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3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)

Einbringung des Kirchengesetzes über den Haushaltsplan und die Umlagen der EKD für das Rechnungsjahr 1999

Ratsmitglied Dr. Ruth Leuze, Stuttgart

1. Einleitung

Haushaltspläne sind eine spröde Angelegenheit, obwohl ihre Zahlen das Leben unserer Kirche wiederspiegeln. Zudem ist in der Zeit des knappen Geldes schwierig, der Aufforderung Jesu nachzukommen "Machet Euch Freunde mit dem ungerechten Mammon" ( Lukas 16 Vers 9). Denn die Zahl der Freunde ist groß. Auch vermag längst nicht jeder Freund, einem nur halbvollen Glas noch einiges abzugewinnen. Daran erlaube ich zu erinnern, wenn ich nunmehr im Namen des Rates der EKD den Entwurf des Haushaltsplans für 1999 einbringe. Er beläuft sich alles in allem auf 445 Mio. DM. Darin enthalten sind die Umlagen für die Finanzierung der EKD, des Diakonischen Werks, der Militärseelsorge sowie der Ost- und Exilpfarrerversorgung mit insgesamt 227 Mio. DM; gegenüber 1998 sind das volle 10 % weniger.

Zu diesem harten Einschnitt war der Rat gezwungen, weil sich die EKD ja bekanntlich ihr Geld nicht selbst drucken und auch nicht einfach bei anderen holen kann. Auch erhält die EKD keinen festen Anteil am Kirchensteueraufkommen. Vielmehr werden die Ausgaben der EKD, welche sie nicht durch eigene Einnahmen decken kann, auf die Gliedkirchen umgelegt. So steht es in Art. 33 unserer Grundordnung. Welche EKD - Umlage vertretbar ist, hängt jeweils ganz entscheidend von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gliedkirchen und ihrer Bereitschaft, die EKD zu fördern, ab.

2. Zur finanziellen Lage im allgemeinen

Das Kirchensteueraufkommen der 24 Landeskirchen ging in den Jahren von 1995 bis 1997 insgesamt um 9,5 % zurück. Diese Verluste verteilen sich freilich sehr unterschiedlich zwischen Ost und West. Besonders drastische Einbrüche gab es in diesen 3 Jahren in den östlichen Landeskirchen mit einem Rückgang der Kirchensteuer von insgesamt 26 %, während die westlichen Gliedkirchen in diesem Zeitraum alles in allem 6,5 % ihres Kirchensteueraufkommens einbüßten. In der 1. Hälfte des Jahres 1998 setzte sich der negative Trend zunächst fort. Doch jetzt ist ein leichter Silberstreifen am Horizont zu sehen: die westlichen Landeskirchen haben inzwischen gegenüber dem Vorjahr keine Verluste mehr zu verzeichnen, sondern Zuwächse bis zu 4 %, so daß man hier auf eine Konsolidierung hoffen kann. In den östlichen Landeskirchen sind seit Mitte dieses Jahres die Verluste wenigstens etwas geringer als 1997, doch ist dort die Finanzlage nach wie vor äußerst angespannt.

Verehrte Synode, seit wir wieder eine große EKD sind, war es immer selbstverständlich, in Solidarität die bedrängenden Finanzprobleme zu lösen. Deshalb haben die westlichen Gliedkirchen auch in den letzten Jahren trotz eigener Schwierigkeiten erhebliche Beträge zum Haushaltsausgleich der östlichen Landeskirchen aufgebracht. Wegen deren nach wie vor minimalem Kirchensteueraufkommen muß es auch weiterhin einen Finanzausgleich West / Ost in respektabler Größenordnung geben. Trotz nachhaltiger Bemühungen ist bisher noch nicht gelungen, unter den 24 Gliedkirchen ein echtes Finanzausgleichsystem von Dauer zu schaffen. Die Würfel sind deshalb lediglich für die allernächste Zeit gefallen: auf Grund eines einstimmigem Beschlusses des Finanzbeirats beläuft sich 1999 der West / Ost - Finanzausgleich auf 300 Mio. DM und für 2000 ist ein entsprechender Betrag in Aussicht genommen. Diese Mittel werden die einzelnen Landeskirchen nach dem bisherigen Schlüssel aufbringen, wobei freilich die finanzschwächeren westlichen Landeskirchen etwas weniger als bislang herangezogen werden.

Offen ist, wie sich das Aufkommen an Kirchensteuer mittel- und langfristig EKD - weit entwickeln wird. Denn wir wissen immer noch nicht, was mit der Steuerreform im einzelnen auf uns zukommt. Abstriche machen müssen wir auch wegen der ungünstigen demographischen Entwicklung. Ungewiß ist zudem, wie sich die Zahl der Kirchenmitglieder entwickelt. Gegenwärtig gehen die Kirchenaustritte zurück; das ist ein ermutigendes Zeichen. Doch damit dürfen wir uns nicht zufrieden geben. Wir müssen uns vielmehr verstärkt um eine neuen Sprache des Glaubens bemühen, um insbesondere auch die rasch wachsende Zahl derer zu erreichen, die in ihrem ganzen Leben noch keinen einzigen Kontakt zur Kirche hatten, und nicht minder jene, die in zurückliegender Zeit sich zwar äußerlich von der Kirche abwandten, aber durchaus an religiösen Fragen interessiert sind. Wie immer das alles laufen mag, eines ist leider schon sicher: der finanzielle Druck wird noch lange anhalten und wir werden mit noch weniger Geld auskommen müssen.

3. Die Grundlagen des Haushalts 1999

Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen machten die Landeskirchen der EKD die Vorgabe, 1999 gegenüber 1998 weitere 10 % einzusparen. Diese Einsparquote ließ sich in dem vorgelegten Entwurf nur mit Hilfe der Entnahme von 575 000 DM aus der EKD - Rücklage erreichen. Nach einem Beschluß des Finanzbeirats ist im Jahr 2000 die EKD - Umlage mindestens um weitere 5 % zu kürzen. Damit geht die Finanzierung der EKD in den 6 Jahren von 1995 bis 2000 um 27, 1 % zurück. Berücksichtigt man zusätzlich noch die Kürzung des Bundeszuschusses für die Auslandsarbeit in dieser Zeit und die eingetretene allgemeine Kostensteigerung, so heißt dies im Klartext: die EKD hat innerhalb von 6 Jahren ein Drittel ihrer Finanzierung eingebüßt.

Ob solcher Vorgaben und Perspektiven können Sie sich denken, wie viel Kopfzerbrechen uns die Aufstellung des Haushalts 1999 bereitete. Viele haben daran mitgewirkt. Herzlich danke ich Herrn Herborg und all seinen Mitarbeitern im Kirchenamt, welche die Hauptlast zu tragen hatten und sich unermüdlich einsetzten. Nicht minder dankbar sind wir dem Haushaltsausschuß unter Vorsitz von Herrn Dr. Meusel, dem Finanzbeirat unter Vorsitz von Herrn Dr. Fischer und der Kirchenkonferenz für die konstruktive Zusammenarbeit. Alle Beteiligten wußten, daß es zur Lösung der Probleme keine Patentrezepte gibt, und bemühten sich, in engstem Kontakt miteinander die notwendigen Entscheidungen sachbezogen anhand von Kriterien so gut es anging zu treffen. Zu diesen Kriterien ein paar Worte:

  • Noch stärker als sonst wurden die Zuschüsse auf ihre Notwendigkeit hin überprüft. Prüfungsmaßstab war dabei, ob es sich um eine originäre Aufgabe der EKD handelt oder um eine Gemeinschaftsaufgabe aller oder wenigstens der meisten Gliedkirchen. Einige der bisherigen EKD - Zuschüsse entfallen darnach ganz; eine Reihe anderer Zuschuß- empfänger muß überproportional starke Kürzungen hinnehmen. Für Kirchenkonferenz und Rat stellte sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, inwieweit es noch vertretbar ist, Fortbildungsangebote auf EKD - Ebene und das Nebeneinander von Verbandsstrukturen auf landeskirchlicher und EKD - Ebene weiter zu fördern.
  • Darüber hinaus beschlossen Finanzbeirat, Haushaltsausschuß und Rat der EKD, strukturelle Maßnahmen in die Wege zu leiten, die sich mit den Stichworten "Vermeidung von Doppelarbeit, Reduzierung und Verkleinerung der Gremien, kostengünstigere Organisationsstruktur, Bildung von Bürogemeinschaften, Zusammenlegen von Einrichtungen, Übertragung von Aufgaben auf andere Träger" umreißen lassen. Das Kirchenamt setzte dem gemäß einiges in Bewegung.
  • Wegen der drastischen Mittelkürzungen waren Personaleinsparungen, so unerwünscht sie auch aus beschäftigungspolitischen Gründen sind, bei den Zuschußempfängern und beim Kirchenamt unumgänglich. Frei gewordene Stellen wurden in größerem Umfang nicht wieder besetzt sowie befristete Arbeitsverträge und Beurlaubungen beendet. Zudem gibt es in einigen wenigen Fällen betriebsbedingte Kündigungen; insoweit ist für die Auszahlung von Abfindungen in der üblichen Höhe durch den Strukturanpassungsfonds vorgesorgt.

Mit den Kürzungen für das Haushaltsjahr 1999 werden bei vielen - nicht nur den kleinen - Einrichtungen, die EKD - Zuschüsse erhalten, Grenzen erreicht. Bei einer weiteren Reduzierung der Zuschüsse wäre vielerorts eine sinnvolle Arbeit nicht mehr möglich.

4. Zu einzelnen Haushaltspositionen:

Ich komme nun zu einigen wichtigen Haushaltspositionen.

4.1 Friedens- und Versöhnungsdienste
( Haushaltsstelle 1590.7490 )

Die Zuschüsse für die Friedens- und Versöhnungsdienste sind nunmehr in einer Haushaltsstelle zusammengefaßt, damit man die Gesamtförderung auf einen Blick erkennen kann. Vorrangig gefördert werden die Aktivitäten der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden ( AGDF ), weil der Rat darin wie die Synode eine Schwerpunktaufgabe sieht. Die AGDF ist von der 10%igen Sparquote ausgenommen. Sie erhält 1999 den schon 1998 erheblich erhöhten Zuschuß in voller Höhe weiter. Damit steht die AGDF besser da als die große Zahl der Zuschußempfänger. Der Zuschuß für die Aktion Sühnezeichen / Friedensdienste ist, wie 1999 üblich, um 10 % reduziert. Nicht mehr gefördert wird der Arbeitskreis Sicherung des Friedens, der einst im Rahmen der Debatte um den Nachrüstungsdoppelbeschluß eine wichtige Funktion hatte, die inzwischen aber entfallen ist. Wegen der angespannten Finanzlage war auch nicht möglich, den Ökumenischen Dienst im Konziliaren Prozeß ( ÖD ) in den Kreis der Zuschußempfänger aufzunehmen. Doch zeichnet sich ab, daß der ÖD 1999 erneut, allerdings nunmehr projektbezogen, KED - Mittel erhält.

4.2 Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt
( Haushaltstelle 4121. 7490 )

Seit vielen Jahren beschäftigt sich nahezu jede EKD - Synode mit der Finanzsituation des Sonntagsblattes. Mit dem Haushaltsjahr 1999 läuft der jährliche Zuschuß von 9 Mill. DM aus, den die EKD - Synode 1994 für die Dauer von 5 Jahren beschlossen und durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen abgesichert hat. Die damaligen Erwartungen von Rat und Synode, das Sonntagsblatt werde sich in diesen 5 Jahren finanziell und publizistisch konsolidieren, haben sich nicht erfüllt. Deshalb muß die Synode jetzt entscheiden, wie es weitergehen soll. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung setzte der neue Rat schon vor Monaten aus seiner Mitte einen Ausschuß ein. Dieser ging den Dingen auf den Grund, befaßte sich intensiv mit allen Aspekten und hörte Beteiligte und Experten an. Auf Grund dessen kamen Ausschuß und Rat der EKD in großer Einmütigkeit zu dem Ergebnis: eine bloße Weiterführung des Sonntagsblatts mit dem bisherigen Zuschuß von 9 Mill. DM ist wegen der unbefriedigenden Erfahrungen der Vergangenheit nicht aussichtsreich und kommt deshalb für den Rat nicht in Betracht. Damit ist unerläßlich zu klären, ob das Sonntagsblatt sein Profil und seine Verbreitung stärken könnte, wenn es größere Handlungsmöglichkeiten erhielte, oder ob andere Alternativen für die publizistische Präsenz der Kirche erfolgversprechender sind. Mit dieser Abklärung haben Rat und Ausschuß bereits begonnen, müssen sie jedoch noch weiterführen und vertiefen. Unter anderem ist die Möglichkeit im Gespräch, über eine intensive Zusammenarbeit mit einem geeigneten, leistungsfähigen Verlag den EKD - Zuschuß zu verringern oder zumindest zu begrenzen, zugleich aber die Wirkung der eingesetzten Mittel erheblich zu verbessern. Die Prüfung aller Möglichkeiten und Eventualitäten erfordert mehr Zeit, als wir hatten, und auch ein deutlicheres Handeln, als in den bisherigen Sondierungen möglich war. Um dafür - also nicht für eine bloße Verlängerung des bisherigen Zustands, sondern für eine veränderte Konzeption - den zeitlichen Rahmen zu bekommen, empfiehlt der Rat, für das Jahr 2000 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe des bisherigen Förderbetrags von 9 Mio DM auszusprechen. Der Rat der EKD wird der Synode nächstes Jahr bei ihrer Tagung einen fix und fertig ausgearbeiteten Vorschlag für die künftige verbesserte publizistische Präsenz des Protestantismus zur Entscheidung vorlegen.

4.3 Gemeinschaftswerk der Ev. Publizistik
( Haushaltsstelle 4120. 7490 )

Auch beim Gemeinschaftswerk der Ev. Publizistik kann nicht alles beim Alten bleiben. Darüber sind sich Kirchenkonferenz, Finanzbeirat, Haushaltsauschuß und Rat der EKD einig. Die endgültigen Entscheidungen, wohin die Reise geht, sollen bald fallen. Abgeschlossen hat der externe Gutachter inzwischen die Organisationsuntersuchung, die Haushaltsausschuß und Rat der EKD seit langem für erforderlich hielten und die das GEP daraufhin mit finanzieller Unterstützung der EKD in Auftrag gab. Wesentliche Monita des Gutachters lassen sich schlagwortartig mit "Viel zu viele und zu große Gremien innerhalb des GEP, keine klare Führungsstruktur und Schwerfälligkeit der Vereinsstruktur" benennen. Das GEP ist zur Zeit dabei, aus dem Gutachten Konsequenzen zu ziehen. Sein Vorstand hat bereits Ende September den Entwurf eines neuen Gesellschaftervertrags für die evangelische Publizistik beschlossen, um die Effizienz deutlich zu verbessern, und wird weitere Vorschläge für Rat und Kirchenkonferenz erarbeiten. Sie erwarten, daß sich diese Vorschläge möglichst nahtlos in die Bemühungen um eine bessere publizistische Präsenz unserer Kirche einfügen.

4.4 Arbeitsgemeinschaft der Ev. Jugend
( Haushaltsstelle 1120.7490 und 1121.7490 )

Die Arbeitsgemeinschaft der ev. Jugend ( AEJ ) hatte in den letzten Jahren durch das Zusammengehen von Ost und West, durch den Umzug nach Hannover und durch Schwierigkeiten in der eigenen Geschäftsstelle erhebliche finanzielle Probleme. Nunmehr ist dank des neuen zupackenden Vorstands und der Luiquiditätshilfe der EKD die Grundlage für eine solide Arbeit gegeben. Die Aktivitäten der AEJ sind vornehmlich in den östlichen Gliedkirchen von großer Bedeutung. Um die Jugendarbeit dort nachhaltig zu fördern und zugleich die Chancen der AEJ zu erhöhen, Bundeszuschüsse zu erhalten und sachgemäß abzuwickeln, verzichteten Rat und Haushaltsauschuß auf die Rückzahlung des gewährten Darlehens.

4.5 Kirchlicher Entwicklungsdienst
( Haushaltsstelle 3501.0431 ff )

100 Mio. DM, das sind 5 % weniger als 1998, sind 1999 für die Aufgaben des kirchlichen Entwicklungsdienstes veranschlagt. Weil diese Aufgaben bislang fünf Mitgliedsorganisationen wahrnehmen - nämlich Brot für die Welt, Dienste in Übersee, das Evangelische Missionswerk, die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungsfragen und der kirchliche Entwicklungsdienst - , führte dies zu einer Vielzahl von Begleitgremien, Doppelstrukturen, hohem Koordinationsaufwand und schwerfälliger Arbeitsweise. Rat und Kirchenkonferenz wollen dies ändern und alles daran setzen, daß das weniger werdende Geld, soweit es irgend angeht, den Projekten und Menschen zugute kommt, für die der Kirchliche Entwicklungsdienst geschaffen wurde. Sie sprachen sich deshalb mehrfach nachdrücklich dafür aus, die 5 Bereiche zu einem gemeinsamen Entwicklungswerk zusammenzufassen. Doch dies macht erhebliche Schwierigkeiten, weil das Diakonisches Werk und der Diakonische Rat nicht damit einverstanden sind, daß Brot für die Welt in das Entwicklungswerk integriert wird. Gleichwohl halten Rat und Kirchenkonferenz an ihrem Ziel uneingeschränkt fest. Sie sind jedoch bereit, um die Dinge auf den Weg zu bringen und erste Schritte auf das Ziel hin zu tun, einem dieser Tage in die Diskussion gebrachten Vermittlungsvorschlag näher zu treten, daß sich zunächst nur die 4 kooperationsbereiten Mitgliedsorganisationen zusammenschließen und diese Einheit mit dem Diakonischen Werk verbindliche Absprachen über die Koordination trifft. Rat und Kirchenkonferenz sehen darin eine denkbare Zwischenlösung auf dem Weg zum gemeinsamen Entwicklungswerk, in dem längerfristig alle Aktivitäten gebündelt sein sollen. Die Entscheidung über diese Zwischenlösung wollen Rat und Kirchenkonferenz im Dezember auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden konkreten Konzepts treffen.

4.6 Seelsorge an den Soldaten
( Teil II des EKD - Haushalts )

Erstmals sind, wie es die Synode vorgab, die Haushaltsansätze für die Seelsorge an den Soldaten in den EKD - Haushalt integriert. Auch hier wird die 10 %ige Sparquote erreicht. An den Vorbereitungen dieses Haushaltsteils war auch der Militärseelsorgebeirat maßgeblich beteiligt. Die Einnahmen und Ausgaben für die Seelsorge an den Soldaten betragen nunmehr insgesamt knapp 26 Mio DM. Die Mittel hierfür erhält die EKD, wie Sie vielleicht wissen, aus den separat erhobenen Kirchensteuern der Soldaten, wobei die zur Deckung nicht benötigten Soldatenkirchensteuern an die Landeskirchen zurückfließen.

4.7 Vermögensübersicht

Dem Wunsch der letzten Synode, eine Vermögensübersicht zu erhalten, kamen wir gerne nach: in der Anlage zum Haushaltsgesetz ist sowohl das EKD - Vermögen wie das treuhänderisch verwaltete Vermögen der EKD offengelegt .Außerdem finden Sie im Erläuterungsband eine ausführliche Übersicht mit Erläuterungen. Für eine Institution wie die EKD sind Vermögensbestände in der Größenordnung erforderlich, weil sich wegen der allseits schwierigen Finanzlage die Gliedkirchen nicht über die Umlage an der Finanzierung von dringlichen besonderen Gemeinschaftsaufgaben und Investitionen beteiligen können. Zudem braucht die EKD Mittel für Notlagen und Überbrückungshilfen etc. Daher wäre es unvertretbar, Vermögensbestände für Sach- und Personalkosten zu verwenden.

Verehrte Synode, der Schriftsteller Peter Härtling, der von 1985 bis 1991 selbst EKD - Synodaler war, beschreibt in dem kleinen Band "Schwestern und Brüder" seine Empfindungen bei der Einbringung des Haushalts so: "Der Synodale XY, der alljährlich den Haushalt einzubringen hat, versteht es, durch einen aberwitzig gleichgültigen Tonfall das Auditorium zu betäuben. Allmählich, doch unweigerlich schläft man von den Zehenspitzen bis zur Nasenspitze ein. " Eh dem so ist, höre ich jetzt lieber mit der Bitte an die Synode, dem Haushalt 1999 zuzustimmen, mit dem Reden auf.



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