Beschlüsse

2. Tagung der 9. Synode der EKD (2.-7. November 1997, Wetzlar)

Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin

Auf der Grundlage der Stellungnahmen des Kirchenamtes der EKD von 1994, des Diakonisches Werkes der EKD von 1994 und 1996 und des Bevollmächtigten des Rates der EKD von 1996 zum "Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin" sowie des Beschlusses der 8. Synode der EKD auf ihrer 7. Tagung in Borkum im November 1996 begrüßt die Synode die Bemühungen des Europarates, durch das Übereinkommen die Würde und die Rechte der Menschen im biomedizinischen Bereich zu sichern. Dem im November 1996 vom Ministerkomitee des Europarates verabschiedeten Übereinkommen ist die Bundesregierung noch nicht beigetreten.

Insbesondere in den Regelungen zur Embryonenforschung und darin, daß die Fragen des Schutzes am Lebensbeginn und am Lebensende sowie zur Organtransplantation ausgeklammert sind, liegen Mängel dieser Konvention. Insofern kommt der Ausarbeitung der Ergänzungsprotokolle zu diesen Themen, die inzwischen in Vorbereitung sind, zur Gewährleistung hoher internationaler ethischer und rechtlicher Standards besondere Bedeutung zu. Ein weiteres Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens von Menschen liegt bereits im Entwurf vor. Die Synode begrüßt, daß die Kirchen der reformatorischen Tradition in Europa durch die Arbeitspruppe "Bioethik der Europäischen Ökumenischen Kommission für Kirche und Gesellschaft" (EECCS) als Beobachter im "Lenkungsausschuß für Bioethik" des Europarates vertreten sind.

Wir bitten den Rat, sich weiterhin für eine Vervollständigung der Schutzbestimmungen bei der Ausarbeitung der Ergänzungsprotokolle gegenüber der Bundesregierung und den Mitgliedern des deutschen Bundestages einzusetzen.

Wetzlar, 6. November 1997
Der Präses der Synode


Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!



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