7. Tagung der 10. Synode der EKD, Bremen, 02. - 05. November 2008
Bericht des Rates der EKD
Einbringung des Bericht des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Teil B (schriftlich)
Landesbischof Dr. Christoph Kähler
02. November 2008
Es gilt das gesprochene Wort.
Frau Präses,
verehrte Synodale,
liebe Schwestern und Brüder,
59 Abschnitte umfasst der schriftliche Teil des Ratsberichtes. Waren es jemals mehr? Diese augenfällige Fülle darf getrost als ein Zeichen für enorme Intensität in der Arbeit des Rates der EKD gewertet werden. Den Schwestern und Brüdern im Rat der EKD danke ich herzlich für die gemeinsame Arbeit!
Auf vier Themenkreise aus diesem Jahr will ich schlaglichtartig in besonderer Weise hinweisen.
Der erste davon betrifft die Friedensarbeit der EKD. Im zurückliegenden Ratsjahr hat sich sehr deutlich gezeigt, dass die EKD seit Jahrzehnten und auch heute dem entspricht, was in der Friedensdenkschrift 2007 so formuliert worden ist: „Wer aus dem Frieden Gottes lebt, tritt für den Frieden in der Welt ein.“
Während der Tagung der EKD-Synode im April 1958 in Berlin formte Lothar Kreyssig in diesem Geist eine Initiative und rief auf zur Gründung der Aktion Sühnezeichen. Aus ihr ist eine der am stärksten profilierten christlichen Friedensdienste erwachsen, der immer wieder und mitunter auch in unbequemer Weise für die konkrete Versöhnungsarbeit eingetreten ist.
Als ein besonderes Zeichen für diesen Geist mag gelten, dass im fünfzigsten Jahr der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste der Rat erstmals einen Friedensbeauftragten ernannt hat. Ich danke dem Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche, Renke Brahms, hier in seiner Landeskirche ausdrücklich dafür, dass er sich nebenamtlich in dieses Amt hat berufen lassen. Ebenfalls im Nebenamt hat Landessuperintendent Martin Dutzmann dankenswerter Weise die Aufgabe des Militärbischofs der EKD übernommen. In beiden Personen spiegelt sich, dass die Gemeinschaft der Gliedkirchen der EKD sich ihrer friedensethischen Verantwortung in den verschiedenen Bereichen stellt. Dies wird unterstützt durch die Konferenz für die Friedensarbeit. Sie führt die zentralen Akteure der Friedensarbeit zusammen und soll ein eng abgestimmtes Auftreten ermöglichen. Im Verantwortungsbereich der EKD ist damit ein Forum geschaffen, das unter veränderten Rahmenbedingungen und globalen Herausforderungen die Grundlage dafür schafft, gemeinsam „für den Frieden in der Welt“ einzutreten.
Der zweite Themenkreis betrifft die neun Veröffentlichungen, die im Ratsbericht genannt werden. Zwei Denkschriften und mehrere Orientierungshilfen sind seit der letzten Synodentagung erschienen, die zu aktuellen Themenkreisen Stellung nehmen und Argumentationslinien anbieten.
Zum Teil haben die Veröffentlichungen bereits intensive Diskussionen ausgelöst. Als besonders für die Selbstverständigung wichtig sehe ich die Denkschrift zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche an: „Das rechte Wort zur rechten Zeit“. Sie legt grundsätzliche Überlegungen vor zu der besonderen Aufgabe, die sich unserer Kirche stellt, im Rahmen ihres Verkündigungsauftrages und in einer durch Pluralismus und veränderten Kommunikationsbedingungen geprägten Situation Stellung zu nehmen zu grundlegenden Fragen des gesellschaftlichen und politischen Lebens. Dabei sind die Ziele unseres Handelns klar: Die Kirche soll das Elend beim Namen nennen(34). Sie soll Partei (44) ergreifen und sich eine anwaltschaftliche Haltung (51) zu eigen machen. Sie will ihre Position in einer hörbaren Weise einbringen, die auch dem, der eine andere Meinung vertritt, mit Respekt begegnet (64) und zum Dialog einlädt.
An der großen Anzahl der schriftlichen Äußerungen ist nicht nur die Fülle und Vielfalt der Themen abzulesen, die den Rat vom Beginn seiner Amtsperiode an beschäftigt haben und die er gründlich bearbeitet wissen wollte. Die große Zahl an fertig gestellten Schriften weist auch auf das enorme Arbeitspensum der Kammern und Kommissionen in den zurückliegenden Jahren der Ratsperiode hin. Ich will deshalb an dieser Stelle im Namen des Rates der EKD allen Mitgliedern der Kammern und Kommissionen von Herzen dafür danken, dass sie sich bereit erklärt haben, der Bitte des Rates um Mitarbeit zu entsprechen, und dass sie viel Zeit und Kraft in diese Arbeit investiert haben. In diesen Dank schließe ich auch die Geschäftsführungen aus dem Kirchenamt der EKD mit ein. Sie alle haben miteinander dazu beigetragen, dass die Evangelische Kirche in Deutschland „das rechte Wort zur rechten Zeit“ sagen und veröffentlichen konnte.
Drittes Stichwort: Maßnahmen am Lebensende. Als der Deutsche Bundestag am 29. März 2007 erstmalig über eine mögliche gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen diskutierte, wurde in der damaligen Orientierungs-Debatte bereits deutlich, wie schwierig es offenbar werden wird, zu einer gemeinsamen tragbaren Regelung zu finden. Seitdem ringen die Abgeordneten in verschiedenen Gesetzentwürfen um eine rechtliche Regelung. Zu dem bereits im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf des Abgeordneten Joachim Stünker u.a. haben der Vorsitzende des Rates und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz im Mai 2008 in einem gemeinsamen Brief an die Fraktionsvorsitzenden kritisch Stellung genommen und diejenigen Punkte benannt, in denen ein so angelegter Gesetzentwurf auf Vorbehalte innerhalb der beiden Kirchen trifft. Nach der Sommerpause einigten sich Abgeordnete der CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf einen Gesetzentwurf und veröffentlichten ihn am 21. Oktober. Dieser Entwurf geht sowohl auf Überlegungen der Abgeordneten Wolfgang Bosbach und Rene Röspel u.a. als auch auf Anregungen der Abgeordneten und EKD-Synodalen Katrin Göring-Eckardt u.a. zurück und versucht, der Komplexität und Kompliziertheit der Problematik unter anderem durch ein abgestuftes System von drei Formen der Kundgabe des Willens zu genügen. Hierzu hat der Rat gestern beraten und erste Konturen eines Urteil gebildet.
In Form eines EKD-Textes wird voraussichtlich noch in diesem Monat eine von der Kammer für Öffentliche Verantwortung erarbeitete Stellungnahme zum Problem des ärztlich assistierten Suizids erscheinen. Auch auf dem Hintergrund öffentlichkeitswirksamer Vorstöße von Sterbehilfeorganisationen und Einzelpersonen weit über die rechtlichen Grauzonen hinaus wurde die Schrift erarbeitet: „Wenn Menschen sterben wollen. Eine Orientierungshilfe zum Problem der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung.“ Die Begrenzung der Thematik auf die Perspektive der Ärztinnen und Ärzte ist deren besonderer Verantwortung in diesen Zusammenhängen geschuldet. Das Ergebnis der Überlegungen lässt sich in drei Sätzen zusammenfassen: Eine rechtliche Einschränkung der Garantenpflicht des Arztes wird klar verworfen. Die Möglichkeit einer Verankerung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid im Recht ist abzulehnen; der Verantwortungs- und Handlungsspielraum des Arztes im Blick auf die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls ist zu wahren. Und schließlich wird vorgeschlagen, auf politischer Ebene auf das Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung und damit auf ein Verbot der Sterbehilfeorganisationen nach Schweizer Muster hinzuwirken.
Schließlich: Am 21. September hat die EKD in Wittenberg die Lutherdekade eröffnet. Damit ist das 500. Jubiläum der Reformation im Jahr 2017 in den Blick genommen. Dieses Jubiläum ist ein grundlegend evangelisches Datum, auch wenn es nicht den Beginn der evangelischen Kirche markiert: In ökumenischer Gemeinschaft sehen auch die Kirchen der Reformation ihren Ursprung im Evangelium, ihr Wachsen in der Zeit der Alten Kirche und der Kirche des Mittelalters. In bewusster Abkehr von früheren Reformationsfeiern wollen wir diesen 500. Jahrestag der Reformation in ökumenischer Verbundenheit auch und gerade mit der römisch-katholischen Kirche begehen. Ich nehme hier gern das Grußwort von Bischof Bode am heutigen Tage auf: Es muss uns um wechselseitige Sensibilität gehen und um Empfindsamkeit für den jeweils anderen Partner statt um Empfindlichkeit. In diesem Sinne bleibt die Reformation ein Datum der evangelischen Selbstprüfung und Selbstvergewisserung. Das Nachdenken über die Reformation soll zum 500. Jahrestag durch das Zeugnis für die Wahrheit des Evangeliums begangen werden und nicht durch Abwertung anderer Christen und Kirchen.
Das Reformationsfest unterstreicht die Botschaft der Freiheit aus Glauben in den gesellschaftlichen und politischen Debatten dieser Zeit. Dabei wollen wir nicht blind sein für die dunklen Seiten der Reformationsgeschichte, sondern angemessene Schlüsse aus ihnen ziehen. Der evangelische Glaube setzt sich für Lebensverhältnisse ein, in denen Freiheit erfahrbar wird. Er betont, dass Selbstbestimmung und Anerkennung des anderen, Liebe zu sich selbst und Liebe zum Nächsten zusammen gehören. Die lebendige Verkündigung des Wortes Gottes, ein Leben aus der Freiheit des Glaubens und in der Verantwortung für den Nächsten sowie die Bereitschaft, Kultur und Gesellschaft mitzugestalten, sind Erkennungszeichen der evangelischen Kirche. Dieses öffentlich bewusst zu machen und in die ökumenische Gemeinschaft der Kirchen einzubringen, ist der Sinn der kirchlichen Aktivitäten auf dem Weg zum Reformationsjubiläum 2017.
Wenn man sich an den Jahresthemen im Bereich der EKD orientiert, so kommt das zurückliegende Ratsjahr zwischen dem Paul-Gerhardt-Jahr 2007 und dem Johannes-Calvin-Jahr 2009 im Johann-Hinrich-Wichern-Jahr 2008 zu stehen. Der besonderen Würdigung der Bedeutung der Kirchenmusik und des sinnlichen und kulturellen Erbes in der evangelischen Kirche in der Person Paul Gerhardts sowie der Betonung des Zusammenklangs von Glaube und Liebe, von Gebet und Tat, von der Würdigung des Gottesdienstes im Alltag der Welt in der Diakonie in der Person Johann Hinrich Wichern folgt im kommenden Jahr die besondere Würdigung des Reichtums innerhalb der Kirchen der Reformation in der Person von Johannes Calvin. In Deutschland werden wir das Calvin-Jahr in den Tagen dieser Synodentagung eröffnen, nämlich am kommenden Dienstag. Bereits am heutigen Tag wird das Calvin-Jahr vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund eröffnet. Er ist federführend im Internationalen Patronatskomitee, dem geistlichen und organisatorischen Leitungsgremium des Calvin-Jahres unter Leitung des Präsidenten des Reformierten Weltbundes, Clifton Kirkpatrick. Deshalb möchte ich von dieser Stelle aus unsere Schwestern und Brüder herzlich grüßen, die in diesen Stunden in Genf zusammen sind.
Viel selbstverständliche, alltägliche Arbeit aus den verschiedenen Bereichen konnte weder im mündlichen noch im schriftlichen Ratsbericht aufgenommen und in ihnen gewürdigt werden. Sie ist darum nicht weniger wichtig. Erst wenn sie wegfällt, wissen wir oft, was fehlt.
Lassen Sie mich darum nur noch eine wachsende Selbstverständlichkeit benennen. Gerade im Rat erlebe ich eine selbstverständliche Arbeitsgemeinschaft zwischen VELKD, UEK und EKD. Wir ernten dabei die Früchte des Verbindungsmodells.
Auch als Vertreter einer Landeskirche freut es mich, dass die Ämter der UEK und der VELKD inzwischen buchstäblich unter dem Dach de EKD arbeiten. Das ermöglicht schnellere und unmittelbarere Kontakte, also die unkomplizierte Dienstleistung der Mitarbeiter für die Landeskirchen.
Wie ich hoffe, wird sich dieses selbstverständliche Miteinander weiter einspielen und dann auch öffentlich besser erkennen lassen.
