Beschlüsse
3. Tagung der 10. Synode der EKD Magdeburg, 7. - 12. November 2004
Beschluss zur Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge in Deutschland
Beschluss
der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 3. Tagung
zur
Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge in Deutschland
Anlässlich der Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder bittet die Synode den Rat der EKD, sich dafür einzusetzen, dass die bei Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes auftretenden Übergangsprobleme durch eine 'Altfallregelung' gelöst werden. Auch darüber hinaus ist es integrationspolitisch geboten, dass Menschen, die sich über mehrere Jahre in Deutschland aufhalten und die wegen der Situation in ihrem Herkunftsland, aus dringenden humanitären, persönlichen oder anderen Gründen bisher geduldet wurden, Rechtssicherheit über ihren Aufenthalt erhalten. Die Kriterien für eine solche Regelung sind so zu gestalten, dass sie für die Betroffenen faktisch erreichbar sind. Das muss insbesondere auch für Familien mit Kindern gelten. Dabei wird die EKD in ihren Bemühungen um Integration nicht nachlassen.
Magdeburg, den 11. November 2004
Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!

