Beschlüsse
7. Tagung der 10. Synode der EKD, Bremen, 02. - 05. November 2008
Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung der Synode
Beschluss
der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 7. Tagung
zur
Änderung der Geschäftsordnung der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat gemäß Artikel 26 Absatz 2 Satz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland folgende Änderung ihrer Geschäftsordnung beschlossen:
Artikel 1
Die Geschäftsordnung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7. November 1994 (ABl.EKD S. 517), zuletzt geändert am 7. November 2007 (ABl.EKD S. 416), wird wie folgt geändert:
1.
In § 2 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Rat“ ein Komma und die Wörter „dem Präsidium der Union Evangelischer Kirchen und dem Präsidium der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands“ angefügt.
2.
§ 7 wird wie folgt geändert:
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „stellvertretenden Präsides“ durch das Wort „Vizepräsides“ ersetzt.
b)
Es wird folgender neuer Absatz 5 angefügt:
„Der Präsident oder die Präsidentin oder ein Vizepräsident oder eine Vizepräsidentin der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands sowie ein Mitglied des Präsidiums der Union Evangelischer Kirchen nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Präsidium teil.“
3.
In § 28 Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „12“ durch die Zahl „8“ ersetzt.
4.
In § 29 Absatz 1 wird nach Satz 2 folgender neuer Satz 3 angefügt:
„Sie wirkt mit dem Amt der Union Evangelischer Kirchen und dem Amt der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands zusammen.“
Artikel 2
Die Änderungen der Geschäftsordnung treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
Bremen, den 05. November 2008
Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Barbara Rinke
