Beschlüsse
7. Tagung der 9. Synode der EKD (Timmendorfer Strand, 3. - 8. November 2002)
Beschluss zum Verfassungsvertrag der Europäischen Union
Beschluss
der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 7. Tagung
zum
Verfassungsvertrag der Europäischen Union
1. Am 28. Oktober 2002 hat der Präsident des Konventes zur Zukunft Europas einen Vorentwurf für einen Verfassungsvertrag vorgelegt. Die Synode begrüßt die Absicht, durch einen Verfassungsvertrag die Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zu stärken.
2. Die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Europäischen Union und der Wille zu einer gesamteuropäischen Integration sind notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fortsetzung des europäischen Einigungsprozesses. Die Synode unterstützt daher die Zielsetzung, die Rechtssetzungsverfahren zu vereinfachen und den neuen Verfassungsvertrag für die Bürgerinnen und Bürger verständlich zu fassen.
3. Die Synode begrüßt den Gliederungspunkt im Vorentwurf des Verfassungsvertrages zur partizipatorischen Demokratie. Bei dem Bemühen um eine weitreichende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll der Konvent die besondere Rolle der Zivilgesellschaft, der Kirchen und der Religionsgemeinschaften anerkennen. Der Verfassungsvertrag soll eine Regelung enthalten, die den Dialog und die Konsultation mit der organisierten Zivilgesellschaft sicherstellt und zu einem strukturierten Dialog mit den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verpflichtet.
Die Kirchen und die Religionsgemeinschaften zeichnet aus, dass sie nicht aus dem gesellschaftlichen Produktions- und Reproduktionsprozess legitimiert sind, sondern die transzendente Dimension des menschlichen Lebens sichtbar machen. Anders als andere gesellschaftliche Verbände vertreten die Kirchen und Religionsgemeinschaften keine Partikularinteressen, sondern setzen sich für Werte ein, die eine freie Gesellschaft für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Bewältigung ihrer Konflikte braucht: unbedingter Schutz der Menschenwürde, Toleranzgehalt des Christentums und Verpflichtung auf Freiheit und Gleichheit der Menschen ebenso wie nachhaltige Förderung und Stärkung der Gemeinschaftsfähigkeit und damit Stärkung der Demokratie.
4. Die Synode begrüßt den sich abzeichnenden Konsens, die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich in den Verfassungsvertrag aufzunehmen. Die Synode unterstützt den Vorschlag, die Präambel der Charta der Grundrechte als integralen Bestandteil des Konsenses anzusehen und damit den ausdrücklichen Bezug auf das „geistig-religiöse und sittliche Erbe“ zu erhalten.
5. Die Synode unterstützt nachdrücklich den Vorschlag, in den Verfassungsvertrag eine Regelung aufzunehmen, wonach die Europäische Union bei der Ausübung ihrer Kompetenzen den rechtlichen Status von Kirchen und Religionsgemeinschaften im Rahmen der nationalen Identitäten zu achten hat. Sie setzt sich dafür ein, dass die Erklärung 11 der Schlussakte zum Amsterdamer Vertrag insgesamt in den Verfassungsvertrag aufgenommen und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften ausdrücklich garantiert wird. (Erklärung Nr. 11 stellt fest, dass die Europäische Union den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, achtet und nicht beeinträchtigt.)
6. Die Synode bekennt sich zu Versöhnung, Freiheit, Solidarität und Nachhaltigkeit als Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses auf der Basis der gemeinsamen Erklärung der europäischen Kirchen: "Aufgrund unseres christlichen Glaubens setzen wir uns für ein humanes und soziales Europa ein, in dem die Menschenrechte und Grundwerte des Friedens, der Gerechtigkeit, der Freiheit, der Toleranz, der Partizipation und der Solidarität zur Geltung kommen. Wir betonen die Ehrfurcht vor dem Leben, den Wert von Ehe und Familie, den vorrangigen Einsatz für die Armen, die Bereitschaft zur Vergebung und in allem die Barmherzigkeit." (Charta Oecumenica - Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa, III 7)
7. Die Synode begrüßt die enge Abstimmung mit den ökumenischen Partnern auf nationaler und europäischer Ebene, um die Anliegen der Kirchen gegenüber den europäischen Institutionen gemeinsam zu vertreten.
Timmendorfer Strand, den 7. November 2002
Der Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

