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2. Tagung der 11. Synode der EKD, Ulm, 25. bis 29. Oktober 2009

Einbringung des Kirchengesetzes über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2010

Vizepräsident Klaus Winterhoff

26. Oktober 2009

Klaus Winterhoff

Frau Präses,
hohe Synode,
liebe Schwestern und Brüder!

Wie mahnt der Reformator Johannes Calvin[1]:

„Die Fürsten sollen eingedenk bleiben, dass ihre Staatseinkünfte keine Privatkassen sind, sondern vielmehr Schatzkammern des ganzen Volkes,
die sie ohne offenkundiges Recht nicht vertun oder verschwenden können.“

Das also ist verantwortlicher Umgang mit Geld. Ein altes Wort. Ein klares Wort. Ein aktuelles Wort. Und das nicht, weil wir in der EKD das Calvin-Jahr begehen. Es trifft uns in der größten globalen Finanzmarkt– und Wirtschaftskrise seit über 80 Jahren. Ihre Erschütterungen for-dern genauso wie die Umweltkrise und der Klimawandel jenseits der kurzfristigen Bewältigung zu einem grundlegenden Wandel heraus. Orientierungspunkte dazu hat der Rat in seinem Wort „wie ein Riss in einer hohen Mauer“[2] gegeben.

Bei der Einbringung des EKD-Haushaltes für das Jahr 2010 müssen wir uns aber auch selbst fragen: Was haben wir getan? Was haben wir unterlassen? Schließlich sind wir nicht nur Betroffene. Wir sind auch Handelnde, verwalten unser eigenes und von Amtswegen das kirchliche Vermögen. Dabei kaufen wir möglichst billig ein, legen unser Geld möglichst güns-tig an, verbrauchen Energie und haben längst noch nicht alles getan, um unser Wirtschaften so einzurichten, dass wir die Kosten nicht auf die abwälzen, die nach uns kommen.

Aber wir sind auf einem guten Weg:
In allen Landeskirchen steht die Frage der ethisch nachhaltigen Geldanlage auf der Tagesordnung. Das ist manchmal ein mühsamer Prozess, aber er verläuft stetig.
Zwischen den Gliedkirchen haben wir uns in aller Offenheit auf finanzielle Mindeststandards verständigt. Sie sollen ausschließen, dass eine Gliedkirche in eine die Gemeinschaft bedrohende finanzielle Schieflage gerät. Sozusagen ein finanzielles Frühwarnsystem. Dankbar können wir feststellen, dass der Verschuldungsgrad bei den kirchlichen Körperschaften im Raum der EKD so niedrig ist, dass er für die Konsolidierung der meisten Haushalte kaum eine Rolle spielt.

Bereits in der Vergangenheit sind die Grundsteine für ein nachhaltiges Versorgungsmanagement gelegt worden. Dieses muss zweifellos noch deutlich ausgebaut werden – wir müssen heute schultern, was wir morgen nicht mehr tragen können. Aber wir haben ein sehr achtbares Fundament.

Die reale Finanzkraft der Kirche wird weiter sinken – dieses Wissen ist zum kirchlichen Allgemeingut geworden und prägt das wirtschaftliche Handeln. Dass dies kein Selbstzweck ist, ist eine Pointe des Reformprozesses. Unsere finanziellen Mittel dienen einzig dazu, den Auftrag der Kirche zu ermöglich: Die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk (Barmen VI).

I. Die Finanzierungsgrundlagen

Die Evangelische Kirche finanziert sich wesentlich durch die Beiträge ihrer Mitglieder, vornehmlich durch die Kirchensteuer.

Drei Faktoren beeinflussen das Kirchensteueraufkommen:
  die Zahl der evangelischen Erwerbstätigen,
  die wirtschaftliche Entwicklung und
  die Entwicklung des Steuersystems.

Alle drei Faktoren begründen zur Zeit einen negativen Trend beim Kirchensteueraufkommen. Langfristig bleibt die demographische Entwicklung die größte Herausforderung für die kirchliche Finanzplanung. Aktuell schlagen die Wirtschaftskrise und die Veränderungen des Steuerrechts besonders zu Buche. In den zurückliegenden Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs hat sich das Kirchensteueraufkommen durchaus positiv entwickelt: nach einer Zeit kontinuierlicher rückläufiger Kirchensteuereinnahmen – zwischen 2001 und 2005 waren dies durchschnittlich 15 % - war seit 2006 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen: 2006 um 6,4 %, 2007 um 8,1 % und 2008 um 9,2 % (jeweils gegenüber dem Vorjahr). Für 2009 zeichnet sich nun ein Minus von durchschnittlich bis zu 5 % ab, für 2010 müssen wir einen noch größeren Rückgang befürchten. Dabei sind die Unterschiede regional sehr groß. Gerade einige der Landeskirchen in den hochindustriellen Regionen haben bereits in diesem Jahr einen Rückgang der Kirchensteuern von bis zu 25 % zu verkraften!

Die Rückgänge sind nicht allein Folge der Wirtschaftskrise. Auch Veränderungen des Steuerrechts hinterlassen ihre Auswirkungen. Als Stichworte seien etwa genannt die Wie-dereinführung der Pendlerpauschale im laufenden Jahr und die bereits beschlossene Abzugsfähigkeit bei den Vorsorgeaufwendungen ab 2010. Auf der Basis der Berechnungen des Bundesfinanzministeriums dürften sich die Ausfälle für beide Jahre auf rund 500 Millionen Euro EKD-weit belaufen. Dazu kommen die Folgen der von der CDU-FDP-Koalition geplanten Steuerrechtsänderungen. Ihre Auswirkungen sind noch nicht zu beziffern. So viel aber steht fest: 2010 wird ein überaus schwieriges Jahr.

Stichwort Steuersenkungen. Wie formulierte das Wort des Rates zur globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise im Juni:
„Vermehrte Zukunftsinvestitionen, Schuldenabbau und allgemeine Steuersenkungen stehen als politische Ziele in Spannung zueinander. Unter den Gesichtspunkten der längerfristigen Finanzierung und Inflationsvermeidung muss sorgfältig abgewogen werden, welche Maßnahmen derzeit vordringlich sind“.[3]

Diese Mahnung gilt unabhängig von den Auswirkungen auf die Kirchensteuer – sie ist dem Allgemeinwohl geschuldet.

Allen Gemeindegliedern ist zu danken, die ihre Kirche finanziell tragen – sei es durch die Zahlung der Kirchensteuer oder durch Spenden. Ohne diese Mittel wäre eine kirchliche Arbeit nicht möglich.

Wie finanziert sich nun der EKD-Haushalt?

Die wichtigste Finanzquelle sind die Umlagen der Gliedkirchen. Die Gliedkirchen finanzieren die EKD. So sieht das auch die Grundordnung vor. Bis 2004 wurde der Umlagebedarf von Jahr zu Jahr im Finanzbeirat mehr oder weniger ausgehandelt. Eine verlässliche und damit zukunftsfähige Finanzplanung war auf diese Weise nur sehr eingeschränkt möglich. Eine Überlegung der gescheiterten Grundordnungsreform von 1974 aufnehmend haben sich die Gliedkirchen dann darauf verständigt die Umlageentwicklung der durchschnittlichen Kirchensteuerentwicklung der letzten drei Jahre folgen zu lassen. Damit ist eine stabile Finanzplanung für alle möglich und die EKD hat am Wohl und Wehe der Gliedkirchen teil – allerdings nach-laufend: Stiegen die Kirchensteuereinnahmen in den Gliedkirchen in den letzten Jahren, fiel die Umlage in der EKD entsprechend dem Rückgang der Vorjahre. Nächstes Jahr wird es nun umgekehrt sein: während die Kirchensteuereinnahmen der Gliedkirchen schon sinken, wird die Umlage vorübergehend erst einmal steigen.

Die wichtigste Umlage der EKD ist die allgemeine Umlage (sie beträgt 70 Millionen Euro, Seite 33 des Haushaltes). Dazu kommt die Umlage für das Diakonische Werk (5 Millionen Euro, Seite 33).

Ab 2010 werden auch die Zahlungen der Gliedkirchen für den Kirchlichen Entwicklungsdienst in Form einer gleitenden Umlage (nach einer ähnlichen Formel wie für die allgemeine Umlage) erfolgen. Darauf haben sich die Gliedkirchen im vorigen Jahr in der Kirchenkonferenz verständigt. Einer langjährigen Erwartung und Bitte der Synode wird damit Rechnung getragen! Es handelt sich – inklusive der über die Umlage hinausgehenden Zuweisungen - in 2010 voraussichtlich um 44,6 Millionen Euro (UA 3500; Seite 17). Der Rat hält dies für ein bemerkenswertes Zeugnis des gewachsenen Gemeinschaftsbewusstseins in der EKD!

Schließlich gibt es auch noch einige direkte Umlagen. Dabei handelt es sich um Umlagen, die sich in der Höhe nach der Inanspruchnahme besonderer Dienstleistungen richtet. Ich nenne beispielhaft die Betreuungsleistungen im Arbeitsschutz durch die EFAS sowie die Sammelversicherungen und Rahmenverträge (Seite 33 bis 34). In der Vergangenheit wurden diese Umlagen wegen der direkten Zurechenbarkeit nicht im Haushalt abgebildet. Dies erschien uns jedoch nicht sachgerecht. So steigt das Haushaltsvolumen allein aus diesem Grund um 11 Millionen Euro gegenüber 2009.

Eine weitere Finanzierungsquelle sind die Kollekten. Viermal im Jahr werden Kollekten für die Arbeit der EKD erbeten: für gesamtkirchliche Aufgaben (2010 sind diese für „Evangelium und Kirche in den Medien“ bestimmt), für ökumenische Aufgaben und die Auslandsarbeit (2010 für seelsorgerische und missionarische Projekte in der Auslandsarbeit der EKD), für Aufgaben des Diakonischen Werkes (2010 für Hilfe für Migranten und Flüchtlinge) und eine weitere für bibelmissionarische Aktivitäten; die letztere Kollekte erhält die Deutsche Bibelgesellschaft als unser gesamtkirchliches bibelmissionarisches Kompetenzzentrum unmittelbar. Soweit die Verwendung der Kollektenmittel planmäßig veranschlagt werden kann, wird dies immer am Anfang eines Kapitels des Haushaltsplanes dargestellt.

Nichts mit dem EKD-Haushalt zu tun, haben dagegen zwei für die Finanzwirtschaft der Glied-kirchen wichtige Funktionen:
Ich spreche zum einen vom Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen. Im kommenden Jahr wird er ein Volumen von 143 Millionen Euro haben. Er findet seine Begründung in Arti¬kel 6 Absatz 1 GO EKD:
„Die Evangelische Kirche in Deutschland bemüht sich um die Festigung und Vertiefung der Gemeinschaft unter den Gliedkirchen, hilft ihnen bei der Erfüllung ihres Dienstes und fördert den Austausch ihrer Kräfte und Mittel.“

Volumen und Verfahren des Finanzausgleichs beruhen auf einen einstimmigen Beschluss der Kirchenkonferenz, abgewickelt wird er über das Kirchenamt.
Eine nicht minder wichtige Funktion ist ferner das Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren zwischen den Gliedkirchen, das sogenannte „Clearing“. Auch hier wird das Ki¬chenamt als Dienstleister tätig.

II. Die Rahmenbedingungen des EKD-Haushalts 2010

In Anbetracht der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erweist sich das eben genannte Verfahren zur Ermittlung der Umlagen für den Gesamthaushalt der EKD aus dem Durch-schnitt des tatsächlichen Kirchensteueraufkommens der letzten drei Jahre als hilfreich. Es ermöglicht allen Beteiligten eine verlässliche Planung ihrer Haushalte. Für den EKD-Haushalt bedeutet das allerdings, dass die jeweiligen Entwicklungen zeitversetzt nachvollzogen werden. So steigen die Umlagen 2010 (Allgemeine EKD-Umlage und die Umlage für das Diakonische Werk der EKD – HH-Stelle 9210) dem positiven Trend der Vorjahre folgend in den nächsten beiden Jahren noch an – um dann entsprechend zu fallen. Diese Entwicklung wurde bereits bei den letzten Haushaltsplanungen berücksichtigt und entsprechend in der mittelfristigen Finanzplanung der EKD ausgewiesen. Insgesamt beträgt die Umlagensteigerung für 2010 – infolge anderer Maßnahmen – jedoch nur 1%.

Aufgrund der positiven Kirchensteuerentwicklung in den vorhergehenden Jahren ist im nach-laufenden Verfahren der Umlageberechnung 2011 und 2012 noch mit einem Anstieg der EKD-Umlage um etwa 8% bzw. 3% zu rechnen, ab 2013 erwarten wir dann wieder mit einen Rückgang der Umlage um mindestens 3%. Diese Entwicklungen sind in der mittelfristigen Finanzplanung des Rates abgebildet. Sie finden die entsprechenden Daten auf Seite 64 des Haushaltsentwurfes und – vor allem – für jeden Bereich jeweils im Erläuterungsband.

Die mittelfristige Finanzplanung wie die Konkretisierungen für diesen Haushaltsentwurf basieren auf den vom Rat der EKD in Abstimmung mit den Finanzgremien  und der Synode beschlossenen „Mittelfristigen Finanzperspektiven“ und den „Grundzügen der Finanzpolitik der EKD ab 2009“:

• Die im Zuge der Mittelfristigen Finanzperspektiven entwickelten Strukturen sollen zunächst nicht weiter abgesenkt, sondern möglichst lange auf Basis der für 2009 geplan-ten Zuweisung stabilisiert werden. Über die Berücksichtigung allgemeiner Kostensteigerungen wird nach Maßgabe der Möglichkeiten und besonderer Notwendigkeiten im Ein-zelfall entschieden; durchschnittlich können die Zuweisungen um 1 % angehoben werden.

• Die gewonnenen finanziellen Spielräume werden in fortgesetzter Anwendung der „6 Grundsätze des Rates der EKD für die Mittelfristigen Finanzperspektiven“ aus dem Jahr 2005 für Aktivitäten und Projekte genutzt werden, die den Reformprozess fördern und die dienstleistende Funktion der EKD für die Gliedkirchen stärken.

• Zugleich wird zur Absicherung von finanziellen Langzeitbelastungen, z.B. bei den Versor-gungslasten und zum Ausgleich absehbarer Einnahmerückgänge, Vorsorge getroffen, um den o.g. Stabilisierungszeitraum möglichst lang aufrecht zu erhalten.

Auch die vom Haushalt für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr (HESB) vorgelegte Haushaltsplanung (im Teil II dieses Haushaltsentwurfes) orientiert sich an den für die EKD geltenden Vorgaben. Für 2010 werden zur Deckung des Haushaltsbedarfs Zuweisungen aus den von den Soldaten gezahlten Kirchensteuern von rd. 8,1 Mio. Euro veranschlagt. Die-ser Betrag liegt um 1,6 % unter dem Ansatz für 2009. Die Teilung des Haushaltes ist historisch mit Blick auf die Besonderheiten der Seelsorge in der Bundeswehr entstanden. Es erweist sich auch jetzt noch als zweckmäßig, diese Teilung beizubehalten; der Haushaltsteil wird aus den Kirchensteuern der Soldaten finanziert. Diese stehen rechtlich den Gliedkirchen zu, lassen sich aber faktisch auch im Clearing-Verfahren nur mit unvertretbarem Aufwand zuordnen.

III Schwerpunkte im Haushalt 2010

Lassen Sie mich noch auf einige Schwerpunkte im Haushaltsentwurf für 2010 hinweisen. Vor allem im Zusammenhang mit der Unterstützung des kirchlichen Reformprozesses enthält der Haushaltsplan für 2010 einige neue bzw. zusätzliche Aktivitäten von besonderer gesamtkirchlicher Bedeutung.
Neben verschiedenen kleineren Positionen handelt es sich dabei in 2010 um:

• Das Zentrum für „Qualitätsentwicklung im Gottesdienst“ am Standort Hildesheim. (Seite 6; UA 0111; 240 Tausend Euro); hier wird – gemeinsam mit der Hannoverschen Landes-kirche – in Form eines sogenannten Kompetenzzentrums der Frage nach der Qualität unserer Gottesdienst in Theorie und Praxis besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

• In engem Zusammenhang damit steht das „Zentrum für Predigtkultur“ und die Aktivitäten in Wittenberg (Seite 10; UA 1630; 524 Tausend Euro). Hier hat die EKD an einem wich¬ti-gen Ort der Reformation besondere Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehört insbeson¬dere auch die Gestaltung bzw. Mitgestaltung der Lutherdekade in Vorbereitung auf das Reformationsjubiläum 2017. Und es scheint mehr als angemessen, wenn neue Impulse über die Predigt, als einem Kern des protestantischen Gottesdienstes, auch von hier aus-gehen. Darum hat sich der Rat entschieden, das Zentrum für Predigtkultur der Evangelischen Wittenbergstiftung und dem Vertreter der EKD in Wittenberg, Prälat Stephan Dor-gerloh, zuzuordnen.

• Schließlich ist das Zentrum „Mission in der Region“ (Seite 10; UA 1615 mit 445 Tausend Euro) an drei Standorten eingerichtet worden. Nicht etwa, um - wie manche argwöhnten - es allen recht zu machen, sondern weil es so möglich wird, sich die gliedkirchlichen Ressourcen in Stuttgart, Dortmund und Greifswald ergänzend nutzbar zu machen und einzubinden. Überdies werden so charakteristische Regionen evangelischen Lebens unmittelbar einbezogen.

• Die Zuwendung für den neu gegründeten Verein für Friedensarbeit ist keine neue Aufgabe (Seite 11; UA 1810; 685 Tausend Euro). Hier werden vielmehr die Kräfte gebündelt: am Standort Bonn arbeiten nun die Evangelische Arbeitsgemeinschaft der Kriegsdienstverweigerer (bisher in Bremen angesiedelt), die Arbeitsgemeinschaft der Friedensdienste (bisher in Bonn angesiedelt) und neu die Freiwilligenarbeit der EKD unmittelbar zusammen. Dies dient nicht nur der Konzentration unserer Kräfte, sondern schafft auch eine kompetente Basis für die neu geschaffene (ehrenamtliche!) Funktion eines Friedensbeauftragten des Rates, den Schriftführer der Bremischen Kirche, Renke Brahms.

• Der Friedensbeauftragte war es auch, der einen „Runden Tisch“ zur Zukunft der Zeit-schrift „zivil“ geleitet hat. Dieser Runde Tisch hat einen Auftrag der letzten Herbsttagung der Synode aufgegriffen. Alle Beteiligten sind gemeinsam übereingekommen, diese Zeit-schrift sowohl in neuer Form als auch für die Freiwilligenarbeit insgesamt fortzuführen: in Regie des GEP soll ein qualifizierter online-Auftritt geschaffen werden, der stets aktuelle alle relevanten Funktionen für engagierte Jugendliche bereithält und der eine Diskus-sionsplattform bietet. Dieser online-Auftritt soll zusätzlich einmal im Jahr durch ein informatives Heft unterstützt werden. Wir gehen davon aus, dass dafür jährlich neu bis zu 150 Tausend Euro in den Haushalt eingestellt werden müssen. Für 2010 sind noch 220 Tau-send Euro zur Gestaltung des Überganges vorgesehen (Seite 20; UA 4990).

• Ein weiteres wichtiges Reformvorhaben ist der Vereinigungsprozess des Diakonischen Werkes der EKD, zu dem auch die Aktion „Brot für die Welt“ gehört, mit dem Evange-lischen Entwicklungsdienst (eed) zum „Evangelischen Zentrum für Diakonie und Ent-wicklung“ (Seite 17; UA 3500 ff.). Damit wird die Wirksamkeit der inneren und äußeren Diakonie in Deutschland entscheidend gestärkt. Die Fusion wird von allen zuständigen Gremien – hier will ich ganz besonders auf den Haushaltsausschuss verweisen – intensiv begleitet. Und natürlich bedarf ein solches Großvorhaben auch der erforderlichen finan-ziellen Unterstützung! Langfristig wird sich das rechnen!

• Das Gemeinschaftswerk für Evangelische Publizistik (GEP) ist eine feste Größe unserer publizistischen Arbeit (Seite 19; UA 4120). Zur Entwicklung und Sicherung des wichtigen Projektes „evangelisch.de“ und des GEP selbst hat der Haushaltsausschuss zugestimmt, für 2010 und 2011 zusätzlich zwei Millionen Euro bereitzustellen. Zusammen mit der beabsichtigten Fortführung der Monatsschrift „chrismon“ beträgt der Beitrag der EKD für diese Aktivität 12 Millionen Euro und zeigt nicht zuletzt, welche Bedeutung der Rat einer solchen zentralen Funktion beimisst.
 
• Die Unterstützung einer Servicestelle für das Fundraising der Gliedkirchen (UA 4400 auf Seite 19; 80 Tausend Euro) ist ein wichtiger Beitrag der EKD, den Gliedkirchen mit ihren Einrichtungen und den Werken Unterstützung bei der Entwicklung dieses zukunftsweisenden Zweiges einer basisorientierten Finanzarbeit zu geben.

• Mit 100 Tausend Euro soll der Aufbau und Ausbau eines kirchenrechtlichen Informations-systems FIS gestaltet und weiterentwickelt werden (Seite 23; UA 5543). Bereits jetzt steht durch die Einbeziehung der EKD, der UEK und einer Reihe von Gliedkirchen ein erstklassiges gesamtkirchliches juristisches Informationssystem zur Verfügung.

• Das Forschungsprojekt „PATONGO“ (Seite 27; UA 7430; Gesamtkosten 640 Tausend Euro) ist ein besonders interessanter Baustein bei unseren Reformanstrengungen. Das Projekt PATONGO hat sich zum Ziel gesetzt, den Leitenden in der Kirche zu ermöglichen, gute Projekte über das Medium Internet - das sogenannte Web 2.0 - auszutau¬schen und sich zu vernetzen. Die Abkürzung steht für 'Patterns and Tools for NGOs', also 'Handlungsmuster und Technologien für Nichtregierungsorganisationen', hier am Beispiel der Kirche. Das auf drei Jahre befristete Projekt wird mit bis zu 500 Tausend Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.

• Schließlich soll das Kirchenamt selbst bei all diesen reformorientierten Aktivitäten nicht abseits stehen. Das Projekt zur Einführung des Neuen kirchlichen Finanzwesens im Kirchenamt hat den schönen Namen „RESONANZ“ erhalten. 2010 werden dafür für die fachliche Beratung und Begleitung 100 Tausend Euro veranschlagt (Seite 28; UA 7621).

Sind soviel neue Aufgaben überhaupt finanzierbar? Ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass die Finanzpolitik des Rates im Einvernehmen mit dieser Synode darauf gerichtet ist, diejenigen finanziellen Spielräume zu schaffen, die es ermöglichen, Vorhaben im Rahmen des Reformprozesses auch finanziell darstellen zu können. Gleichwohl sind damit über die bisherige mittelfristige Finanzplanung hinausgehende Mehrausgaben in Höhe von 627 Tausend Euro verbunden. Diese können vorübergehend durch Entnahmen aus der allgemeinen Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Im nächsten Jahr kann diese – der nachlaufend vorübergehend positiven Umlageentwicklung sei`s gedankt – wieder aufgefüllt werden.

Liebe Schwestern und Brüder!
Wie Sie wissen, muss dieser Haushaltsentwurf bevor er Ihnen vorgelegt wird vielfältige Beratungsstufen durchlaufen: das Kollegium des Kirchenamtes, der Teil des Haushaltes für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr den Finanzausschuss und den Beirat der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr, schließlich den Finanzbeirat der EKD, besonders intensiv dem Haushaltsausschuss, schließlich die Finanzreferentenkonferenz in der EKD, den Rat selbst mehrfach und zuletzt die Kirchenkonferenz. Dadurch wird sichergestellt, dass insbesondere die Gliedkirchen hinsichtlich der finanziellen und inhaltlichen Auswirkungen auf jeder Stufe der Beratungen einbezogen sind. So spiegelt dieser Haushaltsentwurf letztlich das Geschehen in der EKD und ihren Gliedkirchen wieder. Er orientiert sich an den Anforderungen von heute und zeigt Verantwortung für morgen.

Namens des Rates lege ich Ihnen hiermit das Kirchengesetz über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 2010 zur Beratung und Beschlussfassung vor.
 
Und ich will uns alle daran erinnern: So nötig es ist, dieses alles gründlich zu bedenken, so wichtig ist es auch, ein anderes Wort von Johannes Calvin nicht aus dem Blick zu verlieren:

„Gott wird seiner Herrschaft beraubt, wo das Geld regiert.“
Ein Freibrief zur Steigerung der Ausgaben unabhängig von der Entwicklung der Einnahmen ist das freilich nicht. Es bleibt dabei: wir müssen mit dem Einkommen auskommen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Fußnoten:

1 Institutio 1536, Übers. Spieß, S. 398f
2 Wie ein Riss in einer hohen Mauer. Wort des Rates der EKD zur globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Hannover, 2009
3 Wie ein Riss in einer hohen Mauer. Wort des Rates der EKD zur globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Seite 20

 



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