Beschlüsse

2. Tagung der 11. Synode der EKD, Ulm, 25. bis 29. Oktober 2009

Beschluss zu Freiwilligendiensten

Beschluss

der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

auf ihrer 2. Tagung

zu

Freiwilligendiensten

  1. Die gewachsene gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit für Freiwilligendienste wird begrüßt. Alle interessierten jungen Menschen sollen sich in einem Freiwilligendienst engagieren können. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der Forderung von Bundestag und Bundesrat, den Anteil benachteiligter junger Menschen und Jugendlicher mit Migrationshintergrund in den Jugendfreiwilligendiensten weiter auszubauen. Allerdings entstehen die Freiwilligendienste in unterschiedlichen Ministerien und mit unterschiedlichen Konzepten, die miteinander nicht in Bezug stehen.

  2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Gesamtstrategie zu entwickeln, die die unterschiedlichen Freiwilligendienste und ihre gesellschaftspolitischen Ziele zusammenführt. Die Synode begrüßt, dass die Notwendigkeit, ein Freiwilligendienststatusgesetz zu schaffen, ebenso wie die Vereinheitlichung des Kindergeldbezuges bei geregelten und ungeregelten Jugendfreiwilligendiensten im Koalitionsvertrag festgeschrieben sind. Für alle jungen Freiwilligen, die ins Ausland gehen, soll bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch auf Weiterzahlung des Kindergeldes (bzw. für einen Kinderfreibetrag) bestehen; ihr Schutz soll angemessen und kostengünstig durch einzelne Zweige des gesetzlichen Sozialversicherung gesichert werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

  3. Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr sind und bleiben eng mit der Kinder- und Jugendhilfe verbundene Angebote sowie Bildungs- und Orientierungsjahre, die in erster Linie an den Bedürfnissen junger Menschen orientiert sind. Sie dürfen steuerrechtlich nicht als Personalgestellung bewertet werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine vollständige Umsatzsteuerbefreiung der Jugendfreiwilligendienste vorzunehmen. Das Trägerprinzip hat sich als konstitutives Element der Freiwilligendienste bewährt und ist der zentrale Garant für deren Erfolg in den letzten Jahrzehnten gewesen.

  4. Die Weiterentwicklung der Jugendfreiwilligendienste muss insofern subsidiär und in enger Zusammenarbeit mit den Trägerorganisationen erfolgen. Im Sinne der Trägerpluralität sollte einer trägerspezifischen Begleitung mit eigenen Bildungsangeboten der Vorrang vor staatlich vorgegebenen Angeboten gegeben werden. Dabei sehen wir uns als evangelische Kirche in der Verantwortung, zu dieser Weiterentwicklung beizutragen.

Ulm, 29. Oktober 2009

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland

Katrin Göring-Eckardt

Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!


(aktualisierte Fassung v. 3.11.2009)



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