Weitere Berichte und Referate
4. Tagung der 10. Synode der EKD, Berlin, 6. - 10. November 2005
Bericht des des Ständigen Haushaltsausschusses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Haushaltsplan 2006 und zu den Mittelfristigen Finanzperspektiven der EKD bis 2009
Dr. Rainer Meusel, Vorsitzender des Haushaltsausschusses
08. November 2005
Frau Präses, hohe Synode
1. Einleitung
Aus dem Bericht des Rates haben Sie die wesentlichen Grundlagen entnehmen können, die für den Haushalt 2006 maßgeblich sind. Ich möchte Ihnen jetzt mit dem Bericht des Haushaltsausschusses die wichtigsten Details des vorgelegten Haushaltsplanentwurfes vortragen und erläutern.
Für den EKD-Haushalt 2006 kommt erneut das vom Finanzbeirat beschlossene Verfahren zur Anwendung, wonach sich die Höhe der EKD-Umlagen an dem nachlaufenden gleitenden Durchschnitt des Kirchensteueraufkommens der letzten 3 Jahre orientiert. Daraus ergibt sich für das Jahr 2006 theoretisch eine Kürzung um 2,0 % gegenüber dem Vorjahr.
Nun gibt es Bereiche, in denen aufgrund bestehender Rechtsverpflichtungen keine Kürzungen möglich sind (z. B. Versorgungsleistungen, Urheberrechtspauschalen, aber auch die verbindlich zugesagten Zuschüsse für die kirchlichen theologischen Hochschulen und Chrismon). Deshalb waren für die anderen Haushaltsstellen Kürzungen von etwa 4 % erforderlich, um zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen.
Auch das ist angesichts der erheblichen Einbrüche des Kirchensteueraufkommens in den zurückliegenden Jahren noch eine moderate Vorgabe für das kommende Haushaltsjahr 2006. Doch mit Zeitverzug kommt diese Entwicklung auch auf den EKD-Haushalt zu. Immerhin kann die EKD sich durch das nachlaufende Verfahren rechtzeitig auf die künftige Entwicklung einstellen. Die EKD-Haushaltung hat an Planungssicherheit gewonnen. Der Haushaltsausschuss ist für diese, eine kontinuierliche Planung erlaubende Handhabung dankbar.
Für die Gliedkirchen führt die Kürzung um insgesamt 2 % zu einer Entlastung von 1,9 Mio. EURO, unter Einschluss der rückläufigen Kirchensteuerzuweisungen im Bereicht der Militärseelsorge sogar um 2,2 Mio. EURO.
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass im Rahmen des gekürzten Umlagevolumens auch die allgemeinen Preis- und Personalkostensteigerungen aufgefangen werden müssen.
2. Zentraler EKD-Haushalt - zum Haushalt allgemein
2.1
Die Verteilung der geringeren Finanzmittel kann nicht, wie zuweilen in früheren Jahren, nach dem Rasenmäherprinzip (alle Aktivitäten gleichmäßig kürzen) erfolgen. Darin ist sich der Haushaltsausschuss mit den übrigen EKD-Organen einig. Alle Aufgaben und Aktivitäten müssen inhaltlich ge- und bewertet werden. Dafür ist die Ihnen vorliegende mittelfristige Finanzplanung hilfreich, die sich an den 6 Grundsätzen des Rates orientiert. Diese Zielvorgaben waren und sind auch künftig bei der Gestaltung des Haushalts richtungweisend.
Wenn Sie den EKD-Haushalt durchgesehen haben, wird Ihnen aufgefallen sein, dass das Kirchenamt den Zahlenteil deutlich transparenter gestaltet hat, was die erforderliche Bewertung und die Zuweisung des Mittelbedarfs erheblich erleichtert. Dazu gehört die Ausweisung des Nettozuschussbedarfs unter den Einrichtungen und Amtsstellen der EKD, also der Differenz zwischen den jeweiligen Eigeneinnahmen und Ausgaben. Denn daraus ergibt sich der durch die Umlage zu finanzierende Bedarf.
Diese Auffächerung hat ihren guten Sinn. Lenkt sie doch den Blick auch auf die Einnahmenseite, die vielleicht verbessert oder deren Rückläufigkeit gebremst werden kann.
Für Transparenz sorgt sicher auch der Ausweis der prozentualen Veränderung der Zuschüsse pro Haushaltsstelle, der erstmals durchgängig aufgenommen wurde.
Ferner hat das Kirchenamt im vorliegenden Haushaltsplan den Blick auf die Personalkosten erleichtert. Während für die Ermittlung der effektiven Personalkosten früher mindestens 5 Haushaltsstellen addiert werden mussten, reicht jetzt ein Blick auf 2 Haushaltsstellen aus. Denn für finanzwirtschaftliche Steuerungsentscheidungen kommt es weniger auf die spezifische Zusammensetzung der Personalkosten (z. B. für Beamte oder Angestellte) als vielmehr auf deren Gesamthöhe an.
Aufschluss über die Personalkosten und Strukturen vermittelt zudem der aus dem früheren Stellenplan und der Stellenübersicht zusammengeführte „Personalhaushalt“ (ab Seite 71 des Zahlenteils). Darin werden die benötigten Stellen für jede Amtsstelle und unselbständige Einrichtung der EKD gebündelt ausgewiesen. Auf diese Weise kann man mit einem Blick die jeweilige Personalausstattung einer Einrichtung oder Amtsstelle erkennen.
Zu einer höheren Kostentransparenz trägt auch die Zuordnung von zentral finanzierten Ausgaben im Wege der Inneren Verrechnung bei. Dabei geht es insbesondere um 2 Ausgabenbereiche:
4 Millionen Euro machen allein die zentral finanzierten Personalnebenkosten für die entsandten Auslandsgeistlichen aus (Unterabschnitt 3320, Seite 19 des Zahlenteils). Das betrifft z. B. Beiträge zu den Versorgungskassen der entsandten Pfarrerinnen und Pfarrer. Da diese Ausgaben die hauptamtliche geistliche Versorgung der jeweiligen Auslandsgemeinden und Partnerkirchen absichern, ist es auch sachgerecht, sie den entsprechenden Haushaltsstellen zuzuordnen. Andererseits muss man auch den vom Auswärtigen Amt für die Kulturarbeit im Ausland gewährten Bundeszuschuss als Einnahme auf die jeweiligen Auslandsgemeinden und Partnerkirchen umlegen (Unterabschnitt 3310 auf Seite 18 des Zahlenteils).
Einen anderen wichtigen Ausgabenbereich mit einem Volumen von ca. 1,2 Millionen Euro bilden die Kosten der Nutzung der EKD-eigenen Gebäude. Dabei handelt es sich einerseits um die laufende Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung, andererseits um die auf die Gebäude entfallenden Abschreibungen. Diese werden zentral im Einzelplan 8 erfasst (Seiten 44 - 46 des Zahlenteils) und im Wege der "Inneren Verrechnung Raumkosten" (Gruppierung 6962) allen betroffenen Nutzern, Einrichtungen und Amtsstellen der EKD zugerechnet.
Insgesamt werden durch die Inneren Verrechnungen fast 5,7 Millionen Euro verursachungsgerecht verteilt und zugeordnet. So wird immer deutlicher, wie viel zur Finanzierung einer bestimmten Einrichtung oder Aktivität tatsächlich benötigt wird. Das sind echte Ansätze einer Kostenrechnung innerhalb der Kameralistik, die im Finanzbeirat und Haushaltsausschuss durchweg positiv aufgenommen worden sind. Denn damit wird für die Zukunft eine größere Transparenz erreicht und eine bessere Steuerung der künftig notwendigen Einsparungen ermöglicht.
Abgerundet wird diese transparentere Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials durch die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2009, die Sie auf Seite 69 im Zahlenteil finden.
2.2
Wie sind nun auf der Basis dieser verbesserten Transparenz die Ansätze für die einzelnen Haushaltsstellen erarbeitet worden.
Der vom Rat der EKD mit den 6 Leitsätzen angestoßene Gewichtungsprozess befindet sich noch in den Anfängen. Deshalb hat das Kirchenamt den schon erwähnten Planungskorridor von minus 4 % den Fachabteilungen mit der Möglichkeit einer Differenzierung eingeräumt. Zur Unterstützung dieser differenzierten Planung ist der EKD-Haushalt analog den fachlichen Zuständigkeiten in sog. Orientierungsbudgets aufgeteilt und vorberaten worden. Damit konnte zugleich in ersten - allerdings noch sehr behutsamen - Ansätzen auf die Überlegungen im Zusammenhang mit der mittelfristigen Finanzperspektive der EKD eingegangen werden. Auch wenn damit ausdrücklich keine Einführung einer Budgetierung verbunden ist, hat sich dieses Verfahren nach Einschätzung des Haushaltsausschusses für die erste Planungsstufe bewährt und soll künftig vom Kirchenamt weiter entwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde im Zahlenteil auch ein Hinweis auf die jeweils für die Bewirtschaftung der HH-Stellen zuständigen Abteilungen des Kirchenamtes aufgenommen. Diese Zuständigkeit ist zugleich im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung der mittelfristigen Finanzperspektive der EKD von Bedeutung. Eine Übersicht mit der konkreten Zuordnung der Abteilungen finden Sie auf Seite 63 des Zahlenteils.
Alles in allem konnte Ihnen nach den Beratungen in den verschiedenen Gremien der EKD ein ausgeglichener Haushaltsplanentwurf vorgelegt werden. Allerdings kann man pauschal sagen, dass es sich dabei um einen eher unspektakulären Haushalt handelt. Die eigentlichen Überlegungen und Gestaltungen haben sich bei der mittelfristigen Finanzperspektive der EKD ergeben, auf die ich noch separat eingehen werde.
3. Zentraler EKD-Haushalt - zu einzelnen Haushaltspositionen
Ich komme nun zu einigen ausgewählten Details des Ihnen vorliegenden Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2006
3.1
Von besonderer Bedeutung und erläuterungsbedürftig ist an diesem Haushalt die deutliche Reduzierung seines Gesamtvolumens von über 192 Millionen Euro in 2005 auf knapp 165 Millionen Euro in 2006. Das ist ein Rückgang um 27,6 Millionen Euro, der sich hauptsächlich aus einer veränderten Veranschlagung der Rücklagenbewirtschaftung im Bereich des Kirchlichen Entwicklungsdienstes (KED) ergibt.
Bisher wurden in diesem Bereich stets auch die Entnahmen aus der KED-Projektmittelrücklage und die Zuführungen zu dieser Rücklage veranschlagt (HH-Stellen 3500.3112 und 3500.9112 - Seite 23 des Zahlenteils). Dies hat regelmäßig zu Interpretationsschwierigkeiten bei der Finanzierungsgrundlage des Kirchlichen Entwicklungsdienstes geführt. Um das zu verstehen, muss man zunächst wissen, dass die im KED-Bereich geförderten Entwicklungsprojekte meistens eine mehrjährige Laufzeit haben. Deshalb werden dieser Rücklage jeweils die Beträge zugeführt, die in den Folgejahren zur finanziellen Abdeckung der Zahlungsverpflichtungen aus den einzelnen Projektbewilligungen benötigt werden. Die Rücklage dient damit gewissermaßen als Sparbuch für Zahlungsverpflichtungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Rücklagenentnahmen nicht das Finanzvolumen für neue Projektbewilligungen erhöhen, sondern nur zur Finanzierung bereits eingegangener Zahlungsverpflichtungen aus den Vorjahren dienen.
Durch die Veranschlagung dieser Rücklagenbewirtschaftung im System der klassischen Kameralistik werden diese Mittel quasi doppelt gezählt. Im System der kaufmännischen Buchführung würde dieses Problem nicht entstehen. Deshalb hat der Haushaltsausschuss zugestimmt, künftig auf die Veranschlagung der Rücklagenbewirtschaftung im EKD-Haushalt zu verzichten. Haushaltsrechtlich ist eine solche Vorgehensweise deshalb möglich, weil diese Rücklagen von der EKD nur treuhänderisch verwaltet und künftig in der Buchführung des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) vollständig abgebildet werden.
Durch diese Veränderung sinkt das Gesamtvolumen des EKD-Haushalts folgerichtig erheblich. Wäre diese Änderung bereits in 2005 erfolgt, ergäbe sich lediglich ein Rückgang um ca. 940.000 Euro.
3.2
Als nächstes möchte ich das Thema "Chrismon", also die Position 4121.7490 (Seite 25 im Zahlenteil) ansprechen.
Nach intensiven Beratungen hatte sich die Synode im letzten Jahr dafür ausgesprochen, das Magazin "Chrismon" fortzusetzen und für fünf Jahre jährlich 4 Millionen Euro dafür zur Verfügung zu stellen. Die damit verbundenen rechtlichen, organisatorischen und publizistischen Folgerungen hat Herr Bollmann in dem Bericht des Gemeinschaftswerkes der Evangelischen Publizistik (GEP) ausführlich beschrieben. In Ergänzung zu der versandten Kurzfassung dieses Berichtes hat das Präsidium eine Langfassung zur allgemeinen Kenntnis ausgelegt, den ich ihrer Lektüre empfehle.
Eine wesentliche Frage war damals, zu Lasten welcher Aktivitäten diese 4 Millionen Euro aufgebracht werden sollen. Auf der Grundlage der Beratungen im Haushaltsausschuss hatte ich Ihnen damals das mögliche Finanzierungskonzept dargestellt. Dieses ist im vorliegenden Haushaltsentwurf auch im Wesentlichen umgesetzt und vom Haushaltsausschuss gebilligt worden. Zunächst muss man dabei im Blick behalten, dass ein Betrag von 2,3 Millionen Euro ja bereits im Einzelplan 4 für Chrismon veranschlagt war. Die zusätzlichen 1,7 Millionen Euro wurden in Höhe von 1,625 Millionen Euro zu Lasten der Haushaltsstelle 4218.7490 (Seite 26 des Zahlenteils), den sogenannten "Interventionsmitteln zur Stärkung der publizistischen Präsenz" aufgebracht. Damit sind in der Vergangenheit verschiedene publizistische Projekte finanziert worden; nun werden diese Mittel für das Projekt "Chrismon" eingesetzt. Die restlichen 75.000 Euro sind durch Einsparungen bei der ohnehin degressiv angelegten Übergangsfinanzierung für den epd-Ost (Pos. 4122.7490) und dem in den Vorjahren deutlich aufgestockten Medienfonds (Pos. 4290.7490) eingespart worden. Damit konnte die Finanzierung des Magazins "Chrismon" vollständig innerhalb der Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit der EKD im Einzelplan 4 dargestellt werden. Und wenn Sie die übrigen Ansätze im Einzelplan 4 vergleichen, werden Sie feststellen, dass der Einzelplan 4 zusätzlich noch seinen Anteil an der Erwirtschaftung des eingangs von mir genannten Planungskorridors beigetragen hat.
Das Gleiche gilt für die mittelfristige Finanzperspektive der EKD. Trotz dieser hohen Mittelbindung bei "Chrismon" kann der Einzelplan 4 bis 2009 um 17% bzw. 2,2 Millionen Euro zurückgefahren werden. Den Löwenanteil davon wird wiederum das GEP aufbringen müssen, welches gerade durch "Chrismon" eine deutliche strukturelle Stärkung erfahren hat. Sie finden dies auf den Seiten 13 und 14 der Anlage zur Ratsvorlage für die mittelfristige Finanzperspektive der EKD, die Ihnen Herr Winterhoff gerade erläutert hat.
Aus Sicht des Haushaltsausschusses halten wir diese Planungen im Gesamtgefüge des EKD-Haushalts für gut abgewogen und vertretbar. Vor diesem Hintergrund bleibt uns und allen Beteiligten nur noch zu wünschen, dass "Chrismon" weiterhin auf Erfolgskurs bleibt.
3.3
Schließlich möchte ich in diesem Teil meines Berichtes auf die umfassende und zwischenzeitlich von allen Beteiligten intensiv betriebene Umstrukturierung im Bildungsbereich eingehen, die dem reinen Zahlenwerk nur in Ansätzen zu entnehmen ist.
Nach sorgfältiger Vorbereitung mit den Vertretern und Organen der betroffenen Einrichtungen und Zuwendungsempfänger hat der Rat der EKD einer Konzeption zugestimmt, bei der das Comenius-Institut in Münster von einer „Evangelische Arbeitsstelle für Erziehungswissenschaften“ in ein „Evangelisches Zentralinstitut für Bildung“ weiterentwickelt wird. Das Konzept bezieht die Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE), die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Erzieher Deutschlands (AEED) und die 3 unselbständigen Einrichtungen der EKD "Arbeitsstelle Fernstudium", "rpi-virtuell" und das "Frauenstudien und bildungszentrum" (FSBZ) ein.
Bei der DEAE und der AEED (Positionen 5290.7490 und 5291.7490 auf Seite 28 im Zahlenteil) würden die anstehenden Sparmaßnahmen jeweils die untere Grenze der Arbeitsfähigkeit unterschreiten. Um diese wichtigen Aufgabenfelder gleichwohl zu erhalten, ist deren Integration in das Comenius-Institut vorgesehen. Dabei sollen deren Aufgaben von den jeweils neu zu bildenden Fachbereichen Erwachsenenbildung sowie Verbands- und Gremienarbeit wahrgenommen werden. Das hat zur Folge, dass sich die bei diesen Verbänden verbleibenden Fachkräfte auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren können und die administrativen Aufgaben vom Comenius-Institut mit erledigt werden.
In vergleichbarer Weise sollen die Arbeitsstelle Fernstudium (bislang Unterabschnitt 0380) und die Internetplattform rpi-virtuell (Unterabschnitt 5611) in dem ebenfalls neu zu bildenden Fachbereich Online-Bildung und Fernstudien des Comenius-Instituts integriert werden. Damit erhält das Comenius-Institut wichtige Instrumente, um die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Arbeit effektiv den interessierten Personen und Kreisen in einer Weise zur Verfügung zu stellen, die heute üblich geworden ist.
Angesichts abnehmender Zahlen von staatlich ausgebildeten Religionslehrkräften einerseits, aber der Notwendigkeit der Qualitätssicherung des Religionsunterrichts andererseits gibt es Bedarf für eine zertifizierte Aus und Fortbildung von Religionslehrkräften, für die die Form des Fernstudiums ein geeignetes Medium darstellt. Das soll der Fachbereich „online-Bildung“ leisten. Zugleich wird dieser neue Fachbereich beauftragt, die übrigen EKD-Internetportale des Bildungsbereichs zu pflegen, deren Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln. Das betrifft neben dem Portal für den Religionsunterricht auch den Bereich der evangelischen Schulen, für die seit Anfang Oktober 2004 ein eigenes Portal online existiert. Ferner sind in Zusammenarbeit mit der Internet und Dokumentationsabteilung des Comenius-Instituts Vorbereitungen für die Einrichtung eines "Evangelischen Bildungsservers" zu treffen. Die entsprechenden Datenbanken sollen in ein Gesamtkonzept integriert und damit benutzerfreundlich präsentiert werden. Für die religionspädagogischen Institute der Gliedkirchen bestünde ein zusätzlicher Vorteil in der Übernahme der Pflege von www.reli-web.de, dem gemeinsamen Internetportal der religionspädagogischen Institute der Gliedkirchen, das zurzeit von diesen Instituten leider nicht professionell entwickelt und gepflegt werden kann.
Der Haushaltsausschuss hat die damit verbundenen Strukturüberlegungen ebenfalls intensiv beraten und dem Kirchenamt für deren weitere Umsetzung verschiedene Hinweise gegeben. Insgesamt erscheint uns dies ein hervorragendes Beispiel, wie der konstruktive Umgang mit den Sparüberlegungen, trotz der damit verbundenen Mittelkürzungen in der Lage sein kann, neue effektive Strukturen zu schaffen und damit Potentiale für zukunftsfähige Innovationen freizusetzen.
4. Teil II des Haushaltes - Haushalt Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr
Ich komme nun zum Teil II des EKD-Haushaltes. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die Anregung des Haushaltsausschusses aus dem letzten Jahr, bei der Bezeichnung dieses Haushaltsteils auf den Begriff "Sonderhaushalt" zu verzichten. Denn das Wort "Sonderhaushalt" suggerierte immer eine Sonderstellung, die in diesem Fall nicht gerechtfertigt war. Der Beirat für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr hat sich diesen Überlegungen angeschlossen. So heißt es nun "Haushalt Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr".
Gegenüber dem Vorjahr wird der Zuweisungsbedarf an Kirchensteuern der Soldaten um 245.237 Euro unterschritten. Das entspricht einer Quote von minus 2,56 % gegenüber dem Vorjahr. Damit liegt die Kürzung etwas über der allgemeinen Planungsvorgabe für den EKD-Haushalt.
Der größte Teil der Einsparungen ergibt sich bei den Dienstbezügen der von den Landeskirchen gestellten Pfarrer und Pfarrerinnen zur Anstellung (sog. PzA-Stellen - Position 0510.4220 auf Seite 85 des Zahlenteils) und der Ev. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenseelsorge (EAS - Position 2992.7490 auf Seite 87 des Zahlenteils). Damit reagiert der Haushalt für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr auf die erhebliche Reduktion der Soldatenzahl und die Strukturveränderungen in der Bundeswehr.
Weitere deutliche Kürzungen für diesen Haushaltsteil zeichnen sich bereits ab. So haben der Rat der EKD und der Beirat für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr übereinstimmend beschlossen, den Sitz des Militärbischofs und die Dienststelle für die Verwaltung dieses Haushaltsteils 2007 nach Berlin in das heutige Gebäude der UEK in der Jebensstraße zu verlegen. Vom Bundesverteidigungsministerium liegt inzwischen die Zusage vor, dass auch das staatliche Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) Mitte 2007 an diesen neuen Standort verlegt wird. Darüber hinaus prüft der Vorstand der Ev. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenseelsorge, ob er seine Geschäftsstelle ebenfalls dorthin verlagert. Damit wären sämtliche zentralen Dienststellen der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr unter einem Dach vereinigt, was erhebliche Synergiepotentiale für deren Organisation und Struktur erwarten lässt.
Schließlich wird wieder die Hälfte des Jahresüberschusses aus dem vorletzten Jahr in Höhe von 497.865 Euro an die Gliedkirchen zurückgeführt. Insgesamt sind die Beratungen über diesen Teil des EKD-Haushalts problemlos verlaufen.
5. Mittelfristige Finanzperspektive der EKD
Angesichts der umfangreichen Vorlage zu TOP V. unserer Synodaltagung und den Erläuterungen von Herrn Winterhoff zur mittelfristigen Finanzperspektive der EKD möchte ich auf diesen Punkt nur in gebotener Kürze eingehen. Auch der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sommersitzung intensiv mit der mittelfristigen Finanzperspektive der EKD beschäftigt. Ebenso wie im Finanzbeirat wurden dabei einige Prüfaufträge für das weitere Verfahren erteilt, aber keine unmittelbaren Änderungen eingefordert. Grundsätzlich wurde die Planung als gut durchdacht gewürdigt, die viele zukunftsweisende Aspekte aufzeigt und deren differenziertes Vorgehen einen breiten Konsens erreichen können sollte.
Im Rahmen seiner diesbezüglichen Beratungen hat sich der Haushaltsausschuss mit verschiedenen konkreten Eingaben von Zuschussempfängern befassen müssen, unter anderem auch mit der der "Deutschen Seemannsmission in Großbritannien" vom Januar dieses Jahres, die ich beispielhaft erwähne, um zu dokumentieren, was wenig hilfreich bei unseren Einsparbemühungen ist. Darin ist die in den Vorgesprächen zwischen Kirchenamt und Hauptgeschäftsstelle der Deutschen Seemannsmission in Aussicht genommene Kürzung der Finanzmittel pauschal als "nicht gerechtfertigt" gewertet und darum gebeten worden, von jeglichen Kürzungen abzusehen. Leider ging die Eingabe weder darauf ein, dass Kürzungen aufgrund der deutlichen Rückgänge bei den Kirchensteuereinnahmen unabweisbar sind, noch enthielt sie Alternativvorschläge oder strukturelle Überlegungen für einen zukunfstorientierten und konstruktiven Umgang mit diesen Kürzungen. Bei allem Respekt vor der Arbeit der Seemannsmission und der verständlichen Sorge um die Zukunft der dort geleisteten Arbeit bleibt doch festzuhalten, solche pauschalen Eingaben helfen nicht weiter.
Wir haben Verständnis dafür, dass es schwer fällt, aus der mittelfristigen Finanzplanung ablesen zu müssen, dass und in welchem Umfang künftig die Zuschüsse reduziert werden, vielleicht sogar ganz entfallen sollen. Der Haushaltsausschuss, der das generelle Konzept ausführlich beraten hat und die Einzelmaßnahmen im Rahmen der Haushaltspläne beschließen muss, hält es jedoch für richtig, bereits frühzeitig aufzuzeigen, wohin die Tendenz geht. Das erleichtert es den Zuschussempfängern, sich rechtzeitig auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.
Deshalb kommt es jetzt darauf an, sich den strategischen Herausforderungen infolge der rückläufigen Finanzkraft zu stellen und über die jeweilige eigene Interessenlage hinaus das Gesamtwohl der evangelischen Kirchen in Deutschland im Sinne der Ratsgrundsätze im Blick zu behalten.
6. Kollektenempfehlungen
Ich komme nun zu den Kollektenempfehlungen. Auch für das Haushaltsjahr 2006 sieht das Haushaltsgesetz wieder die Ausschreibung von 3 gesamtkirchlichen Pflichtkollekten vor. Die Erhebung dieser in den Gliedkirchen einzusammelnden Kollekten beruht auf Artikel 20 Absatz 2 der Grundordnung der EKD. In seinen Beratungen hat der Haushaltsausschuss den folgenden Kollektenzwecken zugestimmt:
Mit der Kollekte für die gesamtkirchlichen Aufgaben der EKD soll die Bildungsverantwortung und kulturelle Präsenz der evangelischen Kirche gestärkt werden. Die Kollekte für die Auslandsarbeit und Ökumene der EKD soll der Versöhnungsarbeit dienen. Die 3. Kollekte ist wieder für die Arbeit des Diakonischen Werkes der EKD, konkret für Beratungsprojekte wie die Telefonseelsorge, die Bahnhofsmission und die Straffälligenhilfe bestimmt.
In bewährter Tradition bittet die EKD wieder, eine freiwillige Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt - Weltbibelhilfe - vorzusehen; diesmal für die Verbreitung der Bibel in Asien und für das inländische Bibelmissionsprojekt "Bibelmobil".
7. Entlastung der Jahresrechnungen 2003 und 2004
Mit Blick auf den Tagesordnungspunkt VI. unserer Synodaltagung komme ich zum Thema Entlastung der Jahresrechnungen. Nach Artikel 33 Absatz 3 der Grundordnung der EKD gehört zu den Aufgaben des Ständigen Haushaltsausschusses auch die Vorbereitung der Entscheidung über die Entlastung von Rat, Kirchenamt und Verwaltung des Haushalts Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr durch die Synode. Abweichend von den Vorjahren erstreckt sich dieser Tagesordnungspunkt in diesem Jahr nicht nur auf ein Rechnungsjahr, sondern gleich auf zwei Rechnungsjahre.
Wie Sie wissen, bezog sich der Entlastungsbeschluss der Synode in der Vergangenheit stets auf ein Haushaltsjahr, welches fast 2 Jahre zurücklag. Diese große zeitliche Differenz wurde von manchem als unbefriedigend empfunden, ergab sich aber im Wesentlichen aus den langen Bearbeitungszeiten bei der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und der anschließenden Beratung des Prüfungsberichtes im Haushaltsausschuss. Durch die Straffung der Jahresabschlussarbeiten im Kirchenamt und eine Umstellung des Prüfungsverfahrens beim Oberrechnungsamt ist es künftig möglich, das unmittelbar vorangegangene Haushaltsjahr zum Gegenstand eines Entlastungsbeschlusses zu machen.
Dem entsprechend hat sich der Haushaltsausschuss in seiner diesjährigen Frühjahrssitzung mit dem Prüfungsbericht des Oberrechnungsamtes für 2003 und am vergangenen Samstag mit dem Prüfungsbericht für 2004 befasst.
Nach den zufriedenstellenden Stellungnahmen des Kirchenamtes zu verschiedenen Prüfungspunkten und deren Beratung hat der Haushaltsausschuss festgestellt, dass die Mittelverwendung ordnungsgemäß erfolgt ist. In Übereinstimmung mit den Voten des Oberrechnungsamtes der EKD hat der Haushaltsausschuss deshalb einstimmig beschlossen, der Synode die Entlastung des Rates der EKD, des Kirchenamtes und der Verwaltung des Haushalts Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr für die Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung der Rechnungsjahre 2003 und 2004 vorzuschlagen.
Im Hinblick auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt VI.
unserer Synodaltagung lege ich hiermit der Synode diesen
Vorschlag zur Beschlussfassung vor.
An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, dem Leiter des Oberrechnungsamtes, Herrn Dr. Vogt, und seinen Prüfern den besonderen Dank des Haushaltsausschusses nicht nur für die o.g. Verfahrensumstellung, sondern auch für die umfangreiche Prüfungstätigkeit sowie die regelmäßige fachliche Begleitung unserer Sitzungen auszusprechen. Daraus ergeben sich immer wieder hilfreiche Hinweise für die Arbeit des Kirchenamtes und des Haushaltsausschusses.
8. Schlussbemerkungen
Den Ihnen vorgelegten Haushaltsplanentwurf hat der Haushaltsausschuss in seiner Sommersitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Finanzbeirates ausführlich beraten und einstimmig beschlossen. Aufgrund dessen empfiehlt der HH-Ausschuss der Synode, dem Haushaltsplan der EKD für 2006 in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

