Weitere Berichte und Referate

7. Tagung der 9. Synode der EKD Timmendorfer Strand, 3. - 8. November 2002

Einbringung des EKD-Haushaltsgesetzes 2003

Präsident Dr. Eckhart von Vietinghoff (EKD-Ratsmitglied)

1. Einleitung

Herr Präses, hohe Synode! Für den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland bringe ich den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2003 ein. Er umfasst in Einnahmen und Ausgaben insgesamt rund 200,8 Millionen Euro. Darin enthalten sind die Allgemeine Umlage, die Umlage für das Diakonische Werk, die Ostpfarrer- und Exilpfarrerversorgung sowie die Aufwendungen für die Militärseelsorge.

Im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr erhöht sich der Ansatz für die Allgemeine Umlage, die der Finanzierung der EKD und ihrer Zuschussempfänger dient, um 1,5 % sowie rund 1,7 Mio. Euro für die Übernahme gesamtkirchlicher Aufgaben in die Finanzierung der EKD und für Schwerpunktaktivitäten.

Um die Aufmerksamkeit nicht zu sehr durch Doppelungen mit dem nachfolgenden Bericht des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Dr. Meusel, zu strapazieren, aber vor allem, weil dies der letzte Haushalt der EKD in dieser Legislaturperiode der Synode ist, über den Sie zu entscheiden haben, möchte ich Ihnen eine Bilanz der sechs Jahre vorlegen, während Herr Dr. Meusel auf Einzelheiten des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2003 eingehen wird.

Die vergangenen sechs Haushaltsjahre waren für die EKD von erheblichen Haushaltskürzungen gekennzeichnet, wie sie sonst jedenfalls westlichen Landeskirchen kaum abverlangt wurden.

Das Haushaltsvolumen musste in diesem Zeitraum von rd. 253,3 Mio. Euro auf 200,8 Mio. Euro zurückgeführt werden. Zugleich waren Tarifsteigerungen und allgemeine Teuerungen in erheblicher Höhe aufzufangen. Außerdem wurden neue, ausgabenwirksame Aufgaben - z.T. dankenswerterweise mit, z.T. aber auch ohne Erhöhungen der Umlage - auf die EKD übertragen. Schließlich gab es eine Reihe von Sonderaufgaben und besonderen Finanzierungsnotwendigkeiten, die nur durch Rücklagenentnahmen zu realisieren waren.

Schlagwortartig sind die sechs Jahre folgendermaßen zu charakterisieren:

  • überproportionale Einsparungen,
  • dennoch Akzente gesetzt und Neues begonnen.

Diese Thesen will ich erläutern:

2. Kürzungen

In den Haushalten des sechsjährigen Berichtszeitraumes hat die EKD zunächst Einsparungen in Höhe von nahezu 17 % realisieren müssen, bevor durch leichte Steigerungen in den Jahren 2002 und 2003 eine gewisse Atempause eintrat. Werden die unabweisbaren Kostensteigerungen hinzugerechnet, addiert sich die Kürzungsquote auf ca. 25 %. Sie war nur durch einen flexiblen Maßnahmen-Mix von linearen Kürzungen und stärkeren Einsparquoten bzw. Auslaufen und Abbau von Aktivitäten aufzufangen. Da sowohl in den Amtsstellen als auch bei den Zuschussempfängern die Personalkosten die 80 %-Marke erreichen, waren die Einsparvorgaben nur mit Personalreduzierungen zu realisieren. Weil es erklärtes Ziel war, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszukommen, konnte die schlichte Weitergabe der prozentualen Kürzungen kein adäquates Verfahren sein. Differenziert wurde daher bei dem einen Zuschussempfänger in einem Jahr, in dem ein natürlicher Personalabgang zu verzeichnen war, stärker gekürzt, während bei anderen stärkere Kürzungen in einem späteren Haushaltsjahr erfolgten. Inzwischen haben jedoch die Verdichtungen in der Arbeit bei den Zuschussempfängern und im Kirchenamt ein Maß erreicht, dass künftig weitere Einsparungen nur durch Aufgabe bzw. Einschränkung von Aktivitäten erzielt werden können.

3. Aufgabe von Aktivitäten und überproportionale Kürzungen

Neben der geschilderten "flexiblen Rasenmähermethode" waren zum Haushaltsausgleich die völlige Aufgabe einiger Bezuschussungen für Aktivitäten und bei anderen Zuschussempfängern und den Amtsstellen der EKD stärkere Kürzungen zwingend notwendig. Um dies unter Prioritätsgesichtspunkten zu gestalten, hatten Haushaltsausschuss der Synode, Finanzbeirat und Rat der EKD Einsparvorgaben erarbeitet, die mit den Betroffenen kommuniziert und in dieser Legislaturperiode umgesetzt wurden. Dies war - wie Sie sich vorstellen können - nicht immer einfach und mit Protesten, Gegenvorstellungen etc. verbunden. Sie kennen aus anderen Zusammenhängen sicher das übliche Arsenal an Argumenten, gelegentlich auf die Kurzformel gebracht: "Sparen ja, aber keinesfalls bei uns." Die Maßnahmen bestanden u.a. in Empfehlungen zur Zusammenlegung bzw. Zusammenarbeit mit Einsparvorgaben, Aufgabe von ganzen Aktivitäten, weil sie zwar durchaus wünschenswert, aber aufgrund der Finanzentwicklung nicht mehr als dringend notwendig angesehen werden konnten, Aufgabe von Teilbereichen bei Zuschussempfängern, Abbau von Zulagen etc.

Ich will nicht auf alle über die üblichen Einsparvorgaben hinausgehenden Kürzungen und auch nicht auf alle Einstellungen von Bezuschussungen eingehen, sondern nur auf die wesentlichen:

Keine Zuschüsse mehr aus dem EKD-Haushalt erhalten u.a.

  • die Evangelische Akademikerschaft in Deutschland,

  • die Birger-Forell-Stiftung,

  • der EKD-Verlag (Amtsblatt und andere Veröffentlichungen),

  • die Aktion "Brücken bauen".

Erhebliche Kürzungen bzw. erheblich kostensparende Änderungen sind erfolgt bei

  • der Kirchlichen Gemeinschaftsstelle für elektronische Datenverarbeitung (KIGST),

  • Sonntagsblatt/Chrismon,

  • der Seemannsmission,

  • den Amtsstellen (Wegfall der Zulage bei obersten Dienstbehörden),

  • Kirchenamt (Stellenkürzungen).

An dieser Stelle möchte ich aufhören, weitere Institutionen aufzuzählen, die über die Regeleinsparungen hinausgehende Kürzungen erfahren haben - die Positionen sind im nachfolgenden Text genannt, so dass Sie sich informieren können. Die Liste ist jedenfalls umfangreich. Ausdrücklich ist aber anzuerkennen, dass viele Betroffene letztlich konstruktiv mitgewirkt haben, auch wenn sie von den Maßnahmen nicht überzeugt waren und nicht einsehen konnten, dass gerade bei ihnen überproportional eingespart werden musste. Zu danken ist vor allem auch für die bisher jeweils geleistete Arbeit und die Bereitschaft, ungeachtet der finanziellen Einschränkungen engagiert weiter zu arbeiten.

  • Institut für Altertumsforschung,

  • der Forschungsstelle der Evangelischen Studiengemeinschaft (FESt),

  • der Sozialakademie Friedewald,

  • der Landjugendakademie Altenkirchen,

  • Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE),

  • Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW),

  • Burckhardthaus,

  • EIKON (Abbau der Bezuschussung),

  • Institut für Familienberatung (EZI) (Verlegung mit erheblichen Einspareffekten),

  • Aussiedlerarbeit und Ostkirchenausschuss (hier wurden durch Umstellung der Arbeit und Verlagerung ins Kirchenamt Einsparungen erzielt),

  • Arbeitnehmerverbänden (Zusammenführung von zwei Einrichtungen),

  • der Auslandsarbeit durch Einsparung von hauptamtlichen Pfarrstellen in Europa sowie in Australien bzw. durch Wahrnehmung von pastoralen Diensten durch Ruheständler.

Alle diese und einige weitere Änderungen führten zu jährlichen Einsparungen in beachtlicher Millionenhöhe - den Gesamtbetrag habe ich bereits genannt.


4. Stärker geförderte Haushaltspositionen

Keine oder keine vergleichbar schwierigen Auseinandersetzungen gab es mit den Zuschussempfängern, die eine Förderung in bisheriger Höhe erhielten, denn bei den rigiden Sparvorgaben bedeutete eine Bezuschussung in bisheriger Höhe bereits eine positive Prioritätensetzung. Wer sogar eine stärkere Förderung als bisher erhielt, konnte und kann unter den gegebenen Umständen sehr zufrieden sein.

Welche Aktivitäten stärker gefördert wurden, möchte ich anhand einiger Beispiele darlegen:

Als Priorität unbestritten sind die kirchlichen Friedensdienste. Aus diesem Grunde ist die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) stärker gefördert und der Ökumenische Dienst im Konziliaren Prozess (OeD) in die laufende Bezuschussung neu aufgenommen. Außerdem wurde eine Projektstelle im Kirchenamt für die "Ökumenische Dekade zur Überwindung von Gewalt" und für "Zivile christliche Friedensdienste" eingerichtet.

Die EKD hat ihre Vertretung in Brüssel ausgebaut und dafür Sorge getragen, dass dort unter einem Dach verfasste Kirche, Diakonie und weitere Institutionen die evangelische Stimme in der EU zu Gehör und auch bei Rechtsänderungen unsere Position einbringen und nicht zuletzt bei Subventionen, Zuschüssen, Projektmitteln etc. einen angemessenen Anteil für kirchliche Träger einwerben können.

Publizistik und Öffentlichkeitsarbeit sind in den letzten Jahren kräftig gestärkt worden. Die aus den bisherigen Subventionen für das Sonntagsblatt eingesparten Mittel in Höhe von 4,5 Mio. DM sind für eine Reihe von - größtenteils - zunächst befristeten Projekten eingesetzt worden. Die in beachtlicher Auflage erscheinende Nachfolgepublikation Chrismon erfordert bekanntlich zur Zeit geringere Mittel.

Besonders hervorzuheben sind:

  • Anschubfinanzierung epd-sozial,

  • Pressearbeit der EKD,

  • weitere Verbesserung des Internet-Auftritts,

  • Aus-, Fort- und Weiterbildung für publizistische Berufe,

  • Kampagnen und

  • Erwerb von Rechten und Lizenzen.

Ein verpflichtendes Controlling soll von vornherein Auswertungen über die Zielerreichung sicherstellen. Die Stärkung von Publizistik und Öffentlichkeitsarbeit der Kirche war in allen in die Beratungen einbezogenen Gremien unbestritten. In der heutigen Mediengesellschaft muss die Kirche professionell und unbefangen alle Wege für die Präsenz ihrer Botschaft nutzen.

Auch die Haushaltsposition "Studium in Israel" erhält eine höhere Dotierung. Die Voraussetzungen für eine besonders sparsame Finanzierung in der Vergangenheit haben sich geändert; die Arbeit wird aber als dringend notwendig angesehen.


5. Neue Aktivitäten

Trotz der Sparvorgaben sind in den vergangenen sechs Jahren bedeutsame neue Aktivitäten entfaltet werden.

So ist die Evangelische Akademie zu Berlin zu nennen, die, zusammen mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg gegründet, mit einem Stiftungskapital von jeweils 5 Millionen DM ausgestattet worden ist und zur Zeit einen laufenden Zuschuss in Höhe von rd. 310.000 Euro von jedem Partner erhält. Außerdem hat die EKD Investitionen in der Französischen Friedrichstadtkirche finanziert, um die Kirche für Veranstaltungen der Akademie, aber auch für sonstige Träger auszurüsten. Die Arbeit der Akademie hat im harten Wettbewerb mit den zahlreichen Angeboten in Berlin eine bemerkenswerte Position erreicht und neben üblichen Akademietagungen Vorträge, Diskussionsabende und Foren durchgeführt. Die Veranstaltungen haben eine hervorragende Resonanz und füllen einen Bedarf aus, der sich in Bonn in der Weise nicht gestellt haben mag, aber in Berlin die aktive und qualitätsvolle Präsenz des diskursfähigen und profilierten Protestantismus verlangt. Zu der Attraktivität hat sicher auch die exzellente Lage der Akademie in Berlin-Mitte am Gendarmenmarkt beigetragen.

Mit einem erheblichen Finanzaufwand von gut 1,5 Mio. Euro und nach einem langen Abstimmungsprozess ist die Anteilsfinanzierung der Hochschulen für Kirchenmusik neu in die Bezuschussung durch die EKD aufgenommen worden. Damit soll die kirchliche Ausbildung von Kirchenmusikern und Kirchenmusikerinnen in einem angemessenen Umfang sichergestellt werden.

Weitere Übertragungen der Finanzierung auf die EKD im Sinne einer Gemeinschaftsaufgabe gab es für die Seelsorge im Bundesgrenzschutz und bei der Finanzierung des kirchlichen Dienstes für evangelische Christen aus anderen Ländern. Die Gemeinschaftsfinanzierung für den Dienst an evangelischen Christen aus Finnland wurde zunächst übernommen; neu im Entwurf für das Jahr 2003 soll der Dienst an schwedischen und holländischen evangelischen Christen über die EKD finanziert werden.

Für den vorliegenden Haushalt 2003 ist weiterhin vorgesehen, den kirchlichen Zuschuss für das Evangelische Studienwerk Villigst nicht mehr über Mitgliedsbeiträge von Landeskirchen, sondern über eine Gemeinschaftsfinanzierung in Höhe von 450.000 Euro aus dem EKD-Haushalt aufzubringen.

Schließlich sind weitere Zuschusspositionen geschaffen worden für die Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal, den Aufbau einer deutschen Gemeinde in Florida, den Kirchbautag, Leuenberg und - wie bereits in anderem Zusammenhang erwähnt - für OeD.

6. Besondere Finanzierungen/Investitionen

Teils über Haushaltspositionen und überwiegend über Rücklageentnahmen wurden bedeutende Finanzierungen ermöglicht:

Über mehrere Jahre - auch 2003 - werden die Finanzmittel für das Jahr der Bibel aufgebracht, insgesamt rd. 767.000 Euro. Über einen längeren Zeitraum verteilt werden von der EKD die Mittel für die Öffentlichkeitsinitiative dargestellt. Die Schulstiftung ist in dieser Legislaturperiode sowohl von der EKD als auch von den Landeskirchen mit zweistelligen Millionenbeträgen finanziert worden - Herr Dr. Meusel wird auf diese wichtige Gemeinschaftsaktion ausführlich eingehen.

Sowohl zum Bau des Christus-Pavillons auf der EXPO als auch für die Umsetzung nach Volkenroda sind namhafte Beiträge von der EKD geleistet worden; ebenso für Aufgaben in der Lutherstadt Wittenberg; hier gab es eine Gemeinschaftsfinanzierung durch die Landeskirchen und die EKD.

Schließlich sind in Berlin Ausbau, Umbau und Teilneubau (Dienststelle des Bevollmächtigten, Evangelische Akademie zu Berlin, Gemeinsames Archiv) finanziert, in geringerem Umfange auch Maßnahmen in Brüssel. Hinzu kam nach Jahren, in denen keine Mittel für Bauleistungen und Sanierungen von Gebäuden für deutsche Gemeinden im Ausland bereitgestellt wurden, wieder eine maßvolle Bezuschussung in diesem Bereich.

7. Herausragende Finanzierungen über die EKD

Die Landeskirchen haben über die EKD nach Beratungen in Rat und Kirchenkonferenz für die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" einen Betrag in Höhe von 10 Millionen DM gezahlt. Diese Beteiligung hat der Kirche kaum Kritik, aber viel Anerkennung eingetragen; nicht zuletzt weil sich die evangelische Kirche mit diesem Beitrag bewusst in die historische Verantwortungsgemeinschaft des ganzen Volkes gestellt und ihren Beitrag nicht auf Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen im kirchlichen Umfeld beschränkt hat.

Aktuelles Beispiel für gemeinsames Handeln und gemeinsame Verantwortung in der Finanzierung besonderer Situationen ist die Einrichtung des Soforthilfefonds für Hochwasserschäden. Hier waren die Finanzgremien, die Kirchenkonferenz und der Rat nach kurzer Beratung einig, dass in jedem Fall für die Beseitigung der Schäden Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten und haben bei der EKD einen Nothilfefonds in der Höhe von 30 Millionen Euro, der nach dem Umlageschlüssel der EKD aufgebracht wird, zur Verfügung gestellt. Dies war auch im Blick auf die Verschiebung der 2. Stufe der Steuerreform möglich.

Sonderfinanzierungen in dieser Größenordnung bringen die Landeskirchen zusätzlich zu den Leistungen im Finanzausgleich auf, der im Jahr 2003 wiederum mit 154 Mio. Euro ausgestattet sein wird. Auf diesen Betrag hat sich der Finanzbeirat ebenfalls für das Jahr 2004 festgelegt und auch für das Jahr 2005 diese Größenordnung in Aussicht genommen. Diese Beschlüsse versetzen die Empfängerkirchen in die Lage, ihre Haushalte zu planen. Für den Finanzausgleich - grundsätzlich nach wie vor ein West/Ost-Ausgleich - haben die Landeskirchen unter Berücksichtigung der Hilfspläne in den Jahren seit der Wende freiwillig einen Betrag von 4,8 Mrd. DM aufgebracht; eine Leistung, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Zusätzlich haben Landeskirchen und Gemeinden unmittelbar ihren Partnerkirchen erhebliche weitere Hilfen geleistet, deren Gesamthöhe der EKD aber nicht bekannt ist. Auch an dieser Stelle darf ich für den Rat der EKD und die Empfängerkirchen den zahlenden Gliedkirchen der EKD herzlich danken. Ohne diese Leistungen wäre in den Kirchen der neuen Bundesländer eine einigermaßen flächendeckende Versorgung nicht sicherzustellen. Tausende von Beschäftigungen wären nicht möglich.

8. Integration und Entwicklung des Militärseelsorgehaushalts

Noch eine Veränderung im EKD-Haushalt muss hervorgehoben werden, die wir alle heute als Normalität empfinden, die aber erst in dieser Legislaturperiode Realität geworden ist: Der Sonderhaushalt Evangelische Militärseelsorge/Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr wurde aus der Zuständigkeit des Rates herausgelöst und als Teil II in den EKD-Haushalt integriert und damit in die Gesetzeshoheit der Synode überführt. Es ist nicht selbstverständlich, dass ein Organ freiwillig Zuständigkeiten abgibt. So hatten der Rat und das Kirchenamt bei den Betroffenen gewisse Widerstände zu überwinden. Doch heute empfinden alle dieses synodale Verfahren als sachgerecht. Es hat weder bei der Aufstellung des Haushalts noch beim Vollzug zu Streitigkeiten geführt.

Auch dieser Haushaltsteil ist in den vergangenen Jahren entsprechend gekürzt worden. Schlugen die Ausgaben 1997 noch mit einer Höhe von rd. 13 Mio. Euro zu Buche, so umfasst das Jahr 2003 noch ein Haushaltsvolumen von rd. 12 Mio. Euro. Die Zuschüsse an die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (EAS) und die Aufwendungen für Rüstzeiten wurden reduziert, sei es durch Verringerung der Anzahl der Veranstaltungen, sei es durch effektivere Nutzung der Rüstzeitheime.

9. Perspektive

Der EKD-Hauhalt wird durch Umlagen der Landeskirchen finanziert. So hängt die Finanzkraft der EKD davon ab, was die Landeskirchen an Kirchensteuern einnehmen und was sie bereit sind, davon für die Gemeinschaftsaufgaben an die EKD zu zahlen. So ist politisch immer neu zu entscheiden, was als Gemeinschaftsaufgaben verstanden und dann auch entsprechend gemeinsam finanziert wird. Da zukünftig immer mehr Aufgaben die Kräfte selbst der größten und/oder der finanzkräftigsten Landeskirchen übersteigen werden, wird dieser Bereich der Gemeinschaftsaufgaben wachsen, auch wachsen müssen, oder aber ganze Aufgabenfelder bleiben brach liegen.

Die Entwicklung der Kirchensteuern für das laufende Jahr liegt im Durchschnitt der Landeskirchen bisher auf Vorjahreshöhe. Für die nächsten Jahre waren wir zunächst von erheblichen Einbrüchen ausgegangen, zwei Stufen der Steuerreform stehen auch noch aus. Wie die Zukunft sich im Lichte der Pläne der Bundesregierung darstellt, ist zur Zeit seriös freilich nicht zu beziffern, zumal auch die auf uns zukommenden erhöhten Ausgaben, angefangen von den Personalkosten bis zu Sachkosten wie Energiepreisanhebungen, noch nicht zu berechnen sind.

Um der EKD mehr Planbarkeit bei der Haushaltsaufstellung zu verschaffen, hat der Finanzbeirat einen Berechnungsmodus für die Umlage beschlossen. Danach soll eine Orientierung am durchschnittlichen Kirchensteueraufkommen der Gliedkirchen in den letzten drei Jahren erfolgen. Der Rat hat die Bemühungen um ein solches Verfahren sehr unterstützt und begrüßt das Ergebnis ausdrücklich. Herr Dr. Meusel wird auf den Punkt ausführlich zurückkommen.

Für das Jahr 2004 hat der Finanzbeirat noch nach dem bisherigen "Verfahren des Aushandelns" in Aussicht genommen, die Allgemeine Umlage um 0,75 % zu erhöhen und für Schwerpunktaufgaben zusätzlich eine Erhöhung um 1 % vorzusehen.

10. Schluss

Haushalt gilt allgemein als eine "dröge Materie" - das muss aber nicht so sein, wie dieser Horizont von sechs Jahren zeigt. Er beweist, dass es neben einem Jammertal an Einsparungen auch positive Innovationen und Veränderungen gegeben hat. Die EKD hat die Einsparzwänge nicht zuerst und allein zum Abbau, sondern bewusst zum zukunftsorientierten Umbau genutzt. Knappere Zeiten setzen auch Gestaltungskräfte und Ideen frei. Ich hoffe, dies  ein wenig vermittelt zu haben - nicht um Selbstzufriedenheit zu verbreiten, sondern um haushaltspolitische Entwicklungen aufzuzeigen, die in der Einjahresbetrachtung nicht erkennbar sind. Nach diesem Bericht über die Haushaltsentwicklung in der gesamten Legislaturperiode bitte ich Sie nun, den Haushaltsentwurf 2003 zu beraten.

Zuvor aber danke ich namens des Rates dem Finanzbeirat und seinem Vorsitzenden, Vizepräsident Winterhoff, und dem Haushaltsausschuss und seinem Vorsitzenden, Herrn Dr. Meusel, für die stets besonders sachliche und sachkundige Beratung der Haushaltspolitik der EKD. Ein Umlagehaushalt, wie es der Haushalt der EKD ist, bedarf besonderer Intensität im Interessenausgleich, besonderer wechselseitiger Hör- und Kompromissfähigkeit und natürlich besonderer Seriosität. Nur so kann das Vertrauen der Landeskirchen, vor allem aber der Kirchensteuerzahler, deren Treuhänder wir alle ja nur sind, erhalten bleiben. An alledem hat über viele Jahre in besonderer Verantwortung mitgewirkt Oberkirchenrat Helmut Herborg, dem heute unser aller besonderer Dank gelten soll, denn es ist "sein" letzter Haushaltsplan.



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