Beschlüsse
2. Tagung der 11. Synode der EKD, Ulm, 25. bis 29. Oktober 2009
Beschluss zum Fünften Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland
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Fünftes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in DeutschlandDownlaod als PDF-Datei (aktualisierte Fassung vom 18. November 2009)
Beschluss
der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
auf ihrer 2. Tagung
zum
Fünften Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Vom 29. Oktober 2009
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat aufgrund von Artikel 10 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Buchst. a) sowie Artikel 10a Absatz 1 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Zustimmung der Kirchenkonferenz das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Ulm, 29. Oktober 2009
Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland
Katrin Göring-Eckardt
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!
(Aktualisierte Fassung vom 18. November 2009)
