Beschlüsse
2. Tagung der 9. Synode der EKD (2.-7. November 1997, Wetzlar)
Herausforderungen durch Migration und Flucht
- Die Synode der EKD begrüßt das Gemeinsame Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht und macht es sich zu eigen. Die Synode ist besonders dankbar für die Erarbeitung des Wortes in ökumenischer Zusammenarbeit.
- Sie hält es für notwendig, daß zu diesem Wort ein Diskussionsprozeß unter Einbeziehung der Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen "Entwurzelte Menschen" auf der Ebene von Gemeinden und Landeskirchen initiiert und begleitet wird. Die im Gemeinsamen Wort genannten Orientierungen sind in kirchliches Handeln umzusetzen. Die Rahmenkonzeption des Diakonischen Werkes der EKD für die Arbeit der Diakonie mit und für Migranten soll gleichermaßen Berücksichtigung finden.
- Die Synode bittet das Kirchenamt, unter Mithilfe geeigneter kirchlicher Stellen, gemeindepädagogische Hilfen für die Arbeit mit dem Gemeinsamen Wort sowie eine Kurzfassung des Inhaltes bereitzustellen. Ergänzend zum Gemeinsamen Wort müssen dabei frauenspezifische Probleme thematisiert werden.
- Sie bittet die Evangelischen Akademien, Veranstaltungen zum Gemeinsamen Wort anzubieten, die sich an die kirchliche aber auch an die politische Öffentlichkeit richten.
- Sie bittet die kirchlichen Ausbildungsstätten, das Gemeinsame Wort zum Gegenstand des Unterrichts zu machen und zu überlegen, wie interkulturelle Kompetenz in der Ausbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt gefördert werden kann.
- Die Aussiedlerbeauftragten der Gliedkirchen und ihrer Werke werden gebeten, tragfähige Konzeptionen für die Weiterentwicklung ihrer Arbeit vorzulegen. Ihre Erfahrungen sind in dem Auswertungsprozeß (vergl. Punkt 7) in geeigneter Weise zu berücksichtigen.
- Sie bittet alle genannten kirchlichen Stellen, die Ergebnisse ihres Diskussions- und Arbeitsprozesses sowie Anregungen, Kritik und Aktivitäten dem Kirchenamt der EKD bis Juli 1999 zuzuleiten. Die Auswertung sowie die Ausarbeitung von Anregungen für die weitere Arbeit sollen in Zusammenarbeit mit der Kommission des Rates der EKD für Ausländerfragen und ethnische Minderheiten (KEM) und der Konferenz der Ausländerreferentinnen und -referenten der Gliedkirchen und ihrer Werke (KAR) erfolgen. Der Synode ist im November 1999 darüber zu berichten.
- Die Synode bittet das Kirchenamt, mit der römisch-katholischen Kirche und den anderen Kirchen, die das Gemeinsame Wort mittragen, Gespräche über einen gemeinsamen Rezeptionsprozeß zu führen.
- Die Synode bittet den Rat, in Absprache mit den anderen Partnern, Gespräche mit der Bundesregierung und den politischen Parteien zu führen, mit dem Ziel die Erarbeitung eines migrations- und integrationspolitischen Gesamtkonzeptes auf den Weg zu bringen. Sie hält dies für eine zentrale gesellschaftspolitische Gestaltungsaufgabe. Im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes gebührt der frauenspezifischen Fluchtproblematik besondere Beachtung. Hierin muß auch die frauengerechte Asylverfahrensbehandlung eingeschlossen sein.
Wetzlar, 6. November 1997
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

