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5. Tagung der 10. Synode der EKD (Würzburg, 5. - 9. Nov. 2006)

Einbringung des Kirchengesetzes über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2007

Vizepräsident Klaus Winterhoff

07. November 2006

Es gilt das gesprochene Wort.

Frau Präses,
hohe Synode,
liebe Schwestern und Brüder!

„Das Rechnen in der Kirche muss im Dienst eines Glaubens stehen, der selbst nicht rechnet. Die Freiheit des Glaubens muss auch, ja gerade in dem Bereich erkennbar sein, in dem wir gefragt werden, ob wir im Umgang mit dem ungerechten Mammon als treu erfunden werden (Lukas 16,11)“ – so hat der Ratsvorsitzende bei der Einweihung der KD-Bank in Dortmund im Juni formuliert. Und er hat zugleich hinzugefügt:

„Kirche muss gebaut und gestaltet werden mit den finanziellen Möglichkeiten, die der jeweiligen Zeit anvertraut sind. Sie muss mit diesen Möglichkeiten so weitsichtig umgehen, dass auch eine nächste Generation bei ... voraussehbar schwächeren finanziellen Möglichkeiten noch Kirche bauen, das Evangelium verkündigen, Menschen missionarisch gewinnen und für Besoldung und Versorgung aufkommen kann.“

Weitsichtiger Umgang mit unseren finanziellen Ressourcen als wesentlicher Bestandteil einer aufgabenorientierten Haushalterschaft – wir haben uns dieser Herausforderung umso konsequenter zu stellen, je mehr wir heute erkennen müssen, dass uns finanzpolitische Entscheidungen der Vergangenheit einholen, die – steuern wir nicht entschlossen gegen – die faktische Gestaltungsunfähigkeit unserer Kirche zur Folge habe könnten. Wir sind konfrontiert mit dem kirchlichen Exempel des Satzes von Alfred Herrhausen: „Die meisten Fehler werden in Unternehmen nicht gemacht, wenn es ihnen schlecht geht, sondern wenn es ihnen gut geht.“

I.
Im vergangen Jahr hat sich diese Synode bereits ausführlich mit den Überlegungen des Rates zu den „Mittelfristigen Finanzperspektiven“  beschäftigt. Sie hat die Grundsätze mit dem Ziel, den Protestantismus in unserem Land zu stärken, gebilligt. Sie trägt die konkreten Folgerungen für die vielfältigen Bereiche kirchlicher Arbeit mit. Dabei war die Auseinandersetzung damit nicht einfach und für viele Bereiche mit erheblichen Kürzungen (die wir gemeinhin mit dem Euphemismus „Einsparungen“ belegen)  verbunden. Wie behutsam wir auch immer an solche Umgestaltungsprozesse herangehen, so wissen wir doch, dass es manchen Arbeitsplatz kosten kann und für einzelne Menschen, die ganz gewiss immer engagiert gearbeitet haben, besondere Belastungen mit sich bringt. Wir wissen aber auch, dass wir die Prozesse so gestalten müssen, dass wir dabei möglichst viel von dem gewinnen, worauf es ankommt: Die finanzielle Handlungsfähigkeit der evangelischen Kirche zu bewahren. Heute können wir bereits feststellen, dass wir durchaus auf einem guten Wege sind. Die Entscheidungen von Rat und Synode haben für Klarheit und Verlässlichkeit gesorgt. Die Einrichtungen und Werke können sich als Zuschussempfänger darauf einstellen und zielgerichtet ihre Arbeit planen – wenn auch regelmäßig auf finanziell niedrigerem Niveau. Als besonders wichtig hat sich die grundlegende Frage erwiesen: Was brauchen wir für die Zukunft? Das hat die Kreativität vieler Akteure gerade zu beflügelt. So entwickeln sich bereits jetzt ganz neue und weiterführende Ansätze und frische Ideen. Weniger Geld muss ja keineswegs weniger Leistung bedeuten! Vielmehr zeigt sich, dass eine höchst bemerkenswerte Bewegung entstanden ist: Es wird nach vorn geschaut – der Blick zurück ist vorbei.

Ich weiß, dass der Haushaltsauschuss sich gerade mit diesen Entwicklungen intensiv befasst hat. Er hat sie kritisch und aufmerksam begleitet. Der Rat ist dafür sehr dankbar. So möchte ich es auch seinem Vorsitzenden Dr. Rainer Meusel überlassen, das hier Angedeutete etwas ausführlicher zu erläutern.


II.
Es ist die Aufgabe der EKD, sich um die Festigung und Vertiefung der Gemeinschaft unter den Gliedkirchen zu bemühen, ihnen bei der Erfüllung ihres Dienstes zu helfen und den Austausch ihrer Kräfte und Mittel zu fördern (Art. 6 Abs. 1 Grundordnung). Die Arbeit geschieht in wachsender Gemeinschaft und wachsender Verantwortung füreinander. Dieser Umstand ist für den Rat besonders bemerkenswert.

Bereits im vergangenen Jahr bin ich an dieser Stelle näher auf den innerkirchlichen Finanzausgleich eingegangen. Er ein bemerkenswertes Zeichen der Zusammenarbeit und Solidarität der Gliedkirchlichen. Das ist nicht selbstverständlich. Hier und da ist auch schon einmal ein gewisses Murren zu hören. Es besteht aber kein Zweifel daran, dass ein solcher Finanzausgleich  unverzichtbar ist. So werden die Gliedkirchen für das Jahr 2007 149 Millionen Euro bereitstellen. Das übersteigt die Höhe der Umlage der EKD um knapp 60 Mio. Euro. Der Rat ist dankbar, dass dies in großer Einmütigkeit geschieht. Der Finanzausgleich ist kein reiner West-Ost-Transfer. Dies wird aus der Tatsache deutlich, dass in diesem Jahr mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg wieder eine der westlichen Gliedkirchen direkt unterstützt wird.

Der Finanzausgleich basiert im Grundsatz auf der Idee, die unterschiedliche, auch historisch bedingte Finanzkraft – oder richtiger: Finanzschwäche – etwas auszugleichen. Mit einem solchen Finanzausgleich ist es allerdings allein nicht getan. Was würde geschehen, wenn die eine oder andere Gliedkirche in eine finanzielle Krise geriete? Wenn sie es womöglich versäumt hat, in Zeiten, als es ihr gut oder scheinbar gut ging, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um in schwierigen Zeiten finanziell weiterhin handlungsfähig zu sein? Schließlich sind die meisten der kirchlichen Finanzverpflichtungen von äußerst langfristiger Natur! Denken Sie nur an die Besoldungs- und Versorgungsverpflichtungen und an die Unterhaltung der 21.000 Kirchengebäude.

„Die meisten Fehler werden in Unternehmen nicht gemacht, wenn es ihnen schlecht geht, sondern, wenn es ihnen gut geht.“ - Aber woher wissen wir, welche Fehler wir etwa heute machen? Was kann man tun, um unsere heutigen Lasten nicht den nach uns Kommenden aufzubürden? Darum haben die Gliedkirchen einen Erweiterten Solidarpakt verabredet. Dieser hat nicht etwa zum Inhalt, für solche Fehler eine Sanierungskasse einzurichten, sondern der Frage nachzugehen, was zu tun ist, um möglichst keine Probleme entstehen zu lassen. Der Erweiterte Solidarpakt beruht daher nicht auf irgendwelchen Finanztransfers, sondern auf einigen wenigen Grundsätzen. Grundsätzen, die einem verantwortlichen Handeln und einem verantwortlichen Miteinander entsprechen.

Worum geht es? Im Kern darum, ein Instrumentarium zu haben, das geeignet ist, negative und die Gemeinschaft aller Gliedkirchen belastende finanzielle Entwicklungen in einzelnen Landeskirchen rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren, also um eine Art „Frühwarnsystem“. 

Kernpunkte des erweiterten Solidarpaktes sind dabei gemeinsame Grundsätze für

  • die Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • eine vertretbare Kostenstruktur, insbesondere der Personalkosten,
  • die Sicherung der Liquidität durch ausreichende Rücklagen,
  • eine Begrenzung der Verschuldung und
  • die Sicherung der Versorgung.

Zur Konkretisierung der Grundsätze hat sich die Kirchenkonferenz  auf Vorschlag des Finanzbeirates auf fachliche Mindeststandards einer verantwortlichen Finanzplanung verständigt. Diese werden mit einem knappen Kennziffernsystem verbunden – und mit regelmäßigen Auswertungen. Bereits rückwirkend wurde für das Jahr 2005 erstmals ein solches Berichtswesen als Voraussetzung für eine Früherkennung und mögliche begleitende Maßnahmen einer Krisenintervention entwickelt und aufgenommen. Die Mindeststandards binden die Gliedkirchen – der Rechtslage entsprechend – nicht unmittelbar, aber sie stellen künftig eine allgemein akzeptierte Basis für die Gestaltung entsprechender Prozesse in den Gliedkirchen dar.

Die erste Auswertung dieser Daten macht deutlich, dass diese zwar Anhaltspunkte für weitere Fragen und ggf. auch Analysen geben, aber niemals bereits selbst ein endgültiges Urteil erlauben. Bei der Überschreitung definierter Standards muss nicht automatisch ein Problemfall vorliegen. Und es zeigt schon gar nicht automatisch eine schlechte Arbeit in den Gliedkirchen an! Es ist die Auseinandersetzung mit solchen Kennziffern, die zu weiterführenden Erkenntnissen führt. Damit sind wir erst am Anfang. Grundsätzlich ist eine hohe Bereitschaft und Motivation aller Gliedkirchen zu verzeichnen, an dem Vorhaben engagiert mitzuwirken. Das ist – wenn Sie so wollen – durchaus eine neue Qualität im Zusammenleben der Gliedkirchen innerhalb der EKD. Schließlich gibt es in der Bundesrepublik im Nachgang zur „Berlin-Entschei-dung“ des Bundesverfassungsgerichts im Verhältnis der Bundesländer untereinander gerade einmal erste Überlegungen für ein solches Frühwarnsystem. Der Rat ist für diese Entwicklung zwischen den Gliedkirchen sehr dankbar.


III.
Ich komme nun unmittelbar zum Haushalt der EKD für das Jahr 2007.

Der Rat legt Ihnen einen Haushaltsentwurf vor, der sich in das gesamte Geschehen in der EKD und ihren Gliedkirchen einfügt. Er orientiert sich umsichtig und maßvoll an den Anforderungen von heute und morgen.

Der Entwurf des EKD-Haushalts 2007 ist das Ergebnis vielfältiger Beratungen, im Kollegium des Kirchenamtes, im Finanzausschuss und Beirat der Ev. Seelsorge in der Bundeswehr, im Finanzbeirat der EKD, im Ständigen Haushaltsausschuss der Synode der EKD, in der Finanzreferentenkonferenz der EKD, dem Rat selbst und schließlich der Kirchenkonferenz.

Basis unserer finanziellen Möglichkeiten sind die Beiträge unserer Kirchenmitglieder, die Kirchensteuereinnahmen. Diese haben sich in den letzten beiden Jahren bekanntlich nicht gut entwickelt: Hatten wir 2004 im Vergleich zu 2003 einen Rückgang um -8,3 % zu verzeichnen, sanken sie in 2005 gegenüber 2004 um weitere 1,2%. Für dieses Jahr bahnt sich eine erfreulichere Entwicklung an: Wir rechnen mit einem durchschnittlichen Zuwachs von 6 % bis 7 %. Allerdings: Das dürfte nur ein Zwischenhoch sein. Es wird maßgeblich vom Zuwachs bei der Kircheneinkommenssteuer getragen und damit von der guten konjunkturellen Entwicklung. Wir freuen uns darüber von Herzen. Das ist vielleicht auch die richtige Stelle, um allen Gebern, den kirchensteuerzahlenden Mitgliedern, von hier aus unseren Dank auszusprechen! Diese Mehreinnahmen werden den Gliedkirchen dazu dienen, ihre finanzielle Konsolidierung fortzusetzen. Im nächsten Jahr rechnen die staatlichen Steuerschätzer mit einem weiteren Zuwachs. Wir erwarten etwas zurückhaltender eher eine so genannte Seitwärtsbewegung. Für die weitere Zukunft müssen wir dann wieder gewappnet sein: Die Gemeindegliederzahl sinkt weiter. Ferner müssen wir auch mit negativen Auswirkungen weiterer steuerrechtlicher Änderungen rechnen. Ich nenne hier als Beispiel die Überlegungen zur Unternehmensbesteuerung und zu einer anonymen Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte. Insbesondere bei der Abgeltungssteuer wird es darauf ankommen, dass es gelingt, den Widerstreit zwischen der Anonymität und der persönlichen Zuordnung dieser Einkünfte zum Kirchenmitglied aufzulösen. Denn nur so kann die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewahrt bleiben. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums beläuft sich allein das Kirchensteueraufkommen aus Kapitalerträgen auf ca. 300 - 400 Millionen Euro (ev. und kath.). Es bleibt für uns also dabei: Es gibt keine Alternative dazu, unsere bisherige Vorsicht weiterhin obwalten zu lassen!

Die Umlage der Gliedkirchen als Finanzgrundlage des EKD-Haushaltes folgt seit einigen Jahren der jeweiligen Kirchensteuerentwicklung nachlaufend im Durchschnitt der letzten drei Jahre; das heißt: Die EKD teilt das finanzielle Wohl und Wehe der Gliedkirchen!

[Grafik: Entwicklung ausgewählter Daten zur finanz- und Stellenentwicklung der EKD (als Download)]

In meinem gedruckten Redemanuskript finden Sie dazu eine grafische Darstellung über die Entwicklung der letzten Jahre, die auch einige Sonderfaktoren darstellt.

Der Haushaltsentwurf für 2007 nimmt die geplanten und vom Finanzbeirat der EKD vorgesehene Entwicklungen auf. Das bedeutet konkret gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung um 3,2 % für die Allgemeine EKD-Umlage und die Umlage für das Diakonische Werk. Bei der Umlage für die Ostpfarrerversorgung ist aufgrund des deutlich zurückgehenden Bedarfs sogar eine Reduktion um 7,4 % möglich. Darüber hinaus ist im Teil II - Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr - ein Rückgang an Kirchensteuerzuweisungen der Soldaten in Höhe von 6,23 % gegenüber dem Vorjahr vorgesehen. Insgesamt werden die Gliedkirchen damit um 4.280.439 Euro bzw. 4,15 % entlastet.

Die wichtigsten Besonderheiten des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs sind folgende:

  • Wie auf den Synodaltagungen 2004 in Magdeburg und 2005 in Berlin gefordert, enthalten beide Teile des EKD-Haushalts 2007 auch eine Mittelfristige Finanzplanung für die folgenden drei Haushaltsjahre (Seiten 66 und 105 im Zahlenteil). Die diesen mittelfristigen Finanzplanungen zugrunde liegenden Parameter und deren Auswirkungen auf die Einzelpläne sowie besondere Haushaltspositionen werden auf den Seiten 151 und 173 des Erläuterungsbandes dargestellt. Außerdem wurde jeweils am Schluss der Erläuterungen zu den Einzelpositionen die voraussichtliche Entwicklung des Nettozuschussbedarfs aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung in Euro dargestellt.

  • Auf der Grundlage der im Ende 2005 von Rat und Synode der EKD beschlossenen „Mittelfristigen Finanzperspektiven der EKD bis 2009“ waren die allgemeinen Planungsvorgaben für den Gesamthaushalt der EKD bereits für 2007 mit den vorgesehenen Prioritäten- und Posterioritätensetzungen in Übereinstimmung zu bringen. Innerhalb des allgemeinen Planungskorridors wurden die entsprechenden Differenzierungen vorgenommen und bieten damit die oben bereits benannte verlässliche Grundlage für die finanzielle Planung der Arbeit in allen Bereichen. Dabei ist klar, dass es sich hier um eine mittelfristige Planung handelt, die der jeweils jährlichen Aktualisierung und einer entsprechenden Beschlusslage der Synode im aktuellen Haushaltsplan zu ihrer Realisierung bedarf.

  • Gut vorangekommen sind die Überlegungen im Zusammenhang mit der Strukturreform der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse. Die Integration der Amtsstellen von UEK und VELKD zum 01.01.2007 vollzieht sich haushaltstechnisch zunächst in der Weise, dass die mit der jeweiligen Personalübernahme verbundenen Ausgaben in den neuen Unterabschnitten 7622 (Amt der VELKD) und 7623 (Amtsstelle der UEK) veranschlagt und die damit verbundenen Stellenzugänge     (fünf für die Amtsstelle der UEK und voraussichtlich 25 für das Amt der VELKD) im EKD-Personalhaushalt nachgewiesen werden sollen. Es versteht sich von selbst, dass dabei die Entscheidungsbefugnisse über Stellenanzahl und -dotierung bei den jeweils zuständigen Gremien von UEK und VELKD liegen. Die mit den Amtsstellen verbundenen Ausgaben werden durch entsprechende Zuweisungen aus den weiterhin bestehenden Haushalten dieser Kirchen refinanziert und in sich ausgeglichen. Die entsprechenden Daten finden Sie auf Seite 39;  für den Bereich der VELKD sind noch einige verbleibende Feinabstimmungen im Gange.

  • Neben den unmittelbar den Amtsstellen bzw. Unterabschnitten zuzurechnenden Einnahmen und Ausgaben übernimmt die EKD im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen weitere Aktivitäten der UEK und der VELKD; die dafür vorgesehene Erstattung von Verwaltungskosten finden sich bei den Positionen 7621.1950 für die UEK und 7621.1951 für die VELKD.

  • Der Haushaltsplanentwurf für 2007 für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr (HESB) ist im Wesentlichen geprägt durch die Standortverlagerung von Bonn nach Berlin. Die mittelfristige Planung des HESB bis 2010 wird insbesondere geprägt durch den Rückgang der evangelischen Zeit- und Berufssoldaten einschließlich des von diesen geleisteten Kirchensteueraufkommens. Insgesamt sollen die Ausgaben des HESB bis 2010 gegenüber 2006 um 23,2 % gekürzt werden.

Auf weitere Einzelheiten wird gleich der Vorsitzende des Haushaltsausschusses noch näher eingehen.

Namens des Rates lege ich ihnen hiermit das Kirchengesetz über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2007 zur  Beratung und Beschlussfassung vor.

Dabei erlaube ich mir, der Synode ausdrücklich zu empfehlen, sich einmal kein Beispiel an Martin Luther zu nehmen. Haushaltsdinge scheinen nämlich nicht seine starke Seite gewesen zu sein. Wie seufzte er:
„Meine Haushaltsführung ist wunderbar, weil ich mehr verbrauche, als ich einnehme, ich muss jedes Jahr 500 Gulden für die Küche haben, ich schweige von anderem.  Ich kann mich an das Haushalten nicht richten.“


Herzlichen Dank!



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