Beschlüsse
3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)
Asyl- und Ausländerpolitik
Die Synode bittet den Rat, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden und mit Bezug auf die Koalitionsvereinbarung zum Themenbereich "Integration"
- vor der nächsten Konferenz der Innenminister am 19./20. November 1998 für eine unverzügliche Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten "Altfallregelung" einzutreten. Die Kriterien sind dabei so zu gestalten, daß sie für die Betroffenen faktisch erreichbar sind;
- für eine gesetzliche Härtefallregelung einzutreten, die humanitären Gesichtspunkten stärker als bisher Rechnung trägt. Die Synode sieht es als problematisch an, daß bedrohte Flüchtlinge, die nach den bestehenden rechtlichen Regelungen in Deutschland kein Asyl erhalten, aber dennoch schutzbedürftig sind und hier langjährig leben, auf Dauer im rechtlichen Niemandsland gehalten werden.
Münster, den 5. November 1998
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

