Grußworte (Auswahl)

7. Tagung der 9. Synode der EKD Timmendorfer Strand, 3. - 8. November 2002

Edelgard Bulmahn

Bundesministerin für Bildung und Forschung

Sehr geehrter Herr Präses,
liebe Frau Kollegin,
Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Herren und Damen,

ich freue mich sehr, dass ich wieder bei der Eröffnung Ihrer diesjährigen Synodaltagung anwesend sein kann. Ich erinnere mich sehr gern daran, dass ich vor fast auf den Tag genau vier Jahren bereits die Gelegenheit hatte, an der Eröffnung einer Tagung der EKD-Synode in Münster teilzunehmen.

Ich möchte Ihnen auch diesmal ganz zu Anfang ganz besonders die herzlichen Grüße des Bundeskanzlers übermitteln. Er bedauert es sehr, Ihrer Einladung nicht persönlich folgen zu können und wünscht Ihnen eine Tagung reich an Denkanstößen und an guten Ergebnissen.

Mit dem Schwerpunktthema "Was ist der Mensch?" haben Sie auch dieses Jahr wieder eine grundsätzliche Fragestellung von hoher Aktualität aufgegriffen. "Was ist der Mensch?" Diese Frage steht auch im Zentrum der Fortschritte der Lebenswissenschaften, im Zentrum einer Diskussion, die die Menschen nicht nur in unserem Land bewegt. Die weitreichenden Fortschritte auf dem Gebiet der Biomedizin, der Gentechnik und der Genomforschung vermitteln uns ein neues und auch tiefer gehendes Verständnis der Ursachen und der Abläufe biologischer Prozesse. Sie verbessern damit nicht nur die Basis unseres Wissens, die Basis für die Entwicklung von präventiven und diagnostischen Verfahren, von Arzneimitteln und Therapien, sondern sie erschließen uns darüber hinaus auch neuartige Anwendungen im Bereich Ernährung und Umwelt.

Zugleich werfen aber die Fragen der lebenswissenschaftlichen Forschung fundamentale ethische, rechtliche und soziale Fragen auf. Fragen, die das Selbstverständnis des Menschen berühren. Fragen, auf die im Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Kirche und Gesellschaft Antworten gegeben werden müssen. Fragen, an deren Lösung wir uns alle beteiligen müssen.

So unverrückbar die Menschenwürde als Grundprinzip in unserer Verfassung verankert ist, so vielfältig sind dabei die Interpretationen ihres Bedeutungsgehaltes. Eine einfache und gleichzeitig komplexe Antwort auf Ihre Frage "Was ist der Mensch?" gibt es nicht. Sicherlich ist der Mensch viel mehr als die Summe seiner Gene. Er kann sich selbst und er kann andere erkennen.
Er ist ein vernunftbegabtes Wesen, das zwischen Recht und Unrecht, das zwischen Gut und Böse unterscheiden kann. Der Mensch kann Verantwortung übernehmen - für sich, aber auch für andere. Der Mensch mit seiner Fähigkeit, den Nächsten zu lieben, mitzufühlen, ein Gewissen zu haben und diesem auch bewusst zu folgen, ist eben viel mehr als ein biologisches Konstrukt. Deshalb ist der Satz, den Sie in Ihrem Entwurf aufgegriffen haben - der Mensch ist in seinen Stärken und Schwächen, im Gelingen und Scheitern, im Widerspruch und im Gehorsam durch Gottes bedingungslose Liebe mit Würde ausgezeichnet, die nichts und niemand ihm nehmen kann - ein ganz wichtiger Satz für das Handeln, für das Handeln in der Politik, für das Handeln in der Gesellschaft und auch für das Handeln in unserer Kirche.

Für die Bundesregierung war und ist es von Anfang an immer ganz wichtig gewesen, dass die Diskussion "Was ist der Mensch, welche Schlussfolgerungen ziehen wir aus der Antwort, die wir finden?" nicht nur eine Diskussion über wissenschaftliche Möglichkeiten und Chancen der modernen Biomedizin und auch nicht nur eine biologische oder juristische Diskussion ist, sondern dass sie als eine Diskussion verstanden sei, in der die ethischen und die gesellschaftspolitischen Aspekte eine wesentliche Rolle spielen.

So richtig und wichtig es ist, dass sich Parlament und Regierungen durch Enquetekommissionen und den Nationalen Ethikrat beraten lassen, so wichtig ist es uns auch, dass die Arbeiten in Universitäten und Forschungseinrichtungen durch Kommissionen begleitet werden. Vor allen Dingen ist es uns aber wichtig, dass diese Diskussion breit ist und dass sie aus den Fachzirkeln in die Öffentlichkeit hinausgetragen wird.

Die Bundesregierung hat ja selbst eine aktive Rolle übernommen, um die breite öffentliche Diskussion zu initiieren und vor allen Dingen auch zu unterstützen. Mit dem "Jahr der Lebenswissenschaften" ist uns dies im Jahr 2001 gelungen. Über eine halbe Million Menschen haben die Veranstaltungen besucht; sie haben sich vor allen Dingen selber aktiv an der Diskussion beteiligt.

Ich wünsche mir, dass Ihre Tagung ebenfalls einen weiteren wichtigen Impuls für eine solche breite Debatte gibt; denn die Evangelische Kirche in Deutschland hat der bioethischen Diskussion mit wichtigen Beiträgen zu aktuellen und grundsätzlichen Fragen immer wieder wertvolle Impulse verliehen, und ich hoffe, dass sie dies auch in Zukunft tun wird. Ich möchte Ihnen heute im Namen der gesamten Bundesregierung, aber auch ganz persönlich von Herzen danken.

Meine sehr verehrten Herren und Damen, die Bundesregierung hat sich klar zur Förderung der Bio- und Gentechnologie bekannt. Wir wollen die bestehenden Innovationspotenziale zur Entfaltung bringen und verantwortungsbewusst weiterentwickeln. Wir wollen die ökumenischen, die gesellschaftlichen und die medizinischen Chancen dieser Zukunftstechnologie für die Menschen und die Entwicklung unseres Landes nutzen.

Zugleich kommt es auch in der neuen Legislaturperiode ganz entscheidend darauf an, die Verständigung über ethische, rechtliche und soziale Fragen zu erreichen und den Umgang mit den Ergebnissen der Genforschung und den Fragen ihrer Anwendung verantwortungsbewusst zu gestalten. Bei allen Entscheidungen, die wir dazu treffen werden, gilt, dass der Schutz des Lebens und die Menschenwürde auf der Werteskala unserer Verfassung absoluten Vorrang haben. Auch die im Grundgesetz verankerte Forschungsfreiheit findet hier ihre Grenzen. Die Forschung muss sich daran messen lassen; das unterstreiche ich gerade als Forschungsministerin. Hier Menschenrechte und dort die Forschungsfreiheit - ein solcher Gegensatz wäre schon im Ansatz falsch gedacht.

Als vernunftbegabte Wesen haben wir die Chance, abgehobene, den Menschen gerecht werdende Entscheidungen zu treffen: Das betrachte ich als unsere Aufgabe und unsere Verpflichtung. Auch deshalb halte ich die Eilfertigkeit, mit der gelegentlich der Schutz der Menschenwürde gegen die Freiheit der Wissenschaft und Forschung in Stellung gebracht wird, für wirklichkeitsverzerrend und wenig hilfreich. Mit einem einfachen Schwarz-Weiß-Raster werden wir weder den Menschen noch unseren eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten gerecht. Wir müssen genau abwägen und dann auch eine Werteentscheidung treffen.

Kranke Menschen erwarten mit Recht, dass wir alles ethisch Vertretbare tun, um ihnen zu helfen. Unsere politische Verantwortung, die Würde des Menschen zu schützen, umfasst also auch eine Pflicht gegenüber diesen Menschen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass wir ihnen Wege eröffnen, damit sie am medizinischen Fortschritt teilnehmen können. Deshalb geht es in der Diskussion auch nicht um einen Gegensatz zwischen ethischem und unethischem Handeln, sondern darum, dass wir gemeinsam einen Weg finden, wie die Ergebnisse der modernen biologischen Forschung menschenwürdig genutzt werden können.

Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Stammzellengesetz zeigt, dass verantwortungsbewusste Politik auch in ethischen Grenzfragen zu einer Lösung kommen kann, die gegenläufige moralische Bewertungen und unterschiedliche Auffassungen respektiert. Das Stammzellengesetz verbietet grundsätzlich den Import und die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken, um so einem Verbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung dieser Stammzellen entgegenzuwirken. Die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden, ist nur unter strengen Auflagen erlaubt. Genehmigungen für hochrangige, alternativlose und ethisch vertretbare Forschungsvorhaben werden durch eine interdisziplinär besetzte Ethikkommission erteilt, in der Experten aus der Wissenschaft mit Medizinern und Vertretern der Kirchen zusammenarbeiten. Mit diesem Gesetz haben wir also eine Entscheidung getroffen, die klare ethische Grenzen zieht und dennoch der Forschung den notwendigen Freiraum gibt, den sie braucht, um zu neuen Erkenntnissen zu kommen.

Niemand, meine sehr geehrten Herren und Damen, kann heute vorhersagen, ob es uns eines Tages wirklich gelingt, mit Hilfe dieser Forschung das Wissen zu gewinnen, das wir brauchen, um schwere Krankheiten zu heilen und unnötiges Leiden zu vermeiden. Aber wir haben eine gute Chance dazu, und diese Chance können wir auch genau in diesem Rahmen nutzen. Ich denke, in der Balance der Entscheidung, wie wir sie getroffen haben - nicht im Schwarz-Weiß-Raster, sondern in einer Abwägung der verschiedenen Aspekte, die wir berücksichtigen wollen -, liegt unsere Aufgabe.

Die Bundesregierung wird auch in der neuen Legislaturperiode die Weiterentwicklung der medizinischen Forschung und Anwendung verantwortungsbewusst ausgestalten. Einen Schwerpunkt setzen wir hierbei auf die Schaffung einer sicheren Grundlage für den Umgang mit genetischen Materialien und Daten. Die Diagnostik mittels gentechnischer Verfahren ist bereits heute in vielen Bereichen der Medizin etablierter Standard. Mit den Fortschritten der molekulargenetischen Analyse und der Entwicklung präventiv-genetischer Tests werden sich in Zukunft die Möglichkeiten der Früherkennung, der Prävention und der Heilung von Krankheiten erweitern. Viele Menschen verbinden damit hohe Erwartungen und große Hoffnungen.

Wenn wir diese Möglichkeiten nutzen wollen, müssen wir aber auch sicherstellen, dass sie nicht zum Anlass von Diskriminierung genutzt werden können. Dazu gehört, das Recht auf Nicht-Wissen zu gewährleisten, und dazu gehört auch, klare Grenzen für die Weitergabe genetischer Daten an Dritte zu ziehen.

Wir werden deshalb den Umgang mit Methoden und Anwendungen der genetischen Diagnostik in einem Gesetz regeln, das den Chancen des medizinischen Fortschritts Rechnung trägt und zugleich die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zuverlässig schützt.

Meine sehr geehrten Herren und Damen, unsere Diskussion über bioethische Fragen ist längst Teil einer internationalen Debatte geworden, einer internationalen Debatte, die auch stärker als bisher nach internationalen Lösungen verlangt. Nationale Alleingänge und nationale Antworten sind angesichts der internationalen Verflechtung von Wissenschaft und Politik nicht mehr ausreichend. Nur dort, wo rechtliche Regelungen den internationalen Kontext beachten, werden sie sich auch dauerhaft als wirksame Schutzrechte erweisen. Nur so sichern wir uns auch die Mitsprache über internationale Regelungen. Das muss und sollte auch unser Ziel sein. Ich werde mich deshalb auch in Zukunft dafür einsetzen, die in Deutschland beschlossenen Grundsätze zur Bioethik auch auf europäischer und internationaler Ebene zur Geltung zu bringen.

Unser Maßstab für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Möglichkeiten der Biotechnologie bleibt der Mensch. Wir müssen wissen, welches Bild vom Menschen wir haben und wie wir leben wollen. Antworten auf diese Fragen werden wir nur in einem breit angelegten Diskurs - oder man kann auch sagen, in einem breit angelegten Verständigungsprozess - gewinnen. Dafür bitte ich die EKD auch weiterhin um aktive, um sachkundige Unterstützung.

Sehr geehrter Herr Präses, lieber Jürgen Schmude, Verantwortungsbewusstsein, Verständigung, Dialog, diese Begriffe prägen Ihr ebenso gradliniges wie auch besonnenes Wirken in der Öffentlichkeit seit mehr als vier Jahrzehnten. Ob als Abgeordneter des Deutschen Bundestages, als parlamentarischer Staatssekretär, als Bundesminister für Bildung und Wissenschaft oder als Justizminister, die Kraft, die unterschiedlichen Positionen zusammenzuführen, diese Kraft hat Sie auf Ihrem politischen Weg stets verlässlich begleitet. Diese Kraft und das Vermögen, zur rechten Zeit das rechte Wort zu sagen, sind auch ein Kennzeichen Ihrer 17-jährigen Amtsführung als Präses der EKD-Synode. Dabei hat Ihnen Ihr Engagement für Verständigung, Ihr beharrliches Eintreten für Versöhnung, beispielsweise zwischen Deutschen und Tschechen, auch international höchste Anerkennung eingebracht.

Im kommenden Frühjahr werden Sie Ihr jetziges Amt an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin übergeben. Ich möchte deshalb schon heute die Gelegenheit nutzen, Ihnen für Ihre beeindruckenden Verdienste im Namen der Bundesregierung herzlich zu danken.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie für die Zukunft von ganzem Herzen Gesundheit und alles Gute. Ich wünsche Ihnen und vor allen Dingen uns, dass Sie Ihre Fähigkeiten und auch Ihre Kraft auch in Zukunft einsetzen werden. Es gibt viele Orte, an denen wir Sie noch brauchen werden.

Vielen Dank.

Bei den Grußworten handelt es sich um nicht redigierte Texte!



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