Beschlüsse

7. Tagung der 9. Synode der EKD Timmendorfer Strand, 3. - 8. November 2002

Beschluss zum Kirchengesetz über die Zustimmung zum Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands

Beschluss
der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 7. Tagung

zum

Kirchengesetz

über die Zustimmung zum Vertrag

zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland

und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands


vom 7.  November 2002


Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat aufgrund der Artikel 10 Abs. 1 und 10 a Abs. 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland das folgende Kirchengesetz beschlossen:

§ 1

Dem Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands vom 19. Oktober 2002 wird zugestimmt.

§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Timmendorfer Strand, den 7. November 2002
Der Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!



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