Beschlüsse
2. Tagung der 9. Synode der EKD (2.-7. November 1997, Wetzlar)
Mittelaufkommen für den kirchlichen Entwicklungsdienst
Die Synode dankt den Gliedkirchen und ihren Gemeinden, daß sie bisher in vielfältiger Weise die Arbeitsaufgaben in Ökumene, Mission und Entwicklungsdienst unterstützt und oft erst ermöglicht haben.
Die Synode erinnert die Gliedkirchen an den Beschluß von 1986, beim Mittelaufkommen für den Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED) den Gesamtbetrag von DM 100 Mio. nicht zu unterschreiten.
Die Synode bittet die Gliedkirchen, trotz zurückgehender Kirchensteuermittel die Selbstverpflichtung zu beachten, mindestens 2% des Kirchensteueraufkommens für Zwecke des Kirchlichen Entwicklungsdienstes zur Verfügung zu stellen.
Die Synode bittet die Gliedkirchen außerdem, bisher für missionarische Aufgaben zur Verfügung gestellte Mittel nicht überproportional zu ihren Einnahmerückgängen zu kürzen sowie bilateral mit ihren Partnern vereinbarte Vorhaben nur aus zusätzlich bereitgestellten Geldern zu finanzieren.
Wetzlar, 6. November 1997
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

