Grußworte (Auswahl)

7. Tagung der 9. Synode der EKD Timmendorfer Strand, 3. - 8. November 2002

Anne Lütkes

Stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein und Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie

Vielen Dank für diese Bestätigung meiner Arbeit hier in Schleswig-Holstein. Aber zunächst einmal ganz herzlich willkommen in diesem nördlichsten Bundesland, ganz herzlich willkommen von der gesamten Landesregierung, von mir persönlich, aber insbesondere von Heide Simonis, unserer Ministerpräsidentin, die sehr bedauert, heute Ihnen ihre Grüße und vielleicht auch Wünsche nicht persönlich auf den Weg mitgeben zu können. Wir freuen uns, dass Sie den Weg hierher gefunden haben, in das Land zwischen den Meeren, und hoffen auf eine gute Tagung.

Meine Damen und Herren,

Verantwortungsübernahme – das ist eben schon angeklungen – für die rechtsstaatliche und demokratische Zivilgesellschaft ist das Leitmotiv – oder vielleicht sollte man sagen, sollte das Leitmotiv sein - eines jeden, der gesellschaftliche und politische Verantwortung übernimmt, handelt, sich nach außen für die Gesellschaft verortet. Diese Verantwortungsübernahme bedeutet, dass wir anerkennen, dass den jungen Menschen das kulturelle Rüstzeug zu vermitteln ist, sich mit der enormen Vielfalt und Vielfältigkeit unseres gesellschaftlichen Daseins, aber auch der Meinungen und der Angebote auseinander zu setzen und ihrer Herr werden zu können. Dieser Aufgabe müssen sich alle gesellschaftlichen Institutionen stellen, quer durch die Gesellschaft: Unternehmen und Gewerkschaften, Kirchen und Verbände, aber auch Individuen, Eltern und Lehrer beispielsweise. Um dieser Aufgabe Herr zu werden, bedarf es der Anerkennung des Bildungsanspruchs eines jeden Kindes, eines Bildungsanspruches, der darauf zielt, zum einen Wissen zu erlangen, Wissen über die Geschichte dieses Landes, Wissen über die Geschichte dieser Welt, Wissen über die Katastrophen und die Ereignisse in der Vergangenheit, die unser heutiges Dasein bestimmen, aber auch der Anspruch, über die ökonomische Notwendigkeit hinaus über umfassende Sozialkompetenzen zu verfügen und insbesondere die Fähigkeit zum Diskurs zu erlernen. Diese Fähigkeit hat sich auf Schlüsselkompetenzen zu stützen und eine der wichtigsten ist die Urteilsfähigkeit. Nur wer über diese Kompetenz verfügt, über die Kompetenz, das eigene Handeln und das Handeln des anderen zu reflektieren und daraus Entscheidungen abzuleiten, kann gestalten und auch mit gestalten.

Hierzu notwendig ist die soziale Kompetenz, die Medienkompetenz, aber insbesondere interkulturelle Kompetenz, sich mit Vorurteilen und Fremdbildern, mit den alltäglichen Konflikten in einer kulturell und religiös und heterogenen Gesellschaft auseinander zu setzen. Diese Kompetenzen müssen im Alltäglichen gelernt werden. Das alltägliche Erleben ermöglicht dann nachhaltiges Erlernen. Jugendliche müssen angeleitet, angeregt, aber insbesondere auch gefordert werden, sich an der Beteiligungsdemokratie zu beteiligen und dort ihren Platz einzunehmen.

Diese heutige bundesrepublikanische mitteleuropäische Gesellschaft verfügt über eine vielfältige Anzahl von Möglichkeiten persönlicher Lebensformen, die persönlichen Lebensumfelder zu gestalten und innerhalb dieser vielfältigen Angebote einen verbindlichen Wertekanon zu erkennen, als Grundlage der gerechten Gesellschaft anzuerkennen und dann auch fortzuführen und zu hüten. Diese Fähigkeit an die  nachfolgende Generation weiter zu vermitteln, ist aus unserer Sicht eine der wichtigsten Aufgaben der heute Handelnden. Denn wer versteht zu streiten, kann moralische Konflikte in unserer Gesellschaft im Disput austragen, er kann mit friedlichen Mitteln und unter demokratischen Regeln entscheiden. Veränderungen im Wertekanon fortzuentwickeln, tatsächliche und rechtliche Diskriminierung abzubauen, kann gelingen, wie beispielsweise der Umgang mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in der heutigen Gesellschaft zeigt. Generationengerechtigkeit und Geschlechtergerechtigkeit, die rechtliche Integration kultureller Minderheiten, die Garantie auf demokratische Öffentlichkeiten sind Werte, die auf einem bestimmten Abstraktionsniveau unbestritten sind in unserer Gesellschaft. Im Konkreten liegen sie allerdings dann in der Bewertung weit auseinander. Kontroversen zu entscheiden, politische Entscheidungen zu fällen, bedeutet den Minimalkonsens erkennen, aber es bedeutet immer – und das ist eine sehr persönliche Anmerkung – die Einzigartigkeit des Menschen anzuerkennen und die Menschenwürde als unantastbar zu sehen und anzuerkennen und in diesen Entscheidungen zu beachten, dass der Mensch endlich ist.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage des Embryonenschutzes und aller damit zusammenhängenden Konflikte und ethischen Probleme aus meiner Sicht sehr beispielhaft auseinandergesetzt. Wir sind zu einer Entscheidung gekommen, die die Bundesentscheidung mitträgt und dies unter Achtung von persönlichen unterschiedlichen Auffassungen. Meine persönliche Auffassung ist eine, um die Kollegin zu zitieren, die möglicherweise als schwarz-weiß daher kommt. Aber meine Auffassung ist eine sehr stringente, und ich glaube nicht, dass es einen Spielraum gibt für menschliche Verfügbarkeit über den Menschen; eine zugegebenermaßen im Rahmen eines Grußwortes zusammengefasste Position. Aber es ist mir immer wieder wichtig, darauf hinzuweisen und auch darauf, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein mit dieser unterschiedlichen Auffassung, die ganz im Grundsätzlichen angesiedelt ist, umzugehen weiß und trotzdem ihre Handlungsfähigkeit auch in dieser Frage nicht einbüßt.

Meine Damen und Herren!
Der Bundeskoalitionsvertrag wird landauf, landab sehr intensiv diskutiert. Ein Kapitel, das in diesem Vertrag einige Seiten einnimmt, und das unter dem Aspekt der Verantwortung für jeden einzigartigen Menschen von sehr hoher Bedeutung ist, bleibt fast unbeachtet, das ist das Kapitel Gleichstellung und Gleichberechtigung. Im rot-grünen Bundeskoalitionsvertrag wird deutlich anerkannt und wird vereinbart, dass die Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung nicht übernimmt, sondern weiterführt, Frauenrechte weltweit als Menschenrechte anzuerkennen; dass die Bundesrepublik Deutschland den Kampf gegen den weltweiten Frauenhandel weiterhin verstärkt oder noch stärker unterstützt; und es wird vereinbart, dass für Frauen, die Opfer des Frauenhandels sind, ein spezielles Zeuginnenschutzprogramm zu entwickeln ist – sofern es dieses nicht, wie hier in Schleswig-Holstein, bereits gibt  - für die Opfer, und dass Hilfen für die Rückkehr ins Heimatland zu schaffen sind. Eine Verpflichtung, die aus meiner Sicht, und nicht nur, weil ich hier die Frauenministerin bin, keinesfalls eine Verpflichtung nur unter ferner liefen ist. Die Verantwortungsübernahme für die Einzigartigkeit des Menschen durch das Gemeinwesen ist, meine Damen und Herren, im Miteinander der politisch Verantwortlichen hier in Schleswig-Holstein mit der Evangelischen Kirche Nordelbien eine fast schon selbstverständliche Alltäglichkeit, eine gemeinsame ganz tiefe Überzeugung. Der gemeinsame Einsatz gegen den Frauenhandel, gerade hier an der Küste, ist ein wichtiger Bestandteil dieser gemeinsamen Arbeit. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle im Namen der Landesregierung, aber ganz persönlich als Justiz- und Frauenministerin, ganz herzlich gerade bei der Kirche Nordelbiens bedanken.

Wir wissen uns einig im Einstehen für eine geschlechtergerechte Gesellschaft in regionaler und globaler Bedeutung. Die Landesregierung Schleswig-Holstein weiß um die hohe Bedeutung dieser Partnerschaft und setzt auf die Fortsetzung des gemeinsamen Engagements. In Erkenntnis dieser sicheren Basis wünsche ich Ihnen für Ihre Tagung gute Gespräche, Erkenntnisse, die uns allen nützen, und ich weiß, dass wir uns finden im Sinne des Grundgesetzes und in der gemeinsamen Verantwortung vor Gott und den Menschen.

Bei den Grußworten handelt es sich um nicht redigierte Texte!



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