Beschlüsse

2. Tagung der 11. Synode der EKD, Ulm, 25. bis 29. Oktober 2009

Beschluss zum Staatsangehörigkeitsrecht

Beschluss

der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

auf ihrer 2. Tagung

zum

Staatsangehörigkeitsrecht

Ab letztem Jahr greift im Staatsangehörigkeitsrecht die Optionsregelung: Junge Menschen müssen nach ihrem 18. und vor ihrem 23. Geburtstag zwischen ihrer deutschen und ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit wählen. Diese Pflicht zur Wahl wurde 2000 mit der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechtes eingeführt und trifft nur Kinder ausländischer Eltern. In der emotionsgeladenen Debatte war die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit der Einführung des Erwerbs der Staatsagehörigkeit durch Geburt in Deutschland nur mit der Optionsregelung durchzusetzen.

Nun zeigen sich allerdings die großen bürokratischen und integrationspolitischen Probleme dieser Regelung. Die Verwaltung muss einen enormen Aufwand betreiben, die Jugendlichen fristgerecht zu informieren, zur Wahl aufzufordern und gegebenenfalls aus der deutschen Staatsangehörigkeit zu entlassen. Die Jugendlichen selbst fühlen sich aufgrund dieser Auf-forderung in einer Phase, die ohnehin von Unsicherheit und Identitätskonflikten geprägt ist, nicht als vollwertige Mitglieder der deutschen Gesellschaft angenommen. Das widerspricht den positiven Signalen, die gerade in der letzten Legislaturperiode in der Integrationspolitik gesetzt wurden.

Die Synode bittet deshalb den Rat der EKD, sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein-zusetzen, das Geburtsortrecht (ius soli) im Staatsangehörigkeitsrecht zu erhalten, aber die Optionspflicht und die Beibehaltungsregelung zu überprüfen.

Ulm, 29. Oktober 2009

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland

Katrin Göring-Eckardt

Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!



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