4. Tagung der 11. Synode der EKD

Magdeburg, 06. bis 09. November 2011

Beschluss zur Einrichtung eines festen Neuansiedlungsprogramms für Flüchtlinge

09. November 2011

BESCHLUSS

der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland

auf ihrer 4. Tagung

zur

Einrichtung eines festen Neuansiedlungsprogramms für Flüchtlinge

In Bindung an die Heilige Schrift ist und bleibt die Parteinahme für Flüchtlinge eine besondere Verpflichtung für Christenmenschen und Kirchen.

Weltweit leben Flüchtlinge seit Jahren in Lagern, ohne Perspektive auf Rückkehr oder Integration vor Ort oder befinden sich in einer akuten Notsituation:

  • So ist beispielsweise die Sicherheitslage in Syrien weiter besorgniserregend. Das gewaltsame Vorgehen des Assad-Regimes gegen die eigene Bevölkerung verschlechtert die bereits prekäre Lage der irakischen Flüchtlinge im Land. Betroffen sind insbesondere diejenigen, die trotz der akuten Bedrohung nicht in den Irak zurückkehren können, weil sie dort besonders verfolgt sind. Zu dieser Gruppe gehören Angehörige der religiösen Minderheiten wie Christen, Yeziden und Mandäer, aber auch alleinstehende Mütter und Ehepartner aus gemischt sunnitisch-shiitischen Ehen.

  • In einer dramatischen Lage befinden sich auch die vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) registrierten Flüchtlinge aus dem Sudan, Somalia, Eritrea und anderen Sub-Sahara-Konfliktstaaten, die sich vor Ausbruch der kriegerischen Auseinandersetzungen in Libyen aufgehalten haben und nun ins Grenzgebiet zu Tunesien bzw. Ägypten geflohen sind. In Libyen sind sie an Leib und Leben bedroht, da sie aufgrund ihrer Hautfarbe oftmals verdächtigt werden, als Söldner für das Ghaddafi-Regime gearbeitet zu haben. Sie leben nun unter menschenunwürdigen Bedingungen in Flüchtlingslagern.

  • Ebenfalls ungelöst, ist das Problem der Flüchtlinge in der Türkei, die z.B. aus dem Iran, dem Irak oder Afghanistan geflohen sind. Sie werden in der Türkei vielfach nicht als Flüchtlinge anerkannt, da die Genfer Flüchtlingskonvention dort nur eingeschränkt gilt. Ihre einzige Zukunftsperspektive besteht darin, über UNHCR im Rahmen eines Neuansiedlungsprogramms in einem anderen Staat Aufnahme zu finden.

Angesichts dieser bedrückenden Flüchtlingssituation kann die Neuansiedlung von Flüchtlingen (Resettlement) dazu beitragen, die Not der Schutzsuchenden zu lindern und eine verfestigte Flüchtlingssituation zu entspannen.

Unter Bezugnahme auf das Wort der Diakonischen Konferenz zum 60. Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention, bittet die Synode deshalb den Rat der EKD,

  1. sich gegenüber den europäischen Institutionen für die Einrichtung eines Europäischen Neuansiedlungsprogramms einzusetzen, damit die EU mehr Resettlementplätze als bisher zu Verfügung stellt;
  2. sich gegenüber der Bundesregierung für die Einrichtung eines dauerhaften Neuansiedlungsprogramms einzusetzen, nach dem jährlich eine bestimmte Anzahl besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in Deutschland Aufnahme finden kann. Dabei sind die EKD, die Gliedkirchen und kirchlich-diakonische Einrichtungen gefordert, die Neuankömmlinge bei ihrer Integration, auch in den Arbeitsmarkt, zu unterstützen.

Magdeburg, den 9. November 2011

Die Präses der Synode
der Evangelischen Kirche in Deutschland 
Katrin Göring-Eckardt

Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch die Präses der Synode!



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