Beschlüsse

3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)

Menschenrechtsarbeit in der EKD

Die Synode nimmt den Bericht des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Menschenrechtsarbeit in der EKD mit Dank entgegen.

50 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen erkennt die Synode mit Dankbarkeit die in dieser Zeit erzielten Fortschritte im Bereich der Menschenrechte an. Sie betont die große Bedeutung der Menschenrechte für den Frieden in der Welt.

Die Synode gedenkt der Opfer von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt und spricht besonders den Frauen und Männern ihre Hochachtung aus, die sich unter hohem persönlichen Risiko für die Verteidigung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen.

Von großer Bedeutung für den Einsatz für die Menschenrechte innerhalb und außerhalb Deutschlands ist die ehrenamtliche Arbeit in Kirchengemeinden und Gruppen. Dieser ehrenamtliche Einsatz erfüllt die Idee der Menschenrechte mit Leben. Er gibt den Betroffenen neuen Mut.

Die Synode bittet die Gliedkirchen, diesen ehrenamtlichen Einsatz zu unterstützen. Damit eine bessere Koordinierung und Vernetzung der Menschenrechtsarbeit ermöglicht wird, bittet die Synode die Gliedkirchen, Ansprechpartner für die Menschenrechtsarbeit zu benennen.

Die Synode bittet die EKD und die Werke, auch weiterhin Menschenrechtsprojekte der Partner in den Ländern des Südens zu unterstützen und den Aufbau einer Menschenrechtsarbeit in den Kirchen Mittel- und Osteuropas zu fördern. Die Synode bittet den Rat der EKD, zu Fragen der Menschenrechte und ihrer Verletzung Stellung zu nehmen und die Position der Kirchen deutlich zu machen.

Münster, den 5. November 1998
Der Präses der Synode


Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!



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