Beschlüsse
3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)
Ausstieg aus der gegenwärtigen Kernenergienutzung
Die 7. Synode der EKD hat auf ihrer 4. Tagung in Berlin-Spandau am 4. November 1987 als Reaktion auf den Reaktorunfall von Tschernobyl einen Beschluß zur "Kernenergie und Bewahrung der Schöpfung" gefaßt. Darin heißt es: "Die nicht mit Sicherheit beherrschbaren Gefahren der gegenwärtigen Kernenergiegewinnung haben zu der verbreiteten Einsicht geführt, daß diese Art der Energiegewinnung mit dem biblischen Auftrag, die Erde zu bebauen und zu bewahren, nicht zu vereinbaren ist. Wir müssen so bald wie möglich auf andere Energieträger umsteigen." Dieser Beschluß gewinnt gegenwärtig dadurch eine besondere Aktualität, daß sich die jetzige Bundesregierung in ihren Koalitionsvereinbarungen darauf festgelegt hat, verbindliche politische Absprachen im Konsens mit den anderen Parteien und der Energiewirtschaft zu treffen, um aus der Kernenergienutzung auszusteigen und diesen Ausstieg gesetzlich zu regeln. Die Synode begrüßt diese Bemühungen der Bundesregierung.
Bis heute ist die Entsorgungsfrage nicht gelöst. Selbst nach 40 Jahren Kernenergienutzung gibt es kein ausreichendes Wissen darüber, ob und wie die Umwelt auf Jahrzehntausende vor den schädlichen Auswirkungen geschützt werden kann.
Es gibt weltweit keinen Konsens über die Möglichkeiten der Endlagerung von atomaren Abfällen. Auch an der Eignung des Salzstocks in Gorleben bestehen erhebliche Zweifel. Deshalb darf nichts unternommen werden, was diesen Standort als Endlager präjudiziert. Die Synode unterstützt auch deshalb die Ankündigung der Bundesregierung, einen Standortvergleich mehrerer Alternativen vorzunehmen und Zwischenlager bei den bestehenden Kernkraftwerken zu nutzen und gegebenenfalls zu erweitern. Sie empfiehlt darüber hinaus, europäische Regelungen anzustreben.
Die Synode sieht in der sich abzeichnenden Entwicklung einen Beitrag zum inneren Frieden.
Die Synode bittet den Rat, bei der Bundesregierung vorstellig zu werden, die technischen, rechtlichen und politischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß andere Energiequellen und Energieeinsparpotentiale vorrangig gefördert werden.
Die Synode bittet die Gliedkirchen, in ihrem Bereich eindringlich zu einem verantwortlichen Umgang mit Energie aufzufordern und Projekte zur aktiven Energieeinsparung zu entwickeln.
Das Kirchenamt der EKD sowie die Werke und Einrichtungen der EKD werden gebeten, entsprechend zu verfahren. Damit wird der biblische Auftrag, die Schöpfung zu bewahren, konkret.
Münster, den 6. November 1998
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

