Beschlüsse
2. Tagung der 11. Synode der EKD, Ulm, 25. bis 29. Oktober 2009
Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung der Synode der EKD
Beschluss
der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 2. Tagung zur
Änderung der Geschäftsordnung der Synode
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat gemäß Artikel 26 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland folgende Änderung ihrer Geschäftsordnung beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Geschäftsordnung der Synode der EKD
Die Geschäftsordnung der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in der Fassung der Neubekanntmachung vom 7. November 1994 (ABl.EKD S. 517), zuletzt geändert am 5. November 2008 (ABl.EKD S. 372), wird wie folgt geändert:
1. § 2 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Die Synode wird zu Beginn ihrer Wahlperiode von dem oder der Präses der bisherigen Synode einberufen und bis zur Neuwahl des Präsidiums von dem oder der bisherigen Präses geleitet.“
2. In § 17 Absatz 1 werden nach den Worten „Rederecht haben die Synodalen,“ die Worte „die Jugenddelegierten nach Maßgabe von § 28 Abs. 2 Nr. 1“ sowie ein Komma eingefügt.
3. In § 21 Absatz 2 S. 2 wird nach dem Wort „Wahlvorschlag“ das Wort „spätestens“ eingefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderungen der Geschäftsordnung treten am 1. Januar 2010 in Kraft.
Ulm, 28. Oktober 2009
Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
Katrin Göring-Eckardt
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!
(Aktualisierte Fassung vom 18. November 2009)
