Beschlüsse
7. Tagung der 9. Synode der EKD Timmendorfer Strand, 3. - 8. November 2002
Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung der Synode der EKD
Beschluss
der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 7. Tagung
zur
Änderung der Geschäftsordnung
der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Geschäftsordnung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in der Neufassung vom 7. November 1994 (ABl. EKD 1994, S. 517) wird wie folgt geändert:
1.
a) In § 17 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 eingefügt:
"(3) Auf Antrag kann der oder die Präses Redeberechtigten nach Absatz 1 das Wort zu einer Zwischenbemerkung erteilen. Die Zwischenbemerkung soll unmittelbar nach dem Redebeitrag erfolgen, dem sie gilt. Sie darf zwei Minuten Dauer nicht übersteigen. Für Zwischenbemerkungen sind die Saalmikrofone zu benutzen. Zwischenbemerkungen zu Zwischenbemerkungen sind nicht zulässig. Redner und Rednerinnen sollen Gelegenheit erhalten, in längstens zwei Minuten auf die Zwischenbemerkungen zu ihrem Redebeitrag einzugehen."
b) Die bisherigen Absätze 3 bis 7 werden Absätze 4 bis 8.
2.
§ 25 Absatz 1 Nr. 8 erhält folgende Fassung:
"Ausschuss für Bewahrung der Schöpfung (Umwelt und Entwicklung),".
Timmendorfer Strand, den 7. November 2002
Der Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

