Beschlüsse
2. Tagung der 9. Synode der EKD (2.-7. November 1997, Wetzlar)
Staatsangehörigkeitsrecht
Es bedarf einer zügigen Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Mit der Reform muß ein deutliches Integrationssignal an die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kinder von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gegeben werden, die rechtmäßig und dauerhaft hier leben. Sie sollen als deutsche Staatsangehörige aufwachsen können. Bei der künftigen Regelung sollte die Mehrstaatlichkeit zumindest bis zum 18. Lebensjahr ermöglicht werden.
Die Synode bittet den Rat, in diesem Sinne gegenüber dem Deutschen Bundestag tätig zu werden.
Wetzlar, 6. November 1997
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

