Beschlüsse
7. Tagung der 9. Synode der EKD Timmendorfer Strand, 3. - 8. November 2002
Kundgebung zum Schwerpunktthema "Was ist der Mensch?"
Kundgebung
der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 7. Tagung
zum
Schwerpunktthema
Was ist der Mensch?
"...wenig niedriger als Gott"?
Das christliche Verständnis vom Menschen in den Herausforderungen unserer Zeit
Was ist der Mensch, der sich erhebt und seinen Bruder erschlägt? Was ist der Mensch, der sein Leben einsetzt, um andere zu retten? Was ist der Mensch, der staunend stillsteht vor dem Wunder des Lebens? Was ist der Mensch, der Flugzeuge in Häuser hineinsteuert? Was ist der Mensch, der Kinder aus Sexuallust umbringt? Was ist der Mensch, der sich skrupellos auf Kosten anderer bereichert? Was ist der Mensch, der liebevoll einen schwerstbehinderten Familienangehörigen pflegt? Was ist der Mensch, der unversöhnlich auf Rache sinnt? Was ist der Mensch?
Unter allen Geschöpfen ist der Mensch das einzige, das so nach sich selbst fragen kann - und muss. Er muss es, weil er an sich und anderen beeindruckende Fähigkeiten und Möglichkeiten wahrnimmt, aber auch Grenzen und abgründigen Gefährdungen, die ihn zutiefst erschrecken. Durch nichts werden Menschen mehr beglückt, aber auch mehr bedroht als durch ihresgleichen. Sie erleben sich und andere als durch und durch ambivalente Wesen. Oft genug ist der Mensch sich selbst ein Rätsel. Und darum wird die Frage des Menschen nach sich selbst von Anfang an weiter getrieben zur Frage nach einem transzendenten Ursprung und letzten Ziel seines Daseins, nach dem, was ihm Sinn, Halt und Ordnung geben kann, nach Gott.
In der Bibel hat die Frage nach dem Menschen einen zentralen Ort. Sie steht hier ganz im Horizont der Gottesbeziehung. In der Hinwendung zu Gott beginnt der Mensch, auch sich selbst zu verstehen: "Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst, und des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst? Du hast ihn wenig niedriger gemacht als Gott, mit Ehre und Herrlichkeit hast du ihn gekrönt" (Ps 8,5f.). Darin spricht sich das Staunen darüber aus, dass der Mensch - der endliche, schwache, fehlbare Mensch - zu Gottes Bild erschaffen, d.h. zur Gemeinschaft mit Gott in Zeit und Ewigkeit bestimmt ist und dass ihm als Gottes Statthalter die Fürsorge und Verantwortung für die Erde anvertraut ist.
Wer so hoch erhöht ist, kann tief fallen. Die Bibel spricht von diesem "Fall" nicht als bloßer Möglichkeit, sondern als Wirklichkeit des Menschen. In die Schöpfung ist das Misstrauen gegen Gott, die Sünde, eingezogen. Sie verführt den Menschen dazu, sich zu überheben, sein zu wollen wie Gott (Gen 3,5). Aber indem der Mensch dieser Verführung folgt, zerstört er die heilvolle Beziehung zu Gott, zu seinen Mitmenschen und Mitgeschöpfen sowie zu sich selbst. Durch die Schöpfung und durch das Leben des Menschen geht nun ein Riss. Das wird erfahrbar in gestörten Beziehungen der Menschen zu ihrem eigenen leib-seelischen Dasein. Es zeigt sich in der Entfremdung und Gleichgültigkeit der Menschen untereinander sowie in einem rücksichtslosen Umgang mit den übrigen Geschöpfen. Es führt zum Verlust der Gottesbeziehung und zu einer daraus folgenden inneren Unbehaustheit und Orientierungslosigkeit des Menschen oder in die verzweifelte Suche nach Ersatzgöttern.
Der Mensch, der sich auf das Böse eingelassen hat, verfällt seiner Macht und kann sich daraus nicht selbst befreien. Diese Unheilserfahrung weckt in ihm die Sehnsucht nach Heilung und Wiederherstellung der zerstörten Beziehungen. Sein Herz ist unruhig. Aber der Rückweg ins Paradies ist ihm versperrt. Er lebt nun "jenseits von Eden" (Gen 4,16).
Nach dem biblischen Zeugnis hat Gott in der Berufung Abrahams einen neuen Anfang mit den Menschen gemacht: Abraham erfährt die Gemeinschaftstreue und Barmherzigkeit Gottes, und er antwortet Gott durch Vertrauen. Ihm und seinen Nachkommen wird die Verheißung zuteil, ein Segen für alle Völker zu werden. So kommt neue Hoffnung in die Geschichte der Menschheit.
Der christliche Glaube bekennt, dass diese Verheißung in Jesus Christus erfüllt ist. Im Zentrum der christlichen Botschaft steht die Erkenntnis, dass Gott auch dem Menschen, der als Gottloser lebt, dennoch die Treue hält und ihn wieder zurechtbringen will. In Jesus Christus hat die Liebe Gottes menschliche Gestalt angenommen. "Er ist das Ebenbild des unsichtbaren Gottes" (Kol. 1, 15). Jesus hat die heilsame Nähe Gottes bezeugt und bis in den Tod hinein die dagegen rebellierende Macht des Bösen durchlitten. In seiner Auferstehung ist die christliche Gewissheit begründet, dass die endgültige Bestimmung des Menschen nicht der Tod, sondern das ewige Leben in Gottes Reich ist. "Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen, und der Tod wird nicht mehr sein" (Offb 21, 4).
Von der Verkündigung, dem Wirken und Geschick Jesu Christi ergibt sich eine tragfähige Antwort auf die Frage nach dem, was den Menschen ausmacht und auszeichnet: Er ist in seinen Stärken und Schwächen, im Gelingen und Scheitern, im Widerspruch und im Gehorsam, im Gericht über seine Werke und in dem Freispruch über seine Person durch Gottes heilige Liebe mit einer Würde ausgezeichnet, die nichts und niemand ihm nehmen kann, auch nicht er selbst.
Diese Würde wird vielfach mit Füßen getreten und missachtet, aber sie geht dadurch nicht verloren. Jeder Mensch hat einen ihm von Gott zugesprochenen und gegebenen Eigenwert. Dies gilt es zu erkennen und darauf zu vertrauen - allen scheinbar widersprechenden Erfahrungen zum Trotz. Das meint Luthers reformatorische Definition des Menschen: Die Bestimmung jedes Menschen ist es, durch den Glauben gerechtfertigt zu werden. Das gilt nicht, weil der Mensch sich vor Gott rechtfertigen kann, sondern weil Gott ihm gnädig ist.
Dem gerechtfertigten Menschen ist die Sorge um sein Seelenheil abgenommen und darum ist er zum Tun des Guten befreit: Er kann sich an dem freuen, was ihm gelingt, aber er braucht gute Werke nicht länger, um sich damit vor Gott und den Menschen ein Ansehen zu geben, weiß er sich doch von Gott in Christus freundlich angesehen, freigesprochen und bejaht. Darum kann er sich in seinem Tun ohne Nebenabsicht auf das ausrichten, was dem Besten der Welt und dem Wohl seines Nächsten dient. "Wo Gott die Ehre gegeben wird, da wird die Menschlichkeit des Menschen gepflegt" (Calvin). Auch wenn das in diesem Leben immer nur bruchstückhaft gelingt, weil der Mensch sein Leben lang gerecht und Sünder zugleich ist, wird darin doch für ihn neues Leben erfahrbar. Der ihn leitende Maßstab ist die Liebe, die ihm selbst zuteil geworden ist. An sie ist er in seinem Gewissen gebunden und gerade so wahrhaft frei. Diese Liebe setzt auch Regeln aus sich heraus, die der Gemeinschaftstreue Gottes entsprechen und darum dem menschlichen Leben dienen. Die Liebe konkretisiert sich im Mitgestalten von Strukturen und Ordnungen, die das Gemeinwohl befördern. Sie verliert bei alledem nicht den einzelnen Menschen in seiner einmaligen Lebenssituation aus dem Blick, sondern orientiert sich an dem, was seinem Besten dient. So ist die Liebe die Erfüllung des Gesetzes Gottes, das dem Menschen zum Leben gegeben ist (Röm 7,10 und 13,10).
Dieses christliche Verständnis des Menschen muss auch der Kirche selbst durch das Hören auf die biblische Botschaft immer wieder neu zuteil werden. Für das, was ihr an Einsichten über den Menschen gewiss geworden ist, will die Evangelische Kirche einstehen und es in die kirchlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um das, was den Menschen ausmacht und was für ihn gut ist, als ihren Beitrag einbringen. Sie will dabei in ihrem Handeln und Reden vor allem zur Geltung bringen, dass kein Mensch sich seine Daseinsberechtigung und Würde erst durch seine Leistungen verdienen muss, sondern dass diese ihm mit seinem Dasein immer schon gegeben sind.
Exemplarisch für die Bedeutung des christlichen Verständnisses vom Menschen in den Herausforderungen unserer Zeit werden folgende Verantwortungsfelder genannt:
- Die Evangelische Kirche setzt sich dafür ein, dass in allen Bereichen der Gesellschaft Leben in Beziehungen und in Gemeinschaft ermöglicht, gestärkt und gefördert wird. Schon die Tatsache, dass wir als Kinder unseren Eltern, als Frauen und Männer einander zugeordnet sind, zeigt, dass wir ohne Beziehungen gar nicht leben können. Zu diesen elementaren Formen der Beziehung gehören Liebe, Erotik und Sexualität, der achtsame Umgang miteinander und die leidenschaftliche Lust aneinander. Die Evangelische Kirche tritt vor allem ein für die elementaren Beziehungen zwischen Mann und Frau in der Ehe, zwischen Eltern und Kindern in der Familie. Sie unterstützt Freundschaften und Partnerschaften im privaten Bereich und Gemeinschaftsformen in der Gesellschaft, die ein Leben in verlässlichen Beziehungen ermöglichen. Sie unterstützt alles, was der Freude aneinander, der gegenseitigen Achtung dient. Wo Menschen diese Achtung versagt und ihre Ehre verletzt wird, sind alle aufgerufen, zu ihnen zu stehen und sich schützend vor sie zu stellen.
Die Formen der Begegnung und Kommunikation haben sich in unserer Gesellschaft verändert. Die Benutzung elektronischer Medien nimmt einen hohen Anteil an der menschlichen Lebenszeit in Anspruch und übt insbesondere auf Kinder und Jugendliche einen außerordentlich prägenden Einfluss aus. Damit werden bewährte Formen der Kommunikation und der Begegnung häufig ersetzt durch Formen, deren Förderlichkeit erst noch gründlich erforscht und kritisch befragt werden muss. In jedem Fall wächst hier Anbietern und Programm-Machern, aber auch Eltern und Erziehenden eine große Verantwortung zu.
Die Evangelische Kirche fördert die Entwicklung und Pflege von Formen der Begegnung zwischen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Religionen. In allen Bereichen unserer Gesellschaft steht sie dafür ein, dass jedem Einzelnen Raum für seine eigene Entwicklung gegeben wird und zugleich Verantwortung füreinander und Rücksichtnahme aufeinander gepflegt werden. Das sind notwendige Beiträge gegen zunehmende Resignation einerseits und anwachsende Gewaltbereitschaft andererseits, die beide nicht übersehen oder leicht genommen werden dürfen.
- Die Evangelische Kirche tritt ein für die Anerkennung und den Schutz der Würde jedes Menschen in der ganzen Spanne seines Lebens – vom Anfang bis zum Ende. Das schließt die nachdrückliche Bejahung medizinischer Forschung, ärztlicher Hilfe, technischer Weiterentwicklung und gesellschaftlicher Reformen ein, die der Minderung oder Vermeidung von unnötigem Leiden, der Suche nach neuen Heilungsmöglichkeiten und der Verbesserung der menschlichen Lebensqualität dienen. Abzulehnen sind aber alle Methoden der Forschung oder Therapie, durch die Menschen bloß als Mittel für die Heilungschancen anderer Menschen gebraucht werden. Jedes "Ethos des Heilens" muss um seine Grenzen wissen, um menschlich zu bleiben. Das schließt die Einsicht ein, dass Krankheit, Sterblichkeit und Tod zum Menschsein gehören. Es ist ein wesentlicher Teil des dem Menschen aufgegebenen Reifungsprozesses, die eigene Endlichkeit anzunehmen, mit ihr zu leben - und zu sterben. Menschen haben einen Anspruch auf medizinische Hilfe und Beistand in der Situation der Krankheit und beim Sterben; ein Recht, von Krankheit oder vom Tod verschont zu bleiben oder befreit zu werden, gibt es freilich nicht.
Die dem Menschen von Gott zugesprochene Würde verschwindet nicht im Augenblick des Todes, aber sie wandelt sich. Sie wird zum Anspruch auf Respekt, der auch den Verstorbenen gebührt. Die sich verändernden Formen der Bestattungskultur müssen daraufhin geprüft werden, ob sie diesem Respekt und den Bedürfnissen der Trauernden Rechnung tragen. Aus kirchlicher Sicht ist in Erinnerung zu rufen, dass die Toten nicht aus dem Herrschaftsbereich Gottes herausfallen, sondern an ihm Anteil haben. Die kirchliche Bestattung und die Begleitung der Hinterbliebenen kann dem so Ausdruck geben, dass der Abschied eine rituelle Form erhält, die Trauer einen Ort findet, Lebende und Tote in der Hoffnung auf Gottes Ewigkeit miteinander verbunden bleiben.
- Die Evangelische Kirche versteht die Diskussion über Sterbehilfe und Euthanasie als Herausforderung. Sie nimmt die Ängste vieler Menschen vor einem qualvollen, einsamen Sterben und vor einem wehrlosen Ausgeliefertsein an sinnlos gewordene Maßnahmen der Lebensverlängerung ernst. Die Hospizbewegung sowie die Intensivierung der schmerzlindernden und auf Versorgung konzentrierten Medizin (Palliativmedizin) müssen nachdrücklich unterstützt und gefördert werden, denn sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ermöglichung menschenwürdigen Sterbens. Dazu gehört auch die ärztliche Weisheit, die erkennt, wann es geboten ist, im Einvernehmen mit Patienten und Angehörigen auf medizinisch noch mögliche Maßnahmen zur Lebensverlängerung zu verzichten oder solche Maßnahmen abzubrechen (passive Sterbehilfe). Voraussetzung hierfür ist stets, dass die Situation des Wartens auf den Tod gewahrt bleibt und nicht durch das eigenmächtige Verfügen über den Todeszeitpunkt ersetzt wird. Durch die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und der Tötung auf Verlangen würde ein solches Verfügungsrecht in unserer Gesellschaft etabliert. Das würde unsere Gesellschaft und ihre Einstellung zu Leben und Tod in tiefgreifender, problematischer Weise verändern. Denn damit entstünde nicht nur der offenkundige Rechtsanspruch von Sterbenden auf vorzeitige Beendigung ihres Lebens durch fremde Hand, sondern es entstünde auch der verdeckte Anspruch an Sterbende, von diesem Recht Gebrauch zu machen, sobald sie den Eindruck bekommen, ihrer Umgebung zur Last zu fallen. Sterbende brauchen keinen "Gnadentod", sondern geduldige, gütige, verlässliche Begleitung.
- Die Evangelische Kirche tritt für die Erkenntnis ein, dass durch keine Behinderung die Würde und das Lebensrecht eines Menschen in Frage gestellt werden kann und darf. Auch in Zukunft müssen Menschen mit einer Behinderung einen anerkannten Platz in unserer Gesellschaft haben. Die Evangelische Kirche weiß sich in ihren Gemeinden und in ihren diakonischen Einrichtungen diesem Auftrag verpflichtet, sie setzt sich dafür aber auch im Blick auf die staatliche Gesetzgebung und den gesellschaftlichen Umgang mit behinderten Menschen ein. Das schließt die Bejahung von medizinischer Forschung und ärztlicher Therapie ein, durch die Behinderungen nach Möglichkeit vermieden, geheilt oder gelindert werden. Dass eine aufgrund von vorgeburtlicher Diagnostik (PND) festgestellte Behinderung inzwischen fast selbstverständlich zum Grund für einen Schwangerschaftsabbruch wird, gibt Anlass zu großer Besorgnis. Es darf keine Schritte in Richtung auf eugenische Selektion - etwa auf Grund einer Präimplantationsdiagnostik (PID) - geben. Allen Verantwortlichen stellt sich die Aufgabe, werdenden Eltern, die sich mit einer durch PND festgestellten Behinderung konfrontiert sehen, kontinuierlich zu begleiten, sie in ihrer Bereitschaft zur Annahme des behinderten Kindes zu ermutigen und sie dabei dauerhaft und tatkräftig zu unterstützen. Das ist immer auch eine Herausforderung und Aufgabe für das gemeindliche und gesellschaftliche Umfeld des betreffenden Paares.
Zwar hängt die wirtschaftliche Effizienz einer Gesellschaft in hohem Maße davon ab, welche Förderung und Entfaltungsmöglichkeiten sie ihren Leistungsträgern zuteil werden lässt; die moralische Qualität einer Gesellschaft bemisst sich jedoch besonders daran, wie sie mit ihren schwachen, kranken und behinderten Mitgliedern umgeht. Anzustreben ist eine Entwicklung, in der wirtschaftliche Effizienz und moralische Qualität keinen Gegensatz bilden, sondern einander ergänzen und miteinander harmonieren.
- Die Evangelische Kirche sucht das Gespräch mit Institutionen, Gruppen und Personen, die im Bereich der Wirtschaft Verantwortung tragen und über Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten verfügen. Sie teilt die Auffassung, dass es sich bei der Massenarbeitslosigkeit um ein volkswirtschaftliches Problem von größtem Gewicht handelt, zumal vieles dafür spricht, dass strukturelle Probleme, die zur Arbeitslosigkeit führen, sich in Zukunft noch verschärfen könnten. Auch wenn der Sinn des menschlichen Lebens nicht von der Erwerbstätigkeit abhängig ist und nicht von ihr abhängig gemacht werden darf, erleben viele Menschen die vergebliche Suche nach einem Arbeitsplatz oder die Entlassung in die Arbeitslosigkeit als Ausgrenzung aus dem sozialen Lebenszusammenhang sowie als Ungerechtigkeit, die ihre Menschenwürde berührt, ja verletzt. An der Bearbeitung dieses großen menschlichen Problems wird sich die Evangelische Kirche auch künftig nach Kräften beteiligen.
Im sozialen Dienstleistungswesen werden gegenwärtig an vielen Stellen Leistungen rationalisiert und gekürzt. Dazu nötigen sowohl Geldmangel als auch überzogene Leistungsansprüche. Grundsätzlich ist gegen ein sorgfältiges Bemessen sozialer Dienstleistungen nichts einzuwenden. Bedenklich wird es jedoch, wenn die Leistungen des Sozialwesens unter das Maß des Erforderlichen zurückgeschraubt werden. Dies gefährdet eine ausreichende Unterstützung derer, die in unserer Gesellschaft dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Als Träger vieler ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen kennen die Evangelische Kirche und ihre Diakonie die Situation der Pflegebedürftigen und nehmen eine sich verschärfende Krise in der Pflege wahr: Die Pflegeberufe finden wegen mangelnder gesellschaftlicher Anerkennung nicht genügend Nachwuchs; Pflegebedürftige werden nicht angemessen versorgt; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiden dauerhaft unter Überlastung und "brennen aus"; die Einrichtungen können nicht kostendeckend arbeiten. In Deutschland, einem der reichsten Länder der Erde, sollte jeder alte oder kranke Mensch menschenwürdig gepflegt werden können.
Um einer menschenwürdigen Zukunftsgestaltung willen darf nicht der Produktionsprozess mit seinen Erfordernissen das ausschließliche oder vorrangige Maß der gesellschaftlichen Entwicklung abgeben. Der Mensch existiert nicht um der Wirtschaft willen, sondern die Wirtschaft um des Menschen willen. Neben der ökonomischen Blickrichtung dürfen andere Betrachtungsweisen des Menschen und der Gesellschaft nicht vernachlässigt werden. Deswegen verdient die Erhaltung und Schaffung von solchen Wirtschaftsstrukturen Vorrang, die dem menschlichen Bedürfnis nach Familie und Freundschaft, nach überschaubaren, vertrauten Erlebnisräumen und nach geregelter und gemeinsam planbarer Freizeit Rechnung tragen. Dazu gehört, dass der Sonntag als der gemeinsame Feiertag, mit dem die Woche beginnt, als heilsame Unterbrechung des Arbeits- und Geschäftslebens und als Raum für den Gottesdienst erhalten bleibt und dass eine Kultur des Sonntags gefördert wird.
- Die Evangelische Kirche tritt für nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Europa und weltweit ein. Sie bekräftigt erneut das Verständnis von Nachhaltigkeit, das die Kammer der EKD für Entwicklung und Umwelt im Jahr 2000 formuliert und das sich auch die EKD-Synode 2001 in Amberg zu Eigen gemacht hat:
"Die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit bezeichnet die Notwendigkeit der weltweiten Beachtung von Rückkopplungen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen an die natürlichen Lebensgrundlagen, die erhalten werden sollen. Ressourcenschonung und Prävention sind zukunftsbezogene Teilaspekte von Nachhaltigkeit und bezeichnen die Sorge für menschenwürdige Lebensbedingungen für zukünftige Generation.
Soziale Gerechtigkeit und Partizipation als Gegenwartsaspekte von Nachhaltigkeit schließen die Sicherung der Grundversorgung für alle Menschen und die Teilhabe aller an den Gütern der Erde in der Gegenwart mit ein.
Die politische beziehungsweise entwicklungspolitische Dimension von Nachhaltigkeit meint ein Entwicklungskonzept für alle Staaten und Länder, insbesondere auch zugunsten von Entwicklungsländern, das dem internationalen und interkulturellen Zusammenleben, der Gerechtigkeit und dem Frieden dient" (EKD-Synode 2001: Globale Wirtschaft verantwortlich gestalten. Texte zum Schwerpunktthema der 6. Tagung der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 4. bis 9. November 2001 in Amberg, S. 28).
Nur durch gemeinsame weltweite Anstrengungen können Hunger und Elend bekämpft, die Durchsetzung der Menschenrechte vorangetrieben und die Lebensgrundlagen für kommende Generationen erhalten werden.
Beim Einsatz von besonders risikoreichen Technologien wird zu Recht ein Höchstmaß an Planungssorgfalt und Sicherheit gefordert. Gerade hier nötigt die prinzipielle Fehlbarkeit des Menschen, in allen Bereichen möglichst "fehlerfreundliche" Optionen zu bevorzugen, d. h. solche, deren Schadenspotential bei menschlichem oder technischem Versagen sich in möglichst engen Grenzen hält. Das gilt im besonderen Maße im Blick auf den Eingriff in die genetische Ausstattung des Menschen, die auf dem Weg über die Vererbung (Keimbahn) an kommende Generationen weitergegeben wird. Die Langzeitfolgen für die Menschheit wären weder überschaubar noch korrigierbar. Um der unverfügbaren Würde und Freiheit des Menschen willen müssen wir es uns deshalb versagen, verändernde Eingriffe in das Erbgut vornehmen zu wollen. Dadurch würden künftige Personen in einer Weise durch menschliches Planen und Machen bestimmt, wie das aus der Sicht des christlichen Glaubens nur von Gottes Schöpferwirken gesagt werden kann. Zugleich würden sich diejenigen, die solche Eingriffe vornehmen, ein Recht herausnehmen und eine Verantwortung aufladen, die jegliches Menschenmaß übersteigen.
- Die Evangelische Kirche tritt nachdrücklich dafür ein, dass Bildung den ihr angemessenen, für die Entwicklung des Menschen und für die Zukunftsgestaltung der Gesellschaft unverzichtbaren Stellenwert erhält. Grundlage des evangelischen Bildungsverständnisses ist dabei die Gewissheit, dass jeder Mensch mit seinen besonderen Fähigkeiten und Grenzen einen unverfügbaren Eigenwert hat, der ihm mit seinem Dasein von Gott her zugesprochen und zuteil geworden ist. Die Evangelische Kirche tritt für ein Bildungsverständnis ein, in dem die Fähigkeiten, die zur Bewältigung alltäglicher und berufspraktischer Aufgaben dienen (Verfügungswissen), und diejenigen Fähigkeiten, die benötigt werden, um den Sinn des Lebens reflektieren und die eigene Lebensführung verantworten zu können (Orientierungswissen), nicht beziehungslos nebeneinander stehen, sondern sich soweit wie möglich gegenseitig durchdringen und befördern. Nützliches Verfügungswissen darf weder gering geachtet noch zu Lasten der kulturellen, ethischen und religiösen Aspekte des Bildungsgeschehens höher bewertet werden. Andernfalls leidet das Ziel umfassender Persönlichkeitsbildung und fundierter Lebensorientierung Schaden. Solcher Persönlichkeitsbildung dienen auch Projekte sozialen Lernens, die sich zum Ziel setzen, im Lernvorgang zugleich die soziale Kompetenz der Lernenden zu erhöhen.
Die Tatsache, dass es eine große Anzahl evangelischer Kindergärten und Kindertagesstätten gibt, stellt für die Evangelische Kirche Chance und Herausforderung zugleich dar, ihre Bildungsverantwortung so wahrzunehmen, dass dabei konzeptionell, inhaltlich und atmosphärisch das christliche Verständnis des Menschen zum Ausdruck und zur Geltung kommt. Auch in Zukunft können und sollen der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und das Angebot von Schulen in kirchlicher Trägerschaft ihren Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung unseres Bildungssystems leisten. Dies ist um so dringlicher, als nicht nur unser Bildungssystem Mängel aufweist, sondern sich auch durch Erosionsprozesse im familiären Bereich erhebliche Bildungs- und Erziehungsdefizite ergeben haben. Dadurch werden die Verantwortlichen häufig überfordert. Angesichts dieser Situation bedürfen Erzieherinnen und Erzieher sowie schulische Lehrkräfte dringend der umfassenden Unterstützung bei der verantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Der kirchlichen Kinder-, Jugend- und Elternarbeit (z. B. im Umfeld von Taufe und Konfirmation) wachsen in dieser Hinsicht neue Bildungsaufgaben zu.
- Die Evangelische Kirche verkündigt das Evangelium, das dem Leben des einzelnen Menschen und der Gesellschaft eine Zukunftsorientierung im Zeichen der Hoffnung zu geben vermag. Diese Hoffnung richtet sich umfassend auf die von Gott verheißene Vollendung der geschaffenen Welt im "Morgenglanz der Ewigkeit". Dass die Welt unter dieser Verheißung und Hoffnungsperspektive steht, macht das irdische Leben nicht gleichgültig, sondern verleiht ihm Gewicht und Glanz. In dieser Perspektive ist auch die von uns zu gestaltende und zu verantwortende Zukunft zu sehen. Das ermöglicht sowohl eine Realitätswahrnehmung, die nicht die bedrohlichen, besorgniserregenden Elemente ausblendet, als auch die Zuversicht, dass die in Jesus Christus Mensch gewordene Liebe Gottes größer ist als alles, was den Menschen und die Welt gefährdet. Und das gilt auch angesichts der Gefährdungen, die vom Menschen selbst ausgehen. Deswegen ist im Blick auf die Zukunft unsere Hoffnung für den Menschen stärker als unsere Angst vor dem Menschen und um den Menschen. Aus dieser Grundhaltung heraus gilt es, positive Ansätze zur Zukunftsgestaltung zu entdecken, zu entwickeln und zu fördern. Ausdrücklich sei genannt: der Einsatz für den Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens, wie er in der Hoffnung auf einen Abbau der immer noch erschreckend hohen Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen durch eine ergebnisoffene, aber zielorientierte Schwangerschaftskonfliktberatung geleistet wird. Dazu gehört die Bejahung von Kindern, ihrer Pflege und Erziehung sowie die Anerkennung aller dafür eingesetzten Tätigkeiten. An der Kinderfreundlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich ihre Zukunftsorientierung und Zukunftsfähigkeit. Zugleich wird daran erkennbar, ob ihr Bild von Resignation oder von Hoffnung bestimmt wird. Das Verständnis des Menschen, für das die Evangelische Kirche in den Herausforderungen unserer Zeit eintritt, ist geprägt von der Zuversicht des christlichen Glaubens.
Timmendorfer Strand, den 7. November 2002
Der Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

