Beschlüsse

3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)

Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen

Die Gewalt gegen Frauen hat neue erschreckende Dimensionen angenommen. Wir werden Zeugen eines perfekt organisierten Menschenhandels und vielfältiger Formen sexueller Versklavung. Ihre Opfer sind zumeist Frauen und Kinder. Dies wird unter anderem deutlich daran, daß pro Tag etwa 1,2 Millionen Männer in Deutschland zu Prostituierten gehen.
Der Handel mit Frauen, zur Zeit besonders aus mittel- und osteuropäischen Ländern ist ein Geschäft, das Profite abwirft in der Größenordnung von Rauschgift- und Waffenhandel. Ohne Ausweispapiere (sie werden ihnen abgenommen) und meist ohne Sprachkenntnisse sind sie, die mit falschen Versprechungen gelockt oder mit Gewalt entführt und verschleppt werden, völlig hilflos. Werden sie von der Polizei aufgegriffen und in die Heimatländer zurückgeschickt, geraten sie an der Grenze oft in den gleichen bösen Kreislauf. Hilfe können sie in den Beratungsstellen bekommen, durch die sie Schutz erhalten, praktische Hilfe erfahren, sich aussprechen können und in denen mit ihnen gemeinsam Lösungswege gesucht werden können.

Bisher versuchen einige wenige kirchliche Beratungsstellen auf die Not dieser Frauen zu antworten. Diese wenigen - zusammengefaßt in der "Arbeitsgemeinschaft Evangelische Beratungsstellen zu Menschenhandel, Prostitution ausländischer Frauen, Heiratsmigration" unter dem Dach der Evangelischen Frauenarbeit - sind in ihrem Weiterbestand extrem gefährdet. Die drohende Streichung der kirchlichen Zuschüsse zieht nach sich, daß öffentliche Gelder bis hin zu europäischen Programmen nicht mehr beantragt werden können. Die Kirche würde sich unglaubwürdig machen, wenn ausgerechnet im Europäischen Jahr "Gegen Gewalt gegen Frauen" 1999 die Beratungsstellen für die Opfer dieser Gewalt schließen müßten.

Die Synode bittet die Gliedkirchen, die Grundfinanzierung dieser Beratungsstellen sicherzustellen und dort Beratungsmöglichkeiten einzurichten, wo diese erforderlich sind.

Die Synode bittet den Rat, sich bei der Bundesregierung für die Ausarbeitung und Finanzierung eines in der Koalitionsvereinbarung verabredeten nationalen Aktionsplanes "Gewalt gegen Frauen" einzusetzen und die in diesem Zusammenhang benannten Maßnahmen zur Bekämpfung von Frauen- und Kinderhandel inklusive eines Zeugen- und Zeuginnen-Schutzprogrammes umzusetzen.

Die Synode bittet den Rat, sich bei der Bundesregierung für einen besseren Schutz und größere Hilfe für aus geschlechtsspezifischen Gründen verfolgte Frauen einzusetzen.

Die Synode fordert insbesondere, daß schwerwiegende geschlechtsspezifische Diskriminierungen von Frauen (z.B. Vergewaltigung, Genitalverstümmelung) beim Schutz vor Abschiebung berücksichtigt werden.

Die Synode unterstützt die Initiative der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) als Beitrag zum Europäischen Jahr "Gegen Gewalt gegen Frauen" 1999, auf europäischer Ebene eine Konferenz zum Problembereich Menschenhandel und Prostitution einzuberufen.

Münster, den 5. November 1998
Präses der Synode


Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!



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