Beschlüsse

3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)

Herausforderungen durch die Krise im Kosovo

Die Bevölkerung im Kosovo leidet unter massiven Verletzungen der Menschenrechte, unter ständigen Übergriffen seitens militärischer und paramilitärischer Verbände und unter der Ungewißheit der Zukunft. Kinder, Frauen und alte Menschen, die in den letzten Jahren und Monaten schon Unsägliches erdulden mußten, gehen einem Notwinter entgegen - in den Wäldern oder in den Resten zerstörter Häuser. Das bedeutet für viele Krankheit oder Tod.
All das geschieht mitten unter uns in Europa. Im Hinblick auf Gegenmaßnahmen ist erneut die Frage nach einer militärischen Intervention in den Vordergrund getreten.

Die Synode ist der Überzeugung, daß nichtmilitärische Maßnahmen den Vorrang haben und verstärkt werden müssen, wenn das Elend sich nicht weiter ausbreiten soll. Deshalb unterstützt sie ausdrücklich den Beschluß des Rates der EKD vom 2./3. Oktober 1998:

"Der Rat der EKD bittet die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), wenn möglich in Zusammenarbeit mit der Europäischen Katholischen Bischofskonferenz (CCEE), ein Treffen der führenden Vertreter/innen der verschiedenen Glaubensgemeinschaften im Kosovo einzuberufen.

Ziel dieses Treffens sollte sein, daß die Vertreter und Vertreterinnen der verschiedenen Glaubensgemeinschaften im Kosovo

  • gemeinsam für eine sofortige Beendigung der Kampfhandlungen plädieren,
  • die auszuhandelnde Rückführung der Flüchtlinge als eine dringliche Hilfsaktion und wichtige vertrauensbildende Maßnahme nachdrücklich unterstützen und
  • sich verpflichten, die Rückführung der Flüchtlinge im Zusammenwirken mit den ökumenischen Hilfswerken durch ihre diakonische und pastorale Arbeit zu begleiten und abzustützen."

Die Synode erwartet, daß durch ein solches Treffen die Verantwortung der Kirchen in Serbien unterstrichen wird und damit die in letzter Zeit hörbaren moderaten Stimmen von Vertretern und Vertreterinnen der Religionsgemeinschaften im Kosovo aufgegriffen werden.

Darüber hinaus hält es die Synode für dringend geboten, alle ökumenischen und internationalen politischen Verbindungen zu nutzen, damit erreicht wird, daß

  • die örtlichen Kirchen sich mit der OSZE-Mission in Verbindung setzen und beide Seiten für die Vermittlung von Kontakten die Hilfe der KEK in Anspruch nehmen,
  • die Menschenrechte im Kosovo für alle Seiten wiederhergestellt und gewahrt werden,
  • die bisherigen Verletzungen der Menschenrechte untersucht und geahndet werden,
  • ein Embargo für Waffen, Munition, Treibstoffe und andere kriegswichtige Güter unter Kontrolle der UNO wirksam durchgesetzt wird,
  • zugleich die humanitäre Hilfe verstärkt und zwischen den verschiedenen Hilfsorganisationen koordiniert wird,
  • die Abschiebung von Menschen, die aus dem Kosovo geflohen sind und keine Bleibe mehr in ihrer Heimat haben, bis zu einer wirklichen Befriedung ausgesetzt wird - in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und in allen europäischen Nachbarländern.

Weil mit militärischen Mitteln eine langfristige Lösung im Kosovo wie in anderen Konfliktregionen nicht erreicht werden kann, bittet die Synode den Rat der EKD, in Gesprächen mit der Bundesregierung mit Bezug auf die Koalitionsvereinbarung zu klären, ob und auf welche Weise die Friedensfachdienste, wie die in unserer Kirche, für die Unterstützung nichtmilitärischer Konfliktbearbeitung im Kosovo genutzt und aus dafür vorgesehenen Mitteln der Bundesregierung finanziert und organisatorisch in die Bemühungen von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen eingebunden werden können. Ferner ist zu prüfen, ob und auf welche Weise weitere Freiwillige durch Friedensfachdienste für diesen Dienst auszubilden sind.

Die Synode bittet die Gemeinden, sich der in ihrem Bereich lebenden Flüchtlinge anzunehmen sowie die Hilfsaktionen als eine Gelegenheit zu kräftiger Nächstenhilfe zu nutzen: "Wenn aber jemand dieser Welt Güter hat und sieht seinen Bruder darben und schließt sein Herz vor ihm zu, wie bleibt dann die Liebe Gottes in ihm?" (1. Joh. 3,17)

Münster, den 5. November 1998
Präses der Synode


Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!



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