Beschlüsse
2. Tagung der 9. Synode der EKD (2.-7. November 1997, Wetzlar)
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
Die Synode der EKD sieht mit Sorge die gravierende Zunahme von geringfügigen Arbeitsverhältnissen und Scheinselbständigkeiten, durch die der Sozialversicherungspflicht ausgewichen wird. Diese Formen rechtlich weitgehend ungesicherter Beschäftigungen gefährden die anzustrebende Balance zwischen Gemeinwohl und Eigennutz und damit die Erhaltung des Sozialstaats, insbesondere wenn sie massenhaft und mißbräuchlich Anwendung finden.
Das Bemühen um Gerechtigkeit in Staat und Gesellschaft darf nicht auf sozialpolitische Nachsorge reduziert werden. In der Tradition der Sozialen Marktwirtschaft müssen wirtschaftliche und soziale Strukturen von vornherein gerecht und solidarisch gestaltet werden. Ein Kristallisationspunkt dieser Frage ist derzeit die Umwandlung regulärer in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und deren tatsächliche und rechtliche Gestaltung.
Die Synode fordert alle politischen Parteien auf, sich auf einen gemeinsamen Weg zu einigen, um dem Ausufern der Zahl geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und dem Abdrängen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die Scheinselbständigkeit mit ihren für die Betroffenen und die Solidargemeinschaft unerträglichen Folgen einen Riegel vorzuschieben. Sie bittet die kirchlichen Arbeitgeber, auch weiterhin geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nur zu begründen, wenn dies zwingend erforderlich und im Einzelfall unter sozialen Gesichtspunkten vertretbar ist.
Wetzlar, 6. November 1997
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

