Beschlüsse

3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)

Mitarbeit der EKD in der Leuenberger Kirchengemeinschaft

Die Synode unterstützt die Absicht des Rates der EKD, die Mitarbeit der EKD in der Leuenberger Kirchengemeinschaft durch eine förmliche Unterschrift unter die Leuenberger Konkordie zu bekräftigen. Die Synode sieht in der Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie ein positives Signal für die weitere Gestaltung der evangelischen Kirchengemeinschaft in Europa.

Durch eine solche Unterzeichnung werden die Bekenntnisbindung der Gliedkirchen und die darauf bezogenen Aussagen in Art. 1 Abs. 1 der Grundordnung der EKD nicht berührt. Auch bleibt das Recht der Gliedkirchen zur Mitarbeit in der Leuenberger Kirchengemeinschaft uneingeschränkt gewahrt. Mit der Unterzeichnung sind keine neuen institutionellen Konsequenzen verbunden.

Münster, den 5. November 1998
Präses der Synode


Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!



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