noch wenige Tage von dem Termin trennen, von dem an wir ohnehin gezwungen sind, unsere finanziellen Gedanken in Euro-Bahnen zu lenken.

Diesen auf Eurobasis entwickelten Haushaltsplanentwurf hat der Haushaltsausschuss in seiner Sommersitzung ausführlich beraten und ihn in der Ihnen nunmehr vom Rat der EKD vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund übermittle ich der Synode die Empfehlung des HA, dem Haushaltsplan der EKD für 2002 zuzustimmen.

Abschließend gestatten Sie mir noch ein Wort des Dankes. Im Namen des Haushaltsausschusses möchte ich zunächst Herrn OKR Herborg und seinem Team für die umsichtige und mühevolle Arbeit bei der Vorbereitung des Haushaltsplanes 2002 sowie für die fachkundige Begleitung unserer Sitzungen herzlichen Dank sagen.

Aber auch dem Finanzbeirat möchte ich für die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit danken, die sich bei der Vorbereitung des Haushaltsplanes 2002 erneut bewährt hat. Dieser Dank richtet sich besonders an seinen Vorsitzenden Dr. Fischer, der im kommenden Jahr die Leitung dieses Gremiums abgeben und in den Ruhestand treten wird. Ich habe – auch als Gast bei den Sitzungen des Finanzbeirates – die souveräne Leitung des Gremiums, die Sachbezogenheit der Arbeit und die verständnisvolle Bereitschaft dieses Vorsitzenden, auf Argumente einzugehen, besonders schätzen gelernt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



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