Bericht über "Gewalt gegen Frauen"

3. Tagung der 9. Synode der EKD (1.-6. November 1998, Münster)

I. Einführung

1. Beschreibung des Arbeitsauftrages

Das Studienvorhaben geht auf folgenden Beschluß der 6. Tagung der 8. Synode der EKD im November 1995 in Friedrichshafen zurück:

"Die Synode bittet den Rat, ein Studienvorhaben zum Thema 'Gewalt gegen Frauen' zu initiieren.

Das Frauenstudien- und -bildungszentrum in Gelnhausen (Anna-Paulsen-Haus) soll zusammen mit dem Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD, den Frauenreferaten der Gliedkirchen und der EKD, dem Diakonischen Werk der EKD, der Evangelischen Frauenarbeit in Deutschland e.V. sowie der Evangelischen Männerarbeit in Deutschland e.V. das Thema kirchenspezifisch untersuchen.

- Personale, strukturelle und kulturelle Gewalt sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen drei Gewaltformen sollten geklärt werden.

- Erfahrungen von erlittener Gewalt aus der Arbeit mit Gewaltopfern sowie aus Projekten und Initiativen zur Linderung und Prävention von Gewalt sollten beschrieben und im Zusammenhang analysiert werden. Hieran sollte sich eine theologische Reflexion anschließen. Dabei sollte in den theologischen Traditionen sowohl nach Wurzeln der Gewaltüberwindung gesucht werden wie nach jenen, die Gewalt begünstigen oder religiös legitimieren.

- Es soll nach Möglichkeiten gesucht werden, die Problematik in den verschiedenen Bereichen der Kirche aufzugreifen und politische Forderungen zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen zu unterstützen.

Die Ergebnisse der bisherigen Vorarbeiten der Frauenreferate der Gliedkirchen sollten dabei aufgenommen werden. Die Arbeit sollte bis 1997 abgeschlossen sein und das Ergebnis der Synode in einem Bericht vorgestellt werden."

Dieser Beschluß steht im Zusammenhang mit früheren Beschlüssen. Maßgebend für die EKD sind in diesem Zusammenhang:

Die Beschlüsse der Synode von Bad Krozingen 1989 zur "Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche", in dem es unter 7.2. "Hilfen für Frauen unter besonderen Belastungen" u.a. heißt:

"Körperliche und seelische Mißhandlungen an Frauen und Mädchen müssen heute nicht mehr verschwiegen werden. Probleme der Gewalt an Frauen und Mädchen innerhalb und außerhalb der Familie werden auch öffentlich diskutiert, dies ist gut. Die Ursachen dieser Gewalt sind nicht nur in individuellen, sondern auch in gesellschaftlichen Situationen zu suchen. (...) Die Kirche hat mißhandelte Frauen noch viel zu wenig im Blick."

Der Beschluß steht zugleich im Kontext der "Ökumenischen Dekade - Solidarität der Kirchen mit den Frauen (1988 - 1998)", deren Ziele u. a. darin bestehen, "Frauen zu befähigen, unterdrückende Strukturen in der Gesellschaft weltweit, in ihrem Land und ihrer Kirche in Frage zu stellen" und "die Kirchen zu veranlassen, sich selbst von Rassismus, Sexismus und Klassendenken sowie von Lehren und Praktiken, die Frauen diskriminieren, zu befreien"; er berücksichtigt insbesondere die Empfehlung der Schlußkonsultation des Ökumenischen Gruppenbesuchs des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) im Februar 1995, kirchenspezifische Forschungsprojekte zur Gewaltproblematik zu initiieren.

Anläßlich der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 haben die mit den Beschlüssen von Bad Krozingen eingegangenen Verpflichtungen zur gerechten Gestaltung der Gemeinschaft von Frauen und Männern eine nochmalige Bekräftigung erfahren durch die Bitte der EKD-Synode 1995 an den Rat, "sich bei der Bundesregierung für die zügige Umsetzung der Ergebnisse der 4. Weltfrauenkonferenz einzusetzen und sich darum zu bemühen, daß sie auch in der kirchlichen Arbeit Anwendung finden."

Das Thema "Gewalt" war in einem weiteren Diskussionszusammenhang bereits Gegenstand von Beratungen und Beschlüssen im Rat und anderen Gremien der EKD.

Der Beschluß der EKD-Synode 1994 "Zum Engagement gegen die Gewalt" und die Bitte des Rates an die Kammer für Öffentliche Verantwortung, auf dem Hintergrund des von der Jugendkammer vorgelegten Votums "Jugend und Gewalt" die Frage einer umfangreicheren Ausarbeitung sowie gemeinsamer kirchlicher Maßnahmen im Blick auf das Gewaltproblem zu prüfen, waren eine Reaktion auf die eskalierende fremdenfeindliche Gewalt Jugendlicher. Es sollten Bemühungen um Eindämmung und Prävention von Gewalt, die von der Jugendpolitik angestoßen worden waren, unterstützt werden.

Die Diskussion innerhalb der EKD erweiterte sich durch die Einbeziehung des 1994 beschlossenen ÖRK-Programms "to overcome violence", erbrachte aber für den Problemausschnitt "Gewalt gegen Frauen" keine unmittelbar verwertbaren Ergebnisse.

Der Anstoß zu dem Studienvorhaben "Gewalt gegen Frauen" kam vielmehr aus der kirchlichen und diakonischen Praxis. Mit dem Auftrag, die kirchenspezifischen Aspekte der Problematik zu untersuchen, wird der Tatsache Rechnung getragen, daß trotz zahlreicher Aktivitäten der speziell im Gewaltbereich arbeitenden Einrichtungen das Thema in der breiten kirchlichen Öffentlichkeit kaum diskutiert wird. Der Beschluß der Synode verweist deshalb auf die bereits vorliegenden Arbeiten zum Thema aus Bildungs- und Beratungseinrichtungen, kirchlichen Werken und Verbänden, Frauenreferaten und gliedkirchlichen Arbeitsgruppen und benennt die Einrichtungen, die sich an der Zusammenführung und Auswertung der bisherigen Vorarbeiten beteiligen sollen.

Der Rat hat die Anregung der Synode aufgegriffen und im Februar 1996 eine Arbeitsgruppe zur Durchführung des Studienvorhabens nach einem vom Kirchenamt vorgelegten Konzept mit Verfahrensvorschlag eingesetzt. Diese Koordinierungsgruppe umfaßte Vertreter und Vertreterinnen aller im Synodenbeschluß genannten Institutionen. Darüber hinaus wurden die Kammer für Öffentliche Verantwortung und die Ökumenische Projektgruppe zur Dekade gebeten, sich durch Entsendung eines Mitglieds an dem Vorhaben zu beteiligen.

Mit der knappen Terminierung wurde die Dringlichkeit der mit dem Studienvorhaben intendierten Auseinandersetzung unterstrichen. Zum anderen sollte gewährleistet sein, daß erste Ergebnisse des Studienvorhabens als Beitrag der EKD in die Endauswertung der Ökumenischen Dekade "Solidarität der Kirchen mit den Frauen (1988 - 1998)" zur 8. Vollversammlung des ÖRK aufgenommen werden können.

Angesichts der begrenzten zeitlichen und personellen Ressourcen konzentrierte sich die Koordinierungsgruppe auf folgende Aufgabenschwerpunkte:

- Klärung der Gewaltbegriffe

- Auswertung der Erfahrungen aus der Arbeit mit Gewaltopfern sowie aus Projekten zur Prävention von Gewalt

- Reflexion der Leitbilder in Theologie und Kirche, die die Einstellung zu Gewalt prägen

- Aufzeigen von Handlungsansätzen zu Gewaltprävention im kirchlichen und allgemein politischen Bereich.

Durch die Zusammensetzung der Koordinierungsgruppe war die Möglichkeit eines interdisziplinären Ansatzes gegeben, der an Erkenntnisse aus den einschlägigen kirchlichen Arbeitsfeldern anknüpft und diese sowohl mit der theologisch-ethischen als mit der sozialwissenschaftlichen Diskussion zu vermitteln versucht.

Die Koordinierungsgruppe konstituierte sich im Mai 1996. Sie traf sich insgesamt fünfmal und führte eine Konsultation durch. Die Bestandsaufnahme wurde im Werkvertrag erstellt.

2. Möglichkeiten und Grenzen dieses Berichtes

Der Beschluß der Synode und der Auftrag des Rates zur Durchführung dieses Studienvorhabens wurde vor allem von Frauen und ihren Verbänden und Einrichtungen in der Kirche dankbar begrüßt. Viele haben sich seit langem mit dem Thema "Gewalt gegen Frauen" beschäftigt und darauf gewartet, daß die verfaßte Kirche und ihre Gremien es auf die Tagesordnung setzen. Im kirchlichen Bereich hat es seinen Tabu-Charakter noch nicht ganz verloren - anders als in der Gesellschaft insgesamt, die sich spätestens seit der Gründung des ersten autonomen Frauenhauses 1976 in Berlin praktisch, politisch und wissenschaftlich damit auseinandersetzen mußte. Es gibt in der Kirche eine Diskrepanz in der Problemwahrnehmung zwischen der Diakonie und einem großen Teil der kirchlichen Frauenbewegung einerseits und kirchlichen Gremien und Leitungsorganen sowie der wissenschaftlichen Theologie andererseits, die zu überwinden ein gesamtkirchliches Interesse ist. Das Studienvorhaben ist ein wichtiger Schritt dazu; der vorliegende Bericht ein erster Baustein. Bei seiner Bearbeitung stießen die Beteiligten auf grundsätzliche Fragen und Schwierigkeiten, die dem Thema immanent sind, aber auch einiges mit der kirchlich-theologischen Perspektive auf das Thema zu tun haben.

Gemäß dem Ratsauftrag handelt der Bericht von Gewalt gegen Frauen; er geht nicht näher auf das damit zusammenhängende Problem von Gewalt gegen Kinder in ihrer sexistischen Ausprägung des "Mißbrauchs" ein. Sexuelle Gewalt gegen Jungen und Partnergewalt von Frauen gegen Männer werden nicht behandelt, obwohl es sie, wie wir wissen, auch gibt. Die empirische Häufigkeit von Gewalt gegen Frauen durch Männer und ihre strukturelle Verankerung in unserer Gesellschaft machen zunächst die Focussierung auf dieses Problem notwendig.

Gewalt gegen Frauen aus der Perspektive der Opfer zu betrachten, darf nicht bedeuten, sie als "Frauenthema" zu definieren. Die Beiträge von Männern bzw. der Männerarbeit für das Studienvorhaben sind unverzichtbar. Die Diskussionen in der Koordinierungsgruppe und während einer Konsultation haben exemplarisch die Chancen und Schwierigkeiten eines Dialogs von Frauen und Männern über dieses Thema erkennen lassen. Es gibt ein vielfältiges Engagement von Männern gegen Männergewalt und es gibt - individuell betrachtet - keine geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Verurteilung von Gewalt. Gleichwohl gibt es immer wieder Kommunikationsbarrieren und Widerstände, wenn in einer patriarchatskritischen Sicht dem männlichen Geschlecht eine höhere Gewaltbereitschaft zugeschrieben wird. Männer wollen - zurecht - nicht pauschal auf die Täterseite gestellt werden. Gerade die gegen Gewalt Engagierten empfinden den Dialog mit Frauen mitunter als schwierig, wenn die Ebenen der gesellschaftlich-strukturellen Analyse und die der individuellen Verantwortlichkeit nicht sauber getrennt werden.

Die komplexe Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und individueller Verantwortung ist mit dem Begriff "strukturelle Gewalt" umschrieben. Der Bericht enthält in Kapitel II eine Orientierung über die verschiedenen Gewaltbegriffe und versucht, sie soweit zu klären, wie es für diesen Zusammenhang erforderlich ist.

Die Vielschichtigkeit von Gewaltformen und Gewalterfahrungen wird aber immer - außer im Falle physischer Gewalt - zu Definitions- und Abgrenzungsproblemen führen, die auch dieser Bericht nicht lösen kann. Er referiert den Stand der sozialwissenschaftlichen Diskussion, wohlwissend, daß unterschiedliche Verständnisse damit nicht aufgehoben sind.
Der Auftrag, das Thema "Gewalt gegen Frauen" kirchenspezifisch zu untersuchen, beinhaltet - jedenfalls nach dem Verständnis der Koordinierungsgruppe - auch den Blick auf innerkirchliches Gewaltgeschehen. Dieses stieß auf Schwierigkeiten. Es gibt keine verläßlichen Daten über Art und Umfang von Gewalt gegen Frauen im kirchlichen Bereich, was nicht heißt, daß es das Problem an sich nicht gäbe. So kann es eine Chance des Studienvorhabens sein, dieses ins Bewußtsein zu rufen, zu bearbeiten und für Abhilfe zu sorgen.

Den größten Teil des Textes macht die Bestandsaufnahme zu kirchlichen und diakonischen Aktivitäten aus. Sie sind ein eindrucksvoller Beleg für das schon seit langem bestehende Engagement der Kirchen in diesem Problemfeld, bezogen auf die Gesellschaft als Ganzes. Das als Anlage beigefügte Materialheft soll einen Eindruck von der Vielfalt der kirchlichen Aktivitäten vor Ort geben. Der Text verweist immer dann darauf, wenn ein einzelnes Projekt exemplarischen Charakter hatte.

Mit dem Teil des Synodenauftrags, der eine Reflexion von prägenden theologischen und kirchlichen Leitbildern zum Umgang mit Gewalt wünschte, stieß die Koordinierungsgruppe an die Grenzen dessen, was unter den gegebenen zeitlichen und personellen Bedingungen leistbar war. Im Februar 1997 führte sie eine Konsultation mit Vertreterinnen und Vertretern aller theologischen Disziplinen zu diesem Thema durch. Trotz beachtlicher Einzelergebnisse wurde deutlich, daß im Rahmen dieses Berichts der Auftrag der Synode zur theologischen Reflexion nicht hinreichend erfüllt werden kann. Der Bedarf an theologischer Grundlagenforschung, an theologisch fundierter Reflexion und theologisch begründeten Handlungsmaximen zu diesem Themen- und Problemkomplex ist so groß, daß eine gesonderte und vertiefte Behandlung dringlich erscheint. So hat sich die Koordinierungsgruppe - wenn auch mit großen Bedenken - entschlossen, diesen Teil zunächst auszuklammern und einen weiterführenden Auftrag an eine neu zusammengesetzte Arbeitsgruppe zu erbitten. Um den Fragehorizont anzudeuten, wurde in den Bericht ein Exkurs aufgenommen. Es ist die vergleichende Zusammenfassung von Positionen der Evangelischen Frauenarbeit in Deutschland (EFD) und der Männerarbeit der EKD.

Schon während der bisherigen Bearbeitung des Themas wurde deutlich, welch große Hoffnungen und Erwartungen sich daran knüpfen, daß die Evangelische Kirche in Deutschland, wie auch schon viele Landeskirchen und die Ökumene, einen mutigen Blick auf diesen Teil der gesellschaftlichen und kirchlichen Wirklichkeit richtet, der wie kein anderer einer Gemeinschaft von Frauen und Männern entgegensteht.



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