Weitere Berichte und Referate

7. Tagung der 9. Synode der EKD Timmendorfer Strand, 3. - 8. November 2002

Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushaltsplan 2003

Dr. Rainer Meusel (Vorsitzender)

1. Einleitung

Während Ihnen der Ratsbericht im Wesentlichen einen Rückblick auf die haushaltspolitischen Entwicklungen und Schwerpunktsetzungen der auslaufenden Synode vermittelt hat, möchte ich Ihnen mit dem Bericht des Haushaltsausschusses die wichtigsten Punkte des vorgelegten Haushaltsplanentwurfes erläutern.

Nach einigen Jahren mit erheblichen Einsparungen gibt es für das kommende Haushaltsjahr wieder eine kleine Verschnaufpause. So haben die Gliedkirchen zugebilligt, dass die Allgemeine EKD-Umlage eine leichte Erhöhung um 1,5 % erfährt, was in Zahlen ausgedrückt etwa 1,04 Mio. Euro Zuwachs ausmacht. Mit diesem müssen allerdings die allgemeinen Preis- und Personalkostensteigerungen aufgefangen werden.

Nach den guten Erfahrungen des Vorjahres hat der Finanzbeirat darüber hinaus einen Steigerungsbetrag von 1,68 Mio. Euro für "Schwerpunktmaßnahmen von besonderer gesamtkirchlicher Bedeutung" bereitgestellt. Diese Mittel, auf die ich an anderer Stelle eingehen werde, sind zweckgebunden, so dass die EKD im Hinblick auf ihre laufenden Ausgaben damit nicht besser gestellt wird, als die von ihr geförderten Werke, Dienste und Einrichtungen, sondern auch mit einer Erhöhung von 1,5 % haushalten muss. Gleichwohl: Diese Haushaltsvorgabe ist umso bemerkenswerter, wenn man berücksichtigt, dass das Bruttoaufkommen der evangelischen Kirchensteuer im Jahre 2001 um 3,91 % unter dem des Vorjahres lag. Insofern handelt es sich auch ausdrücklich um einen gewissen Ausgleich für die übermäßigen Einsparungen der vergangenen Jahre.

Wie sich der EKD-Haushalt künftig entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Einerseits ist aufgrund der Steuerreformen und der ungünstigen demografischen Mitgliederstruktur weiterhin mit rückläufigen Kirchensteuereinnahmen zu rechnen. Diese Belastungen werden, insbesondere in einigen östlichen Gliedkirchen, noch verstärkt durch die Hochwasser-Katastrophe und ihre Steuerausfälle. Andererseits werden die aus diesem Anlass gewährten staatlichen Milliardenhilfen auch wieder Beschäftigung und Steueraufkommen schaffen, und die Verschiebung der zunächst für 2003 geplanten Steuerreform-Stufe wird sich ebenfalls auswirken. Angesichts der unsicheren Konjunkturentwicklung ist es jedoch fast unmöglich, eine verlässliche Prognose zum künftigen Kirchensteueraufkommen zu wagen.

Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass sich der Finanzbeirat künftig für den EKD-Haushalt weniger an den unsicheren Zukunftsprognosen, sondern stärker am tatsächlichen Kirchensteueraufkommen der zurückliegenden Jahre orientieren will. Dabei soll jeweils ein Durchschnittsbetrag aus 3 Jahren (sog. gleitender 3-Jahres-Schnitt) maßgeblich werden. Bei diesem Verfahren vollzieht der EKD-Haushalt mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf die tatsächliche Entwicklung des Kirchensteueraufkommens der Gliedkirchen nach. Dies führt für alle Beteiligten zu einem deutlichen Gewinn an Planungssicherheit. Ich halte dieses Verfahren für einen gelungenen Kompromiss, weil dies einerseits die Kompetenz des Finanzbeirates in allen Haushalts- und Finanzfragen der EKD gewährleistet und andererseits den EKD-Gremien Gestaltungsmöglichkeiten und Planungssicherheit einräumt, die wir und die künftigen Synodalen für die schwierigen Abwägungen und Prioritätensetzungen benötigen.

Doch zurück zu dem vor Ihnen liegenden Haushaltsplanentwurf für 2003. Im Ergebnis liegt die von den Gliedkirchen zur Finanzierung des zentralen Haushalts der EKD aufzubringende Allgemeine Umlage (einschließlich Schwerpunktmaßnahmen) bei 71.852.439 Euro und damit um ca. 2,715 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau. Die Allgemeine Umlage ist jedoch nicht die einzige Umlage, die die Gliedkirchen für den EKD-Haushalt aufbringen müssen. Zusätzlich gibt es die bei Position 2120.0430 dotierte Umlage für das Diakonische Werk der EKD, die ebenfalls um 1,5 % erhöht wurde. Und auch für die Finanzierung der Ost- und Exilpfarrerversorgung bringen die Gliedkirchen seit vielen Jahren erhebliche Beträge auf, die in den Unterabschnitten 3170 und 3180 des EKD-Haushaltes veranschlagt werden. Diese konnten nun aufgrund rückläufiger Versorgungsfälle und eines geringeren Mittelbedarfs gegenüber dem Vorjahr um etwa 2,6 Mio. Euro reduziert werden.

Das führt dazu, dass sich per Saldo eine äußerst geringe zusätzliche Belastung für die Gliedkirchen gegenüber dem Vorjahr ergibt: nämlich rd. 122.300 Euro oder + 0,12 %. Da bei den "Schwerpunktmaßnahmen", die die EKD nun mitfinanziert, auch Aufgaben enthalten sind, um die die gliedkirchlichen Haushalte entlastet werden (z.B. die vollständige Finanzierung des "Evangelischen Studienwerkes Villigst" mit rd. 450.000 Euro - Haushaltsstelle 5210.7490), fällt die "Bilanz" für die Gliedkirchen noch günstiger aus. Alle Beteiligten können also zufrieden sein.

Im vorgelegten Haushalt waren wieder erhebliche unabweisbare Mehrausgaben in Höhe von 1,32 Mio. Euro unterzubringen. Diese betreffen vor allem den Unterabschnitt 3320 mit den Ausgaben für die Auslandsgeistlichen, die Kosten für die konstituierende Synode im Mai 2003 (Position 7110.6000) und die Ausgaben für Beihilfen in Krankheitsfällen und die Dienstunfallfürsorge (Position 7620.4611).

Zu Beginn der Haushaltsberatungen im Kirchenamt gab es deshalb noch ein Haushaltsdefizit von 937.000 Euro. Nach nicht einfachen Gesprächen mit Betroffenen und mehreren Beratungen in verschiedenen Gremien liegt Ihnen jetzt gleichwohl ein ausgeglichener Haushaltsplanentwurf mit zahlreichen sog. "Schwerpunktmaßnahmen von besonderer gesamtkirchlicher Bedeutung" vor, auf die ich näher eingehen werde.

2. Zentraler EKD-Haushalt - zu einzelnen Haushaltspositionen

Ich komme damit zur Erläuterung einzelner Haushaltspositionen.

2.1
Zunächst wende ich mich der Haushaltsstelle 0310.7490 zu, das ist das "Jahr der Bibel". Wie bereits im Vorjahr handelt es sich dabei um eine der "Schwerpunktmaßnahmen" des Haushaltsentwurfes. Von dem Gesamtbeitrag, den die EKD in Höhe von 767.000 Euro aufzubringen hat, sind bereits im laufenden Haushaltsjahr 306.000 Euro veranschlagt. Dieser Ansatz erhöht sich für 2003 auf 320.333 Euro. Für 2004 wird dann nur noch ein geringer Betrag von 38.347 Euro zur Finanzierung von Abwicklungsangelegenheiten benötigt. Da diese Beträge der Aktion jeweils direkt zufließen und nicht mehr angespart werden müssen, konnte der Rücklagevermerk bei dieser Position aus dem Haushalt gestrichen werden. Bleibt zu hoffen, dass das Jahr der Bibel auch inhaltlich ein Erfolg wird und die Bibel wieder stärker in das Bewusstsein unserer Gesellschaft dringt.

2.2
Ebenfalls eine deutliche Schwerpunktsetzung ergibt sich für das Studium in Israel, also bei Position 0692.7490. Der Arbeitskreis Studium in Israel ermöglicht seit 1978 Theologiestudierenden einen einjährigen betreuten Studienaufenthalt an der Hebräischen Universität in Jerusalem. Bislang wurde der Studienleiter in Israel von der Berlin-Brandenburgischen Landeskirche finanziert. Nach dessen Pensionierung und dem Wegfall von Stipendien des DAAD wurde eine Neustrukturierung und eine höhere gesamtkirchliche Finanzierung erforderlich. Die Infrastruktur soll nun über den EKD-Haushalt gesichert werden.

Der Rat der EKD hat sich angesichts des bewährten christlich-jüdischen Dialogs und der konkreten Situation in Israel mit diesem Thema ausführlich beschäftigt. Dabei hat er einerseits die besondere kirchenpolitische Bedeutung dieses Studienprogramms bestätigt, andererseits aber auch die Frage gestellt, ob sich nicht Kooperationen mit anderen kirchlichen Institutionen und Einrichtungen in Israel anbieten. Dies ist aber bei den augenblicklichen Verhältnissen in Israel schwierig zu klären. Deshalb wurde die neu zu besetzenden Studienleiterstelle zunächst auf 3 Jahre befristet, um in einem überschaubaren Zeitraum eine Evaluierung der Gesamtarbeit vornehmen zu können. Dankenswerterweise hat die Bayerische Landeskirche ihre prinzipielle Bereitschaft erklärt, die Studienleiterstelle in diesen 3 Jahren ohne Erstattung der Personalkosten mit einer Pfarrerin bzw. einem Pfarrer aus ihrer Landeskirche zu besetzen, sofern sich eine geeignete Person dafür findet. Anderenfalls wird dafür voraussichtlich auch eine andere Landeskirche in gleicher Weise eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer stellen.

Nach der neuen Konzeption übernimmt die EKD zwar mehr, jedoch nicht alle Kosten des Studienprogramms. Die Gliedkirchen bleiben weiterhin zuständig für die Finanzierung der variablen personenbezogenen Kosten für die aus ihrer jeweiligen Landeskirche kommenden Stipendiaten. Dabei handelt es sich um einen Betrag von jeweils ca. 4.500 Euro pro Jahr für Uni-Gebühren, Reisekosten usw. Hierfür sollen die Gliedkirchen - wie bisher - entsprechende Mittel in ihre Haushalte einstellen.

2.3
Näher eingehen möchte ich auch auf den Unterabschnitt 1120 (Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend – AEJ), in dem die bisherigen Abschnitte 1120 – 22 im Interesse der Haushaltsklarheit zusammengefasst und die Zuwendungen neu geordnet wurden.

Wie ich Ihnen bereits im letzten Jahr berichtet hatte, hat der Haushaltsausschuss aufgrund der geringen Nachfrage nach den Weiterbildungsangeboten der Arbeitsgemeinschaft MBK beschlossen, das Seminar für Gemeindepädagogik künftig nicht mehr zu fördern. Nachdem sich trotz verschiedener Bemühungen kein tragfähiges Nachfolgekonzept dafür abzeichnet, hat der Haushaltsausschuss die dadurch frei gewordenen Mittel genutzt, um damit innerhalb der AEJ neue Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Im einzelnen konnten bei der Position 1120.7491 zusätzlich 25.500 Euro für die Ko-Finanzierung einer 2. Stelle im Bundestutorat für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) veranschlagt werden. Bei der Position 1120.7492 erhöht sich die Förderung des CVJM-Kollegs um 26.295 Euro, und außerdem konnten bei Position 1120.7493 erstmals 76.700 Euro für die Sicherung des Diakonischen Jahres im Ausland veranschlagt werden.

2.4
Als nächstes wende ich mich der Haushaltsstelle 1421.7490 zu. Sie betrifft die Arbeitsgemeinschaft für ev. Schwerhörigenseelsorge, in Kurzform AFESS. Hier weist der Haushaltsplanentwurf noch einen Sperrvermerk aus. Dieser geht auf einen Prüfungsbericht des Oberrechnungsamtes der EKD zurück, in dem nicht nur zahlreiche Verstöße gegen bestehende Ordnungen und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit festgestellt, sondern auch eine inhaltliche und konzeptionelle Überprüfung der Gestaltung der Arbeit angemahnt wurde. Im Zuge des daraufhin eingeleiteten Reorganisationsprozesses wurde zunächst die bisherige Geschäftsstelle in Nordhorn aufgelöst und die finanzielle Verquickung mit dem Internationalen Verband für Schwerhörigenseelsorge (IVSS) bereinigt. Außerdem arbeitet der Vorstand jetzt intensiv an der neuen Konzeption.

Da der Erfolg dieser Bemühungen zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen noch nicht ausreichend erkennbar war, hat das Kirchenamt vorgeschlagen, einerseits den Betrag der Zuwendung gegenüber dem Vorjahr um ca. 23.000 Euro zu reduzieren und andererseits den bereits erwähnten Sperrvermerk vorzusehen. Am vergangenen Samstag hat sich der Haushaltsausschuss über den inzwischen erreichten Sachstand informieren lassen und im Hinblick auf den Sperrvermerk beschlossen, dass dieser entfallen kann. Damit ist die Finanzierung der AFESS in 2003 zunächst sichergestellt. Der Haushaltsausschuss hat jedoch das Kirchenamt gebeten, den weiteren Reorganisationsprozess der AFESS eng zu begleiten und die Auszahlung der Mittel von entsprechenden Ergebnissen abhängig zu machen.

2.5
Ich komme jetzt zu Position 2120.7490: die Umlage für das Diakonische Werk der EKD. Die Finanzgremien der EKD haben letztes Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen kritisiert, dass der vorgelegte Wirtschaftsplan des DW nicht aussagefähig genug sei. Das DW wurde gebeten, für kommende Haushaltsjahre aussagekräftigere Unterlagen vorzulegen. Dabei sollte auch deutlich werden, inwieweit Kirchensteuermittel zur Finanzierung einzelner Aufgabenbereiche des DW eingesetzt werden und wie sich die Stellen auf diese Aufgabenbereiche verteilen.

Erste Entwürfe dazu wurden in den Sitzungen des Finanzbeirates im März und Juni 2002 vorgelegt und beraten. Die vom DW erstellten Unterlagen sind dem Erläuterungsband zum Haushaltsplan als Anlage 1 beigefügt. Aus Sicht des Haushaltsausschusses ist zu begrüßen, dass auf diese Weise auch im Verhältnis zur EKD mehr Transparenz in die Geschäftstätigkeit des Diakonischen Werkes gekommen ist. Im Hinblick auf die Entscheidung der Diakonischen Konferenz, die Diakonie Bundesvertretung in Berlin auszubauen, haben die Finanzgremien der EKD gleichwohl die Erwartung geäußert, dass diese Bundesvertretung in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der EKD arbeitet.

2.6
Einen konkreten Bezug zu unserer diesjährigen Tagesordnung hat die Position 3495.7490, bei der es um den Kirchlichen Dienst für Ausländer und ethnische Minderheiten geht. Parallel und unabhängig von der noch zu beschließende Ratifizierung der Partnerschaftsverträge mit den lutherischen Kirchen in Finnland und Schweden sind hier zur Sicherstellung der Seelsorge in der jeweiligen Muttersprache für Finnen, Schweden und Holländer, die in unserem Land leben und Kirchensteuer nach unseren Gesetzen zahlen, Mittel in den EKD-Haushalt eingestellt.

Für die Finanzierung des Pfarrdienstes für finnische Staatsbürger war bisher schon ein Betrag enthalten - neu ist die Ausdehnung auf Schweden und Niederländer. Hierbei geht es insbesondere um die Personalkosten der eingesetzten Pfarrerinnen und Pfarrer. Anstellungsträger sind teilweise die Partnerkirchen und teilweise die Landeskirchen. Damit die EKD aufgrund der geteilten Zuständigkeiten und zur Sicherstellung der Finanzierung nicht nur die Funktion einer Mittelverteilstelle hat, hat sich der Finanzbeirat dafür ausgesprochen, der EKD eine Richtlinienkompetenz in der Frage der Bemessung der Gesamtfinanzierung zuzuerkennen.

2.7
Als nächstes wende ich mich dem Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED) bzw. dem Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) zu (Abschnitt 35). Die Strukturreform der bisherigen AG KED schreitet weiter fort. Sie haben es den Ausführungen in den Berichten des Diakonischen Werkes und des EED entnehmen können. Der EED hat sich in den neuen Räumen in Bonn etabliert. Das Ökumenische Studienwerk Bochum soll zum 01.01.2003 ebenfalls in den EED integriert werden. Außerdem gibt es jetzt einen Kooperationsvertrag zwischen EED und dem Diakonischen Werk in Sachen "Brot für die Welt".

Die Kooperation bietet eine tragfähige Grundlage für ein gemeinsames Handeln in dem wichtigen Aufgabenfeld des Entwicklungsdienstes. Der Vertrag ist ein erster Schritt in die Richtung eines gemeinsamen evangelischen Entwicklungswerkes, dem noch weitere folgen müssen. Alle Beteiligten, EKD, Diakonisches Werk und EED arbeiten intensiv daran. Hier hat die Erfahrung gezeigt, dass solche Maßnahmen einen ausreichenden planerischen Vorlauf benötigen. Wichtig ist jedoch, darüber nicht das angestrebte Ziel aus den Augen zu verlieren.

2.8
Der nächste Punkt meines Berichtes betrifft den gesamten Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der auch in diesem Jahr wieder besondere Schwerpunktsetzungen enthält.

Zunächst zum Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) - Position 4120.7490. Bedauerlicherweise hat das GEP auch das Geschäftsjahr 2001 wieder mit einem Jahresfehlbetrag von 519.000 Euro abgeschlossen. Die zur Reduzierung des jährlichen Defizits beim GEP teilweise auch während der letzten Synodaltagung entwickelten Überlegungen für Einsparmaßnahmen wurden von der früheren Geschäftsführung leider größtenteils nicht umgesetzt. Inwieweit dafür objektive Hinderungsgründe oder Versäumnisse der bisherigen Geschäftsleitung maßgeblich waren, ist noch nicht endgültig geklärt. In der Sache selbst erwartet der Haushaltsausschuss nun aber sowohl von dem GEP-Verwaltungsrat als auch vom neuen Geschäftsführer, dass zur finanziellen Konsolidierung des GEP geeignete Aktivitäten intensiviert werden.

Soweit es die Verwendung der früher für das Deutsche Allgemeine Sonntagsblatt aufgebrachten Haushaltsmittel betrifft, bleibt es bei der Fortführung des nach der Leipziger Synode beschlossenen Konzeptes. Das evangelische Magazin "Chrismon" erreicht inzwischen eine monatliche Auflage von 1,57 Millionen Exemplaren und wird neben der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Rundschau, der Sächsischen Zeitung in Dresden und der Wochenzeitung Zeit, neuerdings auch dem Berliner Tagesspiegel, beigelegt. Die zum Thema Stärkung der publizistischen Präsenz / Interventionsfähigkeit begonnenen Projekte sollen in 2003 einer gründlichen Evaluation unterzogen werden, so dass sich hier erst für den Haushalt 2004 Auswirkungen ergeben dürften.

Für den Medienfonds (Position 4290.7490) sind deutlich höhere Mittel angesetzt worden. 93.533 Euro sollen dort für neue Projekte als Anschubfinanzierungen zusätzlich bereitgestellt werden, nachdem sich gezeigt hat, dass zahlreiche sinnvolle Projekte entwickelt und erfolgreich in der Förderphase abgeschlossen werden konnten. Als weiterzuführende Aktionen haben sie zum Teil inzwischen eigene Stellen im EKD-Haushalt erhalten, z.B. "Zuschauertelefon nach den ZDF-Gottesdiensten" (Position 4293.7490) oder "Seismograph" / Telefonumfragen (Position 4292.7490). Die Entwicklung neuer Vergaberichtlinien für den Medienfonds war also erfolgreich. Die Ausweitung dieser Vorgehensweise im Interesse der Stärkung der publizistischen Präsenz erschien deshalb vordringlich.

2.9
Weil so oft von Schwerpunkten die Rede war, möchte ich auch in meinem Bericht für den Haushaltsausschuss in Abstimmung mit dem Präsidium einen Schwerpunkt setzen, der uns besonders am Herzen liegt. Es geht um die Ev. Schulstiftung:

Nach der Gründung von sechs evangelischen Schulen in den ostdeutschen Bundesländern in den Jahren 1991-1994 mit Unterstützung der Ev. Schulstiftung in Bayern wurde unter Beteiligung von zunächst dreizehn Landeskirchen 1994 die Ev. Schulstiftung gegründet, zu der inzwischen 20 Landeskirchen gehören. Die Arbeit der Schulstiftung war und ist ein wichtiges Zeichen für die Bereitschaft der EKD, christliche Bildungs- und Erziehungsverantwortung im gesamt-gesellschaftlichen Kontext insbesondere in den neuen Bundesländern zu übernehmen.

Die Schulstiftung berät Schulgründungsinitiativen primär bei der Entwicklung eines pädagogischen Konzepts, bei der Beantragung der Zulassung beim zuständigen Ministerium und bei der Erstellung des Haushaltsplans für die zu gründende Schule. Sie hat anfänglich für die meisten Schulen deren Verwaltungsaufgaben übernommen und zugleich beim Aufbau einer selbständigen Verwaltung sowie regionaler Verwaltungsstrukturen (Schulwerk, Schulstiftung etc.) beraten.

Seit 1994 wurden in den ostdeutschen Bundesländern mithilfe der Schulstiftung 54 evangelische Schulen gegründet und 44 von ihnen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im Zeitraum von 1997 bis 2002 finanziell gefördert.

Die Nachfrage ist ungebrochen. Ihr steht ein deutlicher Rückgang der finanziellen Ressourcen der Schulstiftung gegenüber. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals lassen sich trotz erhöhter Eigenbeteiligung der Gründungsinitiativen künftig maximal zwei bis drei Schulen jährlich bei der Überbrückung der Wartefrist bis zur gesetzlichen Refinanzierung unterstützen.

Die Schaffung der finanziellen Basis für die Arbeit der Schulstiftung möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen:

  • 280 000 DM war das Stiftungskapital der 13 Landeskirchen

  • 10 Millionen DM hat die EKD-Synode in Borkum 1996 aus EKD-Rücklagen bereitgestellt, (davon 3,2 Mill. DM zur Erhöhung des Stiftungskapitals und 6,8 Mill. DM für die direkte Förderung ev. Schulen)

  • weitere 12 Millionen DM haben Finanzbeirat und Haushaltsausschuss der EKD zur Erhöhung des Stiftungskapitals im Jahre 2000 aufgebracht (davon 9 Mill. DM von den Landeskirchen und 3 Mill. DM aus Rücklagen der EKD)

  • Die EKD hat zusätzlich 2,5 Mio. DM als zinsloses Darlehen gewährt,

  • Schließlich sind 2001 rd. 330.000 Euro durch Beschlüsse des Finanzbeirats und des Haushaltsausschusses zugestiftet worden.

Das ist viel, aber immer noch nicht genug. Denn derzeit sind der Geschäftsstelle 29 Gründungsinitiativen bekannt, die gefördert werden sollten, davon

  • 25 zum Schuljahr 2003/2004,

  • 2 zum Schuljahr 2004/2005,

  • 2 zum Schuljahr 2005/2006.

Aufgrund der augenblicklichen Finanzierungsmöglichkeiten können von diesen Initiativen je nach der Länge der staatlichen Wartefrist nur zwei bis drei Schulgründungen jährlich gefördert werden.

Die Schulneugründungen in den östlichen Gliedkirchen der EKD waren in diesem Umfang nur möglich durch die Unterstützung der Schulstiftung der EKD. Sie sind ein beispielhafter Beitrag für das Engagement der Kirchen in dem komplizierten und langfristigen Prozess der Schulerneuerung in Ostdeutschland.

Sie haben außerdem eine exemplarische Bedeutung für die Zuwendung der Kirche zu der großen Zahl der Konfessionslosen. Im Kontext eines von zahlreichen Eltern gewünschten Schulkonzeptes, das sich am ganzen Menschen und dem Ziel seiner Subjektwerdung orientiert, wird das Evangelium durch die Inhalte, das Handeln der Lehrenden und eine spezifische Schulkultur für Kinder und deren Eltern erschließbar.

Auf der Basis dieser Ihnen eben geschilderten Situation der Arbeit der Schulstiftung haben die Finanzgremien aufgrund einer Eingabe während der letzten Synodaltagung auch in diesem Jahr erneut geprüft, ob der Schulstiftung zusätzliche Mittel für Schulgründungen in den östlichen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden können.

Nachdem eine Prüfung ergeben hat, dass bei einer Verlegung der Schulstiftungs-Geschäftsstelle von Nürnberg in das Kirchenamt der EKD Mittel eingespart und für ev. Schulen verwendet werden können, hat der Stiftungsrat diese Verlagerung einstimmig beschlossen. Vorsorglich wurden bei der Aufstellung des EKD-Haushalts 2003 die künftig dafür erforderlichen Mittel eingeplant. In der Personalkostenhaushaltsstelle 7620.4230 des Kirchenamtes sind für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen wissenschaftlichen Mitarbeiter 60.000 Euro vorgesehen; der gleiche Betrag ist in der neuen Einnahme-Haushaltsstelle 5191.1950 als Erstattung aus Erträgen der Schulstiftung aufgenommen worden. Für die Schulstiftung ist es ein Einsparungseffekt. Darüber hinaus werden dadurch auch Synergien in der Zusammenarbeit mit der Bildungsabteilung der EKD erwartet.

Finanzbeirat und Haushaltsausschuss standen auch in ihren diesjährigen Beratungen dem Anliegen der Schulstiftung, die zahlreichen Gründungsinitiativen in den neuen Bundesländern verstärkt zu unterstützen, aufgeschlossen gegenüber. Auf Vorschlag des Kirchenamtes der EKD wurde hierbei auf vorhandene Mittel zurückgegriffen, die von ihrer Zweckbestimmung her für die Förderung von Schulen in den östlichen Gliedkirchen der EKD geeignet waren.

Demgemäß hat der Finanzbeirat einer Bereitstellung von 500.000 Euro aus dem "Risikofonds" zugestimmt; hierbei handelt es sich um Restmittel aus dem früheren Kirchlichen Hilfsplan, mit dem die östlichen Gliedkirchen in der Nachwendezeit finanziell unterstützt wurden. Der Haushaltsausschuss hat befürwortet, dass 200.000 Euro aus den Überschüssen einer gesamtkirchlichen Kollekte für Aufgaben in den östlichen Gliedkirchen an die Schulstiftung gegeben werden. Diese Beträge sind jedoch Zustiftungen.

2.10
Zum Abschluss meiner Ausführungen zu einzelnen Haushaltsstellen des EKD-Haushaltes erwähne ich noch die vollständige Übernahme der Finanzierung des Ev. Studienwerkes Villigst ( Position 5210.7490).

Das Ev. Studienwerk ist eines von 11 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung anerkannten Begabtenförderungswerke in Deutschland. Das Ministerium stellt die Finanzmittel für die Stipendien und damit verbundenen Sach- und Personalkosten zur Verfügung. Nach Maßgabe des Ministeriums sollen die jeweiligen Träger die Begleitung und inhaltliche Ausrichtung der Förderung tragen. Das Studienwerk finanziert sich also im Wesentlichen aus Mitteln des Bundes. Die kirchlichen Mittel fließen nicht als Stipendienanteile in die Förderung der Studierenden, sondern werden eingesetzt für die besondere Qualität des zweistufigen Auswahlverfahrens, die studentische Selbstverwaltung, die Durchführung von Seminaren und Tagungen sowie die persönliche und fachliche Betreuung der Stipendiaten durch Studienleiter.

3. Teil II des Haushaltes - Seelsorge an Soldaten

Der Sonderhaushalt Evangelische Militärseelsorge / Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern ist als Teil II inzwischen fester Bestandteil des EKD-Haushaltes. Gegenüber dem Vorjahr wird der Zuweisungsbedarf um 163.730 Euro unterschritten. Zusätzlich wird wieder die Hälfte des Jahresüberschusses aus dem vorletzten Jahr an die betroffenen Gliedkirchen zurückgeführt. Sie finden dies im Sonderhaushalt bei der Position 9920.7110. Die andere Hälfte des Überschusses soll über die Position 9770.9112 der neu gebildeten Strukturrücklage zugeführt werden. Damit soll den Unwägbarkeiten, die mit den gegenwärtigen Strukturüberlegungen bei der Bundeswehr auch auf die Seelsorge in der Bundeswehr zukommen, Rechnung getragen werden.

Während dieser Synodaltagung ist die Seelsorge in der Bundeswehr ja ein eigener Tagesordnungspunkt. Dabei wird sicher zur Sprache kommen, dass dieser kirchliche Arbeitszweig ein "unverzichtbarer Dienst" ist - so hat es bereits die Synode 1993 formuliert. Im Lichte der gegenwärtigen Veränderungen in der Struktur, aber auch im Auftrag der Bundeswehr hat diese Aussage weiterhin volle Gültigkeit. Insbesondere die Auslandseinsätze fordern die Pfarrerschaft in ganz besonderer Weise. Gleichwohl schlagen sich die Auslandseinsätze der Bundeswehr im Sonderhaushalt nur marginal nieder, da die damit verbundenen Kosten überwiegend aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Deutlicher sind da schon die Auswirkungen der Strukturveränderungen in der Bundeswehr, z.B. durch eine höhere Flexibilität in der Standortfrage. Dies zeigt sich zum einen darin, dass im Interesse einer höheren Flexibilität verstärkt eigene Militärpfarrhäuser veräußert und durch Mietobjekte ersetzt werden. Aufgrund erheblicher Truppenverlagerungen kann jetzt auch der Auslandsstandort in Budel, das liegt in den Niederlanden, aufgegeben werden. Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich für den Auslandsstandort Cagliari auf Sardinien ab. Im Gegenzug plant der Sonderhaushalt eine deutliche Verstärkung des Standortes SHAPE in Belgien, wo sich das militärische Nato-Hauptquartier befindet.

Bei den während dieser Synodaltagungen zu diskutierenden strukturellen Veränderungen ist der Sonderhaushalt hauptsächlich von der Frage der Hauptamtlichkeit des Militärbischofs bzw. der Militärbischöfin betroffen. Insoweit hält der Haushaltsausschuss eine Hauptamtlichkeit nur bei einer gleichzeitigen Ausweitung der Aufgaben gegenüber dem derzeitigen Status quo für vertretbar. Nur so könnte ein erhöhter finanzieller Aufwand gerechtfertigt werden. Dies ist auch der Hintergrund zu dem im Stellenplan des Sonderhaushaltes auf Seite 104 des Zahlenteils aufgenommenen Hinweis, wonach "eine hauptamtliche Besetzung der Stelle der Zustimmung des Ständigen Haushaltsausschusses der Synode der EKD" bedarf.
Insgesamt sind die Beratungen zum Sonderhaushalt jedoch ohne besondere Probleme verlaufen.

4. Kollektenempfehlungen

Auch für das Haushaltsjahr 2003 sieht das Haushaltsgesetz wieder die Ausschreibung von 3 gesamtkirchlichen Pflichtkollekten vor. Die Erhebung der in den Gliedkirchen einzusammelnden gesamtkirchlichen Kollekten beruht auf Artikel 20 Absatz 2 der Grundordnung der EKD. In seiner Sommersitzung hat der Haushaltsausschuss den folgenden Kollektenzwecken zugestimmt:

  • Für gesamtkirchliche Aufgaben -   Evangelium und Kirche in den Medien

  • Für Auslandsarbeit und Ökumene -   Bildungsarbeit in der ELKRAS

  •  Die 3. Kollekte ist für die Behindertenarbeit des Diakonischen Werkes der EKD bestimmt.

In bewährter Tradition bittet die EKD wieder, eine freiwillige Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt - Weltbibelhilfe - vorzusehen; diesmal mit der Zweckbestimmung: "Biblische Schriften für Protestanten in Vietnam" und für das Projekt "La Palabra I. in Paraguay".

5. Entlastung der Jahresrechnung 2000 Nach Artikel 33 Absatz 3 der Grundordnung der EKD gehört zu den Aufgaben des Ständigen Haushaltsausschusses auch die Vorbereitung der Entscheidung über die Entlastung von Rat, Kirchenamt und Sonderhaushalt durch die Synode. Dem entsprechend hat sich der Haushaltsausschuss in seiner Frühjahrssitzung wieder mit dem Schlussbericht des Oberrechnungsamtes der EKD über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung für das vorletzte Rechnungsjahr befasst. 
 
Nach den zufriedenstellenden Stellungnahmen des Kirchenamtes zu den verschiedenen Prüfungspunkten und deren Beratung hat der Haushaltsausschuss festgestellt, dass die Mittelverwendung ordnungsgemäß erfolgt ist. In Übereinstimmung mit dem Votum des Oberrechnungsamtes der EKD hat der Haushaltsausschuss deshalb einstimmig beschlossen, der Synode die Entlastung des Rates, des Kirchenamtes der EKD und des Sonderhaushaltes Evangelische Militärseelsorge / Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern für die Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 2000 vorzuschlagen. 
 
Ich lege hiermit der Synode diesen Vorschlag zur Beschlussfassung vor. 
 
An dieser Stelle möchte ich es allerdings nicht versäumen, dem Leiter des Oberrechnungsamtes, Herrn Dr. Vogt, und seinen Prüfern den besonderen Dank des Haushaltsausschusses für die umfangreiche Prüfungstätigkeit sowie die regelmäßige fachliche Begleitung unserer Sitzungen auszusprechen. Daraus haben sich immer wieder hilfreiche Hinweise für die Arbeit des Kirchenamtes und des HH-Ausschusses ergeben. 
 
6. Schlussbemerkungen

Den Ihnen vorgelegten Haushaltsplanentwurf hat der Haushaltsausschuss in seiner Sommersitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Finanzbeirates ausführlich beraten und in der unverändert vom Rat der EKD übernommenen Fassung einstimmig beschlossen. Vor diesem Hintergrund übermittle ich der Synode die Empfehlung des Haushaltsausschusses, dem Haushaltsplan der EKD für 2003 zuzustimmen.

In seiner Sitzung am letzten Samstag hat der Haushaltsausschuss, der regelmäßig auch zwischen den Synodaltagungen arbeitet, noch einmal ein Resümee seiner Arbeit der zurückliegenden 5 Jahre gezogen.

Unter dem Zwang zu sparen und nichts zusätzlich verteilen zu können, war es manchmal schwer, Veränderungsprozesse einzuleiten. Das Geflecht der EKD-Finanzierung und die finanziellen Hoheiten geben dem Haushaltsausschuss dafür auch nur begrenzte Möglichkeiten, wobei der Ratsbericht gezeigt hat, dass dennoch einiges unter Mitwirkung des Haushaltsausschuss auf den Weg gebracht oder zumindest ins Bewusstsein der Verantwortlichen gerückt werden konnte: das Projekt Chrismon beispielsweise oder die Berliner Akademie, ebenso die erwähnte Schulstiftung oder die Neustrukturierung der Frauenarbeit.

Andere Tätigkeitsfelder blieben Baustellen, die in der nächsten Legislaturperiode hoffentlich vollendet werden können: z.B. eine gewisse Flurbereinigung der Akademien, Institute und Bildungseinrichtungen. Wir waren uns dessen bewusst, dass der Haushaltsausschuss nur begrenzt an der konzeptionellen Arbeit der EKD gestaltend mitwirken kann. Die Verfassungslage lässt es nicht zu, und von der Synode hat es keine konkreten Aufträge gegeben.

Besonders beeindruckt waren wir bei unserer Arbeit von der schon wiederholt gerühmten Solidarität der Gliedkirchen im finanziellen Ausgleich zwischen finanzstarken und -schwachen Landeskirchen, besonders von der kontinuierlichen und klaglosen Hilfe im Verhältnis West-Ost. Wir glauben, dass unserem Ausschuss ein besonders tiefer Einblick in dieses solidarische Handeln aus christlicher Verantwortung vergönnt war, und dafür sind wir immer dankbar gewesen.

Dankbar sind wir auch den Mitwirkenden im Kirchenamt, Herrn OKR Herborg und seinem Team, für die umsichtige und mühevolle Arbeit bei der Vorbereitung des Haushaltsplanes 2003 sowie für die fachkundige Begleitung unserer Sitzungen.

Auch dem Finanzbeirat möchte ich für die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit danken, die sich bei der Vorbereitung des Haushaltsplanes 2003 erneut bewährt hat. Dieser Dank richtet sich besonders an seinen neuen Vorsitzenden Herrn Vizepräsident Winterhoff, der in diesem Jahr die Leitung des Finanzbeirates übernommen hat und ihn in bewährter Weise weiterführt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



erweiterte Suche

 

Das könnte Sie auch interessieren...


Gesucht: Landeskirchen?

EKD-Kirchenkarte

Zu den verschiedenen Kirchen in den Regionen finden Sie am schnellsten über unsere Kirchen-Karte.