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7. Tagung der 9. Synode der EKD Timmendorfer Strand, 3. - 8. November 2002

Einbringung zur Ratifizierung der Verträge der EKD mit den lutherischen Kirchen in Finnland und Schweden durch die EKD

Rechtsanwältin Margit Fleckenstein

Herr Präses, hohe Synode!

Ihnen liegen zwei Vertragstexte zur Abstimmung vor, denen der Rat und die Kirchenkonferenz zugestimmt haben.

Es handelt sich um einen Vertrag mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands und um einen Vertrag mit der Kirche von Schweden. Zu beiden Verträgen wurden vorher Stellungnahmen der Gliedkirchen eingeholt. Es gab unter den 22 Stellungnahmen der Gliedkirchen keine ablehnende Antwort.

Mit diesen Verträgen nimmt die EKD Aufgaben wahr, die ihr in den Absätzen 3 und 4 des Artikels 17 ihrer Grundordnung zugewiesen sind.
Artikel 17 Absatz 3 nennt als Gemeinschaftsaufgabe der EKD die Förderung der kirchlichen Arbeit unter evangelischen Christen deutscher Sprache oder Herkunft im Ausland.

Nach Artikel 17 Absatz 4 hat die EKD die Aufgabe, den Dienst der Gliedkirchen an ausländischen evangelischen Christen in Deutschland in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kirchen ihrer Heimatländer zu fördern.

Weil beide Aufgaben eng zusammengehören, sind sie im Blick auf Finnland und Schweden jeweils in einer Vereinbarung enthalten, die bemüht ist, dem Prinzip der Reziprozität (Gegenseitigkeit) Rechnung zu tragen.

In Finnland ist die Deutsche Evangelische Gemeinde in die finnische Kirche integriert. Der neue Vertrag regelt die Modalitäten der Entsendung von Pfarrern durch die EKD auf die beiden Pfarrstellen dieser Gemeinde. Die etwa 2.500 Mitglieder dieser Deutschen Gemeinde zahlen in Finnland Kirchensteuern, die unmittelbar der deutschsprachigen Gemeinde zufließen.

In Deutschland bestehen derzeit fünf finnische Pfarrstellen, die mit der kirchlichen Betreuung von etwa 15.000 Finnen im ganzen Land betraut sind. Etwa 10.000 Personen finnischer Staatsangehörigkeit zahlen evangelische Kirchensteuern in Deutschland. Seit 1977 wird deshalb die muttersprachliche kirchliche Betreuung durch finnische Pfarrerinnen und Pfarrer aus Kirchensteuermitteln finanziert. Diese Verpflichtung wird im vorliegenden Vertrag erneuert und geschieht in der Weise, dass die EKD aus ihrem Haushalt den Landeskirchen die Personalkosten für die finnischen Pfarrerinnen und Pfarrer erstattet.

In Schweden gehörten die Deutschen Gemeinden in Stockholm und Göteborg seit dem 16. Jahrhundert zur schwedischen Staatskirche, die seit dem 1. Januar 2002 vom Staat selbständig geworden ist. In ihrer neuen Kirchenordnung hat die schwedische Kirche den deutschen Gemeinden einen Sonderstatus eingeräumt, so dass ihnen die Kirchensteuer ihrer Mitglieder direkt zufließen kann.

Im Gegenzug verpflichtet sich im neuen Vertrag die EKD zu einer Beteiligung an den Personalkosten für die pastorale Versorgung der schwedischen Gemeinden in Berlin, Hamburg. Frankfurt und München. Von den über 18.000 schwedischen Staatsangehörigen, die in Deutschland ansässig sind, zahlen etwa 35%, d.h. 6.500 Personen evangelische Kirchensteuer in Deutschland.

Die Mitgliedschaft der lutherischen Christen aus Finnland und Schweden in den nicht-lutherischen Gliedkirchen der EKD wird in den vorliegenden Verträgen erstmals auf eine theologische und rechtliche Grundlage gestellt, mit der die bisherige Praxis bestätigt und für die Zukunft abgesichert wird.

Die EKD, deren Gliedkirchen zur Leuenberger Kirchengemeinschaft gehören, hätte es gerne gesehen, wenn sie über die Leuenberger Konkordie das Ziel der Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft mit der finnischen und der schwedischen Kirche erreicht hätte. Dies hat die EKD auch in einem Begleitschreiben an die Vertragspartnerkirchen zum Ausdruck gebracht. Da diese aber die Leuenberger Konkordie bisher nicht unterschrieben haben, wird nun mit diesen Verträgen ein Zustand herbeigeführt, der in vollem Umfang den Austausch von Pfarrerinnen und Pfarrern zwischen unseren Kirchen ermöglicht.

Die Verträge enthalten in ihrem zweiten Paragraphen Selbstverpflichtungen zu praktischen Schritten, darunter die Förderung des theologischen Austauschs, Expertentagungen, gegenseitige Besuche und Konsultationen. Besonders hervorzuheben ist die Verpflichtung zur Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, d.h. sowohl im Rahmen der Konferenz Europäischer Kirchen als auch in Brüssel im Hinblick auf Regelungen der EU, die unsere evangelischen Volkskirchen mit ihrem gesellschaftlichen Engagement betreffen. Neben der EKD sind in der EU die lutherischen Kirchen von Schweden und Finnland nicht nur die zwei größten evangelischen Kirchen, sondern auch diejenigen, deren Beziehungen zum Staat den unseren am ähnlichsten sind.

Die Zustimmung der EKD Synode zu diesen Verträgen gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Grundordnung unterstreicht die besondere Bedeutung, die wir den Beziehungen zu diesen Schwesterkirchen beimessen, die seit der Reformationszeit aufs engste mit den deutschen Kirchen verbunden sind und die diese Verbindung besonders auch in den Jahrzehnten der deutschen Teilung durch lebendige Beziehungen zu den Gliedkirchen in den neuen Bundesländern gepflegt haben.

Der Rat bittet die Synode, den beiden Zustimmungsgesetzen zu diesen Verträgen ihre Zustimmung zu geben.
Gemäß Artikel 10a Absatz 2 der Grundordnung haben dann die Gliedkirchen eine Frist von einem Jahr, um ihrerseits den Verträgen zuzustimmen.



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