Beschlüsse

7. Tagung der 10. Synode der EKD, Bremen, 02. - 05. November 2008

Beschluss zur Flüchtlingsproblematik an den EU-Außengrenzen

Beschluss

der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

auf ihrer 7. Tagung

zur

Flüchtlingsproblematik an den EU-Außengrenzen


Die Synode erinnert an ihren Beschluss vom 7. November 2007 zum europäischen Flüchtlingsschutz. Sie bittet den Rat der EKD, die Europäische Kommission an ihre Rolle als Kontrollinstanz bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien in den Mitgliedstaaten zu erinnern und darauf hinzuwirken, in den EU-Richtlinien Korrekturen im Sinne der Menschenrechte vorzunehmen.

Insbesondere muss sichergestellt sein, dass

  • Migranten und Schutzbedürftige nach ihrer Ankunft über ihre Rechte informiert werden,
  • Schutzsuchende die Chance erhalten, in der EU in einem fairen und effizienten Verfahren einen Asylantrag zu stellen,
  • Migranten eine menschenwürdige Behandlung erfahren,
  • Zustände, wie sie derzeit in den Aufnahmelagern auf den griechischen Inseln herrschen, umgehend behoben werden,
  • die völkerrechtswidrige Praxis der Inhaftierung Minderjähriger umgehend beendet wird.

Die Synode bittet den Rat der EKD ferner, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, sich mit den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen solidarisch zu zeigen und bei der Aufnahme von Asylsuchenden unterstützend tätig zu werden. Von Rücküberstellungen von Flüchtlingen nach Griechenland ist angesichts der geschilderten Umstände dringend abzusehen.

Bremen, den 05. November 2008

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Barbara Rinke



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