Weitere Berichte und Referate

3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)

Bericht des Lenkungsausschusses zur "strukturellen Konzentration in der EKD"

Dr. Beatus Fischer, Karlsruhe

Dr. Beatus Fischer

1. Ausgangslage und Arbeitsauftrag

In den vergangenen fünf Jahren war die EKD aufgrund der sinkenden Kirchensteuereinnahmen der Gliedkirchen gezwungen, mit rund einem Drittel weniger Einnahmen auszukommen, das heißt zugleich aber auch, entsprechende Kürzungen vorzunehmen. Es ist heute schon absehbar, daß in den kommenden 30 Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung der Mitgliederstruktur die Einnahmen weiter zurückgehen werden und damit auch die Möglichkeit, Gemeinschaftsaufgaben der EKD zu finanzieren. Vor dem Hintergrund dieser Fakten und Erkenntnisse hat sich die Kirchenkonferenz im März 1996 dafür ausgesprochen, "die kirchlichen Arbeits- und Organisationsformen mit dem Ziel einer Konzentration der Kräfte zu überprüfen". Ein abgestuftes Rasenmäherprinzip bei künftigen Kürzungen wird nicht mehr möglich sein, weil schon heute absehbar ist, daß bei einem nochmaligen Tieferstellen des Rasenmähers der Wurzelbereich erreicht wird. Aufgrund einer Vorlage für die Kirchenkonferenz im Dezember 1997 zu Doppel- und Mehrfacharbeit in der Evangelischen Kirche wurde der Lenkungsausschuß beauftragt, Perspektiven für eine verstärkte Kooperation und Arbeitsteilung zu entwickeln. Ziel ist es, bestehende Doppelstrukturen abzubauen und Transparenz in die Aktivitäten kirchlicher Handlungsfelder zu bringen.

Dem Lenkungsausschuß gehören vom Rat der EKD Landessuperintendent Herrenbrück und Bischof Noack, von der Kirchenkanzlei der EKU und Geschäftsstelle der Arnoldshainer Konferenz Präsident Dr. Hüffmeier, vom Lutherischen Kirchenamt Präsident Scharbau, vom Kirchenamt der EKD Präsident Schmidt und Vizepräsident Dr. Barth, von der Kirchenkonferenz Bischof Kohlwage und ich an, Geschäftsführer ist Oberkirchenrat Schloz.

2. Erste Ergebnisse

Der Lenkungsausschuß hat seine Arbeit am 8. Januar 1998 aufgenommen und ist in diesem Jahr fünfmal zusammengekommen. Er hat sich darauf verständigt, folgende Aufgabenfelder zu durchleuchten und gegebenenfalls hierfür Vorschläge für eine Neuordnung zu machen: Theologie und öffentliche Verantwortung, Aus- und Fortbildung, Publizistik, Rechtsetzung und Verwaltung, Ökumenische Beziehungen, Kirchlicher Entwicklungsdienst, die Diakonie sowie die EKD und die anderen kirchlichen Zusammenschlüsse. Bis auf den Bereich "Evangelische Kirche und ihre Diakonie", der allerdings durch die Bemühungen um eine Neuordnung des Kirchlichen Entwicklungsdienstes in einem wesentlichen Teil schon behandelt wurde, und die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse sind zu den Arbeitsfeldern folgende Aufträge ergangen beziehungsweise Teilergebnisse erzielt worden:

a) Im Bereich Theologie und öffentliche Verantwortung hat sich der Lenkungsausschuß mit der Frage der Überschneidung von Kammern und Kommissionen befaßt. Dies lief zeitlich parallel mit den Neuberufungen durch den Rat der EKD, so daß diese Überlegungen des Lenkungsausschusses unmittelbar in diesen Prozeß einfließen konnten. Der Lenkungsausschuß hat eine bessere Unterrichtung und Verzahnung über grundlegende Arbeitsvorhaben in den Gremien der Gliedkirchen und der Zusammenschlüsse angeregt und sich für Absprachen zwischen den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen über die Ausgestaltung der Leuenberger Konkordie durch die EKD ausgesprochen. Eine erste Umfrage bei den Gliedkirchen ist auf den Weg gebracht.

b) Im Bereich Aus- und Fortbildung hat sich der Lenkungsausschuß zunächst der Kirchlichen Hochschulen angenommen mit der Fragestellung, ob kirchliche theologische Hochschulen in der Bildungslandschaft heute erforderlich sind und ob sie gegebenenfalls als Gemeinschaftsaufgaben anzusehen sind. Ebenso wurde für die kirchlichen Musikhochschulen die Frage gestellt, ob in Anbetracht der Finanzknappheit diese Ausbildungseinrichtungen von den sie tragenden Landeskirchen sang- und klanglos geschlossen werden, oder ob es ein gesamtkichliches Interesse gibt, eine Mindestzahl von Ausbildungsstätten zu er- und unterhalten. Wenn diese Frage bejaht wird, heißt das aber zugleich, daß alle Kirchen gemeinsam die Finanzierung tragen. Beides ist auf den Weg gebracht und wird derzeit nach erfolgter Beratung in der Kirchenkonferenz, im Lenkungsausschuß und Finanzbeirat auf die Umsetzung und Finanzierbarkeit hin überprüft. Auch für die anderen kirchlichen Bildungseinrichtungen (Fachhochschulen, Fachschulen, Predigerseminare, Religionspädagogische Institute, Pastoralkollegs, Akademien, Forschungsstellen und andere) sollen Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung erarbeitetet werden. Ein "Gesamtplan" für diesen Bereich ist angesichts der föderalen Struktur unserer Evangelischen Kirche nicht möglich, wohl aber lassen sich im Sinne des Auftrags des Lenkungsausschusses Empfehlungen für Kooperation und Arbeitsteilung geben.

Parallel zu den Arbeitsprozessen, die der Lenkungsausschuß initiiert hat, sind im Rahmen der Haushaltsberatungen mögliche strukturelle Veränderungen im Bereich einiger Bildungseinrichtungen geprüft worden. Die Kirchenkonferenz hat daraufhin beschlossen:

- das Burckhardthaus in Gelnhausen fortzuführen, aber das Angebot in einzelnen Programmbereichen zu überprüfen, in anderen zu reduzieren. Auch soll über alternative Finanzierungskonzepte nachgedacht werden, die eine weitere Verringerung des EKD-Zuschusses ermöglichen;

- das Comenius-Institut - Evangelische Arbeitsstätte für Erziehungswissenschaft e.V. - soll erhalten bleiben. Es soll schwerpunktmäßig der überregionalen Koordination und Beratung vor allem im europäischen Zusammenhang sowie der religionspädagogischen und erziehungswissenschaftlichen Grundlagenforschung dienen;

- die Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung e.V. (DEAE) soll als selbständiger Verband auf kirchlicher Ebene bestehenbleiben, jedoch sollen die Kosten durch geeignete Maßnahmen um die Hälfte gesenkt werden;

- die Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium für kirchliche Dienste der EKD soll in dem jetzt erreichten reduzierten Umfang fortgeführt werden; die Möglichkeiten der Kooperation mit dem Kirchlichen Fernunterricht der Kirchenprovinz Sachsens sollen geprüft werden;

- von der Männerarbeit der EKD werden weitere Einsparungen, vor allem durch Kooperation mit anderen Zuschußempfängern, erwartet;

- für die Zukunft der Kirchenmusikschulen in kirchlicher Trägerschaft im Bereich der EKD soll durch den Lenkungsausschuß, wie erwähnt, im Zusammenhang mit den kirchlichen theologischen Hochschulen, ein Konzept vorgeschlagen werden.

c) Im Bereich Publizistik hat sich der Lenkungsausschuß insbesondere mit dem Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP), dem Evangelischen Pressedienst und den Printmedien beschäftigt.

Einer Bitte des Haushaltsausschusses der Synode und Rat der EKD folgend hatte das GEP eine Beratungsfirma mit einem Gutachten beauftragt. Das inzwischen vorliegende Beratungsergebnis durchleuchtet auftragsgemäß nur die Struktur des GEP und macht Vorschläge für eine Neuordnung. Während "Mandat und Markt" weitergehende strategische Überlegungen für den ganzen Bereich der Publizistik anstellt und damit quasi aus der Vogelperspektive einbrachte, beschäftigt sich dieses Gutachten lediglich mit der Struktur- und Ablauforganisation des GEP. Trotz der Vielzahl von Verbesserungsmöglichkeiten, die die Gremien des GEP, den Rat und die Kirchenkonferenz beschäftigen werden, ist bei solchen Vorgängen nicht auszuschließen, daß neue Doppelstrukturen gebildet werden, etwa in den Bereichen der Rundfunkbeauftragten, der Öffentlichkeitsarbeit und der Neuordnung der Beteiligungen. Die Gremien des GEP haben in Übereinstimmung mit der Kirchenkonferenz und dem Rat die Empfehlung aufgenommen, das GEP aus der schwerfälligen Vereinsstruktur in eine Gemeinnützige Gesellschaft für Evangelische Publizistik gGmbH (Arbeitstitel) zu überprüfen, die es erlauben wird, in selbständig geführten Geschäftsbereichen Herausforderungen aufzunehmen und marktgängige Produkte zu entwickeln. Diese GEP gGmbH soll ihre Tätigkeit zum 1. Januar 2000 aufnehmen.

In diesem Zusammenhang wird über die weitere Entwicklung des Evangelischen Pressedienstes (epd) verstärkt nachgedacht. Noch ist allerdings offen, ob diese Weiterentwicklung in Form einer Arbeitsgemeinschaft der Zentralredaktion in Frankfurt am Main mit den Landesdiensten erfolgen soll oder durch Bildung einer eigenen, vom GEP unabhängigen gGmbH. Die alternativen Modelle werden in den nächsten Wochen der Kirchenkonferenz und dem Rat der EKD zu weiterer Beratung vorgelegt. Da es auch beim epd um die Wahrnehmung eines kirchlichen Auftrages geht, kann nicht allein die Marktgängigkeit über die Zukunftsfähigkeit entscheiden; denn nicht alles was der Markt akzeptiert, ist zugleich und notwendigerweise auch auftragsgemäß.

In der Kirchengebietspresse ist ein Konzentrationsprozeß in Gang gekommen, und für die Zukunft des Deutschen Allgemeinen Sonntagsblattes hat der Rat der EKD eine Arbeitsgruppe eingerichtet und wird im Rahmen der Haushaltsberatungen darüber berichten, so daß der Lenkungsausschuß davon absah, Parallelstrukturen in der Beratung aufzubauen.

d) Im Bereich der Rechtsetzung und Verwaltung, der durch Beschluß der Kirchenkonferenz nach einer ersten Beratung den Leitenden Juristen überwiesen wurde, ist eine Verständigung über die Ausfüllung des Artikels 10 Buchstabe b in der Grundordnung in Gang gekommen. Ziel ist es, daß die EKD für alle oder auch nur einen Teil der Gliedkirchen Gesetze erlassen kann und die Gliedkirchen rechtlich in die Lage versetzt werden, die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die EKD wieder rückgängig zu machen. Aufgrund der bisherigen Rechtslage bedeutete die Zustimmung und Übertragung der Gesetzgebung auf die EKD eine Zustimmung auf ewige Zeiten ohne Kündigungsmöglichkeiten, weswegen die Gliedkirchen diese Möglichkeiten auch nur sehr zögerlich in Anspruch genommen haben. Es dient der Stärkung der EKD, wenn die Gesetzgebungskompetenz nunmehr gestärkt wird, gleichzeitig aber auch die Gliedkirchen die Möglichkeiten haben, die Übertragung rückgängig machen zu können. Dadurch können die Gliedkirchen nennenswert entlastet werden. Zugleich steigt damit die Bedeutung der EKD und insbesondere das Gewicht der Synode der EKD. Dieses zusätzliche Gewicht muß den föderalen Prinzipien gemäß mit der Bedeutung der Kirchenkonferenz austariert werden.

Die Kirchenkonferenz wird in ihrer Sitzung im Dezember 1998 wiederum über einen weiteren Entwurf des Kirchenamtes zu beraten haben, den sie im Falle der Zustimmung dem Rat mit der Empfehlung vorlegen könnte, ein förmliches Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.

e) Im Bereich Ökumenische Beziehungen und Partnerschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst hat sich der Lenkungsausschuß mit drei Teilkomplexen intensiver beschäftigt:

  • Eine Analyse der Finanzströme im Bereich Finanzierung ökumenischer Aktivitäten und Einrichtungen hat das Oberrechnungsamt dem Lenkungsausschuß mit einem ersten Bericht vorgelegt, der noch ergänzt werden wird. Danach ist aber deutlich, daß die EKD die Hauptlast der Finanzierung des Ökumenischen Rates, des Lutherischen Weltbundes und der KEK trägt. Da die Finanzierung sich aus verschiedenen Quellen, sowohl im Haushalt der EKD, der Einrichtungen, die zum Kirchlichen Entwicklungsdienst gehören als auch der Gliedkirchen selbst speisen, war eine solche Übersicht dringend erforderlich, um Transparenz in die Finanzierung dieser Institutionen zu bringen.
  • Im Auftrag des Lenkungsausschusses sind über die ökumenischen Partnerschaften umfangreiche Recherchen in den Landeskirchen und bei den Missionswerken erfolgt. Dabei wurden die bestehenden Partnerschaftsbeziehungen, deren Basis und Charakter, die wesentlichen Programminhalte und die transferierten Finanzmittel erfragt. Diese Bestandsaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Jedoch hat sich jetzt schon gezeigt, daß die mangelnde Durchschaubarkeit der Vielzahl von partnerschaftlichen Beziehungen angesichts der ungleichgewichtigen Zuwendungen die Frage nach der Gerechtigkeit aufwirft. Es zeichnet sich deutlich ab, daß im Sinne des Auftrages des Lenkungsausschusses in diesem Bereich Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsteilung und der Kooperation gegeben sind.
  • Nichts hat die kirchlichen Gremien auf EKD-Ebene in dem letzten Jahr so stark beschäftigt wie die Überlegungen zur Neuordnung der Struktur des Kirchlichen Entwicklungsdienstes. Der Lenkungsausschuß hatte sich dafür ausgesprochen, alle diesbezüglichen Aktivitäten und Einrichtungen unter einem Dach zusammenzuführen, um sicherzustellen, daß dieser Bereich mit einem Haushaltsvolumen von 400 Millionen DM nach außen hin überhaupt wahrgenommen wird und zugleich nach innen durch Konzentration und Zusammenlegung der Aktivitäten kostensenkende Synergieeffekte realisiert werden können. Der Rat und die Kirchenkonferenz haben sich das Votum des Lenkungsausschusses zu eigen gemacht und entsprechende Verfahrensbeschlüsse gefaßt. Im Juni 1998 wurde übereinstimmend beschlossen, ein Gemeinsames Entwicklungswerk, welches sich aus den bisherigen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst (AG KED) gebildet wird, weitestgehend bis zum 31.12.1999 zu verwirklichen. Dabei blieb offen, ob das Entwicklungswerk bei der EKD, beim Diakonischen Werk der EKD oder in einer anderen gesellschaftsrechtlichen Form gebildet wird. Das Leitkriterium für die Suche nach der bestmöglichen Strukturlösung muß sein, daß diese aufgabenorientiert ist; und dieses meint, daß das Entwicklungshilfswerk in der Lage ist, Menschen in der Zweidrittelwelt nachhaltig zu helfen und stellvertretend für Kirche und Gesellschaft Entwicklungsprogramme zu fördern. Deshalb muß alles getan werden, um dieses Ziel zu fördern. Die Frage des jeweiligen Einflusses einzelner Einrichtungen ist wie die Machtfrage zweitrangig und dürfte das Geschehen nicht bestimmen. Angesichts der Tatsache, daß die Gliedkirchen ihre Zuweisungen für den Kirchlichen Entwicklungsdienst in den letzten fünf Jahren um 25% gekürzt haben, und damit erstmalig in Aussicht steht, daß zur Programmverwaltung übergebene Mittel nicht in Anspruch genommen werden können, weil die aus den Kirchensteuermitteln finanzierten Verwaltungskosten nicht mehr ausreichend finanziert sind, müssen alle Wege der Kostensenkung und der Programmoptimierung im Vordergrund der Bemühungen stehen. Dies wird jedoch von den einzelnen Partnern in der AG KED unterschiedlich beurteilt. Vergessen wir bei allen Eigeninteressen nicht, wofür und für wen wir da sind! Es muß möglichst schnell eine befriedigende Lösung gefunden werden, wenn Schaden vermieden und Gutes gefördert werden sollen. Nach etlichen Gesprächen, die von dem Bemühen getragen waren, einer von allen Beteiligten akzeptierte Lösung zu finden, hat der Vorstand der AG KED am 30.10.1998 beschlossen, daß
  • Konsens besteht, ein gemeinsames Entwicklungswerk zu bilden, auch wenn zur Zeit Brot für die Welt diesem Werk nicht beizutreten in der Lage ist;
  • Dienste in Übersee, Kirchlicher Entwicklungsdienst, Evangelische Zentralstelle Entwicklungsdienst und Ökumenisch-Missionarischer Weltdienst ein gemeinsames Entwicklungswerk gründen werden; dieses Werk ist für andere Partner offen und insoweit ist diese Gründung nur ein erster Schritt.

Kirchenkonferenz und Rat werden im Dezember den Rechtsrahmen beraten und möglichst schnell das neue Werk auf den Weg bringen.

3. Schluß

Ich komme zum Schluß. Vieles darf heute laut ausgesprochen werden, was vor einigen Jahren weder gedacht, geschweige denn hinter verborgener Hand artikuliert werden konnte. Uns allen ist klar, daß wir uns erst am Anfang von eingreifenden und tiefgreifenden Strukturveränderungen und Veränderungsprozessen befinden. Deshalb benötigen wir Strukturen und Rechtsgrundlagen, die tragfähig für die Annahme von Herausforderungen sind und unsere Evangelische Kirche in Deutschland in der Gesellschaft und bei den Menschen mit ihrer Kompetenz und ihrem Auftrag deutlich wahrnehmbar wird. Die Dinge waren in der Vergangenheit nicht deswegen schwierig, weil wir Veränderungen geplant haben, sondern sie waren und sind deshalb schwierig, weil wir Veränderungen nicht angegangen sind. Dies beginnt sich langsam aber wahrnehmbar zu ändern. Allerdings kann ich mit Lichtenberg nur folgendes feststellen: "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen, es muß anders werden, wenn es gut werden soll."



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