Beschlüsse

4. Tagung der 10. Synode der EKD, Berlin, 6. - 10. November 2005

Beschluss zum Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe

Beschluss

der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

auf ihrer 4. Tagung

zum

Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe

 

1. Mit den Denkschriften „Identität und Verständigung“ sowie „Maße des Menschlichen“ hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sowohl Perspektiven des Religionsunterrichts in der Pluralität als auch Perspektiven zur Bildung in der Wissens- und Lerngesellschaft beschrieben.

Die EKD tritt für den Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach in allen Schulformen und Schuljahrstufen ein. Aus der Perspektive des Artikel 4 GG dient der Religionsunterricht nach Artikel 7 (3) GG der Sicherung der Grundrechtsausübung durch den Einzelnen. Schülerin und Schüler sollen sich frei und selbstständig orientieren können. Dem Staat selber ist daran gelegen, dass die nachwachsende Generation sich mit den ihn tragenden Werten und ihrer kulturellen weltanschaulichen und religiösen Herkunft auseinander setzt, sie kritisch befragt und positiv füllt.

Diesem Anliegen trägt der Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe Rechnung. Die Zielsetzung der Arbeit in der gymnasialen Oberstufe - vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine Studierfähigkeit und Wissenschaftspropädeutik - kann nach Ansicht der EKD nicht ohne eine religiöse Dimension des Lernens erreicht werden. Deshalb muss der Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe nicht nur verpflichtendes Belegungsfach, sondern auch anwählbares schriftliches und mündliches Abiturprüfungsfach bleiben. Mit ihrer Stellungnahme „Religion und Allgemeine Hochschulreife“ hat sich die EKD bereits entsprechend geäußert.

Bei den anstehenden Beratungen über eine neue Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe und zur Abiturprüfung bittet die EKD die Kultusministerkonferenz deshalb, dass

  • die Gleichwertigkeit der Fächer,
  • die Erteilung der Fächer auf zwei Anforderungsniveaus und
  • die Repräsentanz der drei Aufgabenfelder in der Abiturprüfung

gewahrt werden. Auf diese Weise wird es möglich sein, dass das Fach Evangelische Religion auch weiterhin als schriftliches Leistungs- oder Grundkursfach oder als mündliches Fach in der Abiturprüfung auftritt.

2. Der Rat der EKD wird gebeten, sich im dargelegten Sinne an die Kultusministerkonferenz zu wenden und der Synode entsprechend zu berichten.


Berlin, den 10. November 2005


Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland


Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!



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