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2. Tagung der 11. Synode der EKD, Ulm, 25. bis 29. Oktober 2009
Bericht des Ständigen Haushaltsausschusses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Haushaltsplan 2010
Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch, Vorsitzender des Haushaltsausschusses
26. Oktober 2010
Frau Präses, hohe Synode!
Zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode legt Ihnen der Ständige Haushaltsausschuss seinen Bericht zu einem Haushaltsentwurf für das kommende Kalenderjahr vor, der in unruhigen finanzpolitischen Zeiten verabschiedet wird.
Umso wichtiger sind mir die Prinzipien Transparenz und Partizipation, damit Sie eine bessere Vorstellung von dem haben, worüber Sie zu entscheiden haben.
1. Der Prozess von der Haushaltsplanung zur Entlastung
Zunächst einmal möchte ich auf die Frage eingehen, wie ist eigentlich der Ihnen vorliegende Haushaltsplan zustande gekommen?
Zunächst zu den Planprämissen:
Dank der soliden und weitschauenden Arbeiten in der vorangegangen Legislaturperiode ist die EKD in der Lage, von verlässlichen Planungsgrundlagen für den EKD-Haushalt auszugehen. Das vom Finanzbeirat beschlossene Verfahren, wonach sich die Höhe der EKD-Umlagen an dem nachlaufenden gleitenden Durchschnitt des Kirchensteueraufkommens der letzten drei Jahre orientiert, erweist sich als gut geeignet. Die Planungssicherheit auf der Einnahmeseite erlaubt eine valide und längerfristige Planung – sie schafft Planungssicherheit für die Werke und Einrichtungen.
Auf dieser Basis ist auch im diesjährigen Haushalt wieder eine mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2013 aufgenommen worden. Im Erläuterungsband finden Sie die mittelfristigen Finanzplanungen für die einzelnen Unterabschnitte abgebildet. Die mittelfristigen Finanzplanungswerte ermöglichen es uns, die inhaltlichen Vorstellungen, wie und mit welchen Mitteln die kirchliche Arbeit bestmöglich gestaltet und entwickelt werden kann, nachzuvollziehen und steuernd zu beeinflussen. Dieses Verfahren gibt es dankenswerter Weise nun schon einige Jahre, daher gab es bereits im letzten Jahr Planwerte für 2010 für die einzelnen Haushaltsstellen, die wir einer Überprüfung unterzogen haben.
Gründe für die Überprüfung sind regelmäßig sich ändernde Rahmenbedingungen – als Beispiel seien hier Tariferhöhungen im Personalbereich oder Energiekostensteigerungen aufgrund der Ölpreise genannt.
Nun zum Entstehen des Ihnen vorgelegten Haushaltsplans:
• Anhand der aktuellen Rahmenbedingungen und der Planwerte aus dem letzten Jahr erstellt das Kirchenamt einen Haushaltsplanentwurf.
• Nach intensiven Beratungen mit den Fachabteilungen und im Kollegium bekommen die zu beteiligenden Gremien, als da wären Rat, Haushaltsausschuss und Finanzbeirat den Plan in einer ersten Fassung zur Vorberatung vorgelegt.
• Im Rahmen der diesjährigen dreitägigen Sommersitzung hatte der Haushaltausschuss ausführlich Gelegenheit, sich mit dem Gesamtwerk des Haushaltsplanes zu beschäftigen. Änderungswünsche und Korrekturen wurden vom Kirchenamt eingearbeitet und in den Septembersitzungen den Gremien Kirchenkonferenz, Finanzbeirat, Finanzreferenten und Rat in aktualisierter Form vorgelegt.
• Der Rat hat dann sein Mitglied Klaus Winterhoff gebeten, das Haushaltsgesetz in die diesjährige Synodaltagung einzubringen. Nach den Beratungen in der Synode wird der Haushaltsplan als Gesetz verabschiedet. Die EKD kann dann mit den freigegebenen Geldern arbeiten.
Die Rechenschaftslegung erfolgt im Anschluss:
• Im Frühjahr wird das jeweils vorangegangene Jahr abgeschlossen. In seiner Märzsitzung lässt sich der Haushaltsausschuss über überplanmäßige Vorgänge und Mittelübertragungen informieren.
• Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird ein Jahresabschluss erstellt, in dem Rechenschaft über die geplanten Einnahmen und Ausgaben gegeben wird. Das Oberrechnungsamt der EKD prüft die Haushalts- und Vermögensrechnung und fasst das Ergebnis in einem Bericht zusammen, der dem Haushaltsausschuss in seiner Sommersitzung vorgestellt wird.
• Nach Beratung des Prüfungsberichts schlägt der Haushaltsausschuss der Synode die Entlastung vor. Das kann ich schon vorwegnehmen – auch für 2008 hat der Haushaltsausschuss nach seiner Beratung hier keine Einwendungen gehabt.
2. Ein Wort zu den unruhigen finanzpolitischen Zeiten...
Einerseits ist die deutsche Volkswirtschaft – insgesamt gesehen – erstaunlich stabil durch die letzten Krisenmonate gesegelt. Dies gilt natürlich nur mit Ausnahme der exportorientierten Unternehmen und einigen Kreditinstituten.
Die Stabilisierung wurde erreicht durch staatliche Stützungsmaßnahmen in bisher nicht gekanntem Ausmaß und durch unser Sozialsystem mit seinen eingebauten Stabilisierungsfunktionen. Damit ist die Rolle des Staates und unseres Sozialversicherungssystems nach jahrelanger Diskreditierung wieder neu in das Bewusstsein gerückt. Ein Crash der Volkswirtschaft wie 1929/30 konnte (bisher) verhindert werden.
Anderseits ist die Bedeutung des Vertrauens der Menschen in die Wirtschaft neu in den Blickpunkt gekommen. Nach aktuellen Umfragen vertrauen nur noch 10% der Bevölkerung der Wirtschaft. Eine allgemeine Verunsicherung ist festzustellen.
Und wir als Kirche stellen für die Vergangenheit einen Realitätsverlust fest: Es geht nicht um das Geld und seine Vermehrung. Es muss uns in Zukunft wieder um die Menschen und ihre Wohlfahrt gehen. Die dienende Funktion des Geldes hat wieder im Vordergrund zu stehen.
Der Haushaltsausschuss macht sich in regelmäßigen Abständen ein Bild von der Vermögenslage der EKD. Es lässt sich festhalten: Die EKD legt ihre Finanzmittel in der Weise an, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit, Risiko und Rendite vorliegt. Zugleich werden insbesondere auch Kriterien der Nachhaltigkeit und Ethik der Finanzanlagen nach kirchlichem Verständnis beachtet.
Eine Anlagerichtlinie regelt, welche Finanzanlagen in welchen Anteilen am Gesamtvermögen mit welchen Anlagerestriktionen getätigt werden dürfen; dabei ist diese Richtlinie immer als konservativ zu bewerten. Spekulative Finanzanlagen sind nicht zulässig. Aktienanlagen können getätigt werden; sie sind allerdings in der Höhe begrenzt. Das Volumen schwankt und erreicht bei weitem nicht die vorgegebenen Grenzwerte. Der Anteil von Aktien lag z.B. bei der EKD vor der Krise bei 1,5%.
Die vernünftige Diversifikation von Finanzanlagen hat sich zumindest bis heute in der Finanzkrise für die Evangelische Kirche in Deutschland als angemessene Strategie erwiesen.
3. Der Haushaltsplan 2010
Die wesentlichen finanz- und kirchenpolitischen Grundlagen für den EKD-Haushaltsentwurf 2010 hat Ihnen Ratsmitglied Winterhoff dargelegt. Auf eine Wiederholung seiner Ausführungen kann ich daher verzichten. Stattdessen möchte ich Ihnen mit dem Bericht des Haushaltsausschusses einige erwähnenswerte Details aus der diesjährigen Haushaltsausschussberatung vorstellen:
• Das Projekt Resonanz zur Einführung des neuen kirchlichen Finanzmanagements
Gerade in Zeiten anhaltend rückläufiger Finanzressourcen ist es erforderlich, die kirchliche Arbeit wirtschaftlich auszurichten und den politisch verantwortlichen Entscheidungsträgern die Möglichkeit einer zielorientierten Steuerung der kirchlichen Arbeit zu geben. Dabei kommt der Ausgestaltung des Rechnungswesens eine wichtige Hilfsfunktion für alle Beteiligten zu. Die bislang gebräuchliche Form der Kameralistik neigt dazu, durch die inhaltlichen, zeitlichen und betragsmäßigen Bindungen der Verwaltung bei der Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen ein unwirtschaftliches Verhalten zu begünstigen, bei dem im Extremfall das Ausgeben des Geldes zum Selbstzweck werden kann (Stichworte: Dezemberfieber, Vermeidung von Ansatzreduzierungen in folgenden Planungszyklen aufgrund vorangegangener Minderausgaben usw.). Der Rat hatte daher schon vor einigen Jahren eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Grundzüge für ein neues zielorientiertes kirchliches Finanzwesen erarbeitete. Die Novellierung des kirchlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens konnte schon 2006 in Kraft treten, die Ordnungen für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der erweiterten Kameralistik sowie auf der Basis der kirchlichen Doppik folgten im September 2008.
Die Novellierung basiert auf folgenden Kernelementen:
• den Wechsel von der Input- zur Outputsteuerung der kirchlichen Arbeit mit der Zielorientierung der kirchlichen Haushaltsplanung
• einer Steigerung der Transparenz kirchlicher Arbeit durch Darstellung der inhaltlichen Ausrichtung und der angestrebten Ergebnisse im Rechnungswesen in Form des Haushaltsbuches
• eine Realisierung des Ressourcenverbrauchskonzeptes durch Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des gesamten Vermögens und der Schulden einschließlich der Pflicht zur periodengerechten Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs
Die Mehrheit der Gliedkirchen hat zwischenzeitlich begonnen, Novellierungselemente für sich umzusetzen. Das Rechnungswesen der EKD darf aber – schon aus Gründen künftiger Vergleichbarkeit – nicht hinter den Gliedkirchen zurück bleiben und muss ebenfalls, an die Herausforderungen der Zukunft angepasst zu werden.
Für die Umstellung des Rechnungswesens auf der Basis der vom Rat erlassenen "Ordnung für das kirchliche Finanzwesen auf Basis der Doppik" ist daher das Projekt „RESONANZ“ im Kirchenamt der EKD initialisiert worden, das im Zeitraum 2009-2012 die Umstellung des Rechnungswesens vorbereitet. Zum 1.1.2013 soll dann doppisch gebucht werden – ein Prozess, der sicherlich uns als Haushaltsausschuss und Synode zukünftig noch beschäftigen wird.
• Die Zeitschrift „zivil“...
Die Synode der EKD hatte auf ihrer 7. Tagung, also vor einem Jahr, die EAK (Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerer) um Fortführung der Zeitschrift „zivil“ unter Einbeziehung der Zielgruppe „Teilnehmende an Freiwilligendiensten“ gebeten. Eine einmalige Projektförderung für zukunftsträchtige Veränderungen wurde in Aussicht gestellt. Daraufhin hat der sogenannte „Runde Tisch Zivil“ ein neues Konzept erarbeitet, das der Rat der EKD in seiner diesjährigen September-Sitzung beschlossen hat. Das neue Konzept sieht die Errichtung einer Online-Präsenz unter „evangelisch.de“ sowie ein jährliches Printmedium durch das GEP vor. Eine Evaluation ist für das Jahr 2012 geplant.
Im Haushaltsplan 2010 sind nun 220 Tausend Euro zur Gestaltung des Überganges eingeplant (Seite 20 des Haushaltsplanes; Unterabschnitt (UA) 4990), in den Folgejahren rechnet der Haushaltsausschuss mit einem Kostenvolumen von bis zu 150 Tausend Euro.
• Der Fusionsprozess ...
Ein weiterer Punkt, der eine hohe finanzwirtschaftliche Auswirkung hat, ist die geplante Fusion des Evangelischen Entwicklungsdienstes (EED) mit dem Diakonischen Werk der EKD einschließlich der Aktion "Brot für die Welt". Darüber wurde bereits in der vergangenen Synode berichtet. Lassen Sie mich Folgendes zur geplanten – und so in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten – Finanzierung berichten:
• Zur Finanzierung werden selbstverständlich keine Spendenmittel eingesetzt.
• Die Fusionskosten werden vorrangig aus der KED-Risiko¬rücklage (also durch die EKD) bezahlt. Dazu werden dieser Rücklage in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 entsprechende Kirchensteuermittel zugeführt.
• Vom DW EKD wird eine Beteiligung an den Kosten aus eigenen Mitteln in Höhe von 5,5 Mio. Euro erwartet.
• Aus den Mitteln der EKD-Strukturanpassungsrücklage kann zusätzlich ein Betrag bis zur Höhe von 3,0 Mio. Euro verwendet werden.
Dieser Mitteleinsatz lohnt sich jedoch nicht nur wegen der inhaltlichen Synergieeffekte. Nach ersten Schätzungen kann nach Wirksamwerden des Vorhabens mit jährlichen (!) Kostenreduktionen von etwa 3,6 Mio. Euro gerechnet werden. Geld, das dann komplett für die inhaltliche Arbeit bereitsteht.
Wir sind über den erreichten Stand sehr dankbar und haben das Veranlasste positiv zur Kenntnis genommen. Aufgrund der hohen entstehenden Kosten der Zusammenführung und der politischen Bedeutung wird der Fusionsprozess in unseren Beratungen ein weiterer wiederkehrender Tagesordnungspunkt sein. Die Mitwirkungsrechte der EKD-Synode bleiben somit in diesem Prozess gewahrt.
Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss das Oberrechnungsamt um eine begleitende Prüfung dieses Prozesses gebeten – so können mögliche Risiken für den EKD-Haushalt frühzeitig minimiert werden.
• Die Zukunftswerkstatt ...
Der Haushaltsausschuss wurde im Vorfeld dieser Synode vereinzelt auf die Finanzierung der Zukunftswerkstatt in Kassel angesprochen. Deshalb möchte ich auch hierzu eine
Antwort geben. In seiner Sitzung am 3.Juli 2008, also vor mehr als einem Jahr, hat sich der letzte Haushaltsausschuss mit der Finanzierung der Zukunftswerkstatt beschäftigt. Die Mittel wurden ordnungsgemäß in den Haushaltsplan 2009 eingestellt – Sie finden in der Haushaltsstelle 7430.6440 einen Planansatz von 440.000 Euro – und sind mit dem Haushaltsplan 2009 verabschiedet worden.
• Chrismon ...
Neben den publizistischen und kirchenpolitischen Fragen, die sich mit der Entscheidung über die weitere Perspektive von „Chrismon“ verbinden, spielt nicht zuletzt die finanzielle Dimension eine wichtige Rolle. Im Haushaltsplan 2010 und der mittelfristigen Finanzplanung haben wir vorsorglich und abhängig von der diesjährigen Entscheidung der Synode 4 Mio. Euro als Zuschuss eingeplant. Sie finden diesen im Unterabschnitt 4121.
• Von chrismon zum GEP
Beim GEP – unserem Gemeinschaftswerk der evangelischen Publizistik – treffen zwei gegensätzliche Forderungen aufeinander, wie wir es auch aus vergleichbaren Diskussionen in landeskirchlichen Synoden kennen.
o Einerseits soll und muss dieses große kirchliche Werk seinen Beitrag in den allgemeinen Sparprozess einbringen.
o Andererseits zwingt die Sicherstellung der kirchlichen Präsenz in der Mediengesellschaft dazu, dass das GEP sich immer neuen Anforderungen und Aufgaben stellen muss.
Beides lässt sich schwer vereinbaren. Der Haushaltsausschuss hat den Direktor des GEP, Herrn Jörg Bollmann, deshalb in den letzten Jahren mehrfach in seine Sitzungen gebeten, um sich die Hintergründe und Strategien der Unternehmensentwicklung darstellen zu lassen. Wie wir aus den regelmäßigen Berichten des GEP für die Synode wissen, hat dieses Werk in den zurückliegenden Jahren deutlich an Profil gewonnen. Damit waren teilweise erhebliche inhaltliche und organisatorische Konsolidierungsmaßnahmen verbunden.
Die Anforderungen der Mittelfristigen Finanzperspektiven zu erfüllen war dem GEP trotz intensiver Anstrengungen bisher nicht möglich.
Deshalb hat das GEP Ende 2008 ein umfangreiches Innovationskonzept mit einem Businessplan erarbeitet und dem Haushaltsausschuss der 10. Synode in seiner Frühjahrstagung vorgestellt. Danach soll mit Mitteln der Marktöffnung, durch Erweiterung des Leistungsangebots sowie durch Konzentration im Aufgabenspektrum auf die Kernkompetenzen eines modernen Verlagshauses, ein erhebliches Umsatzwachstum bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung erzielt werden.
Herr Bollmann wird in seinem Bericht noch ausführlich hierauf eingehen.
Lassen Sie mich folgendes vorwegnehmen: Dem letzten Haushaltsausschuss erschien es unerlässlich, die Leistungsfähigkeit in diesem wichtigen kirchlichen Arbeitsfeld zu erhalten. Deshalb hat er für die Umsetzung des Gesamtprojektes „Umbau GEP“ und evangelisch.de im Haushaltsjahr 2009 zwei Millionen Euro aus der Allgemeinen Ausgleichsrücklage der EKD zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsausschuss befürwortet darüber hinaus, dass dem GEP aus dem Haushalt der EKD in den Jahren 2010 und 2011 zusätzlich zur mittelfristigen Finanzplanung 2 Mio. Euro zugewiesen werden. Der Haushaltsauschuss ging davon aus, dass dem GEP ab 2012, spätestens ab 2013, aus dem EKD-Haushalt ein globaler Zuschuss von jährlich 10 – 11 Mio. Euro dauerhaft gewährt werden kann, sofern die Synode das Projekt chrismon verlängert. Er erwartet von den Gesellschaftern in der Wahrnehmung ihrer Steuerungs- und Aufsichtsverantwortung künftig ihrerseits entsprechende Beiträge, sofern sich über den Globalzuschuss hinaus zusätzlicher Finanzbedarf ergibt.
Diesen Feststellungen schließt sich der neue Haushaltsausschuss grundsätzlich an. Eine enge Begleitung des Umbauprojektes bleibt uns in den nächsten Jahren aufgegeben.
4. Teil II - Haushalt Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr
Ich komme nun zum Teil II des EKD-Haushaltes, dem "Haushalt Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr", mit einem Haushaltsvolumen von 9,8 Mio. Euro. Auch hierzu kann ich berichten, dass die Beratungen des Haushaltsausschusses über diesen Teil des EKD-Haushalts problemlos verlaufen sind. Die Rahmenbedingungen für die Zukunft sind bekannt und müssen weiterhin bei den Planungen beachtet werden: Einerseits sinken mittelfristig die Einnahmen aus der sogenannten "Soldatenkirchensteuer", gleichzeitig ist jedoch durch die anhaltenden Auslandseinsätze der Soldaten ein steigender Seelsorgebedarf festzustellen.
5. Kollektenempfehlungen
Auch für das Haushaltsjahr 2010 sieht das Haushaltsgesetz wieder die Ausschreibung von 3 gesamtkirchlichen Kollekten vor. Die Erhebung dieser in den Gliedkirchen einzusammelnden Kollekten beruht auf Artikel 20 Absatz 2 der Grundordnung der EKD. In seinen Beratungen hat der Haushaltsausschuss den folgenden Kollektenzwecken zugestimmt:
Die Kollekte für die gesamtkirchlichen Aufgaben der EKD ist für Präsenz des Evangeliums und der Kirche in den Medien bestimmt. Zu jeder Zeit hat sich die Kirche bei der Erfüllung ihres grundlegenden Auftrags, das Evangelium unter die Menschen zu bringen, der jeweils modernen Medien bedient. Luther nutzte die gerade erfundene Buchdruckkunst. Eine missionarische Kirche muss gerade in denjenigen Medien präsent sein, die die Menschen von heute vorrangig nutzen. Das ist vor allem das Internet. Aber auch in den anderen Bereichen der kirchlichen Medienarbeit sollen gezielt Projekte gefördert werden, die der Stärkung der kirchlichen Präsenz in Medien und Öffentlichkeit dienen.
Die Kollekte für die Auslandsarbeit und Ökumene der EKD soll den seelsorgerischen und missionarischen Projekte in der Auslandsarbeit der EKD zugute kommen. Rund zwei Millionen evangelische Deutsche leben im Ausland. Für sie sind die 140 deutschsprachigen evangelischen Gemeinden in aller Welt eine wichtige Anlauf - und Kontaktstelle. Gerade Menschen, die in der Fremde leben, stellen verstärkt Fragen nach ihrem Glauben und ihrer grundlegenden Orientierung. Mit der Gründung von Gemeindegruppen, der Weiterentwicklung von gemeindlichen Angeboten können Menschen in ihrer kirchlichen Bindung gestärkt, oder auch neu mit dem christlichen Glauben in Kontakt gebracht und für die Gemeinde gewonnen werden. Die Kollekte soll Projekte in diesem Arbeitsbereich fördern.
Die 3. Kollekte ist wieder für die Arbeit des Diakonischen Werkes der EKD bestimmt. Die Begleitung von Migranten und Flüchtlingen war und ist eine wichtige Aufgabe der Diakonie. Die Diakonie kümmert sich mit ihren Flüchtlingsberatungsstellen und den Migrationsdiensten vor Ort um diese Menschen. Sie setzt sich für deren Schutz ein und hilft bei der Integration. Migranten und Flüchtlingen soll geholfen werden, sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden.
In bewährter Tradition bittet die EKD die Gliedkirchen auch in 2010 wieder, zusätzlich eine freiwillige Kollekte für die Projekte der Deutschen Bibelgesellschaft vorzusehen: Für die Übersetzung und Verbreitung der Bibel weltweit; denn alle Menschen sollen die Chance haben, Gottes Wort hören, lesen und verstehen zu können. Aber auch für die bibelmissionarischen Aufgaben im eigenen Land, damit die Vertrautheit mit den Texten und der Botschaft der Bibel unter den Menschen in Deutschland gefördert wird.
6. Entlastung der Jahresrechnung 2008
Mit Blick auf den Tagesordnungspunkt VI. unserer Synodaltagung komme ich zum Thema Entlastung der Jahresrechnung. Nach Artikel 33 Absatz 3 der Grundordnung der EKD gehört zu den Aufgaben des Ständigen Haushaltsausschusses auch die Vorbereitung der Entscheidung über die Entlastung von Rat, Kirchenamt und Verwaltung des Haushalts Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr durch die Synode.
Dem entsprechend hat sich der Haushaltsausschuss in seiner diesjährigen Sommersitzung auch wieder intensiv mit dem Prüfungsbericht des Oberrechnungsamtes für das Jahr 2008 befasst. Gravierende Beanstandungen gab es dabei nicht.
Im Ergebnis hat der Haushaltsausschuss in seinen Beratungen festgestellt, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden. In Übereinstimmung mit den Voten des Oberrechnungsamtes der EKD hat der Haushaltsausschuss deshalb einstimmig beschlossen, der Synode die Entlastung des Rates der EKD, des Kirchenamtes und der Verwaltung des Haushalts Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr für die Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 2008 vorzuschlagen.
Im Hinblick auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt VI. unserer Synodaltagung lege ich hiermit der Synode diesen Vorschlag zur Beschlussfassung vor.
7. Schlussbemerkungen
Den Ihnen vorgelegten Haushaltsplanentwurf hat der Haushaltsausschuss in seiner Sommersitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Finanzbeirates ausführlich beraten.
Ein wichtiger Punkt unserer Beratungen war auch die Beantragung einer zusätzlichen Personalstelle im Synodenbüro – insbesondere zur Unterstützung unserer Frau Präses. Der Haushaltsausschuss hat dabei dieses Vorhaben im Sommer durchaus kontrovers diskutiert und dabei Rückfragen und Bedenken geäußert. Aus diesem Grund hat er sich nochmals damit befasst. und auf seiner vorgestrigen Sitzung beschlossen, der Synode eine Änderung des Haushaltsplanes vorzuschlagen. Ein Spitzen-Ehrenamt benötigt persönliche Assistenz – zunächst einmal auf Probe für zwei Jahre.
Damit haben wir Mehrausgaben von ca. 68.000 Euro im Haushaltsplan, die wir aus einer Rücklagenentnahme gegenfinanzieren können.
Aufgrund dessen empfiehlt der HH-Ausschuss der Synode, den Haushaltsplan anlässlich der 2.Lesung entsprechend anzupassen.
Abschließend möchte ich dem Finanzbeirat und insbesondere seinem Vorsitzenden, Herrn Vizepräsidenten Winterhoff für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung danken. Wir danken für die wertvollen Hinweise und Impulse, die letztlich auch in die Beratungen für den Ihnen vorliegenden Haushalt eingeflossen sind.
Ein weiteres Wort des Dankes gilt nicht zuletzt den Mitarbeitenden aus dem Kirchenamt und dem Oberrechnungsamt der EKD. Der Haushaltsplan folgt zwar den Leitlinien der Mittelfristigen Finanzplanung und den Wünschen des Rates, der Kirchenkonferenz, des Haushaltsausschusses und der Synode. Wenn ich aber volle Transparenz über das Zustandekommen des Haushaltes geben soll, ist darauf hinzuweisen, dass ohne die fleißige und sorgfältige Arbeit der hauptamtlich Beteiligten der Haushalt nicht in der vorliegenden soliden Fassung gelingen könnte.
Für Ihre Aufmerksamkeit dankt Ihnen der Vorsitzende des – ehrenamtlich tätigen – Haushaltsausschusses dieser Synode, im Sinne der Erörterungen von heute Vormittag: der Vertreter der Reederei „EKD-Synode“!
