Beschlüsse

5. Tagung der 10. Synode der EKD, Würzburg, 5. - 9. November 2006

Beschluss zum Ersten Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenbeamtengesetzes


Beschluss

der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

auf ihrer 5. Tagung

zum


Ersten Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenbeamtengesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (Kirchenbeamtengesetz der EKD - KBG.EKD)

vom 8. November 2006


Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat mit Zustimmung der Kirchenkonferenz auf Grund des Artikels 10 Abs. 1 und Abs. 2 Buchstabe a und des Artikels 10 a Abs. 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland das folgende Kirchengesetz beschlossen:

Artikel 1

§ 95 Abs. 3 des Kirchenbeamtengesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 10. November 2005 (ABl. EKD S. 551) wird wie folgt geändert:

1. Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

"Die Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüsse können ihre Zustimmung auch nach Verkündung dieses Kirchengesetzes bis zum 15. Dezember 2007 erklären."

2. Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.

Artikel 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 9. November 2006 in Kraft.


Würzburg, den 9. November 2006

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland



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