Beschlüsse
3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)
Rüstungsexporte und Waffenhandel
Mit dem Ende des Kalten Kriegs und dem Fall des Eisernen Vorhangs ist es weltweit zu einem deutlichen Rückgang der Waffenproduktion und des Waffenhandels gekommen. Nach einem anfänglich hohen Stand deutscher Rüstungsexporte Anfang der neunziger Jahre ist die deutsche Beteiligung am weltweiten Waffenhandel zurückgegangen. Deutschland hat vergleichsweise restriktive Gesetze zur Kontrolle von Rüstungsgütern und Waffenhandel. In der EU ist es zu mehr Gemeinsamkeit bei der Einschränkung und Kontrolle des Handels mit Rüstungsgütern gekommen. Ein großer Fortschritt ist das weltweite Übereinkommen zum Verbot von Anti-Personen-Minen.
Grund zur Entwarnung oder Zufriedenheit besteht freilich nicht. Im Gegenteil. Verschiedene Sachverhalte geben Anlaß zu ernster Sorge:
- Das Problem des Waffenhandels und der Rüstungsexporte ist vor allem ein internationales Problem. Deutschland steht hier in der politischen Mitverantwortung. Es gibt eine große Zahl von Konfliktherden und kriegerischen Auseinandersetzungen, bei denen Terror gegen Menschen ausgeübt, Menschen mit Waffengewalt beraubt, verletzt, vergewaltigt oder getötet werden. Immer wieder ist es gerade die Zivilbevölkerung, sind es Kinder, die mit unendlichem Leid dafür bezahlen.
- Es gibt einen wachsenden "grauen Markt" für Kleinwaffen. Obwohl dieser Markt von deutscher Seite nicht mehr bedient wird, werden viele Kleinwaffen angeboten, die aus früheren deutschen Lieferungen und aus Lizenzproduktionen stammen.
- Eine zunehmende Rolle beim Handel mit Rüstungsgütern spielen die sogenannten "Dual-use-Güter", d.h. Güter, die nicht nur Bedeutung für eine zivile Nutzung haben, sondern vor allem auch für die militärische Nutzung. Diese Güter umfassen derzeit ca. 4,2% des deutschen Außenhandels. Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang die Weitergabe von einschlägigem Wissen, sei es in Form von "Blaupausen" oder von persönlich transferiertem Wissen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den entsprechenden Firmen sind oft unerträglichen Gewissenskonflikten ausgesetzt.
- Deutsche Waffen werden auch an solche Länder geliefert, die diese gegen ihre eigene Zivilbevölkerung einsetzen. Zu nennen sind hier vor allem die Türkei und Indonesien.
Gerade unser Land ist zu einem deutlichen Beitrag zum Frieden und zur Überwindung von Gewalt verpflichtet: "Ein Land, von dem der letzte Weltkrieg ausgegangen ist, ist zu größter Zurückhaltung und genauer Prüfung der Umstände in den Fällen verpflichtet, in denen von ihm Waffenlieferungen erbeten werden." (Kommuniqué des Rates vom 16. Februar 1998) Immer wieder haben die Kirchen, der Ökumenische Rat der Kirchen sowie kirchliche Gruppen und Organisationen nachdrücklich Kritik geübt an Waffenhandel und Rüstungsexporten. Mehrmals hat auch die Synode der EKD zu diesen Fragen Stellung bezogen und Veränderungen angemahnt. Dabei wurde auch auf das krasse Mißverhältnis zwischen Rüstungsausgaben und Entwicklungsmitteln hingewiesen sowie das Argument relativiert, die Rüstungstechnologie bedeute einen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Notwendig geworden sind neue Wertmaßstäbe zur Friedenssicherung. In diesem Zusammenhang sei hingewiesen auf die "Kundgebung zur Friedensverantwortung" 1993 von Osnabrück, in der deutlich gemacht wurde, daß ein Erzwingen des Friedens mit Waffengewalt allein in der Verantwortung der Völkergemeinschaft liegen darf. Gefordert werden "erste konsequente Schritte auf dem Weg zur internationalen Monopolisierung der Gewalt und zur Schaffung einer Friedensverantwortung unter der Herrschaft des gegebenenfalls mit Sanktionen durchsetzbaren Rechts". Von diesem Grundsatz kann auch der weltweite Handel mit Rüstungsgütern nicht ausgeschlossen bleiben. Ein Waffenhandel ist ethisch nicht verantwortbar, wenn er sich nicht einordnet in eine allgemeine internationale Verantwortung für die Friedenssicherung und die Option für die Gewaltfreiheit.
Um eine weitere Entwicklung des unkontrollierten Waffenhandels wirksam zu unterbinden, ist u.a. folgendes nötig:
- Die einschlägigen Zahlen, wie sie vom Bundesministerium für Wirtschaft, vom Bundesausfuhramt und vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden, müssen zusammen mit den ihnen zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen publiziert werden, um eine größere Transparenz bei der Entwicklung der deutschen Rüstungsexporte zu erreichen.
- In der EU ist bei der Kontrolle der Rüstungsexporte die Zusammenarbeit zu intensivieren. Die deutsche Seite kann hierbei eine wichtige Rolle übernehmen, denn sie hat die restriktivsten Regelungen für Waffenhandel und Rüstungsexporte innerhalb der EU. Die deutschen Bestimmungen für den Rüstungshandel müssen daher gegenüber Tendenzen zu ihrer Aufweichung gesichert werden. Notwendig zu einer effektiveren Kontrolle ist auch eine Einbeziehung des Europaparlaments sowie die Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheits- und Rüstungspolitik.
- Der private, vielfach von den Regierungen geduldete Waffenhandel muß auf internationaler Ebene sehr viel restriktiver überwacht werden. Es ist unerträglich, daß Konfliktparteien einen nahezu uneingeschränkten Zugang zu Rüstungsgütern, besonders zu Kleinwaffen, haben.
- Wie es auf internationaler Ebene zu einem Übereinkommen von Anti-Personen-Minen gekommen ist, so sind weitere vergleichbare internationale Abkommen anzustreben. Dies wird bereits von vielen Initiativen in mehreren Ländern gefordert. Als erster Schritt dazu ist ein Verbot des unkontrollierten Exports von tragbaren Feuerwaffen (auch von kleinen Mörsern) dringend erforderlich. Daß diese Waffen schwer kontrollierbar sind, darf kein politisch-rechtlicher Freibrief für Produktion und Export sein. Vorhandene Kleinwaffen müssen am Ende der kriegerischen Auseinandersetzung und im Rahmen der politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung vernichtet werden.
- Angesichts des wachsenden Stellenwerts von "Dual-use-Gütern" muß es zu wirksameren Maßnahmen kommen gegen den Mißbrauch, gegen die Verschleierung des Handels mit solchen auch militärisch nutzbaren Zivilgütern sowie des hierzu verwendbaren Wissens. Bei der Ausfuhr solcher Güter sollten keine staatlichen Bürgschaften gewährt werden, wenn sie für Streitkräfte oder Rüstungsfirmen bestimmt sind, die sich in die internationale Friedensverantwortung nicht einordnen.
- Selbst ein nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abgewickelter Waffenexport kann unmoralisch sein. Daher ist es notwendig, Möglichkeiten für eine unmittelbare parlamentarische Kontrolle von Rüstungsexporten zu schaffen. Ein solches parlamentarisches Eingreifen könnte dann zwingend sein, wenn Ausfuhren eine bestimmte Größe überschreiten oder in als problematisch eingestufte Staaten geplant sind.
Münster, den 5. November 1998
Der Präses der Synode
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Ausfertigung durch den Präses der Synode!

