Beschlüsse

7. Tagung der 9. Synode der EKD (Timmendorfer Strand, 3. - 8. November 2002)

Beschluss zum Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland

Beschluss
der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 7. Tagung

zum

Kirchengesetz zur Änderung der
Grundordnung der Evangelischen Kirche
in Deutschland

vom 7. November 2002


Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat das folgende Kirchengesetz beschlos-sen:


Artikel 1
Änderung der Grundordnung

Die Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 13. Juli 1948 (ABl.EKD S. 233), zuletzt geändert durch das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 9. November 2000 (ABl.EKD S. 458), wird wie folgt geändert:

Artikel 18 enthält folgenden Wortlaut:

"Die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Evan-gelischen Kirche in Deutschland und der in ihr verbundenen Gliedkirchen."


Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.


Timmendorfer Strand, den 7. November 2002
Der Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland



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