Einbringung des Bericht des Diakonischen Werkes der EKD
Jürgen Gohde
EURODIACONIA - Zeichen der Hoffnung
1. Europa braucht Diakonie als Dienst der Versöhnung
Die Erwartungen an die Diakonie in Europa sind hoch. Diakonie hat Zukunft. Europa braucht Diakonie, braucht engagierte Christinnen und Christen in ihren Kirchen. Zehn Jahre nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs, mitten in einem für Europa schwierigen sozialen und kulturellen Umstellungsprozeß, stellen sich die Fragen nach einem ethischen Konsens, nach gemeinsamen Wegen und Hoffnungen neu. Es geht dabei nicht nur um das Wissen um die gemeinsamen christlichen Wurzeln: "In der Kirche St. Pierre-Le-Jeune in Straßburg befindet sich ein sehr interessantes Fresko, das .... den Gedanken eines vereinigten Europa illustriert. Jenes Fresko, das man 'die Völker, die von einer Hoffnung erfüllt zum Kreuz gehen' betiteln könnte, zeigt unter Phantasiebäumen - vielleicht des Paradiesgartens - die Wanderschaft von 15 Gestalten zu einem schmucklosen, einfachen Kreuz" (Henryk Samsonowicz, Polens Platz in Europa, Osnabrück 1997, 81).
Es geht aber auch nicht nur um die Kenntnis der schwierigen Geschichte: So hat André Glucksmann, der französische Philosoph, im Bosnienkrieg auf die Frage nach dem ethischen Konsens Europas die These formuliert: "Wir in Europa müssen versuchen, nach Gemeinsamkeiten zu suchen, und da drängt sich doch, historisch gesehen, eine große Gemeinsamkeit auf: Wir alle haben in Europa Gemeinsames erlebt - die Katastrophen nämlich, die Konzentrationslager, den totalen Krieg oder jetzt den Fall des - nicht praktikablen - Sozialismus... Nur, wenn man der Hölle genau ins Auge blickt, hat man die Chance, ihr zu entkommen... Die Hölle, sie relativiert die Vorstellung paradiesischer Zustände und bedingt gewissermaßen den Fluchtversuch. Es kann sehr sinnvoll sein, seine Illusionen zu verlieren... es ist vernünftig, sich nicht in die Hölle zu stürzen. Es ist eine Entscheidung gegen das Negative. Die Abkehr von diesen schlechten Erfahrungen kann jedoch nur gelingen, wenn man den Blick immer wieder frontal auf das Schlimme, das Furchtbare zurückrichtet" (André Glucksmann, Europa - Die gemeinsame Hölle, Stuttgarter Zeitung, 1.7.96).
Es geht um eine doppelte Bewegung: Zeigt doch der Rückblick auf die Geschichte Europas Auseinandersetzungen, Spaltungen und Trennungen, religiöse und politische Konflikte bis heute wie den Balkankrieg, deren Folgen noch andauern und deren Auswirkungen auch auf das kirchliche Miteinander nicht abzuschätzen sind, und andererseits die Reformation, die Französische Revolution im 18. Jahrhundert, das Aufkommen der sozialistischen und nationalistischen Strömungen im 20. Jahrhundert. Auf diesem Kontinent haben sich immer wieder Schöpfung und Zerstörung die Hand gereicht und ihn infrage gestelt. Es hat lange gedauert, bis ein Friede in Europa vor allem dadurch entstanden ist, daß Menschen ein relatives Verständnis für ihre Unterschiede entwickelt haben. Es sind nicht zuletzt die Erfahrungen der Opfer gewesen, die dazu beigetragen haben. Ebenso ist deutlich, daß sich das gemeinsame Neue "im Zusammenhang eines Emanzipations- und Säkularisationsprozesses ausgebildet" (Strohm) hat. Die Europäische Union war zunächst Wirtschafts- und Währungsunion, Verteidigungsgemeinschaft und "erst in zweiter und dritter Linie kulturelle, politische und soziale Union...Die Kirchen waren bisher nicht die wichtigsten Triebkräfte europäischer Einigung" (Theodor Strohm, "Was Europa braucht, ist Diakonie" in: Udo Krolzik, Zukunft der Diakonie, Bielefeld 1998, 99).
Es geht um Leben mit den Erfahrungen der Kreuze: Mit dem Kreuz Jesu Christi und den Kreuzen der Menschen. Wo André Glucksmann auf die gemeinsame Hölle schaut und auf die idealisierende Palette von gemeinsamen Wertvorstellungen verzichten will, fällt für Christen der Blick auf den Gekreuzigten. Im säkularen Kontext gilt es zu beschreiben, wie Europa auf dem Fundament der Wahrheit Hoffnung leben und Hoffnungen entwickeln kann. Es ist der erste tschechische Präsident, Thomas G. Masaryk, der den Mangel an "großzügiger und authentischer Liebe" beklagt und für Europa als "moralische Basis jeglicher Politik" die Menschlichkeit fordert. Als Madame Chatard, eine Mitarbeiterin der tschechischen Vertretung bei der EU-Kommission, auf der Mitgliederversammlung von EURODIACONIA 1998 T.G. Masaryk zitiert, fügt sie hinzu: "Hier gibt es eine grundlegende Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen von EURODIACONIA: Die Bedeutung des Dienens, der Diakonie, sicherlich ein Wert universeller Bedeutung, aber auch grundlegend für die Entwicklung der europäischen Idee. Die europäische Politik achtet die europäische Identität, indem sie den Worten Jesu folgt: Der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben als Lösegeld für viele zu geben. So erwirbt die europäische Idee einen universellen Wert, der geschichtliche Legitimität verleiht". So drückt sich die Erwartung aus, daß die diakonische Stimme und Aktion in Europa vernehmbar ist.
So, wie sich die Kirchen in Europa bewußt sind, daß sie den Weg in Europa nur gemeinsam gehen können und dabei die verschiedenen Traditionen nicht trennen sondern bereichern, sind die Erwartungen an eine diakonische Plattform in den letzten Jahren stetig gewachsen. Hoffnungen, daß Diakonische Werke, christliche Initiativen und Netzwerke zusammenarbeiten, haben die Arbeit beflügelt. Wir haben Grund zu danken: für viele neue Möglichkeiten, aber auch die Unsicherheiten, die Ausdruck der Gestaltungsmöglichkeiten und der Umbrüche sind. Krisen sind Chancen, in denen sich neue Orientierungen entwickeln können.
Deutlich wird dies auf nationaler Ebene an Krise und Chance der Freien Wohlfahrtspflege in den neuen Bundesländern, auch wenn sich - wie Umfragen zeigen - in den vergangenen Wochen zahlreiche Menschen die Mauer zurückgewünscht haben. Das mag deutlich machen, wie groß die Anstrengungen sein müssen, Mauern in den Köpfen zu überwinden, unterschiedliche Lebenswelten wahrzunehmen und zu bearbeiten, wenn es um gemeinsame Hoffnungen geht. Die Fragen, die Thomas Olk und seine Kollegen in der Studie "Überholen ohne einzuholen. Freie Wohlfahrtspflege in Ostdeutschland" (Opladen/Wiesbaden, 1998) an den Aufbau der Freien Wohlfahrtspflege in den neuen Bundesländern stellen, sind ernstzunehmen. Sie zeichnen den wechselvollen Prozeß des Institutionstransfers und der dezentralen Institutionenbildung nach. Die Einheit ist noch nicht vollendet. "Die Diakonie präsentiert sich in den neuen Bundesländern als ein schwach integrierter Zusammenschluß von größeren Einrichtungen und sozialen Diensten, dessen Zusammenhalt sich in erster Linie durch die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche erklärt."
Was im Blick auf den Verbandsaufbau in Ostdeutschland eher kritisch zu sehen ist, unterstreicht ein wesentliches Merkmal der diakonischen Arbeit, nämlich ihre Kirchenbindung. Dennoch ist Thomas Olk zuzustimmen, wenn er in der Schlußbewertung feststellt: "Die ostdeutsche Freie Wohlfahrtspflege hat dabei jedoch - mangels 'restriktiver' institutioneller Strukturen und Traditionen, wie etwa Weltanschauung, ehrenamtliche Vorstände und Vereinsleben - die Chance, mit ihrem Sparmodell der 'verschlankten' Organisation die traditionsreiche westdeutsche Institution der Freien Wohlfahrtspflege gleichsam zu 'überholen, ohne sie einzuholen' (Angerhausen, Backhaus-Maul, Offe, Olk, Schiebel: Überholen ohne einzuholen, aaO 310).
Vermutlich läßt sich das hinsichtlich der Entwicklung unter neoliberalen Bedingungen in Europa ähnlich sagen. Wer den sozialen Dienstleistungsbereich nurmehr mit der Meßlatte eines neoliberalen Wirtschaftsverständnisses messen will, schafft eine Situation der Konfrontation gemeinnütziger und gewerblicher Dienstleistungssysteme mit der hohen Gefahr der Ausgrenzung von Menschen in Not.
Wenn die Diakonie im Prozeß wettbewerblicher Verschlankung nicht ihre wesentlichen Kräfte verlieren soll, braucht sie die Fähigkeit zum Dialog, die Fähigkeit zum Gespräch mit Menschen über das, was die Grundlagen ihrer Arbeit sind. Kurz gesagt: Diakonie braucht, wie es im Leitbild Diakonie in der 1. These heißt, die Orientierung an der Bibel, an Gottes Wort. "Nichts von dem, was wir selbst tun, denken und bauen, hat eine vergleichbar grundlegende Bedeutung für die Kirche und ihre Einheit: keines unserer Programme, keine Tradition, keine Einrichtung, keine unserer Auffassungen. Alle müssen sich tragen lassen von dem Wort Gottes, dem sie dienen" (Hans-Gernot Jung, Die Zukunft der Volkskirche, in: Rechenschaft der Hoffnung, Marburg 1993, 75). Hier liegt unsere Chance.
Deshalb möchte ich in diesem Jahresbericht an erster Stelle für einen eher unscheinbaren Dienst danken, der seit 62 Jahren vom Diakonischen Werk aus alle Kirchengemeinden in Deutschland erreicht. Es geht um die Materialhefte zur Bibelwochenarbeit, deren Vorbereitung inzwischen auch den deutschen Rahmen überschreitet. 17.500 Exemplare, 500 im Ausland, erreichen die Pfarrämter, das Gemeindeblatt hat eine Auflage von 60.000. Ich erwähne weiter die Materialien für den Kurs "Christ werden, Christ bleiben", der seit Jahren in 1.500 Gemeinden verwendet wird und von Mitarbeitern der Missionarischen Dienste erarbeitet wurde. Ebenso erfolgreich sind die im letzten Jahr begonnenen Glaubenskurse für Aussiedler.
Ohne Gemeinde, ohne Gemeinschaft kann Diakonie nicht sein. Sie kann weder auf die kleinen Formen der Gemeinschaft in Gemeinden verzichten noch auf die Dienstgruppen oder Initiativen. Es braucht die Vielfalt des Gottesdienstes. Ich sehe es als ermutigendes Zeichen, wenn in der Arbeit von EURODIACONIA sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema "Diakonie und Liturgie" beschäftigt und damit unterstreicht, von welcher tiefen Dimension der soziale Dienst der Diakonie ausgeht. Wo die Mitte klar ist, kann der Kreis um den Mittelpunkt weit gezogen werden. "Europa braucht Diakonie", hat der schwedische Erzbischof Nathan Söderblohm 1922 gesagt, "braucht Diakonie als Dienst der Versöhnung." Es ist für den Aufbau der operativen Tätigkeit von EURODIACONIA wesentlich gewesen, daß der russische Patriarch in seiner Predigt in Belgrad am 20. April 1999 angesichts der Opfer von Krieg und Menschenrechtsverletzungen zur Versöhnung und zum Ende des Brudermordes aufgerufen hat. Unser Platz ist nicht in der Nische. "Wir schulden das Wort und die helfende Tat allen Menschen; wenn sie nicht zu uns kommen, müssen wir zu ihnen gehen", hat Johann Hinrich Wichern vor 150 Jahren gesagt. Eine Diakonie mit "Herz und Mund und Tat und Leben" ist nötig, damit Menschen in Europa Hoffnung haben.
2. Die Diakonie als Organisatorin des Bürgerengagements und Partnerin der Politik
Wir befinden uns in einem strukturellen Wandel in Europa. Bei der Durchsetzung des Europäischen Binnenmarktes greifen europäische Regelungen und Gesetze immer stärker in die Strukturen und Finanzierung sozialer Arbeit ein. Davon betroffen sind mehr oder weniger alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge wie etwa der Pflege, des Gesundheitswesens, der Erziehung und Bildung, der Arbeitsmarktpolitik, aber auch der Kinder- und Jugendhilfe.
Gleichzeitig findet auf europäischer wie auf deutscher Ebene eine verstärkte Diskussion über die ökonomische Bedeutung sozialer Dienstleistungen statt. So sieht das Gutachten der Monopolkommission soziale Dienstleistungen primär als ökonomische Güter und hat einen freien Wettbewerb verschiedenartiger Anbieter - freigemeinnütziger wie privat-gewerblicher, gefordert. Deswegen ist es für die Freie Wohlfahrtspflege von besonderer Bedeutung, daß sowohl der zuständige Bundestagsausschuß als auch die Bundesregierung selbst in ihrer Stellungnahme zum Gutachten der Monopolkommission klar Position bezogen haben. "Der Ausschuß stimmt den Aussagen der Monopolkommission zur Stellung der Freien Wohlfahrtspflege im sozialen Versorgungssystem nicht zu" (Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuß-Drucksache 14/27, 19. 1. 1999). Die Bundesregierung folgte im Juni dieser Beschlußfassung, legte aber Wert auf eine möglichst freie und transparente Wettbewerbssituation auch im Bereich der sozialen Dienstleistungen. Aufgrund der besonderen Wertorientierung der Freien Wohlfahrtspflege "hält (die Bundesregierung) deshalb die besondere Stellung der Freien Wohlfahrtspflege als Bestandteil des Systems der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin für sinnvoll und erforderlich und stellt die Gemeinwohlorientierung, die ehrenamtliche Tätigkeit sowie die sozial-anwaltschaftliche Funktion als auch die innovative Kraft der Freien Wohlfahrtspflege heraus. Die Wohlfahrtsverbände sind 'Organisator des Bürgerengagements' und mit ihrem besonderen Problembewußtsein und Sachverstand unverzichtbare Partner der Politik sowohl bei der Weiterentwicklung des Sozialrechts als auch bei seiner Anwendung." Ebenso kritisiert die Bundesregierung die Feststellung der Monopolkommission, die Wohlfahrtsverbände stießen in der Bevölkerung auf eine abnehmende Akzeptanz. Es ist der Bundesregierung für die Klarheit dieser Beschlußfassung zu danken. Der Beschluß nimmt zudem Aspekte auf, die angesichts der europäischen sozialpolitischen Diskussion bemerkenswert sind. Er stärkt nicht nur die Rolle der Freien Wohlfahrtspflege als drittem Sozialpartner, was für die Diskussion um den Umbau des Sozialstaats wesentlich ist, sondern beschreibt ihre Rolle bei der Diskussion um Mindeststandards des Sozialschutzes in Europa. Zugleich wird herausgestellt, was bewahrenswert ist für die europäische Entwicklung. Damit stützt die gegenwärtige Bundesregierung die europapolitischen Positionen ihrer Vorgängerin. Wichtig ist die "Erklärung zur Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden", des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, die im Zusammenhang mit dem Vertrag von Maastricht 1992 abgegeben worden ist. In ihr wird betont, "daß zur Erreichung der in Artikel 117 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft genannten Ziele eine Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft mit den Verbänden der Wohlfahrtspflege und den Stiftungen als Trägern sozialer Einrichtungen und Dienste von großer Bedeutung ist". Die Entwicklung in Europa erfordert das Engagement der Diakonie in Deutschland und in anderen europäischen Ländern für die Weiterentwicklung des Sozialschutzes. Es besteht nach wie vor eine Diversität der Sozialschutzsysteme, auch wenn spezifische Elemente vergleichbar sind, so die parlamentarische Grundlage, die marktwirtschaftliche Orientierung, die Voraussetzung der familiären, informellen Wohlfahrt, das Staatsziel, das auf die Wohlfahrt der Bürger gerichtet ist, das gesellschaftliche Ziel der Inklusion und der Entfaltungsmöglichkeiten von Menschen mit Chancen und Gleichheiten, die Notwendigkeit des Sozialschutzes, die Teilhabe der Bürger in einem rechtsstaatlichen System.
Dennoch haben sich in der Vergangenheit unterschiedliche Typen der europäischen Sozial- und Wohlfahrtsstaaten entwickelt. Gemeinhin werden vier Grundformen unterschieden (nach Bernd Schulte, Europäische Sozialpolitik und die Zukunft des Sozialstaats in Europa, Bonn 1998, S. 13): 1. Der korporatistische Typ, der "durch die in öffentlicher Verantwortung durch eigenständige Träger durchgeführte erwerbszentrierte Sozialversicherung charakterisiert wird" (Schulte) (Deutschland, Belgien, Frankreich und Italien), und 2. der liberale Typ "der auf der Grundlage einer vergleichsweise eingeschränkten staatlichen Verantwortung für das Soziale auf Grund- und Mindestsicherung abzielt" (Schulte) (Vereinigtes Königreich), 3. der skandinavische Typ, der "soziale Sicherheit für jeden als Bürgerrecht begreift" (Schulte) (Schweden u.a.), 4. der südeuropäische Typ, der noch erhebliche Lücken im Bereich der Mindestsicherung aufweist (Griechenland, Italien, Portugal, Spanien). Es ist Schulte zuzustimmen, wenn die ökonomischen, politischen, sozialen und kulturellen Wirkungen des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements wie folgt zusammengefaßt werden: "In ökonomischer Hinsicht verbessert es die Humankapitalbildung, in politischer Hinsicht wirkt es pazifizierend ..., in sozialer Hinsicht gewährleistet es die sozialen Bedingungen der Wohlfahrtsproduktion ..., in kultureller Hinsicht trägt es zur Schaffung und Erhaltung einer als gerecht angesehenen Sozialordnung bei und erhöht dadurch die Legitimität des jeweiligen Zusammenhangs von Staat und Gesellschaft" (aaO.13). Herausgefordert wird das Arrangement - sowohl in demographischer als auch in ökonomischer wie in sozialer Weise - nicht zuletzt dadurch, daß es "auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verstärktem weltweitem Wettbewerb einerseits und gesamtgesellschaftlich gebotener national verankerter Solidarität" kommen muß. "Indem der Sozialstaat sich nicht nur außerstande sieht, neu auftretende soziale Bedürfnisse in überkommener Weise zu befrieden, sondern auch den bisherigen sozialen Herausforderungen in gleicher Weise und in gleichem Umfang wie früher zu begegnen, stellt sich die Aufgabe, die Balance zwischen gesellschaftlicher Solidarität einerseits und individueller Eigenverantwortung andererseits neu auszutarieren" (Schulte aaO.23).
Diese europäischen Rahmenbedingungen stehen hinter den Herausforderungen der sozialpolitischen Diskussionen in Deutschland, der Diskussion um den "Dritten Weg" in Deutschland oder in Frankreich. Es gibt gute Gründe dafür, mit Erhard Eppler nicht von einem "Dritten Weg" zu reden. Formal, "daß es keinen "Dritten Weg" geben kann, wo ein zweiter sich als unbegehbar erwiesen hat. Vom "Dritten Weg" war über Jahrzehnte die Rede, wo etwas gesucht wurde zwischen Kapitalismus und Kommunismus. Nachdem der Kommunismus in sich zusammengestürzt ist, hat es wenig Sinn, diese Suche fortzusetzen." Und zweitens: "Alles, was dem neoliberalen Marktradikalismus entgegenzusetzen wäre, hat nicht den Charakter eines anderen, zweiten oder dritten Systems, sondern meint ein anderes Verhältnis zwischen Markt und Politik, zwischen Markt und Gesellschaft" (Erhard Eppler, Vom europäischen Modell, Gewerkschaftliche Monatshefte 7-8/99, S.386). Deswegen redet Erhard Eppler mit Jacques Delors von einem europäischen Modell, das im Konsens der großen europäischen Denkschulen zivilgesellschaftlich ansetzt und eine Marktwirtschaft fördert, in der "die citoyens und citoyennes noch den Willen und die Kraft hätten, politisch darüber zu entscheiden, wie sie leben und wie sie dezidiert nicht leben wollen. Sie würden ihren Willen kundtun und durchsetzen, in der Zivilgesellschaft, aber eben auch als Souverän des Staates. Sie würden darüber entscheiden, was der Markt zur Ware machen darf und soll, was der Zivilgesellschaft vorbehalten bleibt und wo Gesetzgebung und Regierung gefordert sind" (Erhard Eppler, aaO 390).
Was Eppler fordert, ist der Streit um das, was zukünftig politisch, wirtschaftlich und ethisch verbindlich diskutiert werden kann und was dem Menschen dient. Diesem Streit kann sich die Diakonie nicht entziehen.
3. Ökonomisierung des Sozialen durch Europa?
Stand anfänglich im europäischen Geschehen die wirtschaftliche Verflechtung der Mitgliedsstaaten im Mittelpunkt, rückt heute das Gebot einer Harmonisierung der sozialen Strukturen bis hin zur Erarbeitung einer Sozialcharta näher.
Angesichts der historisch bedingten Identität der Europäischen Staatengemeinschaft als einer Wirtschaftsgemeinschaft sind Ausgangspunkte und Denkweisen dieses Angleichungsprozesses noch immer wirtschaftlicher Natur, wie dies im aktuellen Thema des Verbots "wettbewerbsverzerrender Beihilfen" zum Ausdruck kommt. So untersagt Art. 87 EG-Vertrag (EGV) (finanzielle) Beihilfen des Staates, die geeignet sind, den Wettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten zu verzerren. Zur Debatte steht dabei nicht weniger als das Finanzierungssystem des Sozialstaates Deutschland, in dem der Staat strukturell und finanziell seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur Daseinsvorsorge und sozialen Sicherheit durch die Verbände der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege nachkommt.
Sind also die von ihm refinanzierte Erledigung seiner Dienstleistungspflicht, die in der Regel gemeinnützig erfolgt, wettbewerbsverzerrende Beihilfen? Unterliegen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege uneingeschränkt Art. 87 EGV? Wäre alternativ der soziale Einsatz nach den Gesetzen des freien Marktes eine Lösung, die zugleich Art. 87 EGV gerecht werden würde?
Neoliberale Ordnungsökonomen, die Botschaft einer gewinnorientierten Marktöffnung im 12. Hauptgutachten der Monopolkommission im Sommer vergangenen Jahres und eine teilweise extensive Auslegung des EG-Vertrages suggerieren die Notwendigkeit von Deregulierung und Ökonomisierung auch im sozialen Bereich. Das Diakonische Werk der EKD ist dieser Auffassung im zurückliegenden Berichtsjahr entschieden entgegengetreten. Zu unterscheiden sind dabei die nationale von der supranationalen europäischen Situation.
Von vielfach zu starr empfundenen Systemen der Kostenerstattung weg soll auf nationaler Ebene der Weg hin zu Vertragsvereinbarungen, zu Leistungsausschreibungen und zu einem verstärkten Wettbewerb führen. Wettbewerb ist dabei nichts Neues, neu ist jedoch die Proklamation von Wettbewerb nach den Gesetzen des freien anstelle des sozialen Marktes als Alternativsystem ("Ökonomisierung"). Insoweit erschöpft sich "Ökonomisierung" nicht allein in einem Mehr an Wettbewerb, sondern tritt mit einem umfassenden Marktanspruch auf. Markt ist Macht.
Das Diakonische Werk der EKD hat in mehreren Anhörungen und Stellungnahmen auf die Konsequenzen eines solchen Vorgehens für das System der sozialen Sicherheit in Deutschland und damit für den Sozialstaat hingewiesen. Der Sozialstaat - und nicht der Wettbewerb - ist zur Disposition gestellt, wenn
- Profitorientierung nicht allein mehr Wirtschaftlichkeit, sondern als Maxime zugleich Systemabkehr von den bislang geltenden Maßstäben der Solidarität und Solidität bedeuten,
- die Frage notwendiger Güterversorgung im Gesundheits- und Sozialbereich von der Rentabilität abhängt und damit zu selektiven Prozessen führen wird und
- die Daseinsvorsorge als Kernelement des Sozialstaats und der ihn bestimmenden Gebote der sozialen Sicherheit, der Angleichung sozialer Gerechtigkeit und des Lastenausgleichs auf bloße Rudimente reduziert würden.
Das Diakonische Werk der EKD steht stattdessen zu einem am Gemeinwohl und Gemeinsinn orientierten Handeln von Verbänden, die in bewährter Fachkompetenz die öffentliche Aufgabe des Staates partnerschaftlich und gemeinnützig erfüllen. Dazu gehört, sich gegen Bestrebungen zu wenden, die Europa zum Vehikel nationaler Ökonomisierungsinteressen zu machen suchen.
Es ist ein Europa, das auf die Präsentation bewährter nationaler sozialer Dienstleistungssysteme angewiesen, aber auch für sie offen ist. Offener, als es manche nationalen Marktapologeten wahrhaben wollen. Im besonderen gilt dies für die Weitergabe unserer Erfahrungen mit gemeinnützig erbrachter Dienstleistung. Wer Gemeinnützigkeit lediglich als Adresse der Steuergesetzgebung begreift, verkennt nicht nur ihre qualitative Garantenfunktion einer allen Bürgern zugewandten Dienstleistung. Er verpaßt auch die Chance, ein wichtiges Element in den Entwicklungsprozeß des sozialen Europa einzubringen.
Auf supranationaler europäischer Ebene nun soll nach Art. 87 ff. EGV jeder Mitgliedsstaat daran gehindert sein, durch die Finanzierung sozialer Dienstleistungen in seinem Land wettbewerbsverzerrende Vorteile im Verhältnis zu anderen Unternehmen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu erbringen. Die Arbeit der sozialen Dienstleistungsunternehmen scheint dem EG-Vertrag und seinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen als unmittelbar geltendem Recht auf den ersten Blick uneingeschränkt zu unterfallen. Auf den zweiten Blick ergibt sich ein deutlich anderes Bild im Kontext der nationalstaatlichen Regelungskompetenz des Systems der sozialen Sicherheit.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das sog. "Sodemare-Urteil" des EuGH, das die gemeinwohlorientierte Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch soziale Dienstleistungsbetriebe mit einem eigenständigen Stellenwert der nationalen Regelungskompetenz gewürdigt hat. Auch der mit seiner Ratifizierung umgesetzte Art. 137 Amsterdamer Vertrag wird daran unmittelbar rechtlich nichts ändern, da die Legitimation Europas in Fragen der sozialen Sicherheit ergänzenden Charakter hat.
Es ist darauf hinzuweisen, daß auch das europäische Recht eine subsidiäre Zuständigkeit der europäischen Legislative kennt. Und: Nicht zufällig sieht Art. 87 EGV das Verbot wettbewerbsverzerrender Beihilfen unter der Einschränkung vor, "soweit die Bestimmungen des Vertrages (gemeint ist der EG-Vertrag) nichts anderes vorsehen", und macht mithin einen Vorbehalt gegenläufiger Rechte an anderer Stelle des EG-Vertrages.
Art. 5 EGV (vormals Art. 3b, "Subsidiaritätsprinzip") und das System der sozialen Sicherheit der nationalstaatlichen Regelungskompetenz sind nach nationaler wie europäischer Rechtslage dem Rechtskreis des Mitgliedsstaates Deutschland zugeordnet. Diesem Umstand trägt der Vertragsvorbehalt des Art. 87 (vormals 92) EGV Rechnung. Er spiegelt sich in einer Reihe von Urteilen des EuGH.
Struktur und Finanzierung unseres Systems der sozialen Sicherheit und seiner 'Daseinsvorsorge' sind daher Gegenüber und nicht untergeordneter Teil der europarechtlichen Wettbewerbsbestimmungen.
Es ist sachfremd - wie teilweise vorgeschlagen -, eine Unterteilung in Kernmärkte (für alle erforderliche Sozialabdeckung, etwa der Grundversorgung) und (gewerbliche) Randmärkte auf die vorliegende Problematik anzuwenden. Das System der sozialen Sicherheit lebt als staatsdefinierte Aufgabenzuordnung von seiner Bewertung und nicht von beliebig änderbaren Marktrudimenten.
Das Diakonische Werk der EKD nimmt die nach wie vor geltende Rechtslage der nationalstaatlichen Regelungskompetenz ernst und sieht zwischen ihr einerseits und den Wettbewerbsregelungen des EG-Vertrages andererseits ein Spannungsverhältnis. Dies gilt es zu benennen.
In differenzierter Weise, aber im Kern zum gleichen Ergebnis kommen wir, wenn wir die Tätigkeitsfelder unserer Arbeit insgesamt den wettbewerbsrechtlichen Freiräumen und Bedingungen des EG-Vertrages zuordnen. Dies ist an anderer Stelle geschehen. Hinweisen möchte ich hier auf die Gestaltungsfreiräume bei Dienstleistungen "von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" nach Art. 86 Abs. 2 EGV, die auch nicht wirtschaftliche Tätigkeiten umfassen.
Vor diesem Hintergrund kann die geplante Verordnung zur Freistellung eingegrenzter Tätigkeitsfelder vom Geltungsbereich des Art. 87 EGV nicht zufrieden stellen. Für die Diakonie wäre allenfalls eine pauschale Freistellung vorstellbar, die aus unserer Sicht nur deklaratorischen Charakter haben kann.
Die politische Diskussion auf nationaler und supranationaler Ebene zeigt indessen, daß ein Beitrag der Diakonie wie der übrigen Freien Wohlfahrtspflege im Entwicklungsprozeß einer europäischen Sozialcharta zu leisten ist.
Die Qualität des erreichten Sozialstandards in Deutschland gerade in seiner Systembedingtheit einschl. des diakonischen Profils unserer Arbeit aufzuzeigen, ruft uns in einen gesellschaftspolitischen Diskussionsprozeß, an dessen Ende ein dem Wettbewerb korrespondierender Artikel des EGV über die Sonderstellung der Freien Wohlfahrtspflege stehen könnte.
Die Ökonomisierung des Sozialen ist kein Selbstläufer 'durch Europa'. Das Soziale hat sich aber in die Ökonomisierung auf nationaler und europäischer Ebene stärker als bislang einzubringen. Es bringt sich ein, indem es national und supranational die Effizienz und Effektivität sozialer Dienstleistung in Deutschland thematisiert und auf dieser Basis eine angemessene Regelungsklarheit in Europa herbeiführt. Dazu werden wir unseren Beitrag leisten müssen.
4. Konkretionen
An fünf Beispielen will ich das Problem der Wettbewerbssituation der sozialen Arbeit darstellen:
4.1 Altenhilfe
An der Schwelle zum neuen Jahrtausend steht die Altenhilfe vor neuen Herausforderungen. Verantwortlich dafür sind verschiedene Parameter, zu denen die Bevölkerungsentwicklung, aber auch laufende Veränderungen der sozialpolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen gehören. Hochrechnungen sagen bis zum Jahr 2040 ein Ansteigen des relativen Anteils der über 60jährigen bei den Frauen von 21 auf 38 Prozent und bei den Männern auf 32 Prozent voraus. Die Zahl der Hochbetagten wird auf über 4,1 Millionen Menschen anwachsen, der Altenquotient wird sich verdoppeln. Kamen 1995 im Bundesschnitt noch 36 über 60jährige auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 59 Jahren, so werden es 2040 etwa 73 Menschen sein. Ein nicht unerheblicher Teil der älteren Menschen wird in der letzten Lebensphase auf die Hilfe und Pflege anderer angewiesen sein. Gleichzeitig werden die vom familiären Umfeld zur Verfügung gestellten Hilfepotentiale abnehmen. Aufgrund erhöhter Multimorbidität wird der Hilfebedarf und der finanzielle Aufwand für die Versorgung insgesamt steigen. Dies wird Auswirkungen sowohl auf die ambulante wie auch auf teilstationäre und stationäre Versorgungsformen haben. Es ist damit zu rechnen, daß sich die Einkommenssituation älterer Menschen u. a. aufgrund der demographischen Entwicklung verschlechtern wird. Aber bereits heute sind die Kassen von Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung annähernd leer. Es ist damit zu rechnen, daß in den nächsten Jahren Pflegeleistungen verstärkt in andere europäische Länder exportiert werden. Gleichzeitig dürften Altenhilfeeinrichtungen in der Bundesrepublik unter Druck geraten, weil andere Länder in Europa die gleichen Leistungen aufgrund niedriger Personalkosten billiger anbieten oder zum gleichen Preis einen höheren Leistungsstandard bieten. Als problematisch dürfte sich verstärkt die Tatsache erweisen, daß ausländische Mitarbeiter/innen bereit sind, zu niedrigeren Löhnen Leistungen zu erbringen. Aufgrund der EU-Gesetzgebung werden Leistungen insbesondere der Kranken- und Pflegeversicherung auch in anderen Ländern in Anspruch genommen werden können. Damit wird die Zahl derjenigen, die vom Sozialsystem der Bundesrepublik profitieren, steigen. Dieses Szenario zeigt die Komplexität der Finanzierungsfragen in der Altenhilfe und zugleich die Diskussion um ihre Qualität. Über die zukünftige Art der Altenhilfe muß zwischen den Leistungserbringern, Kostenträgern und Betroffenen ein Konsens erzielt werden. Welche Altenhilfe soll überhaupt erzielt werden? Können die bisherigen Standards erhalten bleiben, können sie verbessert werden, oder müssen sie aufgrund fehlender finanzieller Mittel abgesenkt werden?
Bestehende Hilfesysteme und Strukturen müssen besser aufeinander abgestimmt werden. Die Interdependenzen von Versicherungssystemen und Leistungsgesetzen müssen sorgfältiger beachtet werden. Es geht zum Beispiel nicht an, daß im Sparpaket der Bundesregierung durch eine Änderung der Bemessungsgrundlage für Bezieher von Arbeitslosenhilfe der Pflegeversicherung 400 Millionen DM entzogen werden sollen. Werden die Zusammenhänge zwischen den Systemen nicht beachtet, werden - ohne es zu wollen - Synergieeffekte und Balancen zerstört. Gerade weil die Pflegeversicherung die Rolle des Wettbewerbs der Leistungsanbieter anders beschrieben hat als zum Beispiel das Bundessozialhilfegesetz, sind die Schnittstellen besonders wichtig, wenn es nicht zu Nachteilen für die Betroffenen kommen soll. Um einen möglichst hohen Standard anbieten zu können, ist nach Rationalisierungspotentialen zu suchen. Diese dürften kaum in der personalen Dienstleistung zu finden sein. Träger- und Betriebsstrukturen müssen sich vermehrt der Frage der Wirtschaftlichkeitsreserven stellen, sei es durch den Zusammenschluß von Einrichtungen oder fest vereinbarten Kooperationen, sei es durch eine Verbesserung der Qualität in der Ausbildung und durch Reorganisationsmaßnahmen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Versorgungsmaßnahmen und Angebote sind noch stärker an Zielgruppen auszurichten. Angesichts der eben geschilderten Entwicklung der Einkommensverhältnisse älterer Menschen werden wir uns fragen müssen, für welche Zielgruppen welche Arten von Versorgungsangeboten bereitzustellen sind. Es könnte zum Beispiel bedeuten, daß in der Diakonie zukünftig von einem Träger verschiedene, den Einkommensverhältnissen entsprechende Arten von Einrichtungen angeboten werden können. Dabei ist das Gebot der bedarfsgerechten Hilfe, das Gebot der Gerechtigkeit wesentlich. Im Spannungsfeld von Humanität, Qualität und Finanzierbarkeit müssen wir uns weiterhin dafür einsetzen, daß eine am christlichen Menschenbild orientierte Pflege möglich bleibt und eine Ausbildung, die den Qualitätsstandards tatsächlich genügt, weiterhin realisiert werden kann. Wir danken ausdrücklich für die Verabschiedung des Altenpflegegesetzes, das eine jahrzehntelange Forderung der Diakonie endlich zum Ziel bringt.
4.2 Jugendhilfe
Zunehmend ist in den vergangenen Jahren die Diskussion in Deutschland geführt worden um die Abschaffung der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes und in ihrer Konsequenz die Abschaffung der Jugendhilfeausschüsse. Hier wird nicht eine formalrechtliche Bestimmung diskutiert, sondern es geht letztlich um die Mitwirkungsmöglichkeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen bei der Jugendhilfeplanung. Hier wirken sich nicht nur die Interessen neuer kommunaler Steuerungsmodelle aus, sondern es geht zugleich um eine Gleichbehandlung der Jugendhilfe mit den Wettbewerbsmodellen in den klassischen Sozialgesetzbereichen. Während unter dem nationalen Blickwinkel des Kinder- und Jugendhilfegesetzes die Jugendhilfe bisher vor allem eine Domäne gemeinnütziger, freier Träger ist, ist vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklung mit zunehmender Konkurrenz gewerblicher Träger zu rechnen. Der Jugendhilfebereich, systemgleich in zentralen Punkten zu der bisher kritisierten Sozialhilfe, muß mit einer entsprechenden Infragestellung rechnen. Die primäre Funktion der Jugendhilfe als soziale Förderung zur Herstellung von Chancengleichheit junger Menschen bei ihren Erziehungs- und Entwicklungsbedingungen begründet ihre Zuordnung zum System der sozialen Sicherung. In ihr drückt sich zugleich ein Verfassungsauftrag nach Artikel 20 Grundgesetz aus. Deshalb gibt es die Letztverantwortung staatlicher Träger bzw. der Öffentlichen Hand bzw. eine Planungsgesamtverantwortung und Bereitstellungspflicht von Leistungen, deshalb schuldet die Öffentliche Hand Leistungsansprüche, zu deren Erfüllung sie sich wiederum freier Träger bedient. Faktisch sind dies die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, u. a. die Diakonie, mit den ihnen zugeordneten Fachverbänden und Einrichtungen, wenngleich rechtlich auch die Zielgruppe derer, die gemeinnützige Ziele verfolgen, weiter gefaßt ist und Risiken für die im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerten Rechtspositionen im Zuge von Kartellbeschwerden eines gewerblichen Konkurrenten hinterfragt werden können. Soweit Rechtspositionen aus dem KJHG abgeleitet werden, muß damit gerechnet werden, daß auch diese am EG-Vertrag gemessen werden.
Faßt man - wie dies teilweise in der Literatur geschieht - auch die Steuervorteile gemeinnütziger Träger nach der Abgabenordnung unter den Beihilfebegriff des Artikel 87 EGV, sind alle gemeinnützigen Aufgabenfelder einschl. der Jugendhilfe tangiert. Obwohl die Jugendhilfe ein Teil der sozialen Sicherung ist, ist das Leistungsangebot der Jugendhilfe und seine Ausrichtung auf die persönliche Entfaltung des Menschen ein spezifisches. Daraus ergibt sich die besondere Schwierigkeit, den Markt in Erziehung und Entwicklung zu standardisieren und ihren Erfolg zu messen. Es ist höchst fraglich, inwieweit in der Jugendhilfe eine vergleichbare Wettbewerbslage geschaffen werden kann, wie sie im Bereich der Pflege gegeben ist. Die Bildungskomponente liegt darüber hinaus in nationaler Zuständigkeit. Dennoch: zunehmend ist Wettbewerb gefragt. Die entscheidende Frage richtet sich dann an uns selbst. Was macht unsere Identität bei der Erfüllung unserer Aufgaben aus? Welches Profil der Arbeit wollen wir haben? Wofür sind wir bereit, uns national und international einzusetzen?
Auch in der Jugendhilfe wird die Tendenz zu Leistungsausschreibungen zunehmen. Neben positiven Elementen wird darauf zu achten sein, daß es nicht - wie vielfach bei der Pflegeversicherung - zu Preis- anstelle von Qualitätsausschreibungen kommt. Ziel und Aufgabe der politisch Verantwortlichen muß es weiter sein, Regeln und Wettbewerbsbedingungen für soziale Dienstleistungen aufzustellen, damit Wettbewerb nicht zum Schaden an der Qualität führt. Der Nachdruck eines leistungsgerechten Entgeltes muß auf der Qualität liegen. Ein weiterer Punkt betrifft die Verhandlungsmacht mit staatlichen Stellen. Wer ausschließlich Verhandlungen vor Ort forciert, muß sich im klaren darüber sein, daß eine uneinheitliche und am billigsten Abschluß orientierte Jugendhilfelandschaft entsteht. Bei all dem bleibt eine Gesamtschau auf das System wichtig. Es muß um effiziente Hilfeformen gehen, die angemessen finanziert werden. Wir sehen die Gefahr eines Standardgefälles. In Zeiten leerer Kassen ist kritisch zu fragen, wann fehlende Mittel zu einer einseitigen Auswahl billiger Leistungsanbieter führen werden und damit das gesetzlich verankerte plurale Angebot verschwindet.
4.3 Gesundheitsbereich
Das Diakonische Werk der EKD hat mehrfach zum Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 Stellung genommen. Der Gesetzentwurf möchte die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau zu zumutbaren Beiträgen sicherstellen und zugleich die Eigenkompetenz und Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten stärken. Er will vorhandene Rationalisierungsreserven im System erschließen, indem das System effizienter und zielorientierter ausgestaltet wird. Wir kritisieren, daß diese Ziele mit den vorgesehenen Regelungen nicht erreicht werden.
Wir teilen jedoch die vom Gesetzentwurf vertretene Ansicht, daß im Gesundheitswesen in seiner jetzigen Ausgestaltung vorhandene Ressourcen effizienter eingesetzt werden können. Folgende Maßnahmen halten wir dafür für vertretbar. Die Stärkung der Gesundheitsförderung durch Vorsorge und Rehabilitation, die Einführung einer Positivliste, die Einführung des Hausarztmodells, den Abbau vorhandener Überkapazitäten, aber auch die Verzahnung der stationären und ambulanten Versorgung. Ein weiteres Einsparpotential könnte darüber hinaus in der Verringerung des diagnostischen Aufwands liegen. Die Nutzung dieser Einsparpotentiale darf auf keinen Fall dazu führen, daß die medizinisch notwendige und bedarfsgerechte Versorgung, Diagnostik und Behandlung der Patienten gefährdet wird.
Darüber hinaus sind wir der Ansicht, daß die derzeitigen Schwierigkeiten nicht in der Kostensteigerung zu suchen sind. Die Bundesgesundheitsministerin hat in den letzten Wochen wiederholt darauf hingewiesen, daß die Krankenhäuser nicht die Kostentreiber der Nation seien. Die Schwierigkeiten sind wesentlich auch durch Probleme auf der Einnahmeseite verursacht. Die Einnahmeproblematik ist dadurch gekennzeichnet, daß die Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten stark zurückgegangen ist. Damit hat sich die Finanzierungsbasis der Gesetzlichen Krankenversicherung dramatisch verschlechtert. Es wäre zu überlegen, ob die Finanzierung der Krankenkassen nicht auf eine breitere Bemessungsgrundlage zu stellen ist. Um das Finanzierungssystem solidarisch weiterzuentwickeln und die Finanzierbarkeit auf Dauer sicherzustellen, sollen insbesondere Maßnahmen einbezogen werden, die nicht zu einer Steigerung der Lohnnebenkosten führen. Hier kommt zum Beispiel die Einbeziehung weiterer Einkommensarten in Betracht. Ein weiteres strukturelles Problem liegt darin, daß in den unterschiedlichen sozialen Leistungsbereichen Einsparpotentiale jeweils unabhängig voneinander gesucht werden. Namentlich bei der vorhersehbaren Rationierung in der Krankenversicherung ist damit zu rechnen, daß dies zu unverhältnismäßig höheren Ausgaben in der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe führen wird. Das Globalbudget ohne eine ausreichende Gegenfinanzierung wird von uns strikt abgelehnt. Die Entwicklung eines zukunftssicheren Entgeltsystems wird von uns gefordert. Es muß bei der Entwicklung der Fallpauschalen an Kostenentgelte ansetzen. Es ist selbstverständlich, daß sich Krankenhäuser in evangelischer Trägerschaft dem Wettbewerb stellen. Dennoch: Eine Reform, die den Namen wirklich verdient, muß sich den sozialethischen Aspekten der Gesundheitsversorgung stellen. Sie darf sich nicht allein auf betriebswirtschaftliche Argumente stützen, sondern muß sich der zugrunde liegenden Frage zuwenden, welches Niveau eine von der Solidargemeinschaft zu tragende bedarfsgerechte medizinische Versorgung haben muß. Diese Frage läßt sich nur in einem breiten gesellschaftlichen Konsens klären. Diese Frage, die auch Überlegungen über akzeptable Formen der Eigenbeteiligung einschließen muß, ist nur in einem breiten Diskussionsprozeß zu klären. Wir sind zu diesem Prozeß bereit und treten für eine Verschiebung des Inkrafttretens der Reform ein, um die offenen Fragen zu klären.
4.4 Familienförderung
Ein spezieller Testfall des Verhältnisses von Solidarität und Gerechtigkeit ist die Familienförderung. Die bisher im "Zukunftsprogramm zur Sicherung von Arbeit, Wachstum und sozialer Stabilität" vorgelegten Eckpunkte sind sozialpolitisch unzureichend. Die alleinige Herstellung von steuerlicher Gerechtigkeit führt rechnerisch zu einer deutlichen finanziellen Besserstellung von Familienhaushalten, denen es gut geht. Die Aufstockung des Kindergeldes von monatlich DM 20,- in Haushalten der Sozialhilfe bedeutet dagegen keine spürbare Hilfe für die 1,1 Millionen Kinder dieser Haushalte. Im Gegenteil: Durch andere Beschlüsse des Gesetzgebers werden sie immer mehr von der Lebensstandardentwicklung abgekoppelt. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Es kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein, daß sich die Schere in der Einkommensentwicklung bei armen und reichen Familien weiter öffnet. Die Armutspopulation in Europa wächst. So haben wir zwar Verständnis, daß angesichts der Haushaltslage nicht binnen weniger Monate sämtliche familien- und sozialpolitischen Versäumnisse bewältigt werden können. Dennoch ist es nötig, daß das Kindergeld für Kinder in finanzschwachen Familien mindestens bis zu dem Betrag erhöht wird, den finanzstarke als Steuerentlastung erhalten, neben den steuerlichen bzw. den übrigen Entlastungen und Transfers die Unterstützungsmaßnahme im strukturellen Bereich. Die Fortschreibung der Deckelung der Regelsätze nach § 22 BSHG im Haushaltssanierungsgesetz ist geradezu kontraproduktiv. Es ist notwendig, daß die Sozialhilfe empfangenden Familien an der Lebensstandardentwicklung beteiligt werden und es keine Verschlechterung für Alleinerziehende gibt. Deswegen wenden wir uns auch gegen die Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten in Höhe von DM 4.000 jährlich für Alleinerziehende. Mit der Einführung eines einheitlichen Betreuungsfreibetrags von lediglich DM 3.024 werden viele Alleinerziehende - im Vergleich zur jetzigen Regelung - schlechter gestellt. Unser Bestreben ist eine Aufstockung auf DM 4.000 für alle Familien, so wie dies vom Bundesverfassungsgericht intendiert war. Zugegeben: Es ist richtig, daß die Sanierung der Staatsfinanzen und die Förderung des Arbeitsmarktes absolute Priorität auch für die Familienpolitik besitzt. Aber: Sozialpolitik ist Gesellschaftspolitik, und die Bewährung der Kriterien von Solidarität und Gerechtigkeit dürfen nicht Marktmechanismen geopfert werden, die allein betriebswirtschaftlichen Parametern folgen.
4.5 Kosovo
Der Kosovokrieg hat Europa und die Welt aufgewühlt. Die humanitäre Katastrophe im und an den Grenzen zum Kosovo geriet zur Bewährungsprobe für die Katastrophenhilfe der Diakonie. Auch auf dem Gebiet der Katastrophenhilfe ist ein Hilfemarkt entstanden. Die Kanalisierung von Spenden in der Öffentlichkeit ist dafür ein Beispiel. Seit dem Beginn des Exodus der Kosovo-Albaner betreute die Diakonie gemeinsam mit den lokalen Partnern Flüchtlingslager in Mazedonien und Albanien. In kurzer Zeit konnten bis zu 40.000 Menschen versorgt werden. Es wurde Wert darauf gelegt, daß neben den Flüchtlingen, die in Gastfamilien untergekommen waren, auch einheimischen Bedürftigen geholfen wurde. Neben der Nothilfe wurden Programme der psychosozialen Betreuung durchgeführt.
In Mazedonien hat es sich bewährt, mit dem Zentrum für internationale Zusammenarbeit (MCIC) einen Dachverband von nichtstaatlichen Organisationen zu haben, der bereits Ende März präzise Angaben über die Flüchtlingsbewegungen machen konnte und die nötige Unterstützung anforderte. Entsprechendes gilt für die Zusammenarbeit mit Diakonia Agapes in Albanien. Auch unsere Dachorganisation beim ÖRK in Genf, Action by Churches Together (ACT), reagierte schnell und entsandte zusätzliches Personal nach Mazedonien und Albanien, um die lokalen Strukturen zu verstärken. Unmittelbar nach dem Kriegsende konnte ein umfangreiches Rehabilitationsprogramm im Südwesten des Kosovo eingerichtet werden, das die Wiederinstandsetzung von Wohn- und Lebensraum zum Inhalt hat. Des weiteren wurde das Ökumenische Projekt in Kragujevac (Jugoslawien) auf den Weg gebracht, das die Einrichtung von Suppenküchen, Notversorgung sowie einer Apotheke vorsah. Träger dieses Projektes sind die Serbisch-Orthodoxe Kirche, die Caritas und die Diakonie.
Die Herausforderungen im Kosovo haben zu einer engeren Zusammenarbeit der Mitglieder von EURODIACONIA geführt. So plant EURODIACONIA, in dieser Region operativ tätig zu werden durch ökumenische Projekte in Pec (Kosovo) und Novi Sad (Wojwodina).
Unser Dank gebührt allen, die sich für das Überleben und die Begleitung von Hunderttausenden eingesetzt haben. Ganz besonderer Dank gilt den vielen Spenderinnen und Spendern und denen, die in den Gemeinden und Einrichtungen an die Opfer dieses Krieges gedacht haben. Im Bereich der evangelischen Kirchen und ihrer Diakonie sind dabei mehr als 30 Millionen DM zusammengekommen. Nach dem schrecklichen Erdbeben in der Türkei im August hat eine zweite große Welle der Hilfsbereitschaft eingesetzt. Mit besonderem Dank erfüllt uns, daß viele Mitbürger türkischer Herkunft ihre Spende der Diakonie Katastrophenhilfe anvertraut haben. Dies erinnert uns daran, daß auch in unserem Land noch viel zu tun ist, um zu einem friedlichen Zusammenleben mit denen zu kommen, die aus unterschiedlichen Gründen bei uns eine neue Heimat gesucht und gefunden haben.
5. EURODIACONIA - Verpflichtendes Erbe
Diakonisches Handeln hat schon in der Vergangenheit immer eine ökumenische Dimension gehabt. Wenn wir heute feststellen, daß die Diakonie auf allen Ebenen eine europäische Orientierung gewinnen muß, nicht zuletzt weil die Auswirkungen europäischer Entwicklungen und Regelungen im Alltag zwischen Markt und Nächstenliebe spürbar werden - muß also das Rad nicht neu erfunden werden. Dankbar nennen möchte ich nur die Impulse aus der Vergangenheit. August Hermann Francke, die Herrenhuter Brüdergemeine, Johann Hinrich Wichern, die Kaiserswerther Generalkonferenz, den Internationalen Verband theologischer Mitarbeiter, einen der ältesten Fachverbände des Diakonischen Werkes. Es ist zu erwähnen die "Universal Christian Conference of Life and Work" (1925 in Stockholm), die vom schwedischen Erzbischof Nathan Söderblom eingeladen war, auf der die Verbindung von Barmherzigkeit und Gerechtigkeit ebenso herausgestellt wird wie die Verpflichtung zu persönlicher und gesellschaftlicher Diakonie. Christliche Diakonie ist Frucht des Glaubens.
Dankbar muß erinnert werden an das Wirken der lutherischen Kirchen im Prozeß von "Life und Work", an die Larnaca-Konsultation von 1986 mit dem Thema "Diakonia 2000", die erstmals den Einfluß des Marktes auf die Lebensvollzüge und das diakonische Handeln thematisiert, sowie die lokale gemeindliche und weltweite Verantwortung der Diakonie herausstellt und das Stichwort der prophetischen Diakonie einbringt. Die europäische Diakonie hat zahlreiche ihrer Impulse neben den Praxiserfahrungen vor Ort durch Konferenzen und freundschaftliche Beziehungen einzelner Mitglieder gewonnen, nicht so sehr durch die strukturelle Verbundenheit der Werke und Einrichtungen, auch wenn es schon sehr früh zu verbandlichen Zusammenschlüssen kam, so zum "Kontinentalen Verband für Innere Mission und Diakonie" (1922 - München) - gegründet von Nathan Söderblom und Johannes Steinweg vom Centralausschuß für Innere Mission, der nach dem Zweiten Weltkrieg "Internationaler Verband für Innere Mission und Diakonie" heißt und 1992 in "Europäischer Verband für Diakonie" umbenannt wurde. Das Zeichen des Verbandes ist seit den 20er Jahren das Kronenkreuz. Es ist im übrigen seit 1999 markenrechtlich geschützt.
Der Verband war eines der wichtigsten Bindeglieder kirchlicher Diakonie in den Jahren, in denen Europa unter der Last der Teilung litt. In dem Maße, in dem der Prozeß des Zusammenwachsens der Staaten Europas Dynamik gewinnt, nimmt die Kooperation mit dem Schwerpunkt Brüssel zu: 1992 wird EURODIACONIA gegründet, auch das Büro des Diakonischen Werkes der EKD eröffnet. Es ergibt sich eine enge Zusammenarbeit mit der Konferenz Europäischer Kirchen, mit dem Ökumenischen Rat und anderen Organisationen. Es besteht Einigkeit darüber, daß bei der zentralen Notwendigkeit, die auf Brüssel bezogenen Aktivitäten gemeinsam durchzuführen, die gesamteuropäische Perspektive nicht aus dem Auge zu verlieren ist. Deshalb kommt es 1996 zum Zusammenschluß der beiden Verbände EURODIACONIA und Europäischer Verband zum Europäischen Verband für Diakonie/EURODIACONIA, der seinen Sitz in Straßburg am Sitz des Parlamentes hat, also ein Verein nach französischem Recht ist. Das Wachstum des Verbandes ist in den letzten Jahren enorm gewesen, die Zahl der Mitglieder hat sich verdoppelt.
Eine weitere wesentliche Rolle im Zusammenhang der Entwicklung einer gemeinsamen Diakonie in Europa spielen die Konsultationsprozesse des Diakoniewissenschaftlichen Instituts in Heidelberg, oft gemeinsam mit dem Diakonischen Werk der EKD. Dabei stehen Fragen der Theologie der Diakonie, der internationale Forschungsaustausch, die Fragestellung der Diakonie auf dem europäischen Binnenmarkt (zusammen mit der Kaiserswerther Generalkonferenz), die Konsultation der Europäischen Diakonenkonferenz mit dem Katholischen Internationalen Diakonatszentrum im Vordergrund und nicht zuletzt der Prozeß, der zur Bratislava-Erklärung 1994 führte, mit der die Konferenz Europäischer Kirchen eine Vision europäischer Diakonie beschrieben hat.
Als vorletztes Glied in einer Kette ist die Konsultation der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände zu Fragen der Armut und der sozialen Ausgrenzung 1997 zu nennen, die maßgeblich von EURODIACONIA durchgeführt worden ist. "Trotz der unterschiedlichen Rechtsstellung der Kirchen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und trotz der - aus einem jeweils verschiedenen Selbstverständnis resultierenden - unterschiedlichen Rollen der kirchlichen Wohlfahrtsverbände besteht Einigkeit darin, daß der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung Vorrang gegeben werden muß. In diesem Punkt teilen die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände auch die Sorgen und die Überzeugung der Kommission" (Schlußbericht, April 1997).
Nicht zuletzt die Bratislava-Erklärung hat einen Schub ausgelöst in der Arbeit des Verbands. Sie schließt mit der Bitte, die Implikationen der Erklärung zu erörtern, - letztlich Bratislava unter den neuen Bedingungen weiterzuschreiben - und in einem europäischen Prozeß zu klären, wie die genannte Vision Gestalt gewinnen kann.
Weitere Faktoren, die zu nennen sind, sind die Programme "Kirchen helfen Kirchen", die Partnerschaft zur Arbeit von gliedkirchlichen Werken und Gemeinden und nicht zuletzt die Kooperation mit den Diasporawerken und den Kirchen im Zusammenhang der Aktion "Hoffnung für Osteuropa". Alle diese Aktivitäten haben dazu beigetragen, die Gemeinsamkeiten zu stärken und nicht zuletzt auch Kräfte zu mobilisieren bei den kleineren Partnern, die oftmals als Initiativen der Nothilfe gegründet, inzwischen selbst als Partner im Rahmen der Nothilfeaktionen des europäischen Netzwerkes aktiv sind.
Erwähnen will ich nicht zuletzt ein für den europäischen Prozeß wesentliches Projekt, an dem sich seit über 40 Jahren eine Reihe von Ländern beteiligen: das Diakonische Jahr, das das erste europäische diakonische Programm von Jugendlichen ist und den modernen Gedanken der Freiwilligenarbeit praktisch übersetzt hat. Ihm kommt auch künftig eine besondere Bedeutung zu.
Das Diakonische Jahr - im Inland wie in den europäischen Partnerländern - ist ein wichtiges Instrument zur Integration und Förderung des diakonischen Bewußtseins und kirchlicher Partnerschaft geworden. Unschätzbare europäische Lernerfahrung haben Jugendliche in dieser Zeit sammeln können. Umso bedauerlicher sind die Finanzierungsschwierigkeiten des Programms. Dem Programm kommt - im Blick auf die Freiwilligenarbeit in den nächsten Jahren im europäischen Bereich besondere Bedeutung zu. Für die Diakonie sind Überlegungen anzustellen wie eine Diakonie nach dem Ende des Zivildienstes aussehen könnte. Nach den jetzt vorliegenden Sparvorschlägen ist damit zu rechnen, daß schon im Jahr 2000 die Mittel des BMFSJ für den Zivildienst um 660 Millionen zurückgehen werden, für den Zeitraum von 2000 bis 2003 um 3,8 Milliarden. Die Zahlen der Zivildienstleistenden werden im gleichen Zeitraum von 140.000 auf 110.000 kontingentiert werden. Damit wird einerseits nicht mehr möglich sein, daß jeder junge Mann zum gewünschten Zeitraum einen Zivildienstplatz erhält; auf der anderen Seite wird es einen Wettbewerb um zu besetzende Zivildienststellen geben. Wir hoffen, daß es der Projektgruppe, die im Diakonischen Werk der EKD eingerichtet wurde, gelingt, schnell einen Vorschlag für einen neuen Freiwilligendienst zu machen.
Bratislava und die Folgen
Auf der Basis der Bratislava-Erklärung hat der Europäische Verband seine Aufgaben beschrieben. "Der Verband fördert das diakonische Bewußtsein in Europa und sorgt für die Ausrichtung kirchlicher Arbeit auf die Bedürfnisse der Diakonie. Er bildet eine Plattform, die Kirche und Diakonie im gegenseitigen Austausch und in gemeinsamer Verantwortung auf europäischer Ebene ermöglicht, in Konfrontation mit den Herausforderungen durch das Evangelium von Jesus Christus und durch die Armen und Schwachen" (Artikel 4, Abs. 1). Er kommt seinem Auftrag nach durch die Erarbeitung theologischer, ethischer und sozialer Grundlagen sowie die Vertretung diakonischer Anliegen in Staat, Kirche und Gesellschaft. Dabei stehen in der Europäischen Union die Stärkung der Beziehungen zwischen Kirchen und diakonischen Organisationen, die Förderung des ökumenischen Lernens in der Diakonie, die Erinnerung der Staaten an ihre soziale Verantwortung bei eigenständiger, partnerschaftlicher Zusammenarbeit in sozialen Aufgaben und die Verteidigung der Menschenrechte im Vordergrund. Auf diesem Hintergrund sind die Konsultationsprozesse gestaltet worden. Der Prozeß über Armut und Ausgrenzung findet nun in einem gemeinsamen Projekt, an dem deutsche, finnische und englische Partner beteiligt sind, seine Fortsetzung. Die Interessen der Mitglieder richten sich auf Programme der Ausbildung von Leitern diakonischer Einrichtungen und Hilfen beim strukturellen Aufbau der Verbandsarbeit in den einzelnen Ländern. Dazu ist zu nennen der Aufbau der Fortbildungsarbeit für diakonische Fragen in den europäischen Partnerländern unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten insbesondere der kleinen Partner, die Bildung von regionalen Konferenzen, in denen der Austausch diakonischer Arbeit reflektiert wir und die Schaffung leistungsfähiger diakonischer Strukturen.
Wer die Zukunft Europas mitgestalten will, muß es - wie es die Bratislava-Erklärung formuliert - als "Teil einer Bewegung (tun), die Europa ein Zielbewußtsein gibt, das über das Wirtschaftswachstum hinausgeht. Diakonie wirkt auf eine Erneuerung der Menschenwürde in der Gemeinschaft mit anderen hin, die der Ebenbildlichkeit Gottes entspricht. Dies setzt voraus, daß Diakonie eine geistliche Grundlage hat, die in Gottes Handeln und Christi Dienst verwurzelt ist. Sie hat ihr Zentrum in der ganzen Kirche, im Gottesdienst, in der Verkündigung wie in der Teilhabe an der Eucharistie. Diakonie setzt unsere Verpflichtung gegenüber dem Evangelium Jesu Christi, dem Reich Gottes in der Kraft des Heiligen Geistes in Handeln um. Sie hat ihre Basis in den Ortsgemeinden, klösterlichen Gemeinschaften und diakonischen Schwestern- und Bruderschaften. Sie kann als sogenannte institutionelle oder politische Diakonie Gestalt annehmen. Diese verschiedenen Aspekte der Diakonie müssen voneinander lernen und sich miteinander verbinden".
Die Bratislava-Erklärung beschreibt im Kern Diakonie als wesentlichen Aspekt des Christseins und nennt die Aspekte für den Bereich der Bewußtseinsbildung und -förderung. "Im Leben der Kirche muß die Diakonie sich für eine Kultur der Solidarität und des opferbereiten Miteinander-Teilens von Personal und Ressourcen einsetzen". Gleichzeitig bemüht sie sich um die Förderung eines Lernprozesses im Blick auf die Realität und die Ursachen des Leidens und der Unterdrückung von Menschen in verschiedenen Kontexten. Es ist das Bild einer Diakonie mit und nicht für die Menschen. Aus den Zielsetzungen werden strategische Implikationen abgeleitet, die Verschiedenheit respektieren und den Aufbau von Verbindungen zum Ziel haben, Ausbildungsstrategien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln und einen Prozeß des politischen Handelns zum Ziel haben. Die Koordination des diakonischen Handelns ist ein weiteres Ziel, das nicht nur den Ausgleich von sozialen Unterschieden zum Ziel hat, sondern auch vermeidet, daß Europa Festung lebt.
Abgeleitet aus dieser Erklärung hat EURODIACONIA in der Vergangenheit sich mit theologischen Grundfragen beschäftigt, an der Charta weitergearbeitet, eine Arbeitsgruppe eingerichtet zum Verhältnis von Diakonie und Liturgie und ist nun dabei, den Prozeß der Konsultationen wieder anzustoßen. Es hat Ausbildungsprogramme gegeben, so ein erstes Leadership-Training für den mittelosteuropäischen Bereich (so zum Beispiel in Polen, Tschechien, Ungarn, den baltischen Staaten, Rumänien und Rußland) und auch die genannten Regionalkonferenzen im Ostseeraum und in Südeuropa. Diese Entwicklung ist unumkehrbar und entspricht einem Prozeß, den auch Caritas Europa durchmacht. Caritas Europa hat aus diesem Grund Anfang diesen Jahres ein Strategiepapier über die Mitgestaltung der Zukunft Europas vorgelegt und kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Auch Caritas Europa fordert die Professionalisierung der Strukturen, die Förderung der Mitgliederorganisationen, die Stärkung der politischen Einflußnahme, Klärungen der Aufgabenteilung, bessere Vertretung der mittel- und osteuropäischen Mitglieder in den Organisationen, Bildung von subregionalen Netzwerken und die Zusammenarbeit mit anderen gleichgesinnten Organisationen. In diesem Sinne haben Gespräche stattgefunden mit dem Vorstand von Caritas Europa nicht nur im Zusammenhang der Vorbereitung der Ökumenischen Versammlung in Graz, sondern auch in diesem Jahr. Es ist vereinbart worden, daß man über die Arbeitskontakte hinaus im Rahmen der Konsultationsprozesse regelmäßige Treffen durchführt. Ähnlich erfolgversprechende Kontakte deuten sich mit Solidar an, dem Zusammenschluß der Volkshilfen und Arbeiterwohlfahrtsorganisationen in Europa. Diese Kontakte verdeutlichen, daß sich wesentliche Fragen der Stellung der Freien Wohlfahrtspflege nicht mehr allein auf nationaler Ebene diskutieren lassen. Wir dürfen die sozialpolitischen Herausforderungen - ich denke an die Stichworte: Sozialabbau, strukturelle sowie konjunkturelle Arbeitslosigkeit - nicht vernachlässigen. Sozialschutz muß umfassend gesehen werden. Es geht nicht um Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, es geht auch um die grundsätzlichen Fragen des Gesundheitswesens, der Pflegeversicherung, die Herausforderung, die sich aus den ungünstiger werdenden Relationen von Erwerbstätigen zu Rentnern ergeben. Die Diakonie ist hier nicht nur aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen vorzuschlagen, sondern sozialpolitische Vorstellungen zu entwickeln, Vorstellungen, die in der europäischen Union helfen, eine Sozialpolitik zu entwickeln, die unseren ethischen Grundlagen wie Solidarität, Partizipation, Gleichheit, Offenheit, Menschengerechtigkeit und Subsidiarität entspricht.
In Anspruch genommene Partnerschaft
Die Kommission legt Wert auf die Beteiligung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, da eine eigene sozialpolitische Idealvorstellung nicht entwickelt ist. Trotz der in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlichen sozialen Sicherungssysteme sollte die Vision eines in der Europäischen Union im Ergebnis einheitlichen Sozialschutzes nicht aufgegeben werden. Ziel könnte eine Sozialunion sein, die Wirtschaftspolitik nicht in den Gegensatz zur Sozialpolitik stellt. Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik ist ohne eine erfolgreiche Sozialpolitik nicht zu machen. In diesen Prozeß müssen wir uns einmischen, wir müssen uns gegenüber Staat und Gesellschaft Gehör verschaffen, dürfen aber nicht in den Fehler verfallen, diese Diskussion auf das EU-Europa zu beschränken. Wir müssen unsere Partner aus Mittel- und Osteuropa aktiv in diesen Prozeß einbeziehen. Es gilt, verständlich zu machen, daß die Europäische Union nicht nur ein in sich geschlossener Wirtschaftsblock ist, sondern ein Instrument, welches zur Friedenssicherung in Europa beiträgt. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, daß der Wirtschafts- und Sozialausschuß der Union die Rolle der Wohlfahrtspflege im Rahmen des Sozialschutzes definiert und zwar als Verteidiger der sozialen Rechte, als Anwalt für Benachteiligte und Ausgegrenzte, als Multiplikatoren freiwilligen sozialen Engagements, als Foren sozialpolitischen Fortschritts, als Vermittler von Innovation bei der Entwicklung sozialer Hilfen, als repräsentative demokratisch verfaßte Zusammenschlüsse von Mitgliedern in Vereinen oder in Organisationen mit ähnlichen Rechtsformen, als gemeinnützige, non-profit-orientierte Träger sozialer Einrichtungen und Dienste.
Diese Anerkennung ist in der Schlußakte des Maastrichter Vertrages in der Erklärung 23 aufgenommen und in der Amsterdamer Erklärung zu den Freiwilligendiensten unterstrichen worden.
Die Förderung der Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft wird beiderseits als Notwendigkeit gesehen. Hierbei spielen insbesondere aufgrund der gebotenen Subsidiarität regionale Konferenzen eine entscheidende Rolle. Wünschenswert ist, daß die Kommission klarere Zuständigkeiten schafft, um auf diese Weise die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit den Wohlfahrtsverbänden besser koordinieren und weiterentwickeln zu können.
Partnerschaft mit der Kommission, den Wohlfahrtsverbänden und untereinander wird eingefordert und in Anspruch genommen beim Aufbau diakonischer Strukturen in den Kirchen und bei der Politikberatung in den einzelnen Ländern. Es gibt kein zentral übertragbares Modell für Europa. Wir befinden uns in einem offenen Lernprozeß, der durch die vielfältigen Traditionen und Erfahrungen der Mitglieder bestimmt wird. In diesem Bewußtsein hat der Europäische Verband beschlossen, seine Aufgaben auch über Modellprojekte und gemeinsame Ausbildungsprogramme operativ zu realisieren, ohne selbst eine Katastrophenhilfeorganisation zu werden. Allerdings wurde die Partnerschaft im Friedensprozeß für den Balkan aktiv in Anspruch genommen. Insbesondere kommt der gegenseitigen Unterstützung beim Aufbau diakonischer Strukturen besondere Bedeutung zu. Diese neu aktualisierten Zielsetzungen entsprechen der sich aus der Bratislava-Erklärung ergebenden Entwicklungsnotwendigkeit und werden zu einer verbesserten Kooperation führen. EURODIACONIA ist beteiligt an dem zweiten Teil des Bratislava-Konsultationsprozesses und freut sich über die Mitwirkungsmöglichkeit an der Konferenz in Lahti, in der dieser Prozeß thematisiert werden soll.
Diakonat
Zu den unerledigten Arbeitsaufträgen von EURODIACONIA zählt der Diakonat. Das geordnete diakonische Amt hat sich in den Kirchen Europas unterschiedlich entwickelt. Nicht nur die Glieder diakonischer Gemeinschaften dringen auf eine Ordnung des Diakonats. Es geht dabei um die persönliche Qualifikation der Mitarbeitenden, das geistliche Fundament und die kirchliche Ausrichtung der Arbeit, dem sich alle anderen Qualifikationen zuordnen lassen. Es geht um das schlichte Wissen, daß diakonisches Handeln mehr ist als bloße Sozialarbeit. Diakonie ist "die vornehmste Lebensäußerung der Kirche", heißt es im EKD-Text 53. Wir brauchen eine über die diakonischen Gemeinschaften hinausgehende Ordnung des Diakonats, die auch die Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, nicht vergißt. Es geht um die diakonische Qualität der Gemeinde. Wenn die Frage nach dem Diakonat nicht von den Grenzen, sondern aus der Mitte des kirchlichen Handelns herausgestellt wird, rücken Zeugnis und Dienst ganz nah zueinander. Investitionen in das diakonische Profil sind lebensnotwendig für die Kirche. Wir haben deshalb die Frage des Diakonats auf die Tagesordnung von EURODIACONIA gesetzt und halten sowohl die Diskussion in diesem Kreis als auch die Bestandsaufnahme in Deutschland für dringend notwendig.
Dienstleistungen in der Hauptgeschäftsstelle
Für das Diakonische Werk der EKD ist die Europaarbeit eine Querschnittsaufgabe. Diese wird wahrgenommen einmal durch die Dienststelle in Brüssel, die sich um die Zusammenarbeit auf der europäischen und kirchlichen Ebene bemüht und die Kontakte zum Wirtschafts- und Sozialausschuß, zum ET Welfare und zur Dienststelle der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hält. Sie ist außerdem zu einem Teil zuständig für das Generalsekretariat von EURODIACONIA.
In der Dienststelle Berlin ist ein Referat Europäische Förderpolitik seit April 1999 besetzt. Es ist die Schnittstelle zwischen der Hauptgeschäftsstelle, den Landes- und Fachverbänden, der Dienststelle Brüssel und den EU-Institutionen. Seine Aufgabe ist die Beobachtung von Entwicklungen in der EU, die für die Förderpolitik von Bedeutung ist, die Beobachtung der Förderprogramme selbst und Information und Beratung der Landes- und Fachverbände sowie der Hauptgeschäftsstelle für diese Förderprogramme und einzelne Ausschreibungen. Sie sollen für die Diakonie optimal nutzbar gemacht werden. Deswegen ist das Referat Ansprechpartner für alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Förderprogrammen ergeben. Es ist ein Informationsdienst aufgebaut worden. Es wurden u.a. Stellungnahmen zur Gemeinschaftsinitiative EQUAL sowie Programme und Initiativen vorbereitet. In der Hauptgeschäftsstelle wird in der Rechtsabteilung gearbeitet zu Fragen des Wettbewerbsrechts und der Gemeinnützigkeit, im Referat Arbeitslosigkeit an den Fragen zu Armut und Ausgrenzung, Beschäftigungspolitik, Leitlinien zur Beschäftigung usw. in Kooperation mit dem Fachverband EFAS. Der Fachverband und die Hauptgeschäftsstelle haben in den letzten zwei bis drei Jahren schwerpunktmäßig die Mitgliedseinrichtungen und den Arbeitskreis der Europakoordinatoren auf die nächste Förderphase des Strukturfonds vorbereitet. Er dient dem Erfahrungsaustausch über europapolitische Angelegenheiten und der Formulierung gemeinsamer Positionen zwischen den Landesverbänden und der Hauptgeschäftsstelle. In der Abteilung Strategisches Management wurden in Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen und den Landesverbänden, mit der EKD und der Caritas, Grundsatzpapiere und Stellungnahmen zur EU-Veröffentlichung erarbeitet, u. a. zu den Weiß- und Grün-Büchern.
Darüber hinaus gibt es eine Fülle von Fachverbänden, die sich mit der Europafrage intensiv auseinandersetzen.
Das Diakonische Werk der EKD ist beteiligt an Förderprogrammen, an den Programmen der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, und bereitet noch in diesem Jahr zwei Europatagungen vor. Darüber hinaus nimmt das Diakonische Werk über "Brot für die Welt" und "Kirchen helfen Kirchen" an den Aktivitäten von APRODEV teil. Da APRODEV seit kurzer Zeit auch die Programm-Mittel der EU für Mittel- und Osteuropa und für die ehemalige Sowjetunion bearbeitet, ist auch das Referat für EU-Förderpolitik an dieser Arbeit notwendig zu beteiligen. Darüber hinaus ist das Diakonische Werk Mitglied des Europäischen Armutsnetzwerkes (EAPN), das sich mit den Fragen der sozialen Ausgrenzung, der Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Armut, Beschäftigung, Rassismus, Zivilgesellschaft und der Rolle der NGOs beschäftigt.
Freilich ergibt sich daraus auch die Notwendigkeit, die personellen Ressourcen von EURODIACONIA zu verbessern und insbesondere über die europäischen Implikationen der diakonischen Arbeit noch gezielter nachzudenken. Nicht nur, weil sich hier die Systemfrage stellt, sondern auch weil die Beteiligung an der Entwicklung des Sozialschutzes unsere Erfahrungen ebenso braucht wie die Erfahrungen in Frankreich, England oder Tschechien. Christen und Christinnen haben in dem Prozeß der Bildung eines Europas der versöhnten Vielfalt die evangelische Stimme einzubringen. Was die Synode der EKD in ihrer Kundgebung am 10. Oktober 1995 beschlossen hat, gilt für die Diakonie in gleicher Weise: "Wir Christen leben von der Versöhnung mit Gott. Wir bitten alle Menschen: Laßt Euch versöhnen mit Gott. Als mit Gott Versöhnte, können und wollen wir einen Beitrag leisten für die Versöhnung von Völkern, Kulturen, Konfessionen und Menschen verschiedener Religionen." Ohne Versöhnung ist europäische Einigung nicht möglich. Es geht darum, Sinn für den Reichtum der unterschiedlichen Traditionen zu wecken und am Leben zu erhalten, das Wissen mitzubringen, daß diese Vielfalt immer wieder gefährdet ist und den Keim der Zerstörung in sich trägt, daß das Bewußtsein eigener Identität umschlagen kann in ein vom Geltungsdrang beherrschtes Konkurrenzgefühl und zu agressiven und gewaltsamen Demonstrationen angeblicher Überlegenheit sich steigern kann, immer dort, wo die eigene Nation und Kultur, die eigene Sache überhöht und gegen die anderen ausgespielt wird.
Gegen solche zerstörerische Tendenzen, die zuletzt auf dem Balkan deutlich wurden, muß die Diakonie eintreten für eine Kultur der Versöhnung und eine Kultur der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit. Es ist ein Zeichen der Hoffnung, daß diese Chance in EURODACONIA gesehen und wahrgenommen wird.
6. Kernkompetenzen der Zukunftsfähigkeit
An der Schwelle der Jahrtausendwende über Hoffnungen nachzudenken heißt, eine Bewegung aufnehmen, die christengemäß ist: Kräfte erschließen sich dadurch, daß man sich Rechenschaft gibt über die anvertraute Hoffnung. Sie ist präsent im biblischen Zeugnis, in der Auseinandersetzung mit ihm vergegenwärtigt sich die Verheißung. Diese Bewegung bewahrt davor, geschenkte Zukunft und anvertraute Hoffnung mit endlichen Surrogaten zu verwechseln und atemlos zu werden. Die Erinnerung an Kreuz und Auferstehung hat diese Funktion und macht bewußt, wem wir gehören und in wessen Dienst wir stehen. Die damit verbundene Nüchternheit befreit aus irreführenden Träumen oder der wohlbekannten diakonischen Jammerei. Es geht darum, daß wir unsere Hausaufgaben erledigen und Chancen beschreiben, die dieser Nüchternheit entsprechen.
Matthias Horx hat in seinem "Zukunftsmanifest" das Jahr 2000 als eine "große Spiegelungsfläche, eine Leinwand, auf der wir unsere Träume, Hoffnungen und Befürchtungen noch einmal in kollektiver Filmproduktion dramatisieren und erörtern können", bezeichnet (Matthias Horx, Das Zukunftsmanifest, 305). Kernkompetenzen der Zukunftsfähigkeit beschreibt er so:
Die Kompetenz, eine realistische Vorstellung der Welt zu haben. Eine realistische Vorstellung, das heißt, Gefahr und Widerspruch kennen. Je mehr Funktionalität und Ökonomie, je entschlossener die Suche nach Menschlichkeit. Je mehr Chaos und Verwüstung, je größer der Prozeß der Ausdifferenzierung und Selbstorganisation, je mehr Gebrochenheit in den Orientierungssystemen, je größer die Sehnsucht nach Vertrauen. Damit ist eine der Herausforderungen genannt, der wir uns stellen müssen. Wir haben am Leitbild weiter zu arbeiten, um aus diesem Leitbild strategische Ziele für unser Handeln abzuleiten. Aber mehr noch: Wir haben dafür einzutreten, daß Menschen in den Einrichtungen, in den Gemeinden, im persönlichen Bereich der Hoffnung begegnen, von der wir reden. Ich will es noch einmal am Beispiel des Gesundheitsbereiches sagen: "In konfessionellen Krankenhäusern wird Hoffnung gelebt. Sie sind ein Zuhause auf Zeit, Orte, an denen Menschen zu Gast sind. Orte, an denen sie den Gastgebern des Lebens begegnen können ... (Krankenhäuser sind Gesundheitszentren, in denen Menschen) Geborgenheit, Neugeborene schützenden Lebensraum, Sterbende Begleitung, Angehörige Verständnis und Rat finden. Gesundheit ist nicht herstellbar. Krankheit ist irgendwann unser aller Schicksal. Der kranke Mensch braucht die Solidarität der Gesunden. Es geht in jedem professionellen Tun für unsere Patienten um Begleitung, um Beistand, um ein offenes Ohr, um einen sensiblen Blick, um Zuspruch und Vertrauen in Zeiten der Verunsicherung ... Es geht darum, daß unsere Patienten auch unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technisch geprägten Krankenhausalltags unverwechselbare Personen mit ihrer eigenen Würde sein dürfen" (Wolfgang Helbig, in: "Das evangelische Krankenhaus. Ein Zuhause auf Zeit", Dokumentation des Evangelischen Krankenhauskongresses 1998, 92).
Hohe Erwartungen. Sicher. Aber in jedem Fall die Herausforderung, realistisch am Leitbild weiterzuarbeiten, die eigene Schwäche zu sehen, aber auch das hohe Potential an motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, realistisch den hohen Bedarf zu sehen und die gestiegenen Erwartungen, realistisch die knappen Ressourcen zu sehen, die Ausgabenbegrenzungen und die Macht des Marktes. Realistisch aber auch die Grenzen zu betrachten und die ethischen Herausforderungen. Hans-Jochen Vogel fragt: "Wollen wir es weiter geschehen lassen, daß der Markt sich aus der Rolle des Instruments in die Rolle dessen erhebt, der wesentlich gesellschaftliche Entscheidungen trifft?" (Die Welt, 20.6.99) Oder: Wie sehen wir den Menschen? Als Patienten, als Klienten, als Kunden, als Bürger? Sind das nur veränderte Rollen, austauschbare Begriffe, oder sind das Menschenbilder, Kostenstellen, ethische Herausforderungen oder unterschiedliche Orientierung der Wahrnehmungen? Drückt sich darin die Beziehungsvielfalt und diakonische Qualität unserer Arbeit aus?
Deswegen haben wir, um die Stellung der evangelischen Krankenhäuser im Wettbewerb zu stärken, die Zertifizierungsgesellschaft procumCert gegründet. Deshalb haben wir im Diakonischen Institut für Qualitätsmanagement und Forschung (DQF) das Qualitätsrahmenhandbuch für den Bereich der Altenarbeit in einem breiten Konsultationsprozeß mit Landes- und Fachverbänden erarbeitet. Deshalb haben wir für den Bereich des Freiwilligen Sozialen Jahres ein Qualitätshandbuch vorgelegt. Was wir weiter brauchen, ist eine breite Beteiligung der Einrichtungen - auch der Landes- und Fachverbände - am Prozeß der Qualitätssicherung. Was wir darüber hinaus brauchen, ist die Verständigung über das, was lebensdienlich ist am diakonischen Handeln. Es geht um die Respektierung der Würde des menschlichen Lebens, es geht um die Dauerhaftigkeit von Beziehungen, Verantwortung für schutzbedürftiges Leben, das anderen Raum läßt, in dem sich Menschen entwickeln können, in denen Vertrauen aufgebaut werden kann, so daß ein Lebenshorizont von Verläßlichkeit entsteht. Diese Betrachtungsweise hat Konsequenzen für die Menschen, die im sozialen Bereich arbeiten. Richard Sennett, der amerikanische Soziologe, hat in seinem Buch "Der flexible Mensch" besonders auf die Bedeutung der Lebensgeschichte für die Arbeit hingewiesen: "Viele Menschen erleben heute das Arbeitsleben als eine Abfolge von vereinzelten Ereignissen. Unternehmen zerfallen oder fusionieren, Jobs tauchen auf oder verschwinden, sie haben keine persönliche Beziehung mehr zu ihrer Firma. Durch ständige Wohnortwechsel können keine langfristigen sozialen Beziehungen entstehen. Der kurzfristig agierende Kapitalismus bedroht jene Charaktereigenschaften, die Menschen aneinander binden und dem einzelnen ein stabiles Selbstwertgefühl vermitteln." Genau dieses aber will Diakonie, wenn sie als Lebensform der Hoffnung agiert. Deswegen muß sie Lebensformen entwickeln helfen, die Möglichkeiten der Gemeinschaft fördern. Ich sehe in dieser ethischen Verständigung eine Aufgabe für den Theologischen Ausschuß.
Eine zweite Kernkompetenz, die Matthias Horx beschreibt, heißt: Prozesse als Evolutionen sehen und Gelassenheit. In eigentümlicher Weise mahnt uns die Zukunftsforschung, gelassen an die Entwicklung des Kommenden heranzugehen, ohne Jammern die Möglichkeiten und Grenzen wahrzunehmen. In dem Sinne, in dem Friedrich Niebuhr im Gebet formuliert hat: "Gib mir die Gelassenheit, das, was ich ändern kann, zu tun und die Weisheit, es von dem zu unterscheiden, was ich nicht ändern kann." Gelassenheit und Weisheit als persönliche Voraussetzungen für eine diakonische Haltung. Es geht in der Diakonie um Menschen, die dieses Wissen nicht nur in ihren Köpfen mit sich tragen, sondern auch in ihren Herzen. Es geht, wie ich es oben schon versucht habe zu beschreiben, um die Voraussetzungen des Diakonats und es geht um Mitarbeiter, die Diakonie nicht als eine Institution, sondern als eine Aktion in Bewegung sehen, sich als Teil der Kirche verstehen, die sich auf dem Weg zu den Menschen befindet und bereit ist, ihre Erfahrungen zu teilen. In der Formulierung des Leitbildes heißt es: "Wir unterstützen einander in unserer täglichen Arbeit. Dazu gehören Angebote der Sinngebung, der Glaubenshilfe und Seelsorge. Durch gegenseitige Information schaffen wir Vertrauen und Transparenz. Wir fördern Eigeninitiative und fachliche Kompetenz. Konflikte und Kritik nutzen wir als Chancen, unsere Arbeit zu verbessern. Durch Aus-, Fort- und Weiterbildung sichern wir Professionalität. Wir praktizieren und fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern."
Zu den persönlichen Voraussetzungen zählt drittens die Fähigkeit, über den Tellerrand zu sehen, die Fähigkeit zu Visionen. Matthias Horx empfiehlt das Weitererzählen von "angstfreien Geschichten". "Angstfreie Geschichten", das sind die Geschichten des Evangeliums, Geschichten, in denen von Demut und Zartheit die Rede ist. Der Zukunftsforscher redet von Demut. Biblisch gesagt, von der Aufmerksamkeit auf den Weg und Willen Gottes. Es geht um die Wahrnehmung, daß Gott den Hungrigen sucht und mit ihm das Brot bricht. Es geht um die Wahrnehmung, daß er für Witwen und Waisen eintritt, es geht um Menschlichkeit, es geht um das Risiko, ganz Mensch sein zu wollen und Gott seine Ehre zu lassen. Es geht um die Zartheit, oder soll ich lieber Sanftmut sagen, die den Friedenskönig auszeichnet, der in Jerusalem einzieht. Hoffnung für die Welt, daß wir wirklich dort sein können, wo uns Menschen brauchen, mit den Gaben, die uns Gott anvertraut. Demut und Zartheit. Demut, die mit erhobenem Kopf durch das Leben geht und wahrnimmt, was zu tun ist, die bereit ist zur Verantwortung und ihre Grenzen kennt, und die Zartheit, die Menschen brauchen, damit das Leben nicht zerbricht. Zartheit, die nach Gott fragt und der die Menschen nicht egal sind.

