Weitere Berichte und Referate

3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)

Bericht des Haushaltsausschusses

Rechtsanwalt Dr. Rainer Meusel, Neuss

I. Finanzielle Lage und Entwicklung

Seit fünf Jahren ist das Netto-Kirchensteueraufkommen für den gesamten EKD-Bereich nun schon rückläufig, von 8,427 Mrd. DM in 1992 auf 7,564 Mrd. DM in 1997. Das entspricht einem Rückgang um 10,24 %. Seit 1995 stellt sich dabei die Situation besonders alarmierend in den östlichen Gliedkirchen dar. Dort ist von dem schon niedrigen Niveau 1995 ein Rückgang von 467 Mio. DM auf 379 Mio. DM in 1997 zu verzeichnen, das ist in drei Jahren ein um 88 Mio. oder 19 % geringeres Kirchensteueraufkommen.

Die Ursachen liegen in Ost und West inzwischen weniger im rückläufigen Mitgliederbestand als in der nach wie vor verhaltenen Konjunkturentwicklung und der unverändert ernsten Lage auf dem Arbeitsmarkt. Bei einer registrierten Arbeitslosenquote von etwa 11 % (die zahllosen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht eingerechnet), hat sich die Beschäftigungssituation seit der letzten Synode nicht spürbar gebessert. Daß die darunter leidenden Menschen an die geringfügige Verbesserung der vergangenen zwei Monate ihre ganzen Hoffnungen knüpfen, ist nur zu verständlich. Eine Trendwende dürfte sich damit aber noch nicht manifestiert haben.

So wird auch für das laufende Kalenderjahr keine Steigerung des gesamten EKD-Kirchensteueraufkommens prognostiziert. Nach Einschätzung der Steuerkommission der EKD werden die meisten westlichen Gliedkirchen, trotz vereinzelter Steigerungsraten von bis zu 4 %, nur mit Mühe das Ergebnis von 1997 erreichen. Für die östlichen Gliedkirchen muß eine Fortsetzung der negativen Entwicklung befürchtet werden, wobei eine Reduzierung der Minusraten von durchschnittlich 12,6 % in 1997 auf etwa ein Drittel in 1998 schon als Licht am Ende eines Tunnels angesehen wird.

Alles in allem besteht kein Anlaß zur Beruhigung. Eine ungünstige demografische Entwicklung und eine - allerdings gebremste - Austrittsbewegung werden sich langfristig negativ auf die kirchlichen Einnahmen auswirken. Sollten sich zusätzlich die angekündigten Steuerreformmaßnahmen zu Lasten des Kirchensteueraufkommens auswirken, und davon ist mit einiger Sicherheit auszugehen, so ist zu befürchten, daß alle Faktoren zusammengenommen eine weitere Reduzierung kirchlicher Finanzierungsmöglichkeiten auf Dauer bewirken.

Das nötigt dazu, alle überlieferten kirchlichen Strukturen und Aufgabenfelder auf ihre Finanzierbarkeit zu überprüfen, um jedenfalls die Erfüllung der wesentlichen kirchlichen Aufgaben zu gewährleisten.

II. Gesichtspunkte bei den Beratungen zum EKD-Haushalt 1999 und zu den Planungen für die Haushaltsgestaltung 2000

Angesichts der aufgezeigten Kirchensteuerentwicklung in den letzten Jahren und der Prognosen für die Folgezeit ist auch im EKD-Bereich mehrfach die grundsätzliche Frage erörtert worden, in welchem Umfang die EKD zukünftig noch zu finanzieren ist. Der EKD-Haushalt ist ein Bedarfsdeckungshaushalt, eine Art "Interessenausgleich" unter den EKD-Finanzgremien, der Synode der EKD und den Gliedkirchen mit jeweiliger Abstimmung über Aufgabe und Finanzierung der EKD. Auf der anderen Seite steht die Fortsetzung der EKD-Finanzierung in Abhängigkeit von den Finanzierungsmöglichkeiten der Gliedkirchen, d.h. in erster Linie vom gliedkirchlichen Kirchensteueraufkommen. Und dessen Rückläufigkeit hat dazu geführt, daß der EKD in den letzten Jahren Sparraten vorgegeben worden sind, die im Zeitraum von 1995 bis 2000 auf absolute Kürzungen der Umlagen von insgesamt 27,1 % hinausliefen. Wird darüber hinaus bedacht, daß die jährlichen allgemeinen Personalkostensteigerungen seit 1994 ohne entsprechende Refinanzierung von der EKD selbst aufzufangen waren und dazu in demselben Zeitraum eine Reduzierung der Bundeszuweisung für die Auslandsarbeit um 700.000,00 DM ebenfalls ohne Ausgleich verkraftet werden mußte, so ergibt sich daraus, daß die EKD innerhalb von 7 Haushaltsjahren (1994 bis 2000) mehr als ein Drittel des Finanzvolumens für ihre Aufgaben eingebüßt hat. Insbesondere die für die Haushaltsjahre 1999 und 2000 geforderten Einsparraten von 10 bzw. (vorläufig) 5 % haben nunmehr deutlich werden lassen, daß es nicht mehr möglich ist, mit der bisher verfolgten "flexiblen Rasenmähermethode" die verlangten Einsparergebnisse auf EKD-Ebene zu erzielen. Nach übereinstimmender Meinung des Finanzbeirates, des Haushaltsausschusses und des Rates der EKD wurde es vielmehr als notwendig erachtet, neben den bisher praktizierten Einsparmaßnahmen - entsprechend prozentuale Kürzungen der EKD-Zuschüsse, Reduzierung der Stellenkegel unter Ausnutzung von Fluktuationen - auf substantielle Strukturanpassungen innerhalb der Aufgabenbereiche der EKD zuzugehen, um die vorgegebenen Umlagekürzungen umsetzen zu können. Finanzbeirat und Haushaltsausschuß haben deshalb in einer gemeinsamen Sitzung im Juli 1997, der Rat der EKD anläßlich seiner September-Sitzung 1997 über geeignete Strukturanpassungsmaßnahmen beraten. Hierbei sind alle über den EKD-Haushalt geförderten Aktivitäten hinterfragt worden, bei denen sich im Rahmen der Haushaltsberatungen von Rat, Haushaltsausschuß, Finanzbeirat oder vom Kirchenamt Anhaltspunkte für Einsparpotentiale ergaben. Diese Aktivitäten wurden nach den Beratungen 4 verschiedenen Maßnahmekategorien zugeordnet:

  • Aktivitäten, deren Aufgabenfelder einer Abstimmung mit der Kirchenkonferenz bedurften,
  • Aktivitäten, deren Struktur veränderbar erschien - bis hin zur Aufgabe der Aktivität,
  • Aktivitäten, auf die die übliche Sparrate angewendet werden soll,
  • Aktivitäten, bei denen die EKD-Förderung nicht verändert werden soll.

Der Rat hat das Kirchenamt beauftragt, Gespräche mit den einzelnen Betroffenen aufzunehmen, um die vorgeschlagenen strukturellen Maßnahmen abzustimmen und einzuleiten. Dies ist im Vorfeld zu den Haushaltsberatungen 1999 geschehen. Welche spezifischen Maßnahmen vorgesehen und in welchem Umfang diese bereits bei der Gestaltung des EKD-Haushalts 1999 umgesetzt worden sind, ist aus den der Synode vorgelegten Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltspositionen ersichtlich. Soweit Aufgabenfelder mit der Kirchenkonferenz im Blick auf Einstellung bzw. modifizierte Fortführung der EKD-Förderung abzustimmen waren, ist dies in der September-Sitzung 1998 der Kirchenkonferenz geschehen. Die Abstimmungsergebnisse zu den einschlägigen Haushaltspositionen sind ebenfalls in den Erläuterungstext aufgenommen worden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings noch folgendes anfügen: bei allen Sparvorgaben, die mit unterschiedlichsten Ansätzen zum Erfolg und einem in 1999 ausgeglichenen Haushalt geführt haben, will der Haushaltsausschuß folgendes nicht aus den Augen verlieren: es wird überlieferte oder aber auch neue Schwerpunkte geben, sei es auf den Gebieten Bildung und Wissenschaft, Öffentlichkeitsarbeit oder Entwicklungsarbeit, wo sich evangelisches Profil manifestieren muß und wir Flagge zeigen müssen. Der Haushaltsausschuß will nicht nur von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr denken und Mittelbewirtschaftung betreiben, sondern auch mittelfristig zur Akzentuierung evangelischer Arbeit in Deutschland beitragen.

III. Hinweise zur Zusammensetzung des Zahlenteils des EKD-Haushalts 1999, zum EKD-Vermögen und zu den EKD-Pflichtkollekten 1999

Der Haushaltsplan der EKD 1999 setzt sich erstmals aus dem
Teil I:
Zentraler EKD-Haushalt und dem
Teil II:
Sonderhaushalt Evangelische Militärseelsorge / Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern

zusammen, nachdem die EKD-Synode im November 1998 die Integration des Sonderhaushalts Evangelische Militärseelsorge / Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern in den Haushalt der EKD beschlossen hat.

Für beide Haushaltsteile waren 10 % Sparrate vorgegeben. Deshalb richteten sich die Bemühungen bei den Haushaltsberatungen im Kirchenamt, im Beirat Evangelische Militärseelsorge, im Finanzbeirat, im Haushaltsausschuß und im Rat der EKD darauf, diese Sparvorgabe von 10 % bei allen EKD-Umlagen bzw. bei der Zuweisung von Kirchensteuern aus den Landeskirchen (Kirchensteuermittel der Soldaten) zu erfüllen. Wir haben es geschafft, den Haushalt 1999 mit einer solchen Vorgabe gleichwohl auszugleichen.

Innerhalb des Teils I sind die Umlage für das Diakonische Werk (10.937.000,00 DM, vgl. Haushaltsstelle 2120.0430), die Ostpfarrerversorgung (63.275.055,00 DM, vgl. Haushaltsstelle 3170.0430), die Exilpfarrerversorgung (1.587.247,00 DM, vgl. Haushaltsstelle 3180.0430) und die Allgemeine Umlage (131.380.687,00 DM, vgl. Haushaltsstelle 9210.0331) exakt um 10 % vermindert worden. Das ist in den Deckungsbereichen "Ostpfarrerversorgung" und "Allgemeine Umlage" allerdings wiederum nur über nicht unerhebliche Rücklagenentnahmen erzielbar. So ist zur Deckung der Rechtsverpflichtungen im Abschnitt Ostpfarrerversorgung eine Entnahme aus der Rücklage OPV von 5.473.345,00 DM erforderlich (vgl. Haushaltsstelle 3170.3119). Zur Entlastung der Allgemeinen Umlage sollen aus der Betriebsmittelrücklage, dem Sonderkonto Sozialplan und der Allgemeinen Ausgleichsrücklage folgende Beträge entnommen werden:

  • a) Expo 2000 (Position 4330.3114) 694.500,00 DM
  • b) Sozialplan, Amtsstellen der EKD (Position 7620.3110) 450.000,00 DM
  • c) Rücklagenentnahme zum allgemeinen Haushaltsausgleich (Position 9701.3110) 575.006,00 DM
  • Insgesamt 1.719.506,00 DM

Die zuletzt erwähnte Rücklagenentnahme aus der Allgemeinen Ausgleichsrücklage ist erforderlich, um den über die Allgemeine Umlage gedeckten Haushaltsbereich überhaupt auszugleichen. Denn trotz aller Bemühungen, die vorgegebene Kürzungsrate von 10 % zu erreichen, ist es erstmals nicht gelungen, das Ziel allein im Wege einer entsprechend hohen Kürzung der Ausgabenseite zu erreichen. An dem absolut einzusparenden Betrag von 14,6 Mio. DM fehlen 575.006,00 DM. Dieser Fehlbetrag wird im Haushaltsjahr 2000 durch entsprechend höhere Einsparungen wieder ausgeglichen werden müssen.

Bei einer Vorgabe, die Finanzplanungen 1999 um absolut 10 % und für 2000 um vorläufig mindestens 5 % reduzieren, ergibt sich angesichts eines Personalkostenanteils von 80 % im umlagegedeckten Teil I des EKD-Haushalts verstärkt die Notwendigkeit, den Sparkurs über die Reduzierung von Stellenkegeln fortzusetzen. Das bedeutet für Kirchenamt und Zuschußempfänger, in noch stärkerem Maße Einschränkungen bzw. eine Aufgabe ganzer Aufgabenfelder ins Auge zu fassen. Den Abteilungen des Kirchenamtes wurde deshalb aufgegeben, bis 31.12.1999 weitere Personalkostenentlastungen herbeizuführen. Deutliche Personalkostenverminderungen sind inzwischen im Kirchenamt und den der EKD unmittelbar zugeordneten Werken und Einrichtungen vorgenommen worden (vgl. hierzu den EKD-Stellenplan zum Teil I des EKD-Haushalts und die hierzu gegebenen Erläuterungen bei den Haushaltsstellen 7620.4220 und 7620.4230). Das konnte regelmäßig noch ohne betriebsbedingte Kündigungen erreicht werden. Ähnliche Vorgaben müssen auch bei den Zuschußempfängern, deren Anteil an der Ausgabeseite des EKD-Haushalts etwa 50 % ausmacht, eingehalten werden. Nach den in letzter Zeit geführten Gesprächen mit den Zuschußempfängern sowie aus den Begründungen zu den Bedarfsanmeldungen für 1999 ergibt sich nun aber deutlich, daß bei Einhaltung der Kürzungsrate von 10 % für 1999 in vielen Bereichen die Grenze der Einsparmöglichkeiten erreicht ist. Weitere Reduzierungen werden nicht nur bei den kleineren Verbandsstrukturen, sondern mittlerweile auch bei mittelgroßen Einrichtungen dazu führen, daß die jeweilige Arbeit im ganzen gefährdet ist. Es wird deshalb vermehrt mit den Gliedkirchen innerhalb der Kirchenkonferenz abgestimmt werden müssen, welche Aufgaben weiterhin von der EKD wahrgenommen werden sollen und welche Aktivitäten zukünftig aufzugeben sind. Für den der EKD zugewiesenen Aufgabenbereich müssen dann allerdings Umlagemittel in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Es erscheint ausgeschlossen, daß die EKD weitere bisher von den Gliedkirchen finanzierte Aktivitäten in den EKD-Haushalt übernimmt, ohne dafür einen Ausgleich über entsprechend erhöhte Umlagen zu erhalten.

Bei der Sparvorgabe von 10 % für 1999 ist nicht auszuschließen, daß einige Zuschußempfänger der EKD gezwungen sind, Personal über betriebsbedingte Kündigungen zu entlassen, weil die reduzierten Mittel nicht mehr ausreichen, um zusätzlich auch noch die linearen Gehaltserhöhungen aufzufangen. Um solche notwendigen Personalreduzierungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Belastungen werden zu lassen, wird in den Jahren 1998 und 1999 bei der EKD eine Strukturanpassungsrücklage aus Zinserträgen der allgemeinen Rücklagen gebildet. So können Sozialpläne - insbesondere Abfindungen bei Auflösung von Arbeitsverträgen - nach der "Ordnung zur Sicherung der Mitarbeiter bei Rationalisierungsmaßnahmen und Einschränkungen" (EKD-SicherungsO) bei den Zuschußempfängern finanziert werden (vgl. hierzu die Veranschlagungen 1998 und 1999 bei Position 9772.9110).

Die zweckgebundenen Zuwendungen der Gliedkirchen für den in sich geschlossenen Haushaltsteil des Kirchlichen Entwicklungsdienstes (Abschnitt 35 im Einzelplan 3), der anders als die übrigen Finanzierungsbereiche des Teils I des EKD-Haushalts über freiwillige Leistungen der Gliedkirchen (und nicht über Umlagen) gedeckt wird, sind in der Veranschlagung gegenüber 1998 um 5 Mio. DM auf 100 Mio. DM zurückgenommen worden (vgl. Einnahme-Haushaltsstelle 3501.0431). Parallel dazu ist auch das übrige Mittelaufkommen im Bereich der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst - nämlich die staatlichen Mittel und die Spendenmittel aus "Brot für die Welt" - seit 1996 deutlich zurückgegangen. Waren es 1996 noch rd. 460 Mio. DM, so stehen dem KED in 1999 nur noch 370 Mio. DM aus allen drei Finanzierungsquellen zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird in den KED-Gremien das Sparziel verfolgt, die Verwaltungsausgaben für die AG KED-Arbeitsstäbe sowie die übrige Inlandsarbeit des Bereichs des Kirchlichen Entwicklungsdienstes (insbesondere auch die Aufwendungen für die Entwicklungsbezogene Bildung und Publizistik) wieder auf höchstens ein Drittel des verfügbaren KED-Bewilligungsvolumens (nicht des Gesamtmittelvolumens im Bereich der AG KED) zu begrenzen. Dieser Anteil für die Inlandsaufwendungen hat in früheren Jahren bei etwa 25 % gelegen, war jedoch in den Jahren 1997 und 1998 infolge des rapide abfallenden Mittelaufkommens aus den Gliedkirchen für KED auf weit mehr als ein Drittel angestiegen. Demzufolge sollte die Gesamtsumme der KED-Inlandsaufwendungen für 1999 um etwa 10 % gesenkt werden. Dies ist nicht im vollen Umfang gelungen. Die Rückführung der Ausgabepositionen im Abschnitt Kirchlicher Entwicklungsdienst für die Inlandsarbeit beträgt nach den Sollstellungen gegenüber 1998 statt der geplanten 10 % lediglich 8,36 %.

Da zu erwarten ist, daß das Gesamtmittelaufkommen für KED auch in den folgenden Jahren weiterhin drastisch zurückgehen wird, sind in letzter Zeit in Kirchenkonferenz und Rat Überlegungen angestellt worden, ein gemeinsames Entwicklungswerk zu gründen, das aus den bisherigen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst gebildet werden soll mit dem Ziel, zu erheblichen Synergieeffekten zu gelangen. Der Haushaltsausschuß hat diese Bestrebungen begrüßt und sich für eine größtmögliche Konzentration der Kräfte innerhalb eines ungeteilten Entwicklungswerkes ausgesprochen.

Meine Ausführungen zum Teil I des EKD-Haushalts 1999 möchte ich abschließen mit dem Hinweis, daß nach dem der Synode vorgelegten Entwurf des "Gesetzes über den Haushaltsplan, die Umlagen und die Kollekten der Evangelischen Kirche in Deutschland für das Haushaltsjahr 1999" wieder drei gesamtkirchliche Kollekten ausgeschrieben werden sollen. Die Kollekte für besondere gesamtkirchliche Aufgaben soll für die Öffentlichkeitsarbeit der EKD und die Kollekte für Ökumene und Auslandsarbeit für die Fortbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Ökumene erhoben werden. Die dritte Kollekte ist wie immer für die Arbeit des Diakonischen Werkes der EKD bestimmt.

Anläßlich der letzten EKD-Synodaltagung im November 1997 wurde aus der Mitte der Synode der Wunsch geäußert, künftig neben den laufenden Haushaltsplänen auch das EKD-Vermögen darzustellen. Deshalb wird Ihnen auf Beschluß des Haushaltsausschusses neben dem Zahlenteil zum Teil I des Haushalts 1999 erstmals auch eine Übersicht über das EKD-Vermögen und das treuhänderisch bei der EKD verwaltete Vermögen vorgelegt. Hierbei sind die Bestände der Rücklagen und Sonderkonten nach dem Stand vom 1.8.1998 dargestellt und gleichzeitig auf Anregung des Haushaltsausschusses Hinweise zu bereits beschlossenen bzw. in Aussicht genommenen Verpflichtungen und Inanspruchnahmen gegeben worden.

Der Haushaltsausschuß hat sich davon überzeugt, daß Vermögensbestände bei der EKD in der gegenwärtigen Größenordnung sowohl bei den allgemeinen Rücklagen als auch bei den zweckbestimmten Rücklagen und Sonderkonten zwingend erforderlich sind, weil sich die Gliedkirchen nach wie vor nicht in der Lage sehen, über den laufenden Bedarf hinausgehende Finanzierungsnotwendigkeiten für außergewöhnliche Aktivitäten auf gesamtkirchlicher Ebene durch EKD-Umlagen zu decken. Insbesondere in den letzten Jahren hat sich gezeigt, daß wiederholt Rücklagenentnahmen notwendig geworden sind, um solchen Finanzierungsbedarf zu decken. So sind beispielsweise im Haushalt 1999 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage in Höhe von 694.500,00 DM für die Expo 2000 vorgesehen, die in der langjährigen Planung stehen, sukzessiv für diesen Zweck insgesamt 10 Mio. DM aus EKD-Rücklagemitteln zur Verfügung zu stellen. Bereits für 1998 war vorgesehen, 9 Mio. DM für Investitionen und Stiftungskapital der Ev. Akademie zu Berlin, 5 Mio. DM für das Ev. Zentralarchiv in Berlin und 9 Mio. DM für die Instandsetzung des künftigen Dienstgebäudes des Bevollmächtigten des Rates der EKD in Berlin aus EKD-Rücklagemitteln bereitzustellen. In 1997 waren für die Ev. Schulstiftung 10 Mio. DM, die Zusatzversorgung Ost 21,24 Mio. DM und für das Stiftungskapital der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland mehr als 3 Mio. DM aus EKD-Rücklagemitteln bereitgestellt worden. In der Zukunft könnten investive Baumaßnahmen vor allem in den von der EKD betreuten deutschen Auslandsgemeinden anfallen, die seit Jahren nicht mehr über entsprechende Umlageleistungen der Gliedkirchen finanziert werden. Der Gebäudebestand in den deutschen Auslandsgemeinden beläuft sich auf weit mehr als 100 Objekte und wird anwachsen, weil es sich in letzter Zeit oft als wirtschaftlich sinnvoll erweist, im Ausland Pfarr- und Gemeindehäuser zu erwerben, anstatt überproportional hohe Mietzahlungen zu leisten. Überwiegend für diesen Zweck werden in nächster Zeit voraussichtlich mehr als 3 Mio. DM benötigt. Und wie ich bereits erwähnte, wird in den Haushaltsjahren 1998 und 1999 aus erzielten Zinserträgen der allgemeinen Rücklagen eine Strukturanpassungsrücklage bei der EKD in einer Größenordnung von etwa 17 Mio. DM gebildet, um daraus Strukturanpassungsmaßnahmen im Personalbereich bei den Zuschußempfängern mitzufinanzieren.

Zu den allgemeinen Rücklagen, Betriebsmittelrücklage und Allgemeine Ausgleichsrücklage, verweise ich auf die dazu im Vermögensteil gegebenen Erläuterungen. Die Betriebsmittelrücklage liegt bei einem noch verbliebenen Bestand von 39,78 Mio. DM knapp unter dem gesetzlichen Mindestbestand. Die Allgemeine Ausgleichsrücklage übersteigt zwar bei einem noch verfügbaren Bestand von 90,4 Mio. DM den Mindestbestand, erreicht jedoch bei weitem nicht einen Höchstbestand nach generell im EKD-Bereich geltendem Haushaltsrecht.

Zum Teil II des EKD-Haushalts 1999

- Sonderhaushalt Evangelische Militärseelsorge / Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr in den neuen Bundesländern - möchte ich mich kurz fassen. Auch in diesem Haushaltsbereich ist die Eckwertevorgabe für 1999 erfüllt worden, die zur Deckung erforderliche Zuweisung von Kirchensteuern aus den Landeskirchen um 10 % von 23,05 Mio. DM auf 20,75 Mio. DM abzusenken (vgl. die Position 922.033.00 im Teil II).

Am Schluß meiner Ausführungen zum EKD-Haushalt 1999 möchte ich angesichts der dargestellten Finanzsituation an dieser Stelle nochmals verdeutlichen, daß auch die EKD gefordert ist, ihren Beitrag zur Konsolidierung kirchlicher Finanzen zu leisten. Nur unter der Voraussetzung, daß mindestens die vorgegebenen prozentualen Einsparungen in 1999 und 2000 realisiert werden, kann von den Gliedkirchen Bereitschaft erwartet werden, die finanziellen Anforderungen des gesamtkirchlichen Bereichs zu erfüllen. Die Kirchenkonferenz der EKD hat dementsprechend zustimmend von dem Haushaltsplanentwurf 1999 Kenntnis genommen. Lassen Sie mich an dieser Stelle jedoch besonders dem Finanzbeirat für die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit danken, die sich bei der Vorbereitung des Haushaltsplanes 1999 wieder einmal bewährt hat. Wenn wir in schwierigen Zeiten das erforderliche Verständnis und den Schulterschluß - auch innerhalb der Gliedkirchen - nicht erfahren hätten, wären die Haushaltsberatungen in den Ausschüssen auf eine harte Bewährungsprobe gestellt worden. Auch der hervorragenden fachlichen Vorbereitung des Haushaltsplanes und der verständnisvollen Umsetzung bei den Zuschußempfängern seitens des Kirchenamtes sei an dieser Stelle gedankt. Es ist nicht leicht, den möglichen und zumutbaren Rahmen für alle Beteiligten zu finden. Hier hat sich die Kompetenz des Kirchenamtes für die Ausschußberatungen als unverzichtbar erwiesen. Nun wäre der Haushaltsausschuß der Synode dankbar, wenn möglichst keine weiteren Anträge zur Aufnahme zusätzlicher Positionen in den EKD-Haushalt bzw. keine Anträge zu einzelnen Haushaltspositionen gestellt würden, die eine Erhöhung der Umlagen 1999 bzw. der Zuwendung aus Kirchensteuermitteln der Landeskirchen für die Militärseelsorge zur Folge hätten.

IV. Entlastung der Jahresrechnung 1996

Der Haushaltsausschuß hat anläßlich seiner Sitzung am 12./13. März 1998 den Schlußbericht des Oberrechnungsamtes der EKD über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung für das Rechnungsjahr 1996 eingehend beraten. Dabei hat sich der Haushaltsausschuß von der Ordnungsmäßigkeit der Mittelverwendung überzeugt. In Übereinstimmung mit dem Votum des Oberrechnungsamtes hat der Haushaltsausschuß deshalb einstimmig beschlossen, der Synode die Entlastung des Rates und des Kirchenamtes der EKD für Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Rechnungsjahr 1996 vorzuschlagen.

Ich lege hiermit der Synode diesen Vorschlag zur Beschlußfassung vor.

V. Schlußbemerkung

Am Ende dieses Berichts empfehle ich im Namen des Haushaltsausschusses die Annahme des vom Rat vorgelegten Haushaltsplanentwurfs 1999.



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