Beschlüsse

2. Tagung der 11. Synode der EKD, Ulm, 25. bis 29. Oktober 2009

Beschluss zum Fünften Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Beschluss

der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

auf ihrer 2. Tagung

zum

Fünften Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Vom 29. Oktober 2009

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat aufgrund von Artikel 10 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Buchst. a) sowie Artikel 10a Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Zustimmung der Kirchenkonferenz das folgende Kirchengesetz beschlossen:

Der Text des Gesetzes steht oben auf dieser Seite als PDF-Download bereit.

Ulm, 29. Oktober 2009

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland

Katrin Göring-Eckardt

Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!


(Aktualisierte Fassung vom 18. November 2009)



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